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Startseite › Gesetze › AktG › § 86
AktG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 68 Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung
  2. § 69 Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
  3. § 70 Berechnung der Aktienbesitzzeit
  4. § 71 Erwerb eigener Aktien
  5. § 71a Umgehungsgeschäfte
  6. § 71b Rechte aus eigenen Aktien
  7. § 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
  8. § 71d Erwerb eigener Aktien durch Dritte
  9. § 71e Inpfandnahme eigener Aktien
  10. § 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren
  11. § 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
  12. § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine
  13. § 75 Neue Gewinnanteilscheine
  14. Vierter Teil · Verfassung der Aktiengesellschaft
  15. Erster Abschnitt · Vorstand
  16. § 76 Leitung der Aktiengesellschaft
  17. § 77 Geschäftsführung
  18. § 78 Vertretung
  19. § 79 (weggefallen)
  20. § 80 Angaben auf Geschäftsbriefen
  21. § 81 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder
  22. § 82 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis
  23. § 83 Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  24. § 84 Bestellung und Abberufung des Vorstands
  25. § 85 Bestellung durch das Gericht
  26. § 86
  27. § 87 Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
  28. § 87a Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften
  29. § 88 Wettbewerbsverbot
  30. § 89 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder
  31. § 90 Berichte an den Aufsichtsrat
  32. § 91 Organisation. Buchführung
  33. § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
  34. § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
  35. § 94 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
  36. Zweiter Abschnitt · Aufsichtsrat
  37. § 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
  38. § 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  39. § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  40. § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  41. § 99 Verfahren
  42. § 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder
  43. § 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
  44. § 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
  45. § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
  46. § 104 Bestellung durch das Gericht
  47. § 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
  48. § 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
  49. § 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
  50. § 108 Beschlußfassung des Aufsichtsrats
  51. § 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Aktiengesetz

§ 86 AktG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 85
Bestellung durch das Gericht
Inhaltsverzeichnis
AktG
Nächste Vorschrift →
§ 87
Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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