Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland
- Ausfertigungsdatum:
- 12.07.1958
- Fundstelle:
- BGBl I 1958, 460
- Stand:
- 20260506174754
Auf Grund des § 37 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes in der im Saarland geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) ordne ich an:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundespräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.