Inhaltsübersicht AuslZuschlV

Abschnitt 1

Auslandszuschlag

§ 1Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen

§ 2Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung

§ 3Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen

§ 4Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland

§ 5Erhöhung der Zuschläge

§ 6Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde

§ 7Höchstbetrag

Abschnitt 2

Erhöhter Auslandszuschlag

Unterabschnitt 1

Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes

§ 8Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland

§ 9Maßgebliche Dienstbezüge

Unterabschnitt 2

Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen

§ 10Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete

§ 11Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten

§ 12Nachweis und Anzeigepflicht

§ 13Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis

§ 14Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen

§ 15Begriff des Nettoerwerbseinkommens

§ 16Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person

§ 17Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 18Übergangsregelungen

Anlage 1

Anlage 2

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.