Anlage 2b AMVerkRV — (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161

Agar

Feigen und deren Zubereitungen

Fenchel

Kümmel

Lactose

Leinsamen und deren Zubereitungen

Manna

Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen

Pflaumen und deren Zubereitungen

Rizinusöl, auch raffiniertes

Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen

Tragant

Weizenkleie

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.