Anlage 5 BABWismarG — Verzeichnis der Bauwerke, Versorgungsleitungen und sonstigen Anlagen (Bauwerksverzeichnis)
(Inhalt: nicht erfaßtes Bauwerksverzeichnis,
Fundstelle: Anlageband I zum BGBl. I Nr. 22 vom 19.4.1994 I 734, S. 169 - 214)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.