§ 2 ADLV — Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes sind
1.
die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes,
2.
die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes und
3.
die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.