Anlage 3 BABWismarG — Übersichtsplan
(Inhalt: nicht darstellbarer Übersichtsplan,
Fundstelle: Anlageband I zum BGBl. I Nr. 22 vom 19.4.1994 I 734, S. 165 - 166)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.