Eingangsformel ArbSV
Auf Grund des § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.