I. AmtsbezSaarAnO
Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.