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Startseite › Gesetze › ArbSV › Schlußformel
ArbSV
  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung
  3. § 2 Zuständige Agentur für Arbeit
  4. § 3 Erfassung des Bedarfs
  5. § 4 Bedarfsdeckung, Grundsatz der Freiwilligkeit
  6. § 5 Vorrangige Heranziehung Nichterwerbstätiger
  7. § 6 Verteilung der Arbeitskräfte
  8. § 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit
  9. § 8 Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit
  10. § 9 Arbeitskräfteausschüsse bei den durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit beauftragten Stellen
  11. § 10 Weitere Aufgaben der Arbeitskräfteausschüsse und der Bundesagentur für Arbeit
  12. § 11 Entschädigung und Auslagenerstattung
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Schlußformel
Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz

Schlußformel ArbSV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 12
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
ArbSV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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