§ 11 ÜblG 4 — Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.