Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) Vom 8. Dezember 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 08.12.2009
- Fundstelle:
- GVBl. I 2009, 522
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 330 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 660 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 2 000 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 960 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 270 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 660 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 270 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 530 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 1 320 121024 bis zum 1010fachen der Freigrenze 2 640 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 5 280 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 200 121027 bei hochradioaktiven Quellen Durchsatz von mehr als dem Zweifachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 330 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 4 000 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 500 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 660 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 200 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 80 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 160 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48) 122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 122112 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) nach Zeitaufwand 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 nach Zeitaufwand 12230 Überwachungsmaßnahme im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 MinutenSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen. nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät, oder bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 50 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3 und § 13 Abs. 5 Satz 3 und 10) 1 000 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 16 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1811211 bis 500 000 EUR entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,35 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,65 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV nach Zeitaufwand 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 100 bis 3 000 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 33 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 14 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Grundwassermessung je Bohrloch 10,50 1923202 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923203 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923204 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923205 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923206 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923207 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923208 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923209 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923210 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232101 Materialverschleiß mindestens 40 1923211 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232111 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freigabe oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 640 197922 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 640 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 192 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 96 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 2 088 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 088 19794 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19795 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197951 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 325 197952 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 650 197953 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 905 197954 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 295 197955 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 810 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle zur Verwertung 197961 weniger als 1 l 105 197962 1 l bis 2 l 210 197963 mehr als 2 l bis 5 l 305 197964 mehr als 5 l bis 20 l 500 197965 mehr als 20 l bis 40 l 755 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 50 2311012 16 bis 100 Tiere 100 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 80 2311032 6 bis 20 Tiere 150 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 50 2311042 über 50 Tiere 100 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 60 2311082 über 50 Einheiten 120 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 60 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 120 2311093 über 1 000 000 Stück 220 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 6 mindestens 50 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 6 mindestens 50 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 50 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 50 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 50 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen je Sendung 233111 bis 6 t 46,50 233112 bis 46 t je t 7,75 233113 über 46 t 356,50 233114 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313 je Sendung 29,45 23312 bei anderen Einfuhren und Durchfuhren je Sendung 233121 bis 6 t 60 233122 bis 46 t je t 10 233123 über 46 t 460 233124 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233123 40 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014 nach Zeitaufwand 23323 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/175 nach Zeitaufwand 23324 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23325 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 40 23326 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 50 23327 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23328 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 885/2014 nach Zeitaufwand 23329 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss 2011/884/EU nach Zeitaufwand 23330 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle je Sendung 60 23342 nur Dokumentenkontrolle 40 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 Erstellen eines GVDE 20 23345 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23344 20 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 10 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34451 Ausstellen eines SachkundenachweisesDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 30 34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20 34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 30 bis 300 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 je Partie 18 bis 120 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung je Antrag 100 bis 2 000 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2 000 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2 000 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2 000 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2 000 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2 000 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2 000 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2 000 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2 000 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2 000 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2 400 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2 400 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 bis 400 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 bis 500 4212 Aufhebung von Schutz- oder Bannwalderklärungen nach § 13 Abs. 5 500 bis 1 000 4213 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4214 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42141 bis 0,5 ha 300 bis 1 000 42142 über 0,5 ha 600 bis 2 000 4215 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42141 oder 42142 4216 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42161 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42162 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 4217 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 100 bis 400 4218 Anordnung 42181 der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42182 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42183 einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42184 nach § 26 421841 zur Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 421842 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 200 bis 1 000 421843 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 200 bis 10 000 421844 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200 bis 400 421845 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 421846 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 30 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 60 bis 2 000 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 330 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 660 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 2 000 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 960 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 270 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 660 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 270 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 530 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 1 320 121024 bis zum 1010fachen der Freigrenze 2 640 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 5 280 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 200 121027 bei hochradioaktiven Quellen Durchsatz von mehr als dem Zweifachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 330 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 4 000 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 500 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 660 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 200 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 80 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 160 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48) 122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 122112 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) nach Zeitaufwand 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 nach Zeitaufwand 12230 Überwachungsmaßnahme im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 MinutenSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen. nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät, oder bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 2 50 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3 und § 13 Abs. 5 Satz 3 und 10) 1 000 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 16 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1811211 bis 500 000 EUR entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,35 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,65 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV nach Zeitaufwand 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 100 bis 3 000 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 33 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 14 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Grundwassermessung je Bohrloch 10,50 1923202 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923203 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923204 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923205 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923206 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923207 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923208 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923209 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923210 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232101 Materialverschleiß mindestens 40 1923211 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232111 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freigabe oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 640 197922 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 640 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 192 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 96 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 2 088 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 088 19794 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19795 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197951 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 325 197952 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 650 197953 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 905 197954 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 295 197955 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 810 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle zur Verwertung 197961 weniger als 1 l 105 197962 1 l bis 2 l 210 197963 mehr als 2 l bis 5 l 305 197964 mehr als 5 l bis 20 l 500 197965 mehr als 20 l bis 40 l 755 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, TierGesG, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 75 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 30 23322 Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014 30 23323 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/175 30 23324 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht 30 23325 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 23321 bis 23324 und 23328 bis 23330 je Sendung 55 23326 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23324 und 23328 bis 23330 je Sendung 65 23327 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23328 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/1660 30 23329 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU 30 23330 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 je Gesundheitszeugnis 55 233422 andere Dokumente 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34451 Ausstellen eines SachkundenachweisesDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 30 34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20 34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 30 bis 300 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 je Partie 18 bis 120 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung je Antrag 100 bis 2 000 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2 000 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2 000 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2 000 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2 000 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2 000 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2 000 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2 000 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2 000 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2 000 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2 400 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2 400 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 bis 400 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 bis 500 4212 Aufhebung von Schutz- oder Bannwalderklärungen nach § 13 Abs. 5 500 bis 1 000 4213 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4214 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42141 bis 0,5 ha 300 bis 1 000 42142 über 0,5 ha 600 bis 2 000 4215 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42141 oder 42142 4216 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42161 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42162 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 4217 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 100 bis 400 4218 Anordnung 42181 der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42182 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42183 einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42184 nach § 26 421841 zur Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 421842 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 200 bis 1 000 421843 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 200 bis 10 000 421844 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200 bis 400 421845 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 421846 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 30 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 60 bis 2 000 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und dem UVPG 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Entscheidung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i. V. m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Entscheidung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121021 bis 121024:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 350 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 700 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 2 100 121024 über dem 107fachen der Freigrenze 4 200 121025 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 300 121026 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 12103 Entscheidung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)(§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121031 bis 121035:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. nach Zeitaufwand 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121034 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121035 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121036 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 121037 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 210 121038 Entscheidung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3) nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen 121041 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121042 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13) je Anlage 4 000 121043 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121042 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Entscheidung zum probeweisen Betrieb oder zum probeweisen Umgang (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage 500 12107 wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3Änderungen hinsichtlich der Aktivität bei bereits genehmigten Nukliden werden gemäß Nr. 12102 oder 12103 berechnet (§ 12 Abs. 2). nach Zeitaufwand 12108 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12109 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12110 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12111 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12112 Entscheidung zum Zusatz radioaktiver Stoffe und zur Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12113 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12114 Prüfung der nach § 56 angezeigten Tätigkeit (§ 56 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12115 Prüfung der angezeigten Tätigkeit in der fremden Betriebsstätte (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12116 Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12117 Anmeldung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12118 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12119 Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12120 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12121 Entscheidung über die Verbringung überwachungsbedürftiger Rückstände, die im Ausland angefallen sind (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12122 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12123 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12124 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12125 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77) nach Zeitaufwand 12126 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12127 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12128 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12130 Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12131 Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12132 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12133 Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12134 Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) nach Zeitaufwand 12135 Untersagung der Verwendung des Bauprodukts bei Nichteinhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12136 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12137 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12139 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12140 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12141 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12142 Vorlage des Entwurfes eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12143 Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12144 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12146 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12147 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12148 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12149 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12150 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht über den nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12151 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12152 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12153 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Ausnahme vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben (§ 41 Abs. 1). nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122051 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122052 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 12206 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4) je Person 100 12207 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12208 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12209 Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 49 Abs. 2 Satz 1) je Person 50 12210 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12211 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 50) nach Zeitaufwand 12212 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12213 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12214 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3) 120 12215 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 und 3) 200 12216 Gestattung des Zutritts anderer Personen zu Strahlenschutzbereichen (§ 55 Abs. 1) 250 12217 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12218 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12219 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen (§ 59) nach Zeitaufwand 12220 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 2) nach Zeitaufwand 12221 Zustimmung zu einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2) 250 12222 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12223 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12224 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12225 Anordnung einer Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12226 Gestattung eines längeren Zeitraumes (max. 3 Monate) für die Einreichung von Personendosimetern(§ 66 Abs. 3) 250 12227 Strahlenpass (§ 68) 122271 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122272 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122273 Folgepassregistrierung 80 122274 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) 50 12228 Gestattung des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12229 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73) nach Zeitaufwand 12230 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition(§ 74 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12231 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12232 AAnordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12234 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) 200 12235 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12236 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12237 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2) 100 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 86 Abs. 3) 100 12239 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12240 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12241 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 88 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12242 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12243 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12244 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12245 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12246 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12247 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12248 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12249 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12250 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128) 122501 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 122502 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 122503 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlen- schutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 12251 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12252 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12253 Anordnung von Vorgaben für die Durchführung der Abschätzung nach § 130 Abs. 1 StrlSchG (§ 156) nach Zeitaufwand 12254 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12255 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 2) 100 12256 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12257 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12258 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12260 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12261 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166) nach Zeitaufwand 12263 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation (§ 178) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 12101 bis 12112 angerechnet nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3 und § 13 Abs. 5 Satz 3 und 10) 1 000 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender AuskunftserteilungStunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der AnbaumaterialverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342422 nach § 13k der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13rFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. Punkt 5.3.2 der JKl-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-StandardFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung nach Zeitaufwand 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 3436 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG 25 3437 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG 50 3438 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und dem UVPG 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Entscheidung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i. V. m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Entscheidung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121021 bis 121024:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 350 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 700 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 2 100 121024 über dem 107fachen der Freigrenze 4 200 121025 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 300 121026 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 12103 Entscheidung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)(§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121031 bis 121035:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. nach Zeitaufwand 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121034 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121035 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121036 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 121037 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 210 121038 Entscheidung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3) nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen 121041 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121042 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13) je Anlage 4 000 121043 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121042 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Entscheidung zum probeweisen Betrieb oder zum probeweisen Umgang (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage 500 12107 wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3Änderungen hinsichtlich der Aktivität bei bereits genehmigten Nukliden werden gemäß Nr. 12102 oder 12103 berechnet (§ 12 Abs. 2). nach Zeitaufwand 12108 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12109 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12110 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12111 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12112 Entscheidung zum Zusatz radioaktiver Stoffe und zur Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12113 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12114 Prüfung der nach § 56 angezeigten Tätigkeit (§ 56 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12115 Prüfung der angezeigten Tätigkeit in der fremden Betriebsstätte (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12116 Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12117 Anmeldung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12118 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12119 Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12120 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12121 Entscheidung über die Verbringung überwachungsbedürftiger Rückstände, die im Ausland angefallen sind (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12122 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12123 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12124 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12125 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77) nach Zeitaufwand 12126 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12127 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12128 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12130 Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12131 Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12132 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12133 Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12134 Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) nach Zeitaufwand 12135 Untersagung der Verwendung des Bauprodukts bei Nichteinhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12136 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12137 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12139 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12140 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12141 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12142 Vorlage des Entwurfes eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12143 Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12144 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12146 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12147 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12148 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12149 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12150 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht über den nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12151 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12152 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12153 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Ausnahme vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben (§ 41 Abs. 1). nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122051 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122052 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 12206 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4) je Person 100 12207 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12208 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12209 Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 49 Abs. 2 Satz 1) je Person 50 12210 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12211 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 50) nach Zeitaufwand 12212 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12213 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12214 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3) 120 12215 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 und 3) 200 12216 Gestattung des Zutritts anderer Personen zu Strahlenschutzbereichen (§ 55 Abs. 1) 250 12217 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12218 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12219 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen (§ 59) nach Zeitaufwand 12220 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 2) nach Zeitaufwand 12221 Zustimmung zu einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2) 250 12222 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12223 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12224 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12225 Anordnung einer Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12226 Gestattung eines längeren Zeitraumes (max. 3 Monate) für die Einreichung von Personendosimetern(§ 66 Abs. 3) 250 12227 Strahlenpass (§ 68) 122271 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122272 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122273 Folgepassregistrierung 80 122274 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) 50 12228 Gestattung des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12229 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73) nach Zeitaufwand 12230 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition(§ 74 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12231 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12232 AAnordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12234 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) 200 12235 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12236 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12237 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2) 100 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 86 Abs. 3) 100 12239 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12240 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12241 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 88 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12242 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12243 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12244 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12245 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12246 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12247 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12248 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12249 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12250 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128) 122501 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 122502 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 122503 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlen- schutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 12251 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12252 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12253 Anordnung von Vorgaben für die Durchführung der Abschätzung nach § 130 Abs. 1 StrlSchG (§ 156) nach Zeitaufwand 12254 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12255 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 2) 100 12256 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12257 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12258 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12260 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12261 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166) nach Zeitaufwand 12263 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation (§ 178) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 12101 bis 12112 angerechnet nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 28 Abs. 4) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 28 Abs. 5 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 29 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2) 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 5) 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist (§ 28 Abs. 6) 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender AuskunftserteilungStunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der AnbaumaterialverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342422 nach § 13k der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13rFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. Punkt 5.3.2 der JKl-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-StandardFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung nach Zeitaufwand 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 3436 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG 25 3437 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG 50 3438 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und dem UVPG 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Entscheidung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i. V. m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Entscheidung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121021 bis 121024:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 350 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 700 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 2 100 121024 über dem 107fachen der Freigrenze 4 200 121025 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 300 121026 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 12103 Entscheidung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)(§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121031 bis 121035:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. nach Zeitaufwand 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121034 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121035 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121036 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 121037 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 210 121038 Entscheidung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3) nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen 121041 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121042 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13) je Anlage 4 000 121043 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121042 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Entscheidung zum probeweisen Betrieb oder zum probeweisen Umgang (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage 500 12107 wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3Änderungen hinsichtlich der Aktivität bei bereits genehmigten Nukliden werden gemäß Nr. 12102 oder 12103 berechnet (§ 12 Abs. 2). nach Zeitaufwand 12108 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12109 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12110 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12111 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12112 Entscheidung zum Zusatz radioaktiver Stoffe und zur Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12113 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12114 Prüfung der nach § 56 angezeigten Tätigkeit (§ 56 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12115 Prüfung der angezeigten Tätigkeit in der fremden Betriebsstätte (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12116 Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12117 Anmeldung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12118 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12119 Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12120 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12121 Entscheidung über die Verbringung überwachungsbedürftiger Rückstände, die im Ausland angefallen sind (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12122 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12123 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12124 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12125 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77) nach Zeitaufwand 12126 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12127 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12128 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12130 Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12131 Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12132 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12133 Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12134 Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) nach Zeitaufwand 12135 Untersagung der Verwendung des Bauprodukts bei Nichteinhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12136 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12137 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12139 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12140 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12141 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12142 Vorlage des Entwurfes eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12143 Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12144 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12146 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12147 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12148 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12149 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12150 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht über den nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12151 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12152 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12153 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Ausnahme vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben (§ 41 Abs. 1). nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122051 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122052 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 12206 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4) je Person 100 12207 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12208 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12209 Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 49 Abs. 2 Satz 1) je Person 50 12210 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12211 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 50) nach Zeitaufwand 12212 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12213 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12214 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3) 120 12215 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 und 3) 200 12216 Gestattung des Zutritts anderer Personen zu Strahlenschutzbereichen (§ 55 Abs. 1) 250 12217 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12218 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12219 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen (§ 59) nach Zeitaufwand 12220 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 2) nach Zeitaufwand 12221 Zustimmung zu einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2) 250 12222 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12223 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12224 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12225 Anordnung einer Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12226 Gestattung eines längeren Zeitraumes (max. 3 Monate) für die Einreichung von Personendosimetern(§ 66 Abs. 3) 250 12227 Strahlenpass (§ 68) 122271 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122272 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122273 Folgepassregistrierung 80 122274 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) 50 12228 Gestattung des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12229 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73) nach Zeitaufwand 12230 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition(§ 74 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12231 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12232 AAnordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12234 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) 200 12235 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12236 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12237 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2) 100 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 86 Abs. 3) 100 12239 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12240 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12241 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 88 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12242 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12243 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12244 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12245 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12246 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12247 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12248 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12249 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12250 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128) 122501 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 122502 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 122503 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlen- schutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 12251 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12252 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12253 Anordnung von Vorgaben für die Durchführung der Abschätzung nach § 130 Abs. 1 StrlSchG (§ 156) nach Zeitaufwand 12254 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12255 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 2) 100 12256 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12257 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12258 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12260 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12261 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166) nach Zeitaufwand 12263 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation (§ 178) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 12101 bis 12112 angerechnet nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 28 Abs. 4) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 28 Abs. 5 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 29 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2) 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 5) 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist (§ 28 Abs. 6) 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender AuskunftserteilungStunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der AnbaumaterialverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342422 nach § 13k der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13rFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. Punkt 5.3.2 der JKl-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-StandardFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung nach Zeitaufwand 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 3436 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG 25 3437 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG 50 3438 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und dem UVPG 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Entscheidung zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i. V. m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Entscheidung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121021 bis 121024:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 350 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 700 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 2 100 121024 über dem 107fachen der Freigrenze 4 200 121025 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 300 121026 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121024 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 12103 Entscheidung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)(§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13)Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV.Zu Nr. 121031 bis 121035:Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage 4 Tab. 1 Spalte 2 StrlSchV zu ermitteln.Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. nach Zeitaufwand 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121034 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121035 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121036 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) nach Zeitaufwand 121037 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 210 121038 Entscheidung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121035 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3) nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen 121041 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121042 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13) je Anlage 4 000 121043 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121042 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Entscheidung zum probeweisen Betrieb oder zum probeweisen Umgang (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage 500 12107 wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3Änderungen hinsichtlich der Aktivität bei bereits genehmigten Nukliden werden gemäß Nr. 12102 oder 12103 berechnet (§ 12 Abs. 2). nach Zeitaufwand 12108 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12109 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12110 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12111 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12112 Entscheidung zum Zusatz radioaktiver Stoffe und zur Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12113 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12114 Prüfung der nach § 56 angezeigten Tätigkeit (§ 56 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12115 Prüfung der angezeigten Tätigkeit in der fremden Betriebsstätte (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 57) nach Zeitaufwand 12116 Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12117 Anmeldung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12118 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12119 Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12120 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12121 Entscheidung über die Verbringung überwachungsbedürftiger Rückstände, die im Ausland angefallen sind (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12122 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12123 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12124 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12125 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77) nach Zeitaufwand 12126 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12127 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12128 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12130 Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12131 Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12132 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12133 Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12134 Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) nach Zeitaufwand 12135 Untersagung der Verwendung des Bauprodukts bei Nichteinhaltung des Referenzwertes (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12136 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12137 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12139 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12140 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12141 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12142 Vorlage des Entwurfes eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12143 Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12144 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12146 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12147 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12148 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12149 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12150 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht über den nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12151 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12152 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12153 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Ausnahme vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben (§ 41 Abs. 1). nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122051 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122052 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 12206 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4) je Person 100 12207 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12208 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12209 Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 49 Abs. 2 Satz 1) je Person 50 12210 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12211 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 50) nach Zeitaufwand 12212 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12213 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12214 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3) 120 12215 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 und 3) 200 12216 Gestattung des Zutritts anderer Personen zu Strahlenschutzbereichen (§ 55 Abs. 1) 250 12217 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12218 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12219 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen (§ 59) nach Zeitaufwand 12220 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 2) nach Zeitaufwand 12221 Zustimmung zu einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2) 250 12222 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12223 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12224 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12225 Anordnung einer Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12226 Gestattung eines längeren Zeitraumes (max. 3 Monate) für die Einreichung von Personendosimetern(§ 66 Abs. 3) 250 12227 Strahlenpass (§ 68) 122271 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122272 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122273 Folgepassregistrierung 80 122274 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) 50 12228 Gestattung des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12229 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73) nach Zeitaufwand 12230 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition(§ 74 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12231 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12232 AAnordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12234 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) 200 12235 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12236 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12237 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2) 100 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 86 Abs. 3) 100 12239 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12240 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12241 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 88 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12242 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12243 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12244 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12245 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12246 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12247 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12248 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12249 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12250 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128) 122501 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 122502 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 122503 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlen- schutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 12251 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12252 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12253 Anordnung von Vorgaben für die Durchführung der Abschätzung nach § 130 Abs. 1 StrlSchG (§ 156) nach Zeitaufwand 12254 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12255 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 2) 100 12256 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12257 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12258 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Anordnung zur Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12260 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12261 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166) nach Zeitaufwand 12263 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation (§ 178) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 12101 bis 12112 angerechnet nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen (§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 28 Abs. 4) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 28 Abs. 5 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 29 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2) 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 5) 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist (§ 28 Abs. 6) 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Durchführung von Analysen und Kontrollen nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, einschließlich der Entnahme und Untersuchung von Proben nach Zeitaufwand 1859 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender AuskunftserteilungStunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der AnbaumaterialverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342422 nach § 13k der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13rFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. Punkt 5.3.2 der JKl-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-StandardFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung nach Zeitaufwand 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 3436 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG 25 3437 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG 50 3438 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor AntragstellungSchließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Genehmigung der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i.V.m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Genehmigung des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13) 121021 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121022 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13) je Anlage 4 000 121023 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121022 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) 250 12103 Genehmigung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121031 bis 121034: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 350 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 700 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 2 100 121034 über dem 107 fachen der Freigrenze 4 200 121035 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 300 121036 Genehmigung zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) 250 12104 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121041 bis 121045: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121041 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121042 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121043 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121044 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121045 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121046 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier/Menschen, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) 250 121047 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 210 121048 Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12105 Genehmigung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Genehmigung des probeweisen Betriebs oder des probeweisen Umgangs, zusätzlich zu Nr. 12102, 12103, 12104 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage oder je Einrichtung 500 12107 Genehmigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 und 5) je Röntgeneinrichtung oder je teleradiologischer Anbindung 200 bis 3 500 12108 Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit (§ 12 Abs. 2) Änderungen hinsichtlich der Aktivität einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden nach Nr. 12103 oder 12104 berechnet nach Zeitaufwand 12109 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12110 Prüfung der Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) 121101 für das erste Gerät 200 121102 für jedes weitere Gerät 100 121103 für jede oder jeden neuen Strahlenschutzverantwortlichen 200 121104 Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit der Anzeige, zusätzlich zu Nr. 121101 bis 121103 je Nachforderung 25 12111 Entscheidung zur Erfüllung der nachzuweisenden Anforderungen bei fehlender Bescheinigung des Sachverständigen (§ 19 Abs. 3 Satz 2 und 3) je Röntgeneinrichtung 220 bis 1 200 12112 Untersagung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 bis 7) nach Zeitaufwand 12113 Prüfung der Anzeige einer Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 22 Abs. 1 und 2) je Institution 100 12114 Untersagung der angezeigten Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 22 Abs. 3 Nr. 1 bis 3) nach Zeitaufwand 12115 Genehmigung der Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12116 Genehmigung der Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12117 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12118 Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe und der Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12119 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12120 Prüfung der nach den §§ 56 oder 59 angezeigten Tätigkeit an einem Arbeitsplatz mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (NORM-Arbeitsplatz) (§ 57) nach Zeitaufwand 12121 Prüfung der Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12122 Prüfung des Rückstandskonzepts und der Rückstandsbilanz (§ 60 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 12123 Prüfung der Anmeldung der Lagerung und Mitteilung der Beendigung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12124 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12125 Prüfung der Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12126 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12127 Prüfung der Nachweise zur Einhaltung der Voraussetzungen zur Verbringung von im Ausland angefallener überwachungsbedürftiger Rückstände zur Verwertung ins Inland (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12128 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12130 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12131 Anordnung von Maßnahmen (§ 65) nach Zeitaufwand 12132 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77 Satz 2) nach Zeitaufwand 12133 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12134 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12135 Verlangen der Vorlage oder Übergabe der Gesundheitsakten bei einer von der Behörde bestimmten Stelle (§ 79 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12136 Verlangen der Hinterlegung bei einer von der Behörde bestimmten Stelle (§ 85 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12137 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12139 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12140 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12141 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12142 Prüfung der Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12143 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12144 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12146 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12147 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12148 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12149 Prüfung eines vorgelegten Entwurfs eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12150 Prüfung der Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12151 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12152 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12153 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12154 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12155 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12156 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1 i. V. m. § 177 StrlSchV) nach Zeitaufwand 12157 Überprüfung der Deckungsvorsorge (§ 177 Satz 3) 250 12158 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12159 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12160 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Erteilung von Ausnahmen vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG (§ 41 Abs. 1) Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben. nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Verpflichtung zum Erlass einer Strahlenschutzanweisung (§ 45 Abs. 4) 120 12206 Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122061 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122062 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung, außer der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 122063 Bescheinigung der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 bis 300 12207 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4 Satz 1) 100 12208 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12209 Erteilung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 5 Satz 2) 15 12210 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung der Fachkunde auf andere geeignete Weise (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12211 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12212 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz oder Festlegung von Auflagen für die Fortgeltung (§ 50 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12213 Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12214 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12215 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3 Satz 2) 120 12216 Gestattung von Ausnahmen von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3) 200 12217 Gestattung, anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen zu erlauben (§ 55 Abs. 1 Satz 2) 250 12218 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12219 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12220 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (§ 59) nach Zeitaufwand 12221 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12222 Verlangen der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Überwachungsbereich aufhält oder Zustimmung über eine Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12223 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12224 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12225 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12226 Anordnung des Verfahrens der Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12227 Gestattung der Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Personendosimetern (§ 66 Abs. 3 Satz 2) 122271 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen unterschiedlich sind je Person 100 122272 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen gleich sind je Institution 250 12228 Strahlenpass (§ 68) 122281 Registrierung oder Verlängerung eines Passes (§ 68 Abs. 1) je Person 60 122282 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes (§ 68 Abs. 1) 120 122283 Folgepassregistrierung (§ 68 Abs. 1) 80 122284 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) je Person oder Institution 50 12229 Gestattung einer Ausnahme im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12230 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73 Satz 2) nach Zeitaufwand 12231 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 74 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12232 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12234 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter 18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12235 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) je Person 200 12236 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 12237 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2 Satz 1) 100 12239 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht bei der Freigabe (§ 86 Abs. 3) 100 12240 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12241 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12242 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und genehmigungsbedürftiger Störstrahler (§ 88 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12243 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12244 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12245 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12246 Anordnung der Prüfung der wesentlichen Merkmale eines Störstrahlers (§ 96 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12247 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12248 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12249 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12250 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12251 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12252 Festlegung von Abweichungen von Aufbewahrungsfristen (§ 117 Abs. 2 Satz 2) 150 12253 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128 und § 130) 1225301 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 1225302 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 1225303 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 1225304 Prüfung einer oder eines Strahlenschutzverantwortlichen, welcher oder welche einen nach § 5 Abs. 9 StrlSchG betriebenen Röntgenstrahler für Untersuchungen und Interventionen eigenverantwortlich verwendet oder bereitstellt (einschließlich eines Arbeitsplatzes) 120 bis 980 1225305 Prüfung eines jeden weiteren Arbeitsplatzes (z. B. einer weiteren Anwendungsform oder Funktion, auch eines weiteren mit dem Röntgengerät verbundenen Strahlers) eines nach Nr. 1225304 geprüften Strahlers mit eigenständigen technischen Qualitätssicherungsmaßnahmen 90 bis 600 1225306 Vertiefte Prüfung eines Forschungsvorhabens (§ 130 Abs. 1 Satz 3 StrlSchV) 40 bis 500 1225307 Prüfung eines Endausgabegerätes (Dokumentationsgerätes) oder eines Bildwiedergabesystems (auch in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG), die nach Vorgaben des Strahlenschutzrechts einer Qualitätssicherung unterliegen 40 bis 220 1225308 Prüfung eines in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG eingesetzten Röntgenstrahlers mit einer Teleradiologieverbindung (inkl. der Verbindungen zu Heimarbeitsplätzen von Teleradiologinnen oder Teleradiologen oder zu einem in die Teleradiologie einbezogenen Hintergrunddienst) 300 bis 1 250 1225309 Prüfung eines jeden weiteren Strahlers eines nach Nr. 1225308 geprüften Teleradiologieverbundsystems oder einer jeden zusätzlichen Teleradiologieverbindung 180 bis 900 1225310 Prüfung eines Röntgenstrahlers zur Röntgenbehandlung 300 bis 1 400 12254 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch eine ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12255 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12256 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12257 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 3) 100 12258 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12260 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12261 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12263 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12264 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12265 Ermächtigung einer Ärztin oder eines Arztes (§ 175 Abs. 1) 150 12266 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation oder durch eine Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Einzelsachverständigen oder des Einzelsachverständigen (§ 178 Satz 1) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungs- oder Freigabeverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach 12101 bis 12108, 12115, 12116, 12118, 12202 und 1242 angerechnet. nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen(§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes(§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes(§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde(§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde(§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18)Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG:Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25)(Innen- und Außendienst)Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 28 Abs. 4) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 28 Abs. 5 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 29 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2) 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 5) 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist (§ 28 Abs. 6) 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist.Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen.Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer.Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor AntragstellungSchließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht.Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1)Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchGBei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst.Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG(Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit.Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen.Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern.Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre.Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20höchstens3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzesje Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor AntragstellungSchließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer RegenentlastungsanlageDie Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer KleinkläranlageDie Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EWDie Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage,für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser),für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte(§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG)Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPGfür Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1)bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen LagerstätteDie Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten.Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigungfür eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage(§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG)Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich BerichterstellungDie Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6(Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sindAbwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungenzusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie.Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Durchführung von Analysen und Kontrollen nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, einschließlich der Entnahme und Untersuchung von Proben nach Zeitaufwand 1859 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung Stunde 25höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 1956 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StrlSchG und § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV 19561 an medizinischen Röntgeneinrichtungen 195611 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 450 195612 Zusätzlicher Arbeitsplatz oder zusätzlicher Strahler je Gerät 120 195613 Knochendichtemessgerät je Gerät 350 195614 Kombiniertes Aufnahme- und Durchleuchtungsgerät, Angiographiegerät je Gerät 600 195615 Computertomographiegerät je Gerät 550 195616 Röntgentherapiegerät je Gerät 400 19562 an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen 195621 Dentaltubusgerät je Gerät 230 195622 Panoramaschichtgerät je Gerät 350 195623 Kombiniertes Fernröntgen- und Panoramaschichtgerät je Gerät 400 19563 an tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen 195631 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 350 19564 an technischen Röntgeneinrichtungen 195641 Feinstrukturgerät, Grobstrukturgerät je Gerät 220 195642 Hochschutzgerät, Vollschutzgerät, Schulröntgengerät, Störstrahler je Gerät 160 195643 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 5 oder § 12 Abs. 2 StrlSchG an Röntgeneinrichtungen nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von EinzelprobenGesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von ProbenserienGesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50mindestens 150höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außerBruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antragzuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5mindestens 80höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. dBei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlichIn Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der AnbaumaterialverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342422 nach § 13k der PflanzenbeschauverordnungFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13rFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. der JKl-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q i. V. m. Punkt 5.3.2 der JKl-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-StandardFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung nach Zeitaufwand 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 3436 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG 25 3437 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG 50 3438 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2)Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4)Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG)Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen ZulassungseinheitDie Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB).Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder SchürfungBerechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträgeb) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG)Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten.Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaftb) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor AntragstellungSchließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Genehmigung der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 10 i.V.m. § 11) nach Zeitaufwand 12102 Genehmigung des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13) 121021 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 und ggf. §§ 14 oder 15) nach Zeitaufwand 121022 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen/Tier (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13) je Anlage 4 000 121023 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen/Tier zusätzlich zu Nr. 121022 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 14 oder 15) 250 12103 Genehmigung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121031 bis 121034: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 350 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 700 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 2 100 121034 über dem 107 fachen der Freigrenze 4 200 121035 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 300 121036 Genehmigung zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen/Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) 250 12104 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121041 bis 121045: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 121041 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121042 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121043 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121044 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121045 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121046 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier/Menschen, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 14 oder § 15) 250 121047 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 210 121048 Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12105 Genehmigung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 13) nach Zeitaufwand 12106 Genehmigung des probeweisen Betriebs oder des probeweisen Umgangs, zusätzlich zu Nr. 12102, 12103, 12104 (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 5) je Anlage oder je Einrichtung 500 12107 Genehmigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 und 5) je Röntgeneinrichtung oder je teleradiologischer Anbindung 200 bis 3 500 12108 Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit (§ 12 Abs. 2) Änderungen hinsichtlich der Aktivität einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 werden nach Nr. 12103 oder 12104 berechnet nach Zeitaufwand 12109 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 17 i. V. m. § 18) nach Zeitaufwand 12110 Prüfung der Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) 121101 für das erste Gerät 200 121102 für jedes weitere Gerät 100 121103 für jede oder jeden neuen Strahlenschutzverantwortlichen 200 121104 Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit der Anzeige, zusätzlich zu Nr. 121101 bis 121103 je Nachforderung 25 12111 Entscheidung zur Erfüllung der nachzuweisenden Anforderungen bei fehlender Bescheinigung des Sachverständigen (§ 19 Abs. 3 Satz 2 und 3) je Röntgeneinrichtung 220 bis 1 200 12112 Untersagung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 bis 7) nach Zeitaufwand 12113 Prüfung der Anzeige einer Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 22 Abs. 1 und 2) je Institution 100 12114 Untersagung der angezeigten Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 22 Abs. 3 Nr. 1 bis 3) nach Zeitaufwand 12115 Genehmigung der Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 25 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a) 700 12116 Genehmigung der Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27 i. V. m. § 29) nach Zeitaufwand 12117 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 28 Abs. 2) 60 12118 Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe und der Aktivierung (§ 40 i. V. m. § 41) nach Zeitaufwand 12119 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz (§ 55 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12120 Prüfung der nach den §§ 56 oder 59 angezeigten Tätigkeit an einem Arbeitsplatz mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (NORM-Arbeitsplatz) (§ 57) nach Zeitaufwand 12121 Prüfung der Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen (§ 60 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12122 Prüfung des Rückstandskonzepts und der Rückstandsbilanz (§ 60 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 12123 Prüfung der Anmeldung der Lagerung und Mitteilung der Beendigung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände (§ 61 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12124 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände (§ 61 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12125 Prüfung der Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände (§ 62 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12126 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung (§ 62 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12127 Prüfung der Nachweise zur Einhaltung der Voraussetzungen zur Verbringung von im Ausland angefallener überwachungsbedürftiger Rückstände zur Verwertung ins Inland (§ 62 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12128 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände (§ 63 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12130 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken (§ 64 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12131 Anordnung von Maßnahmen (§ 65) nach Zeitaufwand 12132 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition (§ 77 Satz 2) nach Zeitaufwand 12133 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr (§ 78 Abs. 1 und 2) je Person 120 12134 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 78 Abs. 3) je Person 120 12135 Verlangen der Vorlage oder Übergabe der Gesundheitsakten bei einer von der Behörde bestimmten Stelle (§ 79 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12136 Verlangen der Hinterlegung bei einer von der Behörde bestimmten Stelle (§ 85 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12137 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden (§ 123 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12138 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (§ 127 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12139 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt (§ 129 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12140 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen (§ 129 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12141 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen (§ 129 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12142 Prüfung der Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten (§ 129 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12143 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten (§ 138 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12144 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten (§ 139 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplanes bei radioaktiven Altlasten (§ 143 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12146 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans (§ 143 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12147 Behördliche Sanierungsplanung (§ 144 Abs.1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12148 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans (§ 144 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12149 Prüfung eines vorgelegten Entwurfs eines Sanierungsvertrages (§ 144 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 12150 Prüfung der Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten (§ 145 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12151 Festsetzung Wertausgleich (§ 147 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12152 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation (§ 154 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12153 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung (§ 156 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12154 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 158 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12155 Bestimmung von Messstellen (§ 169 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12156 Bestimmung von Sachverständigen (§ 172 Abs. 1 i. V. m. § 177 StrlSchV) nach Zeitaufwand 12157 Überprüfung der Deckungsvorsorge (§ 177 Satz 3) 250 12158 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht (§§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Atomgesetz) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 12159 Anordnung von Maßnahmen (§ 179 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 Atomgesetz) nach Zeitaufwand 12160 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) (§ 181) nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Erteilung von Ausnahmen vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände die aus Kontrollbereichen stammen (§ 31 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe (§ 33) nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG (§ 41 Abs. 1) Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben. nach Zeitaufwand 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4) nach Zeitaufwand 12205 Verpflichtung zum Erlass einer Strahlenschutzanweisung (§ 45 Abs. 4) 120 12206 Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde (§ 47 Abs. 1) 122061 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122062 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung, außer der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 122063 Bescheinigung der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 bis 300 12207 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 4 Satz 1) 100 12208 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird (§ 47 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12209 Erteilung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (§ 47 Abs. 5 Satz 2) 15 12210 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung der Fachkunde auf andere geeignete Weise (§ 48 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12211 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt (§ 49 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12212 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz oder Festlegung von Auflagen für die Fortgeltung (§ 50 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12213 Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz (§ 51) nach Zeitaufwand 12214 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche (§ 52 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12215 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 52 Abs. 3 Satz 2) 120 12216 Gestattung von Ausnahmen von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche (§ 53 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3) 200 12217 Gestattung, anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen zu erlauben (§ 55 Abs. 1 Satz 2) 250 12218 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches (§ 58 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 12219 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen (§ 58 Abs. 2 Satz 3) nach Zeitaufwand 12220 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (§ 59) nach Zeitaufwand 12221 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien (§ 63 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12222 Verlangen der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Überwachungsbereich aufhält oder Zustimmung über eine Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 und Abs. 2) nach Zeitaufwand 12223 Anordnung von Inkorporationsmessungen (§ 64 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12224 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 65 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12225 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters (§ 66 Abs. 1 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12226 Anordnung des Verfahrens der Personendosismessung (§ 66 Abs. 2 Satz 4) nach Zeitaufwand 12227 Gestattung der Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Personendosimetern (§ 66 Abs. 3 Satz 2) 122271 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen unterschiedlich sind je Person 100 122272 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen gleich sind je Institution 250 12228 Strahlenpass (§ 68) 122281 Registrierung oder Verlängerung eines Passes (§ 68 Abs. 1) je Person 60 122282 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes (§ 68 Abs. 1) 120 122283 Folgepassregistrierung (§ 68 Abs. 1) 80 122284 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses (§ 68 Abs. 4) je Person oder Institution 50 12229 Gestattung einer Ausnahme im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren (§ 70 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12230 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 73 Satz 2) nach Zeitaufwand 12231 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 74 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12232 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt (§ 77 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12233 Anordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B (§ 77 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12234 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter 18 Jahren (§ 77 Abs. 5) nach Zeitaufwand 12235 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 80 Abs. 1) je Person 200 12236 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben (§ 81 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 12237 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung (§ 81 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 85 Abs. 2 Satz 1) 100 12239 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht bei der Freigabe (§ 86 Abs. 3) 100 12240 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch einen Sachverständigen auf maximal drei Jahre (§ 88 Abs. 2) 200 12241 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen (§ 88 Abs. 3) 100 12242 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und genehmigungsbedürftiger Störstrahler (§ 88 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 12243 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12244 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung (§ 89 Abs. 1 Satz 5) nach Zeitaufwand 12245 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an den Empfänger oder an eine von diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben (§ 94 Abs. 6 Satz 3) nach Zeitaufwand 12246 Anordnung der Prüfung der wesentlichen Merkmale eines Störstrahlers (§ 96 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12247 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 102 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 12248 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen (§ 103 Abs. 1 Satz 2) 50 12249 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung (§ 103 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12250 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses (§ 108 Abs. 3 Satz 3) 100 12251 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung (§ 116 Abs. 2 Satz 2) 100 12252 Festlegung von Abweichungen von Aufbewahrungsfristen (§ 117 Abs. 2 Satz 2) 150 12253 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung (§ 128 und § 130) 1225301 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 1225302 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 1225303 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 1225304 Prüfung einer oder eines Strahlenschutzverantwortlichen, welcher oder welche einen nach § 5 Abs. 9 StrlSchG betriebenen Röntgenstrahler für Untersuchungen und Interventionen eigenverantwortlich verwendet oder bereitstellt (einschließlich eines Arbeitsplatzes) 120 bis 980 1225305 Prüfung eines jeden weiteren Arbeitsplatzes (z. B. einer weiteren Anwendungsform oder Funktion, auch eines weiteren mit dem Röntgengerät verbundenen Strahlers) eines nach Nr. 1225304 geprüften Strahlers mit eigenständigen technischen Qualitätssicherungsmaßnahmen 90 bis 600 1225306 Vertiefte Prüfung eines Forschungsvorhabens (§ 130 Abs. 1 Satz 3 StrlSchV) 40 bis 500 1225307 Prüfung eines Endausgabegerätes (Dokumentationsgerätes) oder eines Bildwiedergabesystems (auch in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG), die nach Vorgaben des Strahlenschutzrechts einer Qualitätssicherung unterliegen 40 bis 220 1225308 Prüfung eines in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG eingesetzten Röntgenstrahlers mit einer Teleradiologieverbindung (inkl. der Verbindungen zu Heimarbeitsplätzen von Teleradiologinnen oder Teleradiologen oder zu einem in die Teleradiologie einbezogenen Hintergrunddienst) 300 bis 1 250 1225309 Prüfung eines jeden weiteren Strahlers eines nach Nr. 1225308 geprüften Teleradiologieverbundsystems oder einer jeden zusätzlichen Teleradiologieverbindung 180 bis 900 1225310 Prüfung eines Röntgenstrahlers zur Röntgenbehandlung 300 bis 1 400 12254 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch eine ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt (§ 143 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12255 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person (§ 143 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12256 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes (§ 157 Abs. 2 Nr. 2) nach Zeitaufwand 12257 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte (§ 157 Abs. 3 Satz 3) 100 12258 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 157 Abs. 5 Satz 2) nach Zeitaufwand 12259 Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 1, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt (§ 158 Abs. 1 Satz 2) 50 12260 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 158 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 12261 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt (§ 158 Abs. 3 Satz 3) nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (§ 158 Abs. 4) nach Zeitaufwand 12263 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten (§ 165 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12264 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen (§ 166 Abs. 2) nach Zeitaufwand 12265 Ermächtigung einer Ärztin oder eines Arztes (§ 175 Abs. 1) 150 12266 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation oder durch eine Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Einzelsachverständigen oder des Einzelsachverständigen (§ 178 Satz 1) nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 2 Abs. 2) 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle (§ 3 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle (§ 5 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht (§ 6 Abs. 1) 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungs- oder Freigabeverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach 12101 bis 12108, 12115, 12116, 12118, 12202 und 1242 angerechnet. nach Zeitaufwand 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 141411 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 1) 150 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 2) 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 1) 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2) nach Zeitaufwand 141442 gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen(§ 11 Abs. 1) 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes(§ 5 Abs. 3) 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes(§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde(§ 5 Abs. 2 Nr. 1) 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde(§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18)Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG:Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25)(Innen- und Außendienst)Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen.Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 28 Abs. 4) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 28 Abs. 5 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 29 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2) 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 5) 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist (§ 28 Abs. 6) 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist.Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen.Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer.Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUREntstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor AntragstellungSchließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht.Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1)Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchGBei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst.Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG(Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit.Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen.Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern.Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre.Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20höchstens3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162074 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162073 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzesje Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor AntragstellungSchließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer RegenentlastungsanlageDie Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer KleinkläranlageDie Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EWDie Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage,für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser),für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte(§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG)Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPGfür Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1)bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen LagerstätteDie Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten.Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigungfür eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage(§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Zulassung von Ausnahmen von den Anforderungen des Kapitels 3 der AwSV (§ 16 Abs. 3 AwSV) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG)Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich BerichterstellungDie Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen)Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung entsprechend dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6(Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sindAbwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungenzusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie.Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 EUR. Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 200 bis 500 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Genehmigung, Zustimmung und Überwachung nach Art. 9 Absatz 1 i.V.m. Art. 10, 13 bis 16, 17 Absatz 2, 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 18511 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, ggf. i.V.m. Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 nach Zeitaufwand 18512 Prüfung der einzelnen Begleitscheine bei der Verbringung aufgrund einer Sammelgenehmigung nach Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 25 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Durchführung von Analysen und Kontrollen nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, einschließlich der Entnahme und Untersuchung von Proben nach Zeitaufwand 1859 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 (aufgehoben) 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 (aufgehoben) 192222 (aufgehoben) 192223 (aufgehoben) 192224 (aufgehoben) 192225 (aufgehoben) 192226 (aufgehoben) 192227 (aufgehoben) 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 (aufgehoben) 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 (aufgehoben) 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192631 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung je ¼ Recherche in der Altflächendatei einschließlich entsprechender Auskunftserteilung Stunde 25höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 1956 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StrlSchG und § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV 19561 an medizinischen Röntgeneinrichtungen 195611 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 450 195612 Zusätzlicher Arbeitsplatz oder zusätzlicher Strahler je Gerät 120 195613 Knochendichtemessgerät je Gerät 350 195614 Kombiniertes Aufnahme- und Durchleuchtungsgerät, Angiographiegerät je Gerät 600 195615 Computertomographiegerät je Gerät 550 195616 Röntgentherapiegerät je Gerät 400 19562 an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen 195621 Dentaltubusgerät je Gerät 230 195622 Panoramaschichtgerät je Gerät 350 195623 Kombiniertes Fernröntgen- und Panoramaschichtgerät je Gerät 400 19563 an tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen 195631 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 350 19564 an technischen Röntgeneinrichtungen 195641 Feinstrukturgerät, Grobstrukturgerät je Gerät 220 195642 Hochschutzgerät, Vollschutzgerät, Schulröntgengerät, Störstrahler je Gerät 160 195643 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 5 oder § 12 Abs. 2 StrlSchG an Röntgeneinrichtungen nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich MessungNuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von EinzelprobenGesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von ProbenserienGesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50mindestens 150höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 über 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 über 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außerBruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9mindestens 80höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antragzuzüglich je genehmigten Monat 80 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5mindestens 80höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 58,12 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 65,87 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 62 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 58,12 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,74 233117 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 58,12 233118 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 233115 je Sendung 42,62 23312 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233121 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 75 233122 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 85 233123 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 80 233124 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233125 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 75 233126 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233127 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 75 233128 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233127 55 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 23316 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach BmTierSSchV, LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach VO (EU) 2019/1793 je Sendung 30 23322 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 23323 nur Dokumentenkontrolle bei 23321, 23322, 23325 bis 23327 je Sendung 55 23324 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23327 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss Nr. 2011/884/EU je Sendung 30 23327 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2012 je Sendung 30 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle 233411 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 75 233412 Tiergruppe mit gemeinsamem Gesundheitszeugnis gem. Art. 4 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG je Gesundheitszeugnis 2334121 für das erste Tier 75 2334122 für jedes weitere kontrollierte Tier 20 233413 Tiergruppe gem. Art. 5 der Entscheidung der Kommission 97/794/EG 2334131 Wassertiere gem. Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 90 2334132 andere tierseuchenrechtlich reglementierte Tierarten je Gesundheitszeugnis 75 2334133 sonstige Tierarten je Frachtbrief 70 23342 nur Dokumentenkontrolle 233421 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 55 233422 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 45 233423 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 45 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23345 Erstellen eines GVDE 20 23346 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23345 20 23347 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233471 Absonderungsbescheinigung 20 233472 Verplombung 20 233473 Abfertigung für Neuseeland 60 233474 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233475 besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 gemäß Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung (§ 4 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3) 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (§ 4 Abs. 2) 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. dBei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlichIn Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Amtshandlungen nach der Verordnung über Schutzbezirke für Belegstellen für Honigbienen (Belegstellenverordnung) 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 der Bienenbelegverordnung nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial / Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/2031, der Verordnung (EU) 2017/625 und den jeweils zugehörigen Durchführungsrechtsakten sowie nach der Anbaumaterialverordnung (AGOZV) 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung und/oder Weiterleitung eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumentes für Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und Pflanzenvermehrungsmaterial (GGED-PP) nach Verordnung (EU) 2017/625, auch online mittels TRACES NT 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen)Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Exportabfertigung, Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Vorausfuhrzeugnis (VAZ) oder Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und Pflanzenvermehrungsmaterial (GGED-PP) 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Vorausfuhrzeugnis) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach Art. 100ff. der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Aufnahme in das amtliche Unternehmerregister einschließlich Datenaufnahme und Vergabe oder Entzug einer Registriernummer nach Art. 65 bis 67 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder § 3 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34242 Ermächtigung oder Entzug der Ermächtigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen nach Art. 89 bzw. Art. 92 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines PflanzenpassesFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Zeitaufwand 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung.Für die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 34246 Ermächtigung und jährliche Überwachung registrierter Unternehmer, die im Gebiet der Union die Markierung für Verpackungsmaterial aus Holz anbringen nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34247 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 i.V.m. der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 nach Zeitaufwand 34248 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC-Standard nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach Verordnung (EU) 2017/625 (Pflanzenbestände, Warenbücher bei Importeuren und Exporteuren) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei ContainersendungenFür die An- und Abreisezeit ist insgesamt höchstens eine Stunde anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 34301 Benennung oder Genehmigung der Nutzung von Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen nach Art. 60 Abs. 1, Buchst. a bis c der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34302 Amtliche Kontrollen nach § 59 PflSchG und nach der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 34303 Genehmigungen für befristete Ausnahmen zur Einfuhr für die Zwecke amtlicher Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben verwendete Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände nach Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/829 i.V.m. Art. 48 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34304 Anordnungen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften 343041 Anordnungen nach § 5 PflGesG i.V.m. § 11 des Hessischen Gesetztes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 343042 Behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 34305 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG nach Zeitaufwand 34306 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG, ggf. auch i.V.m. § 17 PflSchG nach Zeitaufwand 34307 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 34308 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG 343081 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG für ein Anwendungsgebiet je Antrag für einen Betrieb 50 343082 zusätzlich zu Nr. 343091 je beantragtes Anwendungsgebiet jeder weitere Antrag für einen Betrieb 15 34309 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG nach Zeitaufwand 34310 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34311 Ausnahmegenehmigungen nach § 4 Abs. 2 PflSchAnwV nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3443 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe/Verkauf von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i. V m. § 1 der Pflanzenschutz-SachkundeverordnungDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34451 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34452 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder Email gestellten Antrages je Dokument 50 34453 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35411 bis 5 ha 10 35412 über 5 ha bis 15 ha 20 35413 über 15 ha 30 35414 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35415 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3542 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3543 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 (3) der DVO (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung nach Zeitaufwand 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a nach Zeitaufwand 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 nach Zeitaufwand 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 nach Zeitaufwand 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 nach Zeitaufwand 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v nach Zeitaufwand 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b nach Zeitaufwand 0 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen nach Zeitaufwand 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial nach Zeitaufwand 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln nach Zeitaufwand 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 nach Zeitaufwand 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht nach Zeitaufwand 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 nach Zeitaufwand 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 nach Zeitaufwand 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessische Jagdverordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 210 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 75 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2)Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4)Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 13 200 v. H. von Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42131, 42132 oder 42133 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 UVPG i. V. m. § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Ausnahmezulassung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42164 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42165 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 500 bis 1 000 42166 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer/offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42167 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG)Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen ZulassungseinheitDie Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB).Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder SchürfungBerechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 51101 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis Nr. 51099 erfasst 120 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträgeb) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG)Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten.Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaftb) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGBNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 5711 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf- und Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten des Veterinärwesens 29 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemie 14 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 36 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittel und Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 14 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 18309 Klimaschutz 6 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittel und Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 364 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 361 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Strahlenschutz 12 Tabakprodukte 28 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen nach § 63 Abs. 4, den §§ 76 und 125 BBergG oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis nach den §§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG nach Zeitaufwand 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung nach den §§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG nach Zeitaufwand 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum nach den §§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 16 Abs. 3 BBergG nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum nach § 18 BBergG nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter nach § 22 Abs. 1 BBergG, Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber nach § 23 Abs. 1 BergG oder Erteilung eines Zeugnisses nach § 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern nach § 25, jeweils i.V.m. § 26, § 28 oder § 29 BBergG 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung nach § 35 i.V.m. § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG 1 200 11111 Zulegung nach § 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG nach Zeitaufwand 11112 Verlängerung einer Zulegung nach § 38 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG nach Zeitaufwand 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers nach § 40 BBergG 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung nach § 41 BBergG, Mitgewinnung von Bodenschätzen nach § 42 Abs. 1 BBergG für bergfreie, nach § 43 i.V.m. § 42 BBergG für grundeigene Bodenschätze, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile nach § 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG, Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen nach § 45 Abs. 1 BbergG oder Benutzung fremder Grubenbaue nach § 47 Abs. 4 BBergG 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge nach § 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde nach § 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge nach § 156 Abs. 2 BBergG 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum nach den §§ 161 und 162 BBergG 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 51 BBergG 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung nach Zeitaufwand Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 52 Abs. 2a und § 57a BBergG 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 15 UVPG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 57b Abs. 1 BBergG 1 500 bis 30 000 11225 Erteilung einer Auskunft zu bestehenden und erloschenen Bergbauberechtigungen sowie zu bestehenden und ehemaligen Bergbaubetrieben nach Zeitaufwand 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 56 BBergG nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht nach § 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre nach § 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach den §§ 65 bis 67 und 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständige und Sachverständiger nach einer Bergverordnung nach § 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag nach § 77 i.V.m. § 78 BBergG nach Zeitaufwand 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung nach § 89 Abs. 2 BBergG nach Zeitaufwand 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen nach § 89 Abs. 3 BBergG, Anordnung zur Leistung einer Sicherheit nach § 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands nach § 90 Abs. 5 BBergG nach Zeitaufwand 1134 Vorabentscheidung nach § 91 BBergG oder vorzeitige Besitzeinweisung nach § 97 BBergG nach Zeitaufwand 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung nach § 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG, Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG, Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung nach § 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG, Feststellung des Zustands des Grundstücks nach § 99 Satz 1 BBergG oder nach Zeitaufwand Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung nach § 101 Abs. 1 oder 2 BBergG 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung nach § 102 Abs. 2 BBergG nach Zeitaufwand 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen nach § 109 Abs. 4 BBergG 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheiderin und Markscheider nach § 1 des Markscheidergesetzes nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheiderin und Markscheider nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG nach § 13 Abs. 3 MarkschBergV nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheiderin und Markscheider nach § 5 des Markscheidergesetzes nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds nach § 12 Abs. 1 MarkschBergV 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen nach § 10 Abs. 3 MarkschBergV oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder der Markscheiderin und des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Feldes- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) und nach dem UVPG 121 Amtshandlungen nach dem StrlSchG 12101 Genehmigung der Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach § 10 i.V.m. § 11 nach Zeitaufwand 12102 Genehmigung des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 121021 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12101 nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 und ggf. § 14 oder § 15 nach Zeitaufwand 121022 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, ohne Anwendung am Menschen oder Tier nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 je Anlage 4 000 121023 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, mit Anwendung am Menschen oder Tier zusätzlich zu Nr. 121022 nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 oder § 15 250 12103 Genehmigung zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121031 bis 121034: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz ermittelt und halbiert. 121031 bis zum 102 fachen der Freigrenze 350 121032 bis zum 104 fachen der Freigrenze 700 121033 bis zum 107 fachen der Freigrenze 2 100 121034 über dem 107 fachen der Freigrenze 4 200 121035 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 300 121036 Genehmigung zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen oder Tier, zusätzlich zu Nr. 121031 bis 121034 nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 14 oder § 15 250 12104 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 Zur Freigrenze in Bq siehe Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV. Zu Nr. 121041 bis 121045: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Aktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide oder bei der Genehmigung von neuen Nukliden wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz ermittelt und halbiert. 121041 bis zum 102 fachen der Freigrenze 300 121042 bis zum 104 fachen der Freigrenze 550 121043 bis zum 107 fachen der Freigrenze 1 400 121044 bis zum 1010 fachen der Freigrenze 2 800 121045 über dem 1010 fachen der Freigrenze 5 400 121046 Genehmigung zum Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen oder Tier, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 14 oder § 15 250 121047 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 210 121048 Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Quellen, zusätzlich zu Nr. 121041 bis 121045 nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12105 Genehmigung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 10 steht, nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 nach Zeitaufwand 12106 Genehmigung des probeweisen Betriebs oder des probeweisen Umgangs, zusätzlich zu Nr. 12102, 12103, 12104 nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i.V.m. § 13 Abs. 5 je Anlage oder je Einrichtung 500 12107 Genehmigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 und 5 je Röntgeneinrichtung oder je teleradiologischer Anbindung 200 bis 3 500 12108 Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit nach § 12 Abs. 2 nach Zeitaufwand Die Gebühren für die Genehmigung einer Änderung hinsichtlich der zulässigen Aktivität beim nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen werden nach Nr. 12103 oder 12104 berechnet. 12109 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 i.V.m. § 18 nach Zeitaufwand 12110 Prüfung der Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 121101 für das erste Gerät 200 121102 für jedes weitere Gerät 100 121103 für jede neue strahlenschutzverantwortliche Person 200 121104 Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit der Anzeige, zusätzlich zu Nr. 121101 bis 121103 je Nachforderung 25 12111 Entscheidung zur Erfüllung der nachzuweisenden Anforderungen bei fehlender Bescheinigung des Sachverständigen nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 je Röntgeneinrichtung 220 bis 1 200 12112 Untersagung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung nach § 20 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12113 Prüfung der Anzeige einer Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern nach § 22 Abs. 1 und 2 je Institution 100 12114 Untersagung der angezeigten Tätigkeit zur Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern nach § 22 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 nach Zeitaufwand 12115 Genehmigung der Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung nach § 25 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 Buchst. a 700 12116 Genehmigung der Beförderung radioaktiver Stoffe nach § 27 i.V.m. § 29 nach Zeitaufwand 12117 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung nach § 28 Abs. 2 60 12118 Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe und zur Aktivierung nach § 40 i.V.m. § 41 nach Zeitaufwand 12119 Anordnung einer Expositionsabschätzung durch natürlich vorkommende Radioaktivität an einem Arbeitsplatz nach § 55 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12120 Prüfung der nach § 56 oder § 59 angezeigten Tätigkeit an einem Arbeitsplatz mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (NORM-Arbeitsplatz) nach § 57 nach Zeitaufwand 12121 Prüfung der Anmeldung der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen nach § 60 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12122 Prüfung des Rückstandskonzepts und der Rückstandsbilanz nach § 60 Abs. 2 bis 5 nach Zeitaufwand 12123 Prüfung der Anmeldung der Lagerung und Mitteilung der Beendigung der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände nach § 61 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12124 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für nicht überwachungsbedürftige Rückstände nach § 61 Abs. 5 nach Zeitaufwand 12125 Prüfung der Anmeldung der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung der Rückstände nach § 62 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12126 Entlassung von überwachungsbedürftigen Rückständen aus der Überwachung nach § 62 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12127 Prüfung der Nachweise zur Einhaltung der Voraussetzungen zur Verbringung von im Ausland angefallenen überwachungsbedürftigen Rückständen zur Verwertung ins Inland nach § 62 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 12128 Entgegennahme und Prüfung der Anzeige der in der Überwachung verbleibenden Rückstände nach § 63 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12129 Anordnung von Schutzmaßnahmen für die in der Überwachung verbleibenden Rückstände nach § 63 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12130 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken nach § 64 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12131 Anordnung von Maßnahmen nach § 65 nach Zeitaufwand 12132 Zulassung einer zusätzlichen beruflichen Exposition nach § 77 Satz 2 nach Zeitaufwand 12133 Zulassung einer effektiven Dosis von 50 Millisievert für ein einzelnes Jahr nach § 78 Abs. 1 und 2 je Person 120 12134 Zulassung eines Grenzwerts für Auszubildende oder Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren nach § 78 Abs. 3 je Person 120 12135 Verlangen der Vorlage oder Übergabe der Gesundheitsakten bei einer von der Behörde bestimmten Stelle nach § 79 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12136 Verlangen der Hinterlegung bei einer von der Behörde bestimmten Stelle nach § 85 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12137 Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden nach § 123 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 12138 Anordnung von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft nach § 127 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 12139 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes, wenn eine Messung keine Unterschreitung des Referenzwertes ergibt nach § 129 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12140 Prüfung der Anmeldung eines Arbeitsplatzes nach Bekanntwerden der besonderen Gründe, keine Maßnahmen zu ergreifen nach § 129 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12141 Anordnung von Reduzierungsmaßnahmen nach § 129 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 12142 Prüfung der Anmeldung einer Betätigung in fremden Betriebsstätten nach § 129 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12143 Anordnung zur Durchführung von Untersuchungen bei hinreichendem Verdacht auf radioaktive Altlasten nach § 138 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 12144 Anordnung von Maßnahmen bei radioaktiven Altlasten nach § 139 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12145 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans bei radioaktiven Altlasten nach § 143 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12146 Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans nach § 143 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12147 Behördliche Sanierungsplanung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12148 Verbindlichkeitserklärung des behördlichen Sanierungsplans nach § 144 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12149 Prüfung eines vorgelegten Entwurfes eines Sanierungsvertrages nach § 144 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 12150 Prüfung der Anmeldung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten nach § 145 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12151 Festsetzung eines Wertausgleichs nach § 147 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12152 Anordnung zur Ermittlung und Bewertung bei einer nachgewiesenen sonstigen bestehenden Expositionssituation oder bei Anhaltspunkten für eine sonstige bestehende Expositionssituation nach § 154 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12153 Anordnung zur Durchführung der Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen und zur Dosisermittlung nach § 156 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12154 Anordnung, die vorgesehenen Informationen zur Verfügung zu stellen nach § 158 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12155 Bestimmung von Messstellen nach § 169 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12156 Bestimmung von Sachverständigen nach § 172 Abs. 1 i.V.m. § 177 StrlSchV nach Zeitaufwand 12157 Überprüfung der Deckungsvorsorge nach § 177 Satz 3 250 12158 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht nach den §§ 178 und 179 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 des Atomgesetzes nach Zeitaufwand Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 12159 Anordnung von Maßnahmen nach § 179 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes nach Zeitaufwand 12160 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 181 inkl. Vorprüfung des Einzelfalls nach den §§ 7 und 9 UVPG nach Zeitaufwand 122 Amtshandlungen nach der StrlSchV 12201 Erteilung von Ausnahmen vom Erfordernis der Freigabe für Stoffe und Gegenstände, die aus Kontrollbereichen stammen nach § 31 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 12202 Erteilung der Freigabe nach § 33 nach Zeitaufwand 12203 Festlegung des Verfahrens zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid oder in einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StrlSchG nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand Die Gebühr ist bei Festlegung des Verfahrens in einer Genehmigung zusätzlich zu der Gebühr für die Genehmigung zu erheben. 12204 Feststellung der Erfüllung bestimmter Anforderungen zur Freigabe in einem gesonderten Bescheid nach § 41 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 4 nach Zeitaufwand 12205 Verpflichtung zum Erlass einer Strahlenschutzanweisung nach § 45 Abs. 4 120 12206 Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde nach § 47 Abs. 1 122061 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122062 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung, außer der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 122063 Bescheinigung der Fachkunde für Medizinphysik-Expertinnen und Medizinphysik-Experten je Person 100 bis 300 12207 Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation im Strahlenschutz nach § 47 Abs. 4 Satz 1 100 12208 Feststellung, dass in der Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird nach § 47 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 12209 Erteilung der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 Abs. 5 Satz 2 15 12210 Entscheidung über die Anerkennung der Aktualisierung der Fachkunde auf andere geeignete Weise nach § 48 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12211 Zulassung, dass der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Kurses die Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ersetzt nach § 49 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12212 Widerruf der Anerkennung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz oder Festlegung von Auflagen für die Fortgeltung nach § 50 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12213 Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach § 51 nach Zeitaufwand 12214 Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche nach § 52 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 12215 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs nach § 52 Abs. 3 Satz 2 120 12216 Gestattung von Ausnahmen von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Sicherungspflicht für Kontroll- und Sperrbereiche nach § 53 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 200 12217 Gestattung, anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen zu erlauben nach § 55 Abs. 1 Satz 2 250 12218 Festlegung von Kontaminationsprüfungen an Personen beim Verlassen eines Überwachungsbereiches nach § 58 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 12219 Festlegung von Prüfungen der Aktivierung oder Kontamination an beweglichen Gegenständen beim Herausbringen aus Überwachungsbereichen nach § 58 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 12220 Anordnung der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen nach § 59 nach Zeitaufwand 12221 Zulassung der Unterweisung mittels E-Learning oder von audiovisuellen Medien nach § 63 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 12222 Verlangen der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Überwachungsbereich aufhält oder Zustimmung über eine Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält nach § 64 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 nach Zeitaufwand 12223 Anordnung von Inkorporationsmessungen nach § 64 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12224 Festlegung einer Ersatzdosis nach § 65 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12225 Gestattung der Verwendung eines Dosimeters nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 nach Zeitaufwand 12226 Anordnung des Verfahrens der Personendosismessung nach § 66 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 12227 Gestattung der Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Personendosimetern nach § 66 Abs. 3 Satz 2 122271 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen unterschiedlich sind je Person 100 122272 Gestattung der Verlängerung, wenn die Expositionsbedingungen bei den Personen gleich sind je Institution 250 12228 Strahlenpass nach § 68 122281 Registrierung oder Verlängerung eines Passes nach § 68 Abs. 1 je Person 60 122282 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes nach § 68 Abs. 1 120 122283 Folgepassregistrierung nach § 68 Abs. 1 80 122284 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 68 Abs. 4 je Person oder Institution 50 12229 Gestattung einer Ausnahme im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren nach § 70 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12230 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts nach § 73 Satz 2 nach Zeitaufwand 12231 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition nach § 74 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12232 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt nach § 77 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12233 Anordnung von Maßnahmen der ärztlichen Überwachung für Personen der Kategorie B nach § 77 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12234 Anordnung zur ärztlichen Überwachung von Personen unter 18 Jahren nach § 77 Abs. 5 nach Zeitaufwand 12235 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung nach § 80 Abs. 1 je Person 200 12236 Anordnung von Aufgabenbeschränkungen oder Untersagung von Aufgaben nach § 81 Abs. 2 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12237 Entscheidung über das Ergebnis einer besonderen ärztlichen Überwachung nach § 81 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12238 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht nach § 85 Abs. 2 Satz 1 100 12239 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht bei der Freigabe nach § 86 Abs. 3 100 12240 Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Überprüfungen nach § 88 Abs. 1 durch eine sachverständige Person auf maximal drei Jahre nach § 88 Abs. 2 200 12241 Befreiung von der jährlichen Prüfungspflicht durch eine sachverständige Person nach § 88 Abs. 3 100 12242 Anordnung zur Prüfung anzeigebedürftiger Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und genehmigungsbedürftiger Störstrahler nach § 88 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 12243 Anordnung von Dichtheitsprüfungen durch eine sachverständige Person nach § 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12244 Befreiung von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 5 nach Zeitaufwand 12245 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht, radioaktive Stoffe nur an die Empfängerin und den Empfänger oder an eine von dieser oder diesem zum Empfang berechtigte Person zu übergeben nach § 94 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 12246 Anordnung der Prüfung der wesentlichen Merkmale eines Störstrahlers nach § 96 Abs. 3 nach Zeitaufwand 12247 Festlegung zulässiger Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser nach § 102 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 12248 Befreiung von der jährlichen Mitteilungspflicht über Ableitungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 50 12249 Anordnung von Messungen zur Umgebungsüberwachung nach § 103 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12250 Zustimmung zu einer späteren Vorlage der vollständigen und zusammenfassenden Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses nach § 108 Abs. 3 Satz 3 100 12251 Zustimmung zur Verwendung anderer Prüfmittel bei der Konstanzprüfung nach § 116 Abs. 2 Satz 2 100 12252 Festlegung von Abweichungen von Aufbewahrungsfristen nach § 117 Abs. 2 Satz 2 150 12253 Prüfungen der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung nach § 128 und § 130 1225301 Strahlentherapie je Gerät, bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaberin oder Genehmigungsinhaber 1 575 bis 7 700 1225302 nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaberin oder Genehmigungsinhaber 450 bis 1 800 1225303 nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einer strahlenschutzverantwortlichen Person eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 400 1225304 Prüfung einer strahlenschutzverantwortlichen Person, welche einen nach § 5 Abs. 9 StrlSchG betriebenen Röntgenstrahler für Untersuchungen und Interventionen eigenverantwortlich verwendet oder bereitstellt (einschließlich eines Arbeitsplatzes) 120 bis 980 1225305 Prüfung eines jeden weiteren Arbeitsplatzes (z.B. einer weiteren Anwendungsform oder Funktion, auch eines weiteren mit dem Röntgengerät verbundenen Strahlers) eines nach Nr. 1225304 geprüften Strahlers mit eigenständigen technischen Qualitätssicherungsmaßnahmen 90 bis 600 1225306 Vertiefte Prüfung eines Forschungsvorhabens nach § 130 Abs. 1 Satz 3 40 bis 500 1225307 Prüfung eines Endausgabegerätes (Dokumentationsgerätes) oder eines Bildwiedergabesystems (auch in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG), die nach Vorgaben des Strahlenschutzrechts einer Qualitätssicherung unterliegen 40 bis 220 1225308 Prüfung eines in der Teleradiologie nach § 5 Abs. 38 StrlSchG eingesetzten Röntgenstrahlers mit einer Teleradiologieverbindung (inkl. der Verbindungen zu Heimarbeitsplätzen von Teleradiologinnen oder Teleradiologen oder zu einem in die Teleradiologie einbezogenen Hintergrunddienst) 300 bis 1 250 1225309 Prüfung eines jeden weiteren Strahlers eines nach Nr. 1225308 geprüften Teleradiologieverbundsystems oder einer jeden zusätzlichen Teleradiologieverbindung 180 bis 900 1225310 Prüfung eines Röntgenstrahlers zur Röntgenbehandlung 300 bis 1 400 12254 Anordnung einer Untersuchung einer Person durch eine ermächtigte Ärztin oder einen ermächtigten Arzt nach § 143 Abs. 1 nach Zeitaufwand 12255 Zustimmung zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung an einer Person nach § 143 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12256 Gestattung der Verwendung eines Messgerätes nach § 157 Abs. 2 Nr. 2 nach Zeitaufwand 12257 Gestattung einer Fristverlängerung für die Einreichung der Messgeräte nach § 157 Abs. 3 Satz 3 100 12258 Festlegung einer Ersatzdosis nach § 157 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 12259 Befreiung von der Pflicht zum Führen eines Strahlenpasses nach § 158 Abs. 1 Satz 2, wenn die Person in nicht mehr als einer fremden Betriebsstätte eine berufliche Betätigung an anmeldepflichtigen Arbeitsplätzen ausübt 50 12260 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts nach § 158 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 12261 Abkürzung der Frist zur erneuten Untersuchung bei einer ermächtigten Ärztin oder einem ermächtigten Arzt nach § 158 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 12262 Anordnung von Maßnahmen zu weiteren Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach § 158 Abs. 4 nach Zeitaufwand 12263 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten nach § 165 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12264 Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen nach § 166 Abs. 2 nach Zeitaufwand 12265 Ermächtigung einer Ärztin oder eines Arztes nach § 175 Abs. 1 150 12266 Zustimmung zu einer Erweiterung einer Bestimmung nach § 172 Abs. 1 StrlSchG durch das Hinzukommen einer prüfenden Person in einer Sachverständigenorganisation oder durch eine Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der einzelsachverständigen Person nach § 178 Satz 1 nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach der AtEV 1231 Zustimmung zum Buchführungssystem nach § 2 Abs. 2 100 1232 Anordnung der Art der Behandlung und Verpackung radioaktiver Abfälle nach § 3 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1233 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1234 Zulassung der Ablieferung der in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 genannten radioaktiven Abfälle an eine Landessammelstelle nach § 5 Abs. 5 nach Zeitaufwand 1235 Genehmigung oder Anordnung einer Ausnahme von der Ablieferungspflicht nach § 6 Abs. 1 600 124 Sonstige Amtshandlungen 1241 Beratung vor Antragstellung nach Zeitaufwand Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungs- oder Freigabeverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 12101 bis 12108, 12115, 12116, 12118, 12202 und 1242 angerechnet. 1242 Änderungsgenehmigung, soweit keine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 2 StrlSchG nach Zeitaufwand 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen nach § 7 Abs. 2 USchadG, mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2004/35/EG nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen nach § 7 Abs. 1 USchadG, mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2004/35/EG nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahmen der Überwachung nach § 21 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ChemG, wenn die Ermittlungen einen Verstoß gegen eine Vorschrift des ChemG oder gegen eine Vorschrift einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung oder einer EG- oder EU-Verordnung, die Sachbereiche dieses Gesetzes betrifft, ergeben, sowie Anordnungen im Einzelfall nach § 23 ChemG nach Zeitaufwand Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren nach Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis nach § 6 Abs. 1 300 141411 Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 1 150 14142 Prüfung der Sachkunde nach § 11 Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 1 500 14144 Anerkennung einer Einrichtung zur Abnahme von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 1 500 141441 Änderung der Anerkennung von Einrichtungen zur Abnahme von Prüfungen oder zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 nach Zeitaufwand 141442 Gleichzeitige Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und zur Abnahme von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 2 500 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben nach § 6 Abs. 1 300 141511 Änderung der Zertifizierung von Betrieben nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes nach § 5 Abs. 3 300 14153 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 300 141611 Änderung der Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2, Teilgenehmigung nach § 8 Abs. 3 oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 Euro 1,8 % der Investitionskosten mindestens 1 800 Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 142112 bis 50 000 000 Euro 1,2 % der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 Euro 0,6 % der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 nach § 9 Abs. 2 Satz 2, nach § 9 Abs. 3 1 200 14213 Erörterungstermin nach § 18 je Tag 1 500 Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. 1422 Anmeldeverfahren: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung der Errichtung und des Betriebs einer gentechnischen Anlage nach § 8 Abs. 2 Satz 1, zu einer wesentlichen Änderung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 Euro 1,5 % der Investitionskosten mindestens 1 200 Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 142212 über 500 000 Euro 1,0 % der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige der Errichtung und des Betriebs einer gentechnischen Anlage nach § 8 Abs. 2 Satz 1, einer wesentlichen Änderung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 oder einer weiteren gentechnischen Arbeit nach § 9 Abs. 2 Satz 1 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 Euro 1,5 % der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 Euro 1,0 % der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit nach § 12 Abs. 5a Satz 2 nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit nach § 12 Abs. 7 nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage nach § 19 Satz 3 nach Zeitaufwand 1426 Sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit nach § 20 nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG: Von der Zahlung von Gebühren sind die als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen befreit. 142621 Maßnahme der Überwachung nach § 25 (Innen- und Außendienst) nach Zeitaufwand Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Auslagen für die experimentelle Überwachung werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des HVwKostG bleibt unberührt. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG 30 14263 Anordnung im Einzelfall nach § 26 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung nach § 26 Abs. 3 nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung nach § 27 Abs. 3 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung nach § 28 Abs. 4 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 28 Abs. 5 Satz 2 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die Biologische Sicherheit nach § 29 Abs. 2 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens nach § 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. § 23 und § 26 Abs. 4 Satz 1 und 2 1 000 1435 Anerkennung der Aktualisierung der Kenntnisse auf andere geeignete Weise nach § 28 Abs. 3 Satz 2 und 5 500 1436 Gestattung der Bestellung einer Projektleiterin oder eines Projektleiters, die oder der bei einer dritten Person tätig ist nach § 28 Abs. 6 600 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 %, wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 Euro pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung nach § 4, Teilgenehmigung nach § 8, Änderungsgenehmigung nach § 16, § 16a oder § 16b, Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23b, mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 Euro 2 % der Investitionskosten bei Genehmigungserteilung mindestens 3 000 Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 15112 bis 50 000 000 Euro 1,5 % der Investitionskosten bei Genehmigungserteilung mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 Euro 0,8 % der Investitionskosten bei Genehmigungserteilung mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 15114 Rücknahme eines Genehmigungsantrags 50 % der Gebühren nach Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 500 15115 Ablehnung eines Genehmigungsantrags 75 % der Gebühren nach Nr. 15111 bis 15113 mindestens 2 250 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung nach § 8a Abs. 1 oder eines vorzeitigen Betriebs nach § 8a Abs. 3 25 % der Gebühren nach Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid nach § 9 15131 Entscheidung nach § 9 Abs. 1 30 % der Gebühren nach Nr. 1511 bis 15113 mindestens 900 15132 Fristverlängerung nach § 9 Abs. 2 6 % der Gebühren nach Nr. 1511 bis 15113 mindestens 200 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) 30 % der Gebühren nach Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 höchstens 15 000 1515 Durchführung des Erörterungstermins nach § 10 Abs. 6 je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographinnen und Stenographen sowie Verwaltungshelferinnen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 1 500 bis 6 000 1517 Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 % bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 % der Gebühren nach Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 500 15172 ohne Investitionskosten 1 500 15173 Rücknahme einer Anzeige 50 % der Gebühren nach Nr. 15171 bis 15172 mindestens 750, höchstens 2 000 1518 Prüfung einer Anzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG nach Zeitaufwand Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1519 Beratung vor Antragstellung nach Zeitaufwand Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 152 Andere Amtshandlungen nach dem BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 Nachträgliche Anordnung nach § 17 nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 20 Abs. 1 oder 1a 1 500 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 20 Abs. 2 1 500 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 1 500 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person nach § 20 Abs. 3 Satz 2 600 15206 Anordnung im Einzelfall nach § 24 nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 25 Abs. 1 oder 1a 1 500 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 25 Abs. 2 1 800 15209 Anordnung von Messungen nach § 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch die Immissionsschutzbeauftragte und den Immissionsschutzbeauftragten nach § 28 Satz 2 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung nach § 29a nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach dem BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme nach § 52 Abs. 1 nach Zeitaufwand Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2 oder einer oder eines Störfallbeauftragten nach § 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 2 500 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken nach § 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch i.V.m. Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1, die Entnahme von Stichproben nach § 52 Abs. 3 Satz 2 oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige nach § 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1 nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je ¼ Stunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Abs. 1 nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme nach § 22 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme nach § 19 900 15303 Verordnung über genehmiungsbedürftige Anlagen 153031 Verlängerung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter nach § 2 500 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 4 500 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 5 500 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 6 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde nach § 8 Abs. 1 nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet nach § 8 Abs. 2 nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub 153051 Ausnahme nach § 6 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen 153061 Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3 240 153072 Fristverlängerung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 240 153073 Ausnahme nach § 6 600 15308 Störfall-Verordnung 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten nach § 1 Abs. 2 nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts nach § 15 nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1530901 Zulassung eines Durchschnittswertes nach § 51 Satz 2 1 200 1530902 Bestimmung einer Maßnahme nach § 10 Abs. 1, § 15 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1530903 Verzicht auf die kontinuierliche Messung nach § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 7 Satz 1 500 bis 2 000 1530904 Billigung eines Nachweisverfahrens nach § 18 Abs. 8 Satz 1, § 18 Abs. 9 Satz 2 nach Zeitaufwand 1530905 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts nach § 22 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1530906 Zulassung periodischer Messungen durch Immissionsschutzbeauftragte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 500 bis 2 000 1530907 Ausnahme von periodischen Überwachungshäufigkeiten nach § 20 Abs. 2 Satz 5 500 bis 2 000 1530908 Zulassung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 1 300 bis 12 000 1530909 Prüfung von Nachweisen nach § 28 Abs. 4 Satz 5 nach Zeitaufwand 1530910 Befreiung von der Einhaltung eines Jahresmittelwerts nach § 28 Abs. 6 Satz 2, § 28 Abs. 8 Satz 2, § 28 Abs. 9 Satz 2, § 29 Abs. 3 Satz 2, § 29 Abs. 4 Satz 2, § 29 Abs. 5 Satz 2, § 29 Abs. 6 Satz 4, § 30 Abs. 4 Satz 2, § 30 Abs. 5 Satz 2, § 30 Abs. 7 Satz 7, § 30 Abs. 8 Satz 4, § 32 Abs. 6 Satz 1, § 33 Abs. 12 nach Zeitaufwand 1530911 Festlegung eines Grenzwertes nach besonderer Berechnungsmethode nach § 33 Abs. 14, § 52 Abs. 6, jeweils i.V.m. § 49 oder § 50 nach Zeitaufwand 1530912 Zulassung eines Grenzwertes nach besonderer Berechnungsmethode in Raffinerien nach § 53 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung nach § 16 Abs. 1 Satz 3 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen nach § 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung nach § 16 Abs. 6 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme nach § 24 Abs. 1 oder 2 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung 153111 Festsetzung nach § 5 Abs. 2 240 153112 Zulassung einer Ausnahme nach § 6 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 153121 Ausnahme nach § 11 600 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 153131 Ausnahme nach § 7 600 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder 153141 Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 2 50 153142 Zulassung einer Ausnahme nach § 8 Abs. 1 oder 2 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme nach § 12 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme nach § 16 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans nach § 5 Abs. 7 nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme nach § 11 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 153181 Ausnahme nach § 7 Abs. 2 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung 153191 Entscheidung über eine Ausnahme nach § 1 Abs. 2 je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette nach § 4 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 153201 Zulassung einer Ausnahme nach § 15 200 bis 800 15321 Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 153211 Anzeige und Registrierung der Anlagen nach § 6 100 bis 500 153212 Verzicht auf die kontinuierliche Messung nach § 29 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 300 bis 1 000 153213 Zulassung einer Ausnahme nach § 32 300 bis 5 000 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und dem BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG i.V.m. der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 18 Abs. 1 oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 Benennung von zugelassenen Stellen zur Durchführung von Konformitätsbewertungen nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständige und Sachverständiger nach § 29b BImSchG i.V.m. der 41. BImSchV nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen sachverständigen Person nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben nach § 5 Abs. 3 BzBlG je Probe 72 Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. 15426 Nachtragsbescheid nach den §§ 48, 49 und 51 HVwVfG i.V.m. den §§ 6, 17 und 24 BImSchG nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten und Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 240 16 Wasserrecht und Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einer externen sachverständigen Person die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann nach dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 % je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1, § 78 Abs. 5 Satz 1 und § 78a Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 % reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 % der Gebühr der Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 %. 16202 Erlaubnis für die Errichtung oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 % der Gebühren nach Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m3 3 600 1620302 bis 500 000 m3 5 400 1620303 bis 1 Mio. m3 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m3 25 000 1620305 bis 5 Mio. m3 39 000 1620306 bis 10 Mio. m3 60 000 1620307 bis 25 Mio. m3 95 000 1620308 bis 50 Mio. m3 145 000 1620309 bis 100 Mio. m3 210 000 1620310 bis 250 Mio. m3 300 000 1620311 bis 500 Mio. m3 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m3 525 000 1620313 über 1 Mrd. m3 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 % der Gebühren nach Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 1 000 1620403 bis 250 000 m3 2 500 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 24 500 1620408 bis 10 Mio. m3 39 000 1620409 bis 25 Mio. m3 60 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 % der Gebühren nach Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Einbau und Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW nach Zeitaufwand 162072 über 30 kW zusätzlich zu Nr. 162071, je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 größer als 100 m Bohrtiefe zusätzlich zu Nr. 162071 und 162072 200 162074 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 162075 bei Lage des Vorhabens in einem als ungünstig eingestuften Gebiet zusätzlich zu Nr. 162071 bis 162074 100 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m3 370 1620912 bis 1 000 m3 820 1620913 bis 50 000 m3 2 100 1620914 bis 500 000 m3 3 470 1620915 bis 750 000 m3 6 300 1620916 bis 1 Mio. m3 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m3 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m3 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes für eine Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m3 370 1620932 bis 50 000 m3 820 1620933 bis 500 000 m3 2 100 1620934 bis 750 000 m3 3 470 1620935 bis 1 Mio. m3 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m3 495 1621102 bis 1 000 m3 1 090 1621103 bis 50 000 m3 2 780 1621104 bis 100 000 m3 3 475 1621105 bis 250 000 m3 4 870 1621106 bis 500 000 m3 6 950 1621107 bis 750 000 m3 8 340 1621108 bis 1 Mio. m3 10 145 1621109 bis 2,5 Mio. m3 20 840 1621110 bis 5 Mio. m3 33 350 1621111 bis 10 Mio. m3 47 220 1621112 bis 20 Mio. m3 100 800 1621113 über 20 Mio. m3 136 165 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Entnahme von mineralisiertem Grundwasser als Heilwasser und für die Mineralwasserentnahme 500 % der Gebühren nach Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m3 475 1621302 bis 1 000 m3 936 1621303 bis 50 000 m3 1 920 1621304 bis 500 000 m3 4 000 1621305 bis 750 000 m3 5 400 1621306 bis 1 Mio. m3 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m3 13 200 1621308 bis 5 Mio. m3 21 600 1621309 bis 10 Mio. m3 36 000 1621310 bis 20 Mio. m3 54 000 1621311 über 20 Mio. m3 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m3 je Tag 360 1621422 bis 300 m3 je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 % der Gebühren nach Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung 100 bis 300 Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m3 500 1621452 bis 5 000 m3 1 000 1621453 bis 10 000 m3 2 000 1621454 bis 25 000 m3 3 300 1621455 bis 50 000 m3 4 600 1621456 bis 100 000 m3 6 000 1621457 über 100 000 m3 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 % der Gebühren nach Nr. 1621451 bis 1621457 162146 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Sicherung und Trockenhaltung von Grubenbetrieben nach Zeitaufwand 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Mischwasserentlastungsanlage nach Zeitaufwand Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand für den Nachweis mit dem Schmutzfrachtsimulatinsmodell SMUSI ein. 16218 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich des Anhangs 1 der Abwasserverordnung (AbwV) aus einer kommunal oder privat betriebenen Kläranlage oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Schmutzwasser je Einwohner und Tag). 162181 bis 50 EW 500 bis 1 499 Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der AbwV für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisation bis zum Anschluss an die Kläranlage für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m3 720 162212 über 3 000 m3 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z.B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 % der Gebühren nach Nr. 16201 bis 16226, 16228 oder 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten nach § 69 Abs. 2 WHG 20 % der Gebühren nach Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme nach § 69 Abs. 2 WHG 0,1 % der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 % der Gebühren nach Nr. 16402 bis 1640313 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen nach § 22 WHG 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist nach § 9 Abs. 1 oder 2 WHG 40 % der Gebühren nach Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte nach § 9 Abs. 1 oder 2 WHG 20 % der Gebühren nach Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG nach Zeitaufwand mindestens 180 Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG i.V.m. dem WHG und dem UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 Euro nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 Euro Zuschlag von 20 % auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem WHG, dem HWG i.V.m. dem UVPG bei sonstigen Vorhaben nach Zeitaufwand 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 Euro 200 1623512 bis 250 000 Euro 400 1623513 bis 500 000 Euro 600 1623514 bis 2,5 Mio. Euro 1 200 1623515 bis 10 Mio. Euro 2 400 1623516 bis 25 Mio. Euro 4 800 1623517 bis 50 Mio. Euro 9 600 1623518 über 50 Mio. Euro 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens nach § 4a Abs. 2 nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle nach § 6 nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen nach § 68 Abs. 1 oder 2 WHG 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m3 1 350 16312 bis 100 000 m3 zuzüglich je m3 1 350 0,015 16313 bis 500 000 m3 zuzüglich je m3 3 000 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 zuzüglich je m3 11 500 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 zuzüglich je m3 21 000 0,006 16316 über 2 Mio. m3 zuzüglich je m3 33 000 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 Euro nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. Euro 24 % des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. Euro 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 Euro nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. Euro und darüber 60 % der Gebühr nach Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 Euro nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. Euro 7,5 % des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. Euro 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.V.m. Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 Euro 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. Euro 16,5 % des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. Euro 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.V.m. Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. Euro 16,5 % des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. Euro 198 000 164032 Durchführung eines Erörterungstermins nach § 4 Abs. 1 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) i.V.m. § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV je Tag 2 000 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 % der Gebühren nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage nach § 60 Abs. 5 WHG nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage nach § 60 Abs. 6 WHG nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet nach § 52 Abs. 1 WHG, vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet nach § 52 Abs. 2 WHG oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets nach § 52 Abs. 3 WHG; Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz nach § 53 Abs. 5 i.V.m. § 52 Abs. 1 bis 3 WHG oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 3 HWG in den Fällen des § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage nach § 51 Abs. 4 HWG je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken nach § 51 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers nach § 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) nach § 9 EKVO 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 Euro 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. Euro 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. Euro 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. Euro 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. Euro 36 000 164152 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils i.V.m. Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) i.V.m. dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Änderung der Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 3 000 164163 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 164164 Anordnung nach § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 164165 Bearbeitung von Anzeigen zu Betriebsstörungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 24 Abs. 2 AwSV und damit zusammenhängende behördliche Anordnungen nach Zeitaufwand 164166 Anordnung nach § 16 Abs. 1 oder 2 AwSV nach Zeitaufwand 164167 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 85 164168 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 85 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16420 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 33 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16421 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16422 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer nach § 24 Abs. 2 HWG nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwaserabflusses nach § 47 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung nach § 48 Abs. 2 HWG nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen nach § 50 Abs. 2 HWG nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16431 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme nach den §§ 63 und 70 HWG 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung nach den §§ 8 und 9 IZÜV nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung nach § 70 Abs. 2 HWG Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probeahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand, einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10 000 EGW 480 165223 bis 100 000 EGW 720 165224 über 100 000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165224 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165226 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 16524 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 165241 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) je Probenahmefahrt 670 Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1652411 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 165242 Berichterstellung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1652421 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1652422 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1652423 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1652424 Betriebsbegehung nach dem jeweiligen Einleitungsbescheid je Anlage 400 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Einrichtung und Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16532 Auslagen für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 je Probe 54 (Säuren- oder Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405-D1-2 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre nach § 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m3 und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m3 oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, § 63 oder § 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch i.V.m. Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme nach § 42 oder den §§ 63 und 70 HWG nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung nach § 9 Abs. 5 IZÜV nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind nach Zeitaufwand Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165224 zu berechnen. 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung nach § 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nach § 9 Abs. 2 BBodSchG nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung nach § 54 Satz 2 HVwVfG i.V.m. § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus den §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, den §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten nach § 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung nach § 54 Satz 2 HVwVfG i.V.m. § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder § 6 BBodSchG sowie den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans nach § 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung nach § 13 Abs. 6 BBodSchG sowie den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG nach § 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch i.V.m. den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags nach § 25 Abs. 1 BBodSchG nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung nach § 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie den §§ 10 und 11 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit nach § 11 Abs. 5 HAltBodSchG oder der Sanierungspflichtigkeit nach § 11 Abs. 6 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels nach § 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19272 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf- und Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 3 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26a Abs. 1, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26a Abs. 4 Satz 2, Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 3 oder 4 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 1811211 bis 500 000 Euro 2 % der Investitionskosten mindestens 3 000 Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1811212 bis 50 000 000 Euro 1,5 % der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 Euro 0,8 % der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 % der Gebühren nach Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 i.V.m. § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 % der Gebühren nach Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 000 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 1831201 und 1831202 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 % der Gebühren nach Nr. 181121 bis 1811213 mindestens 1 500 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde, einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3 nach Zeitaufwand Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben. 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3 nach Zeitaufwand Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 181254 Prüfung auf Ersuchen einer oder eines Wirtschaftsbeteiligten, ob bestimmte Stoffe oder Gegenstände nach den Voraussetzungen der §§ 4, 5 und 47 Abs. 6 nicht oder nicht mehr als Abfall einzustufen sind, soweit nicht von Nr. 181251 und 181252 erfasst nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige einer Sammlerin und eines Sammlers, einer Beförderin und eines Beförderers, einer Händlerin und eines Händlers oder einer Maklerin und eines Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) 50 Für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 AbfAEV wird keine Gebühr erhoben. 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige einer Sammlerin und eines Sammlers, einer Beförderin und eines Beförderers, einer Händlerin und eines Händlers oder einer Maklerin und eines Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für eine Sammlerin und einen Sammler, eine Beförderin und einen Beförderer, eine Händlerin und einen Händler oder eine Maklerin und einen Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Erstantrag nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV, elektronisch beantragt 800 181302 Erstantrag nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV, nicht elektronisch beantragt 1 000 181303 Änderung einer Erlaubnis wegen Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV 250 181304 Aufforderung zur Vorlage eines Fachkundenachweises nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AbfAEV 50 181305 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung einer oder eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 4 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung von mehreren betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 3, Gestattung der Bestellung einer oder eines oder von mehreren nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 5, Gestattung der Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten nach § 7 1830211 Anordnung zur Bestellung von mehreren betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 3 100 bis 3 000 1830212 Gestattung der Bestellung einer oder eines oder von mehreren nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 5, Gestattung der Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten nach § 7 500 183022 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 1 000 183023 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 600 18303 Amtshandlungen nach dem Verpackungsgesetz 183031 Verlangen der Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183032 Verlangen der Vorlage des Nachweises über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nach § 15 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 183033 Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 183034 Nachträgliche Anordnung von Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183035 Teilweiser oder vollständiger Widerruf der Genehmigung des Betriebs eines Systems nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 183036 Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 4 nach Zeitaufwand 183037 Verlangen der Vorlage von Konformitätserklärung und Jahresbericht nach Anlage 3 Nr. 5 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183038 Verlangen der Vorlage der Messergebnisse aus Produktionsstätten und der verwendeten Messmethoden nach Anlage 4 Nr. 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises oder einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung einer Abfallentsorgerin und eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für die Erzeugerin und den Erzeuger oder die Sammlerin und den Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich einer bestimmten teilnehmenden Person am Nachweisverfahren zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) i.V.m. § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV i.V.m. § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 500 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 250 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV i.V.m. § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 1830634 Widerruf eines Überwachungsvertrags 150 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 500 1830642 Widerruf der Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 150 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch i.V.m. Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch i.V.m. Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 Nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den pH-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 50 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 bis 150 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 55 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 110 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall-Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 55 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 55 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 35 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 35 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 100 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 15 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 15 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 35 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 15 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 Erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 110 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 55 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 110 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Verlangen der Vorlage der Dokumentation nach § 3 Abs. 3 Satz 3 oder § 8 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Entgegennahme und Prüfung der Mitteilung über die Unterschreitung der Sortierquote nach § 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand 183105 Entgegennahme und Prüfung der Dokumentation der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 1 oder der Mitteilung über die Unterschreitung der Recyclingquote nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der AbfKlärV, der BioAbfV und der AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 33 Abs. 2 bis 4 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1 und § 4 Abs. 9 Satz 1 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen i.V.m. § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr. 183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV i.V.m. § 23 Abs. 2 HAKrWG je teilnehmende Person 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Genehmigung, Zustimmung und Überwachung nach Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 10, 13 bis 16, 17 Abs. 2, 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/ 2006 18511 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, ggf. i.V.m. Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 nach Zeitaufwand 18512 Prüfung der einzelnen Begleitscheine bei der Verbringung aufgrund einer Sammelgenehmigung nach Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 25 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Durchführung von Analysen und Kontrollen nach Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, einschließlich der Entnahme und Untersuchung von Proben nach Zeitaufwand 1859 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 5 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotenzials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19120 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 19121 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 19122 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständienorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 191233 Änderung der Anerkennung im Sinne der Umfirmierung (Adressänderung, Namensänderung) nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 6 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung (Erweiterung der Prüfbereiche, Bestellung einer prüfenden Person) je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle „(EKVO-Laboratorium)“ nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung, Bestellung der Laborleitung, stellvertretenden Laborleitung oder der oder des Qualitätssicherungsbeauftragten 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 191268 Änderung der Anerkennung hinsichtlich des Parameterumfangs oder aufgrund Umfirmierung (Namensänderung, Adressänderung) nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle „(EKVO-Überwachungsstelle)“ nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung (Erweiterung der Prüfbereiche, Bestellung einer prüfenden Person) 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191277 Änderung der Anerkennung hinsichtlich des Parameterumfangs oder aufgrund Umfirmierung (Namensänderung, Adressänderung) nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen und Drosselorgane nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung (Bestellung einer prüfenden Person), Verlängerung sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Prüfstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle oder Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 19,25 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 19232 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 Geotechnische oder geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Allgemeine Baugrundbeurteilung, Abschätzung von Geogefahren nach Zeitaufwand 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der BBodSchV 19261 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19262 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19263 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG nach Zeitaufwand 19264 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG nach Zeitaufwand 19265 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Gutachten, Stellungnahme und Beratung nach § 17 HAltBodSchG nach Zeitaufwand 19272 Recherche in der Altflächendatei einschließlich Auskunftserteilung nach § 5 der Altflächendatei-Verordnung je ¼ Stunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19282 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192821 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192822 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192823 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192824 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der TA Luft nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe mit Auswertungen, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 Nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (z.B. Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 1956 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StrlSchG und § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV 19561 an medizinischen Röntgeneinrichtungen 195611 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 450 195612 Zusätzlicher Arbeitsplatz oder zusätzlicher Strahler je Gerät 120 195613 Knochendichtemessgerät je Gerät 350 195614 Kombiniertes Aufnahme- und Durchleuchtungsgerät, Angiographiegerät je Gerät 600 195615 Computertomographiegerät je Gerät 550 195616 Röntgentherapiegerät je Gerät 400 19562 an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen 195621 Dentaltubusgerät je Gerät 230 195622 Panoramaschichtgerät je Gerät 350 195623 Kombiniertes Fernröntgen- und Panoramaschichtgerät je Gerät 400 19563 an tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen 195631 Aufnahmegerät, Durchleuchtungsgerät je Gerät 350 19564 an technischen Röntgeneinrichtungen 195641 Feinstrukturgerät, Grobstrukturgerät je Gerät 220 195642 Hochschutzgerät, Vollschutzgerät, Schulröntgengerät, Störstrahler je Gerät 160 195643 Sachverständigenprüfung nach § 19 Abs. 5 oder § 12 Abs. 2 StrlSchG an Röntgeneinrichtungen nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test- und Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluss der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach den §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je teilnehmende Person und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je teilnehmende Person und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je teilnehmende Person und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je teilnehmende Person nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m2 Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Probenahme zur Dichtheitsprüfung umschlossener radioaktiver Stoffe oder zur Kontaminationskontrolle an Strahlern, ggf. einschließlich orientierender Vor-Ort-Messung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Zuschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vor-Ort-Messung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vor-Ort-Messung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vor-Ort-Messung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 10 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor außerhalb des HLNUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vor-Ort-Auswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigem oder pastösem Material einschließlich mechanischer oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- oder Gesamt-Beta-Aktivität oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigem oder pastösem Material ohne mechanische oder thermische Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- oder Gesamt-Beta-Aktivität oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 4 855 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 8 150 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 8 150 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 10 838 197719 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U. Th oder Pu, U, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 537 1977191 sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben je Einzelprobe und Messkomponente 80 Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers 197722 Messung von Probenserien je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alphaspektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197921 bis 1979322 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle nach § 9a Abs. 2 und 3 i.V.m. § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes 19791 Prüfung des Antrags und Übernahme radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19792 Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle 197921 bis 5 l Gebinde je Gebinde 37,50 197922 bis 10 l Gebinde je Gebinde 75 197923 bis 20 l Gebinde je Gebinde 150 197924 bis 40 l Gebinde je Gebinde 300 197925 bis 200 l Gebinde je Gebinde 1 500 19793 Abholung radioaktiver Stoffe 197931 Vorbereitung und Durchführung Abholung nach Zeitaufwand 197932 Benutzung eines Transportfahrzeuges 1979321 Kleintransporter bis 3,5 t je km 0,8 1979322 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 1,80 19794 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten nach Zeitaufwand 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeitaufwand oder Sachaufwand oder einen erhöhten Zeit- und Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und Tuberkulinisierungen je Probe oder Impfung oder Tuberkulinisierung 1,80 bis 6 Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. 2121 Amtliche Beprobung nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2011 Anhang Nr. 2.1 Buchst. a, der Verordnung (EU) Nr. 200/2012 Anhang Nr. 2.1. Buchst. b und der Verordnung (EU) Nr. 1190/2012 Anhang Nr. 2.1 Buchst. b 200 2122 Amtliche Beprobung nach der Verordnung (EU) Nr. 200/2010 Anhang Nr. 2.1 300 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 79 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/625 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden nach Zeitaufwand Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 79 der Verordnung (EU) 2017/625 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 TabakerzG sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. 214 Kontrolltätigkeit nach Art. 79 der Verordnung (EU) 2017/625, soweit kein spezieller Gebührentatbestand dort gegeben ist nach Zeitaufwand 215 Für amtliche Kontrollen nach Nr. 211 bis 214, 22111 bis 2544 sowie 2711 bis 281151, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 % zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6:30 bis 22:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7:00 bis 18:00 Uhr. mindestens 12 216 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, ggf. i.V.m. § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nach Zeitaufwand 217 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 % der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 218 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export nach § 9 der Lebensmittelhygiene-Verordnung; Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag einer Herstellerin und eines Herstellers oder einer Händlerin und eines Händlers zur Vorlage in Drittländern nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/429 sowie nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361, der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/934, dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2447 und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2725, soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 22114 Dokumentenkontrolle bei Amtshandlungen nach Nr. 22111 bis 22113 nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen nach § 25 Abs. 1 und 3 TierGesG, Anordnung von Maßregeln nach § 5 oder § 8 TierGesG nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten nach § 25 Abs. 2 TierGesG 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Abs. 6 TierGesG 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 TierGesG nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimitteln oder In-vitro-Diagnostika nach § 12 TierGesG nach Zeitaufwand 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierGesG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 40 bis 800 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 1 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis nach § 18 Abs. 1 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs nach § 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige nach § 44 Abs. 6 Satz 1 oder einer wiederholten Anzeige nach § 44 Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis nach § 38 nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots nach § 3 Abs. 2 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis nach § 2 nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach den §§ 5 und 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung nach § 4 150 bis 300 2252 Registrierung nach § 6 nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet nach § 10 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1, 22611 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis je Heimtier 70 22612 Tiergruppe mit Gesundheitszeugnis, für das erste Tier 70 22613 Tiergruppe mit Gesundheitszeugnis, für jedes weitere Tier 10 2262 Maßnahmen nach Art. 35 nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen (Tierärztliche Grenzkontrollstellen) 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/692, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, der Verordnung (EU) Nr. 576/2013, der Verordnung (EU) 2017/625, der Verordnung (EU) 2016/429 sowie nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/520, der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1345, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2154, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/686, der Durchführungsverordnung (EU) 2020/999, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/990, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2037, der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235, der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 80 2311012 16 bis 100 Tiere 150 2311013 über 100 Tiere 260 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 100 2311032 6 bis 20 Tiere 200 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 80 2311042 51 bis 300 Tiere 150 2311043 über 300 Tiere 260 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 80 2311052 101 bis 500 Tiere 150 2311053 über 500 Tiere 260 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 150 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 280 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere oder Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere oder Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere oder Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 80 2311082 über 50 Einheiten 150 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 80 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 150 2311093 über 1 000 000 Stück 260 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 9 mindestens 80 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 9 mindestens 80 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 80 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraum je Antrag 80 bis 400 zuzüglich je genehmigten Monat 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 80 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 80 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 80 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 % der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen nach § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr, der Durchfuhr und der Ausfuhr nach Tierseuchenrecht, tierischem Nebenprodukterecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2330 Verplombung von Sendungen inkl. Material je Plombe 22 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen und die als vollständig gleichwertig anerkannt sind je Sendung 233111 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 62 233112 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 69,75 233113 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 65,88 233114 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 69,75 233115 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs bis 200 Packstücke je Sendung bis 200 Packstücke 62,78 233116 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs über 200 Packstücke je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 7,75 233117 bearbeitete Mägen, Blasen, Därme bis 10 Fässer je Sendung 62 233118 bearbeitete Mägen, Blasen, Därme ab dem 11. Fass je Sendung 65,88 233119 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 62 23312 Dokumentenkontrolle bei Amtshandlungen nach Nr. 233111 bis 233119 je Sendung 46,50 23313 bei anderen Einfuhren sowie Durchfuhren und innergemeinschaftlichem Verbringen 233131 Fleisch und Fleischerzeugnisse bis 1 t je Sendung 80 233132 Fleisch und Fleischerzeugnisse über 1 t je Sendung 90 233133 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse bis 4 t je Sendung 85 233134 Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse über 4 t je Sendung 90 233135 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je Sendung bis 200 Packstücke 80 233136 sonstige Lebensmittel tierischen Ursprungs je weiteres kontrolliertes Packstück einer Sendung 10 233137 bearbeitete Mägen, Blasen, Därme bis 10 Fässer je Sendung 80 233138 bearbeitete Mägen, Blasen, Därme ab dem 11. Fass je Sendung 85 233139 andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 80 23314 Dokumentenkontrolle bei Amtshandlungen nach Nr. 233131 bis 233139 60 23315 Entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23316 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 30 23317 Anmeldung und Abfertigung eines Exportes nach der BmTierSSchV, dem LFGB; gilt nur für den Flughafen Frankfurt am Main nach Zeitaufwand 23318 Ausgangskontrolle nach Art. 33 der Verordnung (EU) 2019/2124 für Erzeugnisse tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23319 Ausstellen von Drittlandsbescheinigungen bei Durchfuhren 40 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 je Sendung 35 23322 Verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 35 23323 Dokumentenkontrolle bei Amtshandlungen nach Nr. 23321, 23322, 23325 bis 23328 je Sendung 55 23324 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Amtshandlungen nach Nr. 23321 bis 23322 und 23325 bis 23329 je Sendung 65 23325 Maßnahmen nach Art. 65 ff. der Verordnung (EU) 2017/625 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23326 Amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss 2011/884/EU je Sendung 35 23327 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1533 je Sendung 35 23328 Amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 je Sendung 35 23329 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 je Sendung 35 2333 Lebende Tiere 23331 Amtliche Kontrolle 233311 Einzeltier mit Gesundheitszeugnis 85 233312 Tiergruppe nach Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Teil II Nr. 2 bis 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130, inkl. Hunde, Katzen und Frettchen je Gesundheitszeugnis 2333121 für das erste Tier 85 2333122 für jedes weitere kontrollierte Tier 25 233313 Tiergruppe nach Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Anhang I Teil II Nr. 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 2333131 Wassertiere nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 je Packliste 100 2333132 sonstige Tierarten mit gemeinsamen Gesundheitszeugnis nach Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 je Gesundheitszeugnis 85 2333133 sonstige Tierarten ohne Gesundheitszeugnis nach Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 je Frachtbrief 75 23332 Dokumentenkontrolle bei Amtshandlungen 233321 für Tierarten nach Nr. 233411, 233412 und 2334132 je Gesundheitszeugnis 60 233322 für Wassertiere nach Nr. 2334131 je Packliste 50 233323 für sonstige Tierarten nach Nr. 2334133 je Frachtbrief 50 23333 Tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23334 Tierseuchenrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23335 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23344 30 23336 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausfuhr 233361 Absonderungsbescheinigung 25 233362 Abfertigung für Neuseeland 65 233363 Abfertigung für andere Drittländer nach Zeitaufwand 233364 Besondere Maßnahmen nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung nach § 4 Abs. 1a 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 35 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 Jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 241081 Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 241082 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 3 (Zehnfußkrebse) 100 bis 500 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten i. S. d. § 11 Abs. 1 nach Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Satz 6) nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung einer oder eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach § 16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer Prüfung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 75 2422 Erteilung eines Sachkundenachweises auf Grundlage einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nach § 4 Abs. 2 37,50 2423 Entzug eines Sachkundenachweises nach § 4 Abs. 6 nach Zeitaufwand 2424 Zulassung abweichender Verfahren nach § 13 300 bis 3 000 2425 Einwilligung zu einem abweichenden Verfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anlage 1, Nr. 1.1.1, 1.1.2 oder 2.1.2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d nach Zeitaufwand Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen nach § 15 nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern nach § 17 Abs. 2 einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern nach § 17 Abs. 2 ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße nach § 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3 nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen nach § 35a Abs. 2 einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung nach § 35a Abs. 3 nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen nach § 35a Abs. 2 ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung nach den §§ 10 und 11 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied nach § 1 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule nach § 3 nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 6 Abs. 4 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung nach § 18 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied nach § 2 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen nach § 22 Abs. 2 oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde nach § 22 Abs. 3 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin und Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin und Hufbeschlaglehrschmied nach § 2 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 249 Amtshandlungen nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung 2491 Sachkundenachweise nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 3 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung nach § 3 Abs. 4 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung nach § 2 Abs. 2 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben nach § 7 nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen nach § 11 nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben nach den §§ 13 und 17 nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen nach § 27 Abs. 1 nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) 2017/625, der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627, der Verordnung (EG) 999/2001, der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375, dem LFGB, der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der BSE-Untersuchungsverordnung, soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 26401 bis 26409, gelten die Bestimmungen des Art. 79 der Verordnung (EU) 2017/625. Diese Gebühren sind anzuwenden, sofern in einer kreiseigenen Gebührensatzung für diese Tätigkeit kein eigener Gebührentatbestand festgesetzt ist. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Farmwild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 26401 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 26402 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 26403 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 26404 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 26405 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 26406 Trichinenuntersuchung von erlegtem Haarwild (Tiere, die Träger von Trichinen sein können, insbesondere Wildschweine), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg, und damit zusammenhängende Amtshandlungen je Tier 12,74 26407 Trichinenuntersuchung nach Nr. 26406 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 26408 Schulung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen von Wildschweinen und Dachsen an Jägerinnen und Jägern, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines sind 25 26409 Übertragung zur Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein und Dachs durch Jagdausübungsberechtigte 15 26410 Schlachtung von Farmwild und Laufvögeln im Herkunftsbetrieb nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III Abschnitt III Nr. 3 nach Zeitaufwand 26411 Zuschlag für Amtshandlungen, die auf Antrag außerhalb normaler Schlachtzeiten vor 06:00 Uhr und nach 21:00 Uhr an Werktagen (samstags 06:00 - 15:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden 50 % der Gebühren nach Nr. 2611 bis 26410 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 2712 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung zur Herstellung eines Arzneimittels nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 2713 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 2714 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 272 Amtshandlungen nach dem Tierarzneimittelgesetz 27201 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 55 Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27202 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 55 Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27203 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 55 Abs. 4 Satz 3, auch i.V.m. § 56 Abs. 2 Satz 3, im schriftlichen Verfahren 25 27204 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27205 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 27206 Anordnung des Ruhens der Tierhaltung nach § 58 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27207 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 79 Abs. 1 75 27208 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 79 Abs. 4 45 27209 Prüfung eines Maßnahmenplans nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und der Verordnung (EU) 2017/625, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem TabakerzG, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem TabakerzG 281011 Überwachung und Probeentnahme nach den §§ 39 bis 43 LFGB und den §§ 29 und 31 TabakerzG nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a TabakerzG 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts nach § 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständige für Proben nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung i.V.m. § 43 LFGB 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz nach § 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung 120 bis 600 28105 Genehmigung nach § 11 der Diätverordnung nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung nach § 3 Abs. 1 und 3 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 210 281063 Überwachung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 28107 Amtliche Kontrollen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EU) 2017/625 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Milch- und Margarinegesetzes 95 281072 Überwachung nach § 5 nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Verifizierung der Aussetzung der Anlieferung von Rohmilch und Kolostrum aus dem Erzeugerbetrieb, der spezifischen Zulassung oder allgemeinen Anweisungen zu bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Behandlung und Verwendung von Rohmilch und Kolostrum nach Art. 50 Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 nach Zeitaufwand 28108 Überprüfung von Sendungen nach § 18 Abs. 1 oder Gestattung der Zurückverbringung nach § 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung nach Zeitaufwand 28109 Weine und weinähnliche Getränke 281091 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2810911 Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 1 1 % des Warenwerts mindestens 240 2810912 Nachträgliche inhaltliche Beschränkung, Auflagen oder Befristung nach § 2 Abs. 2 nach Zeitaufwand 2810913 Versuchserlaubnis nach § 3 Abs. 1 einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2810914 Genehmigung von Buchführungsverfahren nach § 12 oder § 13 nach Zeitaufwand 2810915 Nachträgliche Auflagen nach § 12 nach Zeitaufwand 2810916 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281092 Ausstellung je Begleitpapier nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2018/273 6 28110 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281101 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281102 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281103 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281104 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28111 Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 148 der Verordnung (EU) 2017/625, amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit den in Anhang IV Kapitel II der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführten Tätigkeiten sowie Kontrollen und Beratungen zur Vorbereitung auf eine solche EU-Zulassung nach Zeitaufwand 281111 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 148 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nach Zeitaufwand 281112 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 281113 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung nach Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die ersten 30 t je t 1 jede weitere t 0,5 t 281114 Amtliche Kontrollen der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur nach Art. 70 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 i.V.m. Anhang IV Kapitel II Nr. V der Verordnung (EU) 2017/625 2811141 bei der ersten Vermarktung für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811142 beim ersten Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811143 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad oder Größe nach der Verordnung (EG) Nr. 2406/96 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28112 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28113 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281131 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281132 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung oder Registrierung von Drittlandsvertreterinnen und Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281133 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 i.V.m. Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281134 Registrierung nach Art. 7 i.V.m. Anhang IV Kapitel III Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281135 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281136 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln zur Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuer nach Art. 7 i.V.m. Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28114 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281141 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281142 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281143 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281144 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281145 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281146 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281147 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281148 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28115 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang I Kapitel 3 Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten des Veterinärwesens 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin nach § 65 TAppV 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studierende in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1, auch i.V.m. § 16 der Bundes-Tierärzteordnung 200 29105 Bescheid über die Feststellung der wesentlichen Unterschiede nach § 4 Abs. 1a Satz 8 der Bundes-Tierärzteordnung nach Zeitaufwand 29106 Approbationen nach § 4 Abs. 2 Satz 1, auch i.V.m. § 16 der Bundes-Tierärzteordnung nach Zeitaufwand 29107 Bescheid über die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 4 Abs. 2 Satz 7 der Bundes-Tierärzteordnung nach Zeitaufwand 29108 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung nach Zeitaufwand 29109 Bescheid über die Gleichwertigkeit eines Ausbildungsnachweises nach § 4 Abs. 3b der Bundes-Tierärzteordnung nach Zeitaufwand 29110 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation nach § 8 Abs. 1 der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung nach § 8 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung 150 29112 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29113 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG i.V.m. Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/EG 35 29114 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29115 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29116 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29117 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29118 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 292 Amtshandlungen nach dem Lebensmittelchemikergesetz und der Lebensmittelchemikerverordnung (APOLMChem) 2921 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der APOLMChem 70 293 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2931 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts nach § 3 Abs. 1 und 2, den §§ 7, 9 und 14 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigenden besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts nach § 4 Abs. 6 und § 14 je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts nach § 15 je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts nach den §§ 24 und 25 je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung nach den §§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36 oder weitere Probenahme nach § 12 Abs. 2 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts nach den §§ 12 und 24 Abs. 3 bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse nach § 12 Abs. 1 je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer nach § 12 Abs. 1 je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 Andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung nach § 8 Abs. 1 je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung nach § 10 je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung nach § 37 zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer nach § 40 Abs. 6 je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer nach § 40 Abs. 5 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems nach den §§ 44 bis 48 einschließlich Nachprüfung nach § 16 je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild nach § 5 Abs. 4 je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln nach den §§ 4, 5 und 9 je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfung und Ausstellung eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach § 15 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten nach § 15 Abs. 1 je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten nach § 15 Abs. 1 je Probe 15 Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 3125 Kennzeichnung und Verschließung nach den §§ 24, 25 und 28 je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung nach § 10 je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung nach § 12 je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung nach § 29 zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids nach § 4 Abs. 1 bis 3, den §§ 7, 11 bis 13 bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m2 der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts nach § 11 Abs. 1 je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung nach § 8 je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung nach § 10 je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m2 Vermehrungsfläche je 100 m2 je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m2 Vermehrungsfläche je weitere 100 m2 1,40 3142 Von der antragstellenden Person zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem BQFG 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 180 32112 Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach Nr. 32111 anteilig 3212 Zulassung zur Meisterprüfung nach § 53 Abs. 2 BBiG 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 32122 Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen nach § 53 Abs. 2 BBiG 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 32132 Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG 32141 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 200 32142 Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach Nr. 32141 anteilig 3215 Zulassung zur Fortbildungsprüfung nach § 53 Abs. 1 BBiG 32151 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung nach Zeitaufwand 32152 Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach Nr. 32151 anteilig 3216 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3217 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32171 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32172 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung einer oder eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation nach § 4 Abs. 1 1 200 3312 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation oder einer Embryonenentnahmeeinheit nach § 18 Abs. 1 1 000 bis 2 500 3313 Genehmigung eines Zuchtprogramms nach § 5 Abs. 1 100 3314 Erweiterung des geografischen Gebietes eines genehmigten Zuchtprogramms nach § 5 Abs. 4 100 332 Amtshandlungen nach der Tierzuchtdurchführungsverordnung 3321 Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 24 Abs. 1 300 3322 Ausstellung eines Zeugnisses nach § 27 Abs. 4 oder einer Bescheinigung zur Besamung nach § 30 Abs. 3 20 333 Amtshandlungen nach der Rohmilchgüteverordnung 3331 Prüfung von einem Milchsammelwagen nach § 12 (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 Prüfung ab zwei Milchsammelwagen nach § 12 (je Prüfung, Ort und Tag) je Milchsammelwagen 110 3333 Zulassung eines Veranstalters von Lehrgängen über die Sachkunde nach § 8 Abs. 4, je 300 Zulassung einer Prüfstelle nach § 14 oder Zulassung einer Untersuchungsstelle nach § 19 334 Amtshandlungen nach der Belegstellenverordnung 3341 Genehmigung eines Antrags auf Einrichtung eines Schutzgebietes nach § 1 Abs. 1 nach Zeitaufwand 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen, insbesondere nach dem Pflanzengesundheitsgesetz (PflGesG), dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), insbesondere nach den §§ 8, 20, 22 und 59 Abs. 2 Nr. 5, § 71 sowie Untersuchungen hinsichtlich phytosanitärer Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit nach der Verordnung (EU) 2016/2031, der Verordnung (EU) 2017/625, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Pflanzenerzeugnissen, Vorräten, Werkstoffen sowie Gegenständen und Einrichtungen, an denen ein Krankheits- und Schädlingsbefall angenommen werden kann nach Zeitaufwand 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung nach den Richtlinien des Julius-Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Saatgut von Obstgehölzen je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenztests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenztest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) nach Zeitaufwand 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial und Amtshandlungen, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/2031, der Verordnung (EU) 2017/625 und der Anbaumaterialverordnung (AGOZV) 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Amtliche Kontrollen der Sendungen von Waren, die in die Union verbracht werden, sowie für Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Gegenständen und Materialien, die Pflanzenschädlinge enthalten oder verbreiten können, nach Art. 49 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 und Anhang IV Kapitel I Nr. VIII der Verordnung (EU) 2017/625 je Warengruppe 342111 für Dokumentenkontrollen, auch für Sendungen, welche ggf. Waren nach Art. 73 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder für Sendungen, welche Verpackungsholz enthalten je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen, auch für Sendungen, welche ggf. Waren nach Art. 73 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder für Sendungen, welche Verpackungsholz enthalten 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für physische Warenkontrollen, auch für Sendungen, welche ggf. Waren nach Art. 73 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder für Sendungen welche Verpackungsholz enthalten 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung und Weiterleitung eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und Pflanzenvermehrungsmaterial (GGED-PP) nach der Verordnung (EU) 2017/625, auch online mittels TRACES NT 25 34213 Zusätzliche Kosten nach Art. 79 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 (z.B. zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) nach Zeitaufwand 34214 Phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) nach Art. 75 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) sowie Freigabe von Verpackungsholz an der Grenzkontrollstelle nach Zeitaufwand 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen nach Art. 43 der Verordnung (EU) 2016/2031 je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 % der Gebühren nach Nr. 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Zeitaufwand 3423 Exportabfertigung, Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Vorausfuhrzeugnis (VAZ) 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 23 34232 Duplikaterstellung je Stück 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Vorausfuhrzeugnis) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach Art. 100 ff. der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Aufnahme in das amtliche Unternehmerregister einschließlich Datenaufnahme und Vergabe oder Entzug einer Registriernummer nach Art. 65 bis 67 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder § 3 der AGOZV nach Zeitaufwand 34242 Ermächtigung nach Art. 89 oder Entzug der Ermächtigung nach Art. 92 der Verordnung (EU) 2016/2031 zur Ausstellung von Pflanzenpässen nach Zeitaufwand 34243 Jährliche Inspektion (Pflanzenbestände und Warenbücher), Prüfung der Voraussetzungen für die Ermächtigung zur Ausstellung eines Pflanzenpasses nach Art. 89 und 92 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder nach der AGOZV nach Zeitaufwand 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses durch die Behörde nach Art. 84 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34245 Ermächtigung und jährliche Überwachung registrierter Unternehmer die im Gebiet der Union die Markierung für Verpackungsmaterial aus Holz anbringen nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34246 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031, jeweils i.V.m. Art. 28 und 29 oder i.V.m. Art. 28 und 30 der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 34247 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach Art. 98 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 i.V.m. der Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards, ISPM Nr. 15, Stand März 2014, abrufbar unter: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/9892b_ll_ispm-15_de_stand-maerz-2014_konsolidiert.pdf nach Zeitaufwand 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der Verordnung (EU) 2017/625 (Pflanzenbestände, Warenbücher bei Importeuren und Exporteuren) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen nach Zeitaufwand 343 Pflanzenschutzrecht 34301 Benennung oder Genehmigung der Nutzung von Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen nach Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34302 Amtliche Kontrollen nach § 59 PflSchG und nach der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 34303 Genehmigungen für befristete Ausnahmen zur Einfuhr für die Zwecke amtlicher Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese oder Züchtungsvorhaben verwendete Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Gegenstände von phytosanitärer Relevanz nach Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/829 i.V.m. Art. 48 der Verordnung (EU) 2016/2031 nach Zeitaufwand 34304 Anordnungen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften 343041 Anordnungen nach § 5 PflGesG i.V.m. § 11 HSOG nach Zeitaufwand 343042 Behördliche Anordnung nach § 60 PflSchG zur unverzüglichen Beseitigung von Pflanzenschutzmitteln nach § 15 PflSchG 50 34305 Registrierung einer Anzeige nach § 10 PflSchG nach Zeitaufwand 34306 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG, ggf. auch i.V.m. § 17 PflSchG nach Zeitaufwand 34307 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 34308 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG 343081 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG für ein Anwendungsgebiet je Antrag für einen Betrieb 50 343082 zusätzlich zu Nr. 343091 je beantragtes Anwendungsgebiet jeder weitere Antrag für einen Betrieb 15 34309 Registrierung einer Anzeige nach § 24 PflSchG nach Zeitaufwand 34310 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der AGOZV nach Zeitaufwand 34311 Ausnahmegenehmigungen nach § 4 Abs. 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nach Zeitaufwand 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 i.V.m. § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 Erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 34413 Nochmaliges Ausstellen eines Zeugnisses je Dokument 25 3442 Durchführung eines Basislehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln je Person 250 3443 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3444 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG i.V.m. § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Die Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 34441 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines online gestellten Antrags je Dokument 30 34442 Ausstellen eines Sachkundenachweises aufgrund eines per Post oder E-Mail gestellten Antrages je Dokument 50 34443 Nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises je Dokument 20 3445 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach Zeitaufwand 3446 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34461 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34462 Nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung i.V.m. Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 % der Gebühren nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 8 der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person und Tag 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 3464 Behördliche Untersagung nach § 60 PflSchG zur Verwendung von Pflanzenschutzgeräten, die keiner vorgeschriebenen Prüfung nach § 6 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung unterzogen wurden je Anordnung 50 3465 Bezug von Prüfplaketten und Kontrollberichten pro Stück 1 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche nach § 59 Abs. 2 Nr. 3 PflSchG 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (z.B. Moderation oder Schulung) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein nach § 19 oder Zuerkennung eines Prädikats nach § 20 oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe nach § 19 Abs. 1 und 2 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 % der Gebühren nach Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein nach § 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 % der Gebühren nach Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach den §§ 7e und 7f des Weingesetzes sowie § 6 der Weinverordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben nach § 16 Abs. 2 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anbauregelungen 3541 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3542 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure i.V.m. anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mohr-Westphal'sche Waage, Biegeschwinger) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 Verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 35919 Einzelbetriebliche Energieberatung 210 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (z.B. nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll nach Art. 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 36112 Nachkontrolle nach Art. 17 Abs. 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 nach Zeitaufwand 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2465 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau nach der Verordnung (EU) 2018/848 und hierzu erlassenen Rechtsakten der Europäischen Union, des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG), des Öko-Kennzeichengesetzes 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz i.V.m. Titel II Kapitel III der Verordnung (EU) 2017/625 und § 3 Abs. 1 Satz 2 ÖLG nach Zeitaufwand 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2018/848 i.V.m. der Verordnung (EU) 2017/625 und den zur Durchführung der vorgenannten Verordnungen erlassenen Rechtsakten der Europäischen Union 362201 Ausstellen eines Zertifikats nach Art. 35 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/848 i.V.m. Anhang VI sowie Titel II Kapitel VII der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 362202 Maßnahmen bei Vorhandensein von nichtzugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362203 Maßnahmen bei Verstößen nach Art. 41 der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362204 Maßnahmen bei Verstößen nach Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. Art. 42 der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362205 Genehmigung zum Einsatz von nichtökologischen Tieren nach Anhang II Teil II Nr. 1.3.4.4. der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362206 Genehmigung von Eingriffen an Tieren nach Anhang II Teil II Nr. 1.7.8. der Verordnung (EU) 2018/848 3622061 Genehmigung zur Enthornung von Kälbern nach Anhang II Teil II Nr. 1.7.8. der Verordnung (EU) 2018/848 je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3622062 Genehmigung eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung) nach Anhang II Teil II Nr. 1.7.8. der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362207 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen der Aquakultur nach Anhang II Teil III Nr. 3.1.4.1. Buchst. g der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362208 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2018/848 i.V.m. Art. 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 nach Zeitaufwand 362209 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2018/848 i.V.m. Art. 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 nach Zeitaufwand 362210 Genehmigung der Anbindung von Rindern nach Anhang II Teil II Nr. 1.7.5. der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362211 Genehmigung zur Einstellung nichtökologischen Geflügels nach Anhang II Teil II Nr. 1.3.4.3. der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362212 Verwendung von Umstellungs- und nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial nach Anhang II Teil I Nr. 1.8.5. der Verordnung (EU) 2018/848 3622121 Genehmigung zur Verwendung von Umstellungs- und nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial nach Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1. der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 3622122 Genehmigung zur Verwendung von Umstellungs- und nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial in der Forschung, in kleinen Feldversuchen zur Sortenerhaltung und Produktinnovation nach Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1. Buchst. d der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362213 Gewährung von Ausnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2018/848 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 nach Zeitaufwand 362214 Genehmigung zur Einbringung von wild gefangenen oder nichtökologisch erzeugten Aquakulturtieren zur Erneuerung des Genbestands in der Produktionseinheit für Zuchtzwecke nach Anhang II Teil III Nr. 3.1.2.1. Buchst. d der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362215 Genehmigung zum Sammeln von Muschelsaat aus Wildbeständen nach Anhang II Teil III Nr. 3.2.1. Buchst. d der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 362216 Amtliche Kontrolle nach Art. 9 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. Art. 38 der Verordnung (EU) 2018/848 nach Zeitaufwand 3623 Amtshandlungen nach Kapitel V Abschnitt II der Verordnung (EU) 2017/625 - Amtliche Kontrollen von ökologischen Erzeugnissen an Grenzkontrollstellen, anderen Kontrollstellen und anderen Orten der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr 36231 Dokumentenkontrolle je Sendung 55 36232 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen 362321 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 65 362322 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 100 36233 Erteilung einer Kontrollbescheinigung nach Art. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2306 je Dokument 25 36234 Warenuntersuchungen (Probenahme, Laboranalyse, Test, Diagnosen) nach Zeitaufwand 36235 Verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht je Sendung 30 36236 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 % der Gebühren nach Nr. 36241 bis 36245 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Amtliche Kontrolle nach Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. Art. 38 Abs. 2 Buchst. a und Art. 72 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2024/1143 nach Zeitaufwand 3632 Maßnahmen im Falle eines festgestellten Verstoßes im Rahmen der Kontrolltätigkeit nach Art. 38 und Art. 72 der Verordnung (EU) 2024/1143 i.V.m. Art. 138 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/625 nach Zeitaufwand 3633 Amtliche Kontrolle nach Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. Kontrolle der Spezifikation nach Art. 38 der Verordnung (EU) 2019/787 nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifiziererinnen und Klassifizierern nach § 4 Abs. 1 des Fleischgesetzes 150 3643 Fortbildungslehrgänge nach § 4 Abs. 2 des Fleischgesetzes je Tag und teilnehmende Person 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz-Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 Euro je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 Euro je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 3 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren oder aufgrund von Besonderheiten nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 6 Satz 1 von der Gesamtstickstoffgrenze 3941 bis zu 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 3951 bis zu 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Zulassung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 für andere Methoden oder Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach Zeitaufwand 398 Prüfung und Anerkennung eines Nachweises einer abweichenden aufgebrachten Stickstoffmenge nach § 6 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 nach Zeitaufwand 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Hessischen Jagdverordnung 4111 Zulassungsverfahren und Durchführung der Jägerprüfung nach § 18 Abs. 1 300 4112 Wiederholung der schriftlichen oder praktisch-mündlichen Prüfung oder der Schießprüfung im Rahmen der regulären sowie eingeschränkten Jägerprüfung nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 15 oder § 17 100 4113 Eingeschränkte oder vereinfachte Jägerprüfung nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 oder § 18 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 300 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 Für Berufsjägerinnen und Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für behördlich bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher nach § 31 Abs. 2 HJagdG ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 %. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung nach § 3 Abs. 1 und 2 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks auf Antrag nach § 4 Abs. 1 50 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag nach § 4 Abs. 2 90 41304 Befriedung eines Grundstücks nach § 5 Abs. 2 40 bis 120 Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken nach § 5 Abs. 4 60 Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken nach § 6 Abs. 4 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht der Inhaberin und des Inhabers des Jagdrechts nach § 6 Abs. 3 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung nach § 7 Abs. 2 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach § 7 Abs. 3 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrages nach § 10 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis sowie deren Eintragung nach § 12 Abs. 3 oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken nach § 13 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod der Pächterin und des Pächters nach § 14 Abs. 2 Satz 3 40 bis 150 41313 Versagung und Einziehung des Jagdscheins nach § 15 Abs. 1 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit nach § 17 Abs. 2 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs nach § 20 Abs. 1 oder Festsetzung einer Entschädigung nach § 20 Abs. 4 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit nach § 21 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten nach § 23 Abs. 3 und 5 HJagdG i.V.m. den §§ 19 und 19a BJagdG sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen nach § 23 Abs. 6 Satz 2 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen nach § 23 Abs. 9 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone nach § 24 Abs. 1 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans nach § 26 Abs. 4 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme nach § 26b Abs. 8 nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden nach § 28 Abs. 2 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen nach § 30 Abs. 2 Satz 3 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung nach § 30 Abs. 8 Satz 5 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher nach § 31 Abs. 2 Satz 1 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein nach § 31 Abs. 2 Satz 2 18 414 Amtshandlungen nach dem BJagdG 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen nach § 6a Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung nach § 6a Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd nach § 10 Abs. 2 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Abs. 5 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen nach § 12 Abs. 4 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte nach § 19 Abs. 1 Nr. 11 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke nach § 22 Abs. 4 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild nach § 27 Abs. 1 45 4149 Ersatzvornahme nach § 27 Abs. 2 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG) 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 je ha 300 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald nach § 13 Abs. 4 je ha 300 4212 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4213 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42131 bis 0,5 ha 600 42132 über 0,5 ha 150 je angefangene 0,1 ha Rodungsfläche 42133 Genehmigung der Rodung von Schutz- und Bannwald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 i.V.m. § 13 200 % der Gebühr nach Nr. 42131 oder 42132 42134 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 % der Gebühr nach Nr. 42131, 42132 oder 42133 42135 Geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 42131, 42132, 42133 oder 42141 25 % der Gebühr nach Nr. 42131, 42132, 42133 oder 42141 4214 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe Nr. 5103. 42141 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42142 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG i.V.m. § 12 Abs. 2 oder § 14 Abs. 1 oder Vorprüfung des Einzelfalls nach den §§ 7 ff. UVPG i.V.m. § 12 Abs. 2 oder § 14 Abs. 1 300 42143 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den §§ 4 bis 32 UVPG i.V.m. § 12 Abs. 2 oder § 14 Abs. 1 nach Zeitaufwand 4215 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 300 4216 Anordnungen, Zulassungen und sonstige Genehmigungen nach dem HWaldG 42161 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42162 Anordnung einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42163 Bewilligungen von Waldbrandentschädigungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 42164 Ausnahmezulassung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42165 Anordnungen nach § 26 100 bis 10 000 42166 Genehmigung von Betriebsplänen nach § 5 Abs. 4 250 bis 1 000 42167 Genehmigung zum Anzünden und Unterhalten von Feuer oder offenem Licht im Wald nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 100 bis 300 42168 Anerkennung von Forstbetriebsvereinigungen nach § 21 Abs. 1 kostenfrei 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 423 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz - Drittes Kapitel 4231 Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Abs. 1 und ggf. Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kostenfrei 4232 Widerruf einer Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft nach § 20 kostenfrei 4233 Anerkennung von Forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 38 Abs. 1 kostenfrei 4234 Zulassung des Beitritts einzelner Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 2 kostenfrei 4235 Widerruf einer Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 3 kostenfrei 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer nach § 6 Abs. 2 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 130 43103 Zulassung der Erteilung von Fischereierlaubnisscheinen nach § 14 Abs. 4 Satz 2 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei nach § 15 Abs. 5 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisscheine und Beschränkung der Fangerlaubnis nach § 16 Abs. 3 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts nach § 18 Abs. 2 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde nach § 18 Abs. 3 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken nach § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft nach § 24 Abs. 3 65 43111 Anzeige eines Hegeplans nach § 28 Abs. 2 kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins nach § 25 Abs. 1 i.V.m. § 29 Nr. 1, in der bis zum 29. November 2022 geltenden Fassung, oder Sonderfischereischeins nach § 28 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 29 Nr. 1, in der bis zum 29. November 2022 geltenden Fassung, nach § 56 Abs. 2 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erhebung der Fischereiabgabe von Jugendlichen nach § 35 Abs. 1 3 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins nach § 28 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 29 Nr. 3, in der bis zum 29. November 2022 geltenden Fassung, nach § 56 Abs. 2 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 39 Abs. 1 und 2 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 43 Abs. 3 40 43117 Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 43118 Prüfung oder Bestätigung der Dokumente von Fischereierzeugnissen nach fischereirechtlichen Anforderungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Drittländern nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 nach § 2 Abs. 2 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten nach § 7 Abs. 2 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken nach § 9 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang nach § 11 Abs. 1 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse nach § 12 Abs. 4 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote nach § 17 Abs. 3 40 4327 Fischereiprüfung 40 433 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4331 Durchführung einer begründeten Anlasskontrolle sowie einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 100 434 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 4341 Erteilung einer Genehmigung nach Art. 6 Abs. 1 nach Zeitaufwand 435 Amtshandlungen nach der Seefischereiverordnung 4351 Durchführung einer begründeten Anlasskontrolle sowie einer Nachkontrolle nach § 18 Abs. 2 und 3 100 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 4 Abs. 4 FoVG je Zulassungseinheit 50 Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 8 Abs. 2 FoVG 50 4422 für jedes weitere Stammzertifikat auslaufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit 25 Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 4423 für Mischungen auf Antrag nach § 9 Abs. 2 FoVG ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung nach § 17 Abs. 1 FoVG 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs nach § 17 Abs. 4 FoVG 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs nach § 17 Abs. 4 FoVG 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten nach § 7 Abs. 4 FoVG 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten nach § 16 Abs. 2 FoVG ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz 51 Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt nach § 453 BGB. Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. Soweit kommunale Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte im Auftrag des Landes Hessen tätig werden, sind diesen die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 511 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 17 BNatSchG, aufgrund einer Schutzverordnung nach § 22 BNatSchG, Anzeige, Stellungnahme, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften nach den §§ 30, 34, 45, 61 oder § 67 BNatSchG, Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 51101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 511011 bis 1 000 m3 250 511012 bis 2 000 m3 400 511013 bis 5 000 m3 600 511014 bis 10 000 m3 800 511015 bis 20 000 m3 1 050 511016 bis 50 000 m3 1 500 511017 über 50 000 m3 je weitere 30 000 m3 zusätzlich 270 51102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 511021 bis 250 m3 125 511022 bis 500 m3 200 511023 über 500 m3 250 51103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden oder Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantage je 100 m2 1,80 mindestens 200 51104 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan Festsetzungen getroffen sind 511041 bis 100 m2 100 511042 über 100 m2 je weitere 100 m2 zusätzlich 17 51105 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 511051 bis 1 000 m2 430 511052 bis 2 000 m2 700 511053 bis 5 000 m2 1 150 511054 bis 10 000 m2 1 600 511055 bis 20 000 m2 2 450 511056 bis 50 000 m2 4 400 511057 bis 100 000 m2 6 430 511058 über 100 000 m2 je weitere 50 000 m2 zusätzlich 1 050 51106 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m2 Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 511061 bis 500 Einheiten 280 511062 bis 1 000 Einheiten 440 511063 bis 2 500 Einheiten 700 511064 bis 5 000 Einheiten 1 150 511065 bis 10 000 Einheiten 1 600 511066 bis 20 000 Einheiten 2 450 511067 bis 50 000 Einheiten 4 400 511068 bis 100 000 Einheiten 6 430 511069 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 51107 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 511071 bis 25 000 Euro 120 bis 1 800 511072 bis 1 Mio. Euro 1 801 bis 6 000 511073 bis 5 Mio. Euro 6 001 bis 18 000 511074 bis 10 Mio. Euro 18 001 bis 30 000 511075 über 10 Mio. Euro 36 000 51108 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 511081 bis 25 000 Euro 120 bis 1 800 511082 bis 1 Mio. Euro 1 801 bis 6 000 511083 bis 5 Mio. Euro 6 001 bis 18 000 511084 bis 10 Mio. Euro 18 001 bis 30 000 511085 über 10 Mio. Euro 36 000 51109 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 17 BNatSchG, aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft nach § 22 Abs. 1 BNatSchG, Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften nach § 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG, soweit nicht von Nr. 51101 bis 511085 erfasst 120 bis 4 600 51110 Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften nach § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG, soweit nicht von Nr. 51101 bis Nr. 511085 erfasst 120 51111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 51101 bis 51110 soweit nicht Neubescheid 511111 Bescheide zu Nr. 51101 bis 511085 25 % der Gebühren nach Nr. 51101 bis 511085 511112 Bescheide zu Nr. 51110 60 bis 780 51112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträgeb) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 % unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich ggf. Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 511121 bei Nr. 51101 bis 511085 nach Zeitaufwand, höchstens 50 % der Gebühren nach Nr. 51101 bis 511085 511122 bei Nr. 51110 60 bis 1 200 51113 Allgemeine Beratung von Flächennutzerinnen und Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 51112, einschließlich Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 51114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 511141 Vorprüfung des Neuvorhabens nach § 7 UVPG nach Zeitaufwand Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 511142 angerechnet. 511142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Zeitaufwand 51115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 511151 Einbuchung oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 5111511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 5111512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 511152 Anerkennung einer Agentur nach § 5 KV nach Zeitaufwand 511153 Umbuchung oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur nach § 5 KV 50 % der Gebühr nach Nr. 5111512 51116 Zustimmung der am Verfahren beteiligten Naturschutzbehörde zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte nach § 60 Abs. 2 HeNatG nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaftb) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung nach § 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 31 Abs. 9 HeNatG einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 % der Gebühren nach Nr. 51101 bis 51110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung nach § 40a Abs. 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 533 Genehmigungen nach § 40c Abs. 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos nach § 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos nach § 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 6 oder 7 Satz 1 BNatSchG 60 bis 2 000 5511 bei weniger als 10 betroffenen Arten zusätzlich 10 % der Gebühr nach Nr. 551 5512 bei 10 oder mehr betroffenen Arten zusätzlich 25 % der Gebühr nach Nr. 551 5513 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HeNatG 60 bis 2 000 Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 Euro 35 5532 bis 1 000 Euro 65 5533 bis 1 500 Euro 93 5534 bis 2 500 Euro 135 5535 bis 3 750 Euro 185 5536 bis 5 000 Euro 230 5537 bis 7 500 Euro 295 5538 bis 10 000 Euro 340 5539 über 10 000 Euro je weitere 5 000 Euro zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 Euro 35 5612 bis 1 000 Euro 65 5613 bis 1 500 Euro 93 5614 bis 2 500 Euro 135 5615 bis 3 750 Euro 185 5616 bis 5 000 Euro 230 5617 bis 7 500 Euro 295 5618 bis 10 000 Euro 340 5619 über 10 000 Euro je weitere 5 000 Euro zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 i.V.m. Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 5611 bis 5619 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 5611 bis 5619 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 57 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes 571 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes an Naturschutzbehörden, Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbände oder andere Dritte, die im Auftrag des Landes Hessen oder aufgrund einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit dem Land tätig werden, sowie Weitergabe solcher Daten durch Internetportale oder als Datendienste kostenfrei 572 Weitergabe von Geofachdaten des Naturschutzes in allen anderen Fällen je Anfrage 100 6 Klimaschutz 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch i.V.m. Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Energie, Klimaschutz 6 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 63 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Vorrang erneuerbarer Energien 62 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 180 bis 18 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) 120 bis 6 000 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 300 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 600 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 240 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 300 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 800 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 240 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 600 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) Die Gebühr nach Nr. 1421 bis 142212 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142311 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage; Grundlage der Berechnung der KW-Leistung der Wasserkraftanlage ist die Leistung der Turbine entsprechend dem technischen Datenblatt der Anlage 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 75 höchstens 15 000 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Wärmepumpe für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 420 1621102 bis 1 000 m³ 936 1621103 bis 50 000 m³ 2 400 1621104 bis 100 000 m³ 3 000 1621105 bis 250 000 m³ 4 200 1621106 bis 500 000 m³ 6 000 1621107 bis 750 000 m³ 7 200 1621108 bis 1 Mio. m³ 8 760 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 000 1621110 bis 5 Mio. m³ 28 800 1621111 bis 10 Mio. m³ 42 600 1621112 bis 20 Mio. m³ 78 000 1621113 über 20 Mio. m³ 117 600 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt 1 980 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlung nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 62 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 30 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 95 1652102 bis 1 000 EW 180 1652103 bis 5 000 EW 240 1652104 bis 10 000 EW 300 1652105 bis 100 000 EW 360 1652106 über 100 000 EW 420 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ oder einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung nach § 11 Abs. 5 HAltBodSchG über das Erreichen des Sanierungsziels nach § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 18101 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung (§ 15 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18102 Zustimmung zur Übertragung von Pflichten (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3) oder Übertragung von Pflichten (§ 18 Abs. 2) 1 200 18103 Verpflichtung (§ 17 Abs. 4, § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 5) oder Festsetzung des Entgelts für die Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage (§ 28 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 18104 Genehmigung einer Gebührensatzung (§ 17 Abs. 5) nach Zeitaufwand 18105 Anordnung im Einzelfall (§ 21) nach Zeitaufwand 18106 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c, 3e UVPG) nach Zeitaufwand mindestens 180 18107 Freistellung von Pflichten zur Nachweisführung sowie von Verpflichtungen nach § 49 oder § 25 Abs. 3 oder Feststellung nach § 25 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18108 Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen (§ 27 Abs. 2) 100 bis 3 000 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung (§ 28 Abs. 2) 120 bis 3 600 18110 Duldungsanordnung oder Verpflichtung eines Dritten (§ 28 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18111 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Anrechenbare Kosten nach Nr. 181111 und 181112 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181111 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 2) 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 181112 Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 3) 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 18112 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Verfahrens nach § 31 Abs. 2 (Planfeststellung) 30 v. H. von Nr. 181111 und 181112 mindestens 180 18113 Prüfung einer Anzeige (§ 31 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18114 Nachträgliche Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 32 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der Deponieverordnung (DepV) soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18311 zutreffen nach Zeitaufwand 18115 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 77 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und § 34 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG auch in Verbindung mit § 22 DepV nach Zeitaufwand 18117 Zulassung eines vorzeitigen Beginns (§ 33) 181171 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181111 181172 im Genehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181112 18118 Anordnung oder Untersagung (§ 35 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18119 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie (§ 36 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 18120 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase (§ 36 Abs. 3 oder 5) nach Zeitaufwand 18121 Überwachungsmaßnahme (§ 40) 181211 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird (§ 40 Abs. 1) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181212 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen (§ 40 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181213 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage (§ 40 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18122 Anordnung zur Nachweis- oder Registerführung oder zur Festlegung von Anforderungen (§ 44 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18123 Erteilung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 1 000 18124 Änderung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 200 18125 Erteilung einer Auflage oder Untersagung einer Tätigkeit (§ 51 Abs. 2) nach Zeitaufwand 18126 Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 54 Abs. 2) 300 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) 1821 Zuweisung durch den Zentralen Träger (§ 11 Abs. 4) 18211 in eine eigene Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage 190 18212 in eine fremde Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage, soweit es sich für den zentralen Träger um regelmäßige Zuweisungen in die jeweilige Anlage handelt 190 18213 in einem sonstigen Fall nach Zeitaufwand 1822 Bestätigung bei einer außerhessischen freiwilligen Rücknahme (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 30 bis 600 1823 Zulassung einer Ausnahme (§ 16 Abs. 6), Anordnung einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2), Festlegung eines Planungsgebiets (§ 17 Abs. 4) oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 6) 180 bis 1 800 1824 Maßnahme der Überwachung (§ 19 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1825 Festsetzung der Aufwendungen gegenüber dem Vorhabensträger (§ 23) nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle (§ 5 Abs. 2) 120 183013 Maßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 2), Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 4) oder Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns (§ 5) 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung eines Systems (§ 6 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung (§ 10 Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6 Satz 2) soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Weitergehende Prüfung der Nachweise (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1) oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise zu den Anforderungen an die Erfassung und Verwertung des Anhangs I zu § 6 (Mengenstromnachweis), soweit die Prüfung über die Vorlage der Bescheinigung eines Sachverständigen hinausgeht 500 bis 10 000 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls (§ 3 Abs. 3 AVV, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG) 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 183051 Erteilung oder Änderung der Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises (§ 5 Abs. 1), auch durch Fristablauf (§ 5 Abs. 5) oder Zulassung besonderer Nachweisführung (§ 14). nach Zeitaufwand 183052 Anordnung zur Nachweisführung (§ 8 Abs. 1 oder 2) oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung (§ 27 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183053 Freistellung eines Abfallentsorgers (§ 7 Abs. 3) 300 bis 12 000 183054 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde 70 1830541 bei Übermittlung der Nachweisdaten in elektronischer Form 50 1830542 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung 30 1830543 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung (§§ 6 und 7 Abs. 4) 40 183055 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern (§ 26 Abs. 1) 200 bis 5 000 183056 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183057 Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins (§ 11) 30 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG 183061 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) 1830611 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830612 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183062 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (§ 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG) 1830621 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830622 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183063 Verpflichtung zum Entzug von Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 EfbV oder § 8 Abs. 1 Nr. 2 EgRL) 600 183064 Gestattung (§ 16 EfbV oder § 12 EgRL) 120 183065 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 1 000 183066 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 600 18307 Amtshandlungen nach der Transportgenehmigungsverordnung in Verbindung mit § 49 KrW-/AbfG 183071 Erstmalige Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8) 1 000 183072 Änderung einer Transportgenehmigung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblichen Umstände (§ 8) 150 183073 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 1 000 183074 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 183081 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der behandelten Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 183082 Anordnung zur Änderung der Anzahl der durchzuführenden Kompostuntersuchungen (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 183083 Zulassung der Begrenzung der Anzahl der Kompostuntersuchungen bei Anlagen mit mehr als 24 000 t/a von Bioabfallbehandlern, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 183084 Entscheidung bei Nichteinhaltung der Schwermetallgrenzwerte (§ 4 Abs. 7 oder 8) nach Zeitaufwand 183085 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge (§ 6 Abs. 1 Satz 4) nach Zeitaufwand 183086 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der dafür geforderten zusätzlichen Schadstoffuntersuchungen (§ 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183087 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183088 Befreiung von Behandlungspflichten (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183089 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder Nachweispflichten (§ 11 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183091 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183092 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183101 Zustimmung einfacher Prüfverfahren (§ 6 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183102 Zulassung anderer Methoden (Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6) nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der DepV 1831101 Abnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnitts (§ 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 HAKA) nach Zeitaufwand 1831102 Zulassung von Ausnahmen zur Errichtung von Deponien (§ 3 Abs. 3 oder 4) nach Zeitaufwand 1831103 Zulassung von Ausnahmen zur Ablagerung von Abfällen (§ 6 Abs. 6) nach Zeitaufwand 1831104 Zulassung von Ausnahmen im Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 3, 5 oder 8) nach Zeitaufwand 1831105 Anordnung zur Festlegung von Kontrolluntersuchung (§ 8 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831106 Entscheidung zur Aufhebung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1831107 Anordnung zur Festlegung von Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1) nach Zeitaufwand 1831108 Zulassung von Ausnahmen (§ 12 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 1831109 Entscheidung über Maßnahmenpläne (§ 12 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831110 Anordnung von Maßnahmen (§ 12 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831111 Anordnung einer Sicherheit (§ 18 Abs. 2 oder 3) nach Zeitaufwand 1831112 Entscheidung zur Sicherheit (§ 18 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831113 Zulassung einer temporären Abdeckung (§ 25 Abs. 3) oder einer Befeuchtung/Belüftung (§ 25 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831114 Entscheidung zum Abdichtungssystem und Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 nach Zeitaufwand 1831115 Zulassung von Ausnahmen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 3, Nr. 2.3.1, Tabelle 2 Fußnote 4 oder Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831116 Zulassung von Ausnahmen bei Kriterien nach (Anhang 3 Tabelle 1 Fußnote 1 oder Fußnote 2, Nr. 2 oder Tabelle 2 Fußnote 2 oder Fußnote 10 nach Zeitaufwand 1831117 Entscheidung nach Anhang 4 Nr. 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1831118 Zulassung von Ausnahmen zur Überwachung nach Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 4, Nr. 3.2 oder Nr. 7 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183121 Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183122 Ausnahme nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV nach Zeitaufwand 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zur abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1842 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1843 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2) 120 bis 1 200 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung (Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands (Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung (Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung (Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung (Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) 30 1858 Anordnungen im Einzelfall (§ 13 AbfVerbrG) nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe 1861 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der Klärschlammverordnung (AbfklärV), BioAbfV und AltholzV 1871 Notifizierung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs. 6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 1872 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 1872 Kompetenzfeststellung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags einer Notifizierung (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs.6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1873 Durchführung eines durch die Notifizierung vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder durch die Notifizierungsbehörde veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1874 Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für eine notifizierte Untersuchungsstelle zur Qualitätssicherung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV je Teilnehmer 600 1875 Teilnahme einer Untersuchungsstelle an einem Ringversuch oder einer Vergleichsuntersuchung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV 60 bis 1 200 1876 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV oder § 9 BioAbfV in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV je Teilnehmer 50 188 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1881 Überwachungsmaßnahme oder Anordnung, soweit diese durch Verstoß gegen § 5 veranlasst sind nach Zeitaufwand 18811 im Falle von Vor-Ort-Prüfungen zusätzlich pauschal für die Zeiten der An- und Abfahrt und der Fahrtkosten je Amtshandlung 50 1882 Festsetzung der Kosten (§ 6 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1883 Anordnung wegen Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 7 oder 8, § 10 Abs. 2 oder § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1884 Anordnung aufgrund fehlender Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 oder Nichtweitergabe von Daten nach § 11 Abs. 3 Satz 6 oder § 12 Abs. 3 Satz 2 oder Nichtweitergabe von Informationen nach § 13 Abs. 6 nach Zeitaufwand 189 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1891 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems (§ 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 48 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte je ¼ Stunde 22 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 680 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 600 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung je Antrag 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 680 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 780 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 660 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 20 mindestens 40 höchstens 380 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 40 2311032 6 bis 20 Tiere 90 2311033 21 bis 100 Tiere 210 2311034 über 100 Tiere 380 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 36 2311052 über 100 Tiere 72 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 380 231107 Psittaciden, Vögel 2311071 bis 30 Tiere 36 2311072 31 bis 500 Tiere 180 2311073 über 500 Tiere 360 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Straußeneier 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Tierischer Dünger je 1 000 kg 0,5 mindestens 18 höchstens 150 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 24 höchstens 360 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 24 bis 380 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 24 bis 380 12 231113 Straußeneier je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 24 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 24 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 24 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrolle bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2332 nach Zeitaufwand 23329 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der TierSchTrV 24211 Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 30 bis 250 24212 Zulassung von Ausnahmen nach § 33a Abs. 2 nach Zeitaufwand mindestens 30 höchstens 250 24213 Prüfung des Transportplanes und Untersagung eines Tiertransportes nach § 34 Abs. 2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2431 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2432 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2433 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2434 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2435 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2441 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2442 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2451 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24511 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2452 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2453 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2461 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2462 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2463 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2464 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2465 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2466 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2471 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2472 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2473 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2481 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2482 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2483 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2484 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2485 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2486 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2487 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2488 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 249 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2491 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Betrieben nach Art. 10 bis 15, 17 und 18 150 bis 5 000 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 24 Abs. 1, Buchst. c nach Zeitaufwand mindestens 200 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen und Vergütungen (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand mindestens 2 000 254 Amtshandlungen nach der Einzugsbereichsverordnung 2541 Genehmigung (§ 2) 200 bis 1 000 255 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2551 Registrierung von Betrieben (§ 7) 75 2552 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) 150 bis 5 000 2553 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2554 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der BSE-Untersuchungsverordnung, soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 2604 bis 26052, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/ 2004, insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel III. 2601 Schlachttier- und Fleischuntersuchung in zugelassenen Schlachtbetrieben Sind Gebühren nach den nachstehenden Degressionsstufen zu erheben, ist mindestens die Gebührensumme zu erheben, die sich bei der vollen Ausschöpfung der nächst höheren Degressionsstufe ergibt. Dabei finden bei der Bemessung der Anzahl der täglichen Schlachtungen insgesamt nur die in den nachstehenden Gebührennummern genannten Tierarten Berücksichtigung. Werden Tiere verschiedener Tierarten geschlachtet, so bestimmt sich die Gebühr nach der Gebührenstufe für die einzelne Tierart, die sich aus der Gesamtzahl der täglichen Schlachtungen ergibt 26011 in Betrieben, in denen im Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahrs mehr als 20 Großvieheinheiten pro Woche geschlachtet worden sind (Großbetriebe); 20 Großvieheinheiten entsprechen jeweils1. 20 Pferden oder anderen Einhufern 2. 20 Rindern mit einem Lebendgewicht über 300 kg 3. 40 Rindern mit einem Lebendgewicht bis 300 kg 4. 100 Schweinen mit einem Lebendgewicht über 100 kg 5. 133 Schweinen mit einem Lebendgewicht bis 100 kg6. 200 Schafen und Ziegen mit einem Lebendgewicht über 15 kg oder 7. 400 Schaf- oder Ziegenlämmern oder Ferkeln mit einem Lebendgewicht von jeweils bis 15 kg 260111 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601111 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 3,37 2601112 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 2,69 2601113 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 2,35 2601114 120 bis 499 tägliche Schlachtungen je Tier 2,23 2601115 500 bis 999 tägliche Schlachtungen je Tier 2,03 2601116 1 000 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,86 260112 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601121 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 7,40 2601122 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 5,60 2601123 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5 2601124 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 5 260113 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601131 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 10,70 2601132 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 8,27 2601133 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 7,07 2601134 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,66 260114 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260112 genannt 2601141 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 2,11 2601142 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 1,55 2601143 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 1,27 2601144 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,17 26012 in sonstigen Betrieben 260121 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601211 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 7,49 2601212 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 6,21 2601213 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5,18 2601214 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 4,16 260122 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601221 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 12,99 2601222 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 10,56 2601223 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 8,74 2601224 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,92 260123 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601231 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 19,78 2601232 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 16,09 2601233 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 13,25 2601234 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 10,42 260124 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260122 genannt 2601241 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 4,76 2601242 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 3,90 2601243 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 3,25 2601244 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 2,60 260125 Kaninchen, Hasen und vergleichbares Feder- und Haarwild je Tier 0,03 260126 Haus-, Perlhühner und Enten 2601261 bis zu 6 250 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,028 2601262 6 251 bis 8 625 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,023 2601263 8 626 bis 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,018 2601264 mehr als 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,016 260127 Truthühner und Gänse je Tier 0,025 260128 Schlachtgeflügeluntersuchung im Ursprungsbetrieb 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2601261 bis 260127 26013 Gebühren für die BSE-Untersuchung von geschlachteten Rindern 260131 Probenentnahme 2601311 erstes Tier je Schlachttag 6,49 2601312 zweites bis sechstes Tier je Schlachttag je Tier 4,87 2601313 Probenentnahme bei mehr als sechs täglichen Rinderschlachtungen, bereits ab dem ersten Tier je volle Stunde 21,27 je weitere angefangene Viertelstunde 5,32 260132 Laboruntersuchung mit oder ohne Probentransport 2 bis 20 2602 Hygienekontrollen in Zerlegebetrieben 26021 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equiden-/Einhuferfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je t 2 26022 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je t 1,5 26023 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 260231 kleines Federwild und Haarwild je t 1,5 260232 Laufvögel (Strauß, Emu, Nandu) je t 2 260233 Eber und Wiederkäuer je t 2 26024 Abweichende Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach Nr. 26021 bis 260233 bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nach Zeitaufwand 2603 Überwachung von Lagerbetrieben für Fleisch und Geflügelfleisch nach Zeitaufwand 2604 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen (Schlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers zum privaten Verzehr verwendet werden soll) 26041 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 26042 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 26043 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 26044 Schafe und Ziegen je Tier 12,02 26045 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 26042 genannt je Tier 13,55 2605 Trichinenuntersuchung, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung steht (z.B. untersuchungspflichtiges Haarwild, Fleischteile), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier/Einheit 12,74 26051 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2605 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 26052 Schulung und Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten zur Trichinenprobenentnahme nach Nr. 26051 25 2606 Überwachung der Kältebehandlung bei trichinenuntersuchungspflichtigem Fleisch nach Zeitaufwand 2607 amtliche Bescheinigung eines Begleitdokuments nach Zeitaufwand 2608 Überwachung und Kennzeichnung von für den Export bestimmtem Fleisch oder Fleischerzeugnissen nach Zeitaufwand 2609 Überwachung eines Fleischverarbeitungsbetriebs nach Zeitaufwand 2610 Zulassung eines Betriebs oder einer sonstigen Einrichtung nach Zeitaufwand 2611 Zuschlag für Amtshandlungen, die auf Verlangen des Besitzers außerhalb normaler Schlachtzeiten in Betrieben nach § 5 des Veterinärkontroll-Kostengesetzes vorgenommen werden. zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 260111 bis 2610 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) je Partie 10 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)-Prüfung als Voraussetzung zur Meisterprüfung 32111 BAP-Prüfung 120 32112 Meisterprüfung einschließlich BAP 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung ohne BAP-Prüfung 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 300 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 40 Abs. 2) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 90 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 46 Abs. 1) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 9 mindestens 18 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Verordnung zur Durchführung der Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 4) 30 3532 Genehmigung der Anlage von Vermehrungsflächen für Unterlagenreben (§ 8 Abs. 3 Nr. 1) 30 3533 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 8 Abs. 3 Nr. 4) 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 3534 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 1 Nr. 4 und 5 je Bescheid 50 bis 250 3535 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 5 je Bescheid 50 bis 250 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 4 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weingesetz 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Amtshandlungen nach der AbfKlärV 361 Bestimmung als Untersuchungsstelle (§ 3 Abs. 2, 5 und 6) 1 010 362 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen (§ 3 Abs. 3) 40 363 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen (§ 3 Abs. 5 und 9) 40 364 Genehmigung nach § 5 AbfKlärV für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 365 Teilnahme an einer Ringuntersuchung für die Bestimmung der Untersuchungsstellen nach 1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 675 366 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach 2.7 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 33 37 Ernährungswirtschaft 371 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3711 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 37111 Exportbescheinigung je Partie 80 37112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 37113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 37114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3712 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3713 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3714 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 37141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3715 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 372 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3721 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3722 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 37221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 37222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 37223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 37224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 372241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 372242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 372243 Probenahme je Probe 30 bis 60 372244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 37225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 373 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3731 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3732 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3733 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 374 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3741 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3742 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3743 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 375 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3751 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3752 Zulassung von Klassifizierern 150 3753 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3754 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3755 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 376 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 377 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 378 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3781 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3782 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 38 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 381 Ausnahmegenehmigung 3811 Erosionsvermeidung 38111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3812 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3813 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3814 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 382 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 39 Abtretungen von Beihilfezahlungen 391 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 392 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Energie, Klimaschutz 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Amtshandlungen nach dem EEG 621 Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 66 Abs. 1 Nr. 4a 150 63 Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 631 Prüfung von Nachweisen nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b Doppelbuchst. bb, Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder einer Anzeige nach § 10 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 632 Befreiung nach § 9 Nr. 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Energie, Klimaschutz 6 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 63 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Vorrang erneuerbarer Energien 62 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) 15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 15172 ohne Investitionskosten 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 18101 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung (§ 15 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18102 Zustimmung zur Übertragung von Pflichten (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3) oder Übertragung von Pflichten (§ 18 Abs. 2) 1 200 18103 Verpflichtung (§ 17 Abs. 4, § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 5) oder Festsetzung des Entgelts für die Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage (§ 28 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 18104 Genehmigung einer Gebührensatzung (§ 17 Abs. 5) nach Zeitaufwand 18105 Anordnung im Einzelfall (§ 21) nach Zeitaufwand 18106 Freistellung von Pflichten zur Nachweisführung sowie von Verpflichtungen nach § 49 oder § 25 Abs. 3 oder Feststellung nach § 25 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18107 Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen (§ 27 Abs. 2) 100 bis 3 000 18108 Übertragung der Abfallbeseitigung (§ 28 Abs. 2) 120 bis 3 600 18109 Duldungsanordnung oder Verpflichtung eines Dritten (§ 28 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18110 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Anrechenbare Kosten nach Nr. 181111 und 181112 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181101 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 2) 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 181102 Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 3) 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 18111 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c, 3e UVPG) nach Zeitaufwand mindestens 180 18112 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Verfahrens nach § 31 Abs. 2 (Planfeststellung) 30 v. H. von Nr. 181111 und 181112 mindestens 180 18113 Prüfung einer Anzeige (§ 31 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18114 Nachträgliche Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 32 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der Deponieverordnung (DepV) soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18311 zutreffen nach Zeitaufwand 18115 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 77 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und § 34 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG auch in Verbindung mit § 22 DepV nach Zeitaufwand 18117 Zulassung eines vorzeitigen Beginns (§ 33) 181171 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181111 181172 im Genehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181112 18118 Anordnung oder Untersagung (§ 35 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18119 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie (§ 36 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 18120 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase (§ 36 Abs. 3 oder 5) nach Zeitaufwand 18121 Überwachungsmaßnahme (§ 40) 181211 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird (§ 40 Abs. 1) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181212 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen (§ 40 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181213 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage (§ 40 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18122 Anordnung zur Nachweis- oder Registerführung oder zur Festlegung von Anforderungen (§ 44 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18123 Erteilung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 1 000 18124 Änderung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 200 18125 Erteilung einer Auflage oder Untersagung einer Tätigkeit (§ 51 Abs. 2) nach Zeitaufwand 18126 Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 54 Abs. 2) 300 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) 1821 Zuweisung durch den Zentralen Träger (§ 11 Abs. 4) 18211 in eine eigene Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage 190 18212 in eine fremde Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage, soweit es sich für den zentralen Träger um regelmäßige Zuweisungen in die jeweilige Anlage handelt 190 18213 in einem sonstigen Fall nach Zeitaufwand 1822 Bestätigung bei einer außerhessischen freiwilligen Rücknahme (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 30 bis 600 1823 Zulassung einer Ausnahme (§ 16 Abs. 6), Anordnung einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2), Festlegung eines Planungsgebiets (§ 17 Abs. 4) oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 6) 180 bis 1 800 1824 Maßnahme der Überwachung (§ 19 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1825 Festsetzung der Aufwendungen gegenüber dem Vorhabensträger (§ 23) nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle (§ 5 Abs. 2) 120 183013 Maßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 2), Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 4) oder Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns (§ 5) 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung eines Systems (§ 6 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung (§ 10 Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6 Satz 2) soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Weitergehende Prüfung der Nachweise (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1) oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise zu den Anforderungen an die Erfassung und Verwertung des Anhangs I zu § 6 (Mengenstromnachweis), soweit die Prüfung über die Vorlage der Bescheinigung eines Sachverständigen hinausgeht 500 bis 10 000 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls (§ 3 Abs. 3 AVV, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG) 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 183051 Erteilung oder Änderung der Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises (§ 5 Abs. 1), auch durch Fristablauf (§ 5 Abs. 5) oder Zulassung besonderer Nachweisführung (§ 14). nach Zeitaufwand 183052 Anordnung zur Nachweisführung (§ 8 Abs. 1 oder 2) oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung (§ 27 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183053 Freistellung eines Abfallentsorgers (§ 7 Abs. 3) 300 bis 12 000 183054 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde 70 1830541 bei Übermittlung der Nachweisdaten in elektronischer Form 50 1830542 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung 30 1830543 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung (§§ 6 und 7 Abs. 4) 40 183055 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern (§ 26 Abs. 1) 200 bis 5 000 183056 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183057 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins (§ 11) 30 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG 183061 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) 1830611 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830612 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183062 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (§ 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG) 1830621 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830622 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183063 Verpflichtung zum Entzug von Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 EfbV oder § 8 Abs. 1 Nr. 2 EgRL) 600 183064 Gestattung (§ 16 EfbV oder § 12 EgRL) 120 183065 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 1 000 183066 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 600 18307 Amtshandlungen nach der Transportgenehmigungsverordnung in Verbindung mit § 49 KrW-/AbfG 183071 Erstmalige Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8) 1 000 183072 Änderung einer Transportgenehmigung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblichen Umstände (§ 8) 150 183073 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 1 000 183074 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 183081 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der behandelten Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 183082 Anordnung zur Änderung der Anzahl der durchzuführenden Kompostuntersuchungen (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 183083 Zulassung der Begrenzung der Anzahl der Kompostuntersuchungen bei Anlagen mit mehr als 24 000 t/a von Bioabfallbehandlern, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 183084 Entscheidung bei Nichteinhaltung der Schwermetallgrenzwerte (§ 4 Abs. 7 oder 8) nach Zeitaufwand 183085 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge (§ 6 Abs. 1 Satz 4) nach Zeitaufwand 183086 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der dafür geforderten zusätzlichen Schadstoffuntersuchungen (§ 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183087 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183088 Befreiung von Behandlungspflichten (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183089 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder Nachweispflichten (§ 11 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183091 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183092 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183101 Zustimmung einfacher Prüfverfahren (§ 6 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183102 Zulassung anderer Methoden (Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6) nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der DepV 1831101 Abnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnitts (§ 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 HAKA) nach Zeitaufwand 1831102 Zulassung von Ausnahmen zur Errichtung von Deponien (§ 3 Abs. 3 oder 4) nach Zeitaufwand 1831103 Zulassung von Ausnahmen zur Ablagerung von Abfällen (§ 6 Abs. 6) nach Zeitaufwand 1831104 Zustimmung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831105 Zulassung von Ausnahmen im Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 3, 5 oder 8) nach Zeitaufwand 1831106 Anordnung zur Festlegung von Kontrolluntersuchung (§ 8 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831107 Entscheidung zur Aufhebung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1831108 Anordnung zur Festlegung von Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1) nach Zeitaufwand 1831109 Zulassung von Ausnahmen (§ 12 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 1831110 Entscheidung über Maßnahmenpläne (§ 12 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831111 Anordnung von Maßnahmen (§ 12 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831112 Anordnung einer Sicherheit (§ 18 Abs. 2 oder 3) nach Zeitaufwand 1831113 Entscheidung zur Sicherheit (§ 18 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831114 Zulassung einer temporären Abdeckung (§ 25 Abs. 3) oder einer Befeuchtung/Belüftung (§ 25 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831115 Entscheidung zum Abdichtungssystem und Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 nach Zeitaufwand 1831116 Zulassung von Ausnahmen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 3, Nr. 2.3.1, Tabelle 2 Fußnote 4 oder Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831117 Zulassung von Ausnahmen bei Kriterien nach (Anhang 3 Tabelle 1 Fußnote 1 oder Fußnote 2, Nr. 2 oder Tabelle 2 Fußnote 2 oder Fußnote 10 nach Zeitaufwand 1831118 Entscheidung nach Anhang 4 Nr. 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1831119 Zulassung von Ausnahmen zur Überwachung nach Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 4, Nr. 3.2 oder Nr. 7 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183121 Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183122 Ausnahme nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV nach Zeitaufwand 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zur abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1842 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1843 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2) 120 bis 1 200 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung (Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands (Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung (Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung (Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung (Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) 30 1858 Anordnungen im Einzelfall (§ 13 AbfVerbrG) nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe 1861 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der Klärschlammverordnung (AbfklärV), BioAbfV und AltholzV 1871 Notifizierung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs. 6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 1872 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 1872 Kompetenzfeststellung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags einer Notifizierung (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs.6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1873 Durchführung eines durch die Notifizierung vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder durch die Notifizierungsbehörde veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1874 Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für eine notifizierte Untersuchungsstelle zur Qualitätssicherung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV je Teilnehmer 600 1875 Teilnahme einer Untersuchungsstelle an einem Ringversuch oder einer Vergleichsuntersuchung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV 60 bis 1 200 1876 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV oder § 9 BioAbfV in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV je Teilnehmer 50 188 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1881 Überwachungsmaßnahme oder Anordnung, soweit diese durch Verstoß gegen § 5 veranlasst sind nach Zeitaufwand 18811 im Falle von Vor-Ort-Prüfungen zusätzlich pauschal für die Zeiten der An- und Abfahrt und der Fahrtkosten je Amtshandlung 50 1882 Festsetzung der Kosten (§ 6 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1883 Anordnung wegen Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 7 oder 8, § 10 Abs. 2 oder § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1884 Anordnung aufgrund fehlender Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 oder Nichtweitergabe von Daten nach § 11 Abs. 3 Satz 6 oder § 12 Abs. 3 Satz 2 oder Nichtweitergabe von Informationen nach § 13 Abs. 6 nach Zeitaufwand 189 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1891 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems (§ 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 48 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2252 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 100 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 50 2311032 6 bis 20 Tiere 100 2311033 21 bis 100 Tiere 250 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 50 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 30 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 30 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 30 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 bis 400 12 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 30 höchstens 200 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 30 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der BSE-Untersuchungsverordnung, soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 2604 bis 26052, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/ 2004, insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel III. 2601 Schlachttier- und Fleischuntersuchung in zugelassenen Schlachtbetrieben Sind Gebühren nach den nachstehenden Degressionsstufen zu erheben, ist mindestens die Gebührensumme zu erheben, die sich bei der vollen Ausschöpfung der nächst höheren Degressionsstufe ergibt. Dabei finden bei der Bemessung der Anzahl der täglichen Schlachtungen insgesamt nur die in den nachstehenden Gebührennummern genannten Tierarten Berücksichtigung. Werden Tiere verschiedener Tierarten geschlachtet, so bestimmt sich die Gebühr nach der Gebührenstufe für die einzelne Tierart, die sich aus der Gesamtzahl der täglichen Schlachtungen ergibt 26011 in Betrieben, in denen im Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahrs mehr als 20 Großvieheinheiten pro Woche geschlachtet worden sind (Großbetriebe); 20 Großvieheinheiten entsprechen jeweils1. 20 Pferden oder anderen Einhufern 2. 20 Rindern mit einem Lebendgewicht über 300 kg 3. 40 Rindern mit einem Lebendgewicht bis 300 kg 4. 100 Schweinen mit einem Lebendgewicht über 100 kg 5. 133 Schweinen mit einem Lebendgewicht bis 100 kg6. 200 Schafen und Ziegen mit einem Lebendgewicht über 15 kg oder 7. 400 Schaf- oder Ziegenlämmern oder Ferkeln mit einem Lebendgewicht von jeweils bis 15 kg 260111 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601111 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 3,37 2601112 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 2,69 2601113 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 2,35 2601114 120 bis 499 tägliche Schlachtungen je Tier 2,23 2601115 500 bis 999 tägliche Schlachtungen je Tier 2,03 2601116 1 000 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,86 260112 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601121 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 7,40 2601122 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 5,60 2601123 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5 2601124 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 5 260113 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601131 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 10,70 2601132 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 8,27 2601133 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 7,07 2601134 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,66 260114 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260112 genannt 2601141 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 2,11 2601142 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 1,55 2601143 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 1,27 2601144 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,17 26012 in sonstigen Betrieben 260121 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601211 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 7,49 2601212 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 6,21 2601213 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5,18 2601214 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 4,16 260122 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601221 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 12,99 2601222 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 10,56 2601223 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 8,74 2601224 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,92 260123 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601231 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 19,78 2601232 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 16,09 2601233 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 13,25 2601234 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 10,42 260124 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260122 genannt 2601241 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 4,76 2601242 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 3,90 2601243 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 3,25 2601244 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 2,60 260125 Kaninchen, Hasen und vergleichbares Feder- und Haarwild je Tier 0,03 260126 Haus-, Perlhühner und Enten 2601261 bis zu 6 250 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,028 2601262 6 251 bis 8 625 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,023 2601263 8 626 bis 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,018 2601264 mehr als 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,016 260127 Truthühner und Gänse je Tier 0,025 260128 Schlachtgeflügeluntersuchung im Ursprungsbetrieb 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2601261 bis 260127 26013 Gebühren für die BSE-Untersuchung von geschlachteten Rindern 260131 Probenentnahme 2601311 erstes Tier je Schlachttag 6,49 2601312 zweites bis sechstes Tier je Schlachttag je Tier 4,87 2601313 Probenentnahme bei mehr als sechs täglichen Rinderschlachtungen, bereits ab dem ersten Tier je volle Stunde 21,27 je weitere angefangene Viertelstunde 5,32 260132 Laboruntersuchung mit oder ohne Probentransport 2 bis 20 2602 Hygienekontrollen in Zerlegebetrieben 26021 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equiden-/Einhuferfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je t 2 26022 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je t 1,5 26023 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 260231 kleines Federwild und Haarwild je t 1,5 260232 Laufvögel (Strauß, Emu, Nandu) je t 2 260233 Eber und Wiederkäuer je t 2 26024 Abweichende Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach Nr. 26021 bis 260233 bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nach Zeitaufwand 2603 Überwachung von Lagerbetrieben für Fleisch und Geflügelfleisch nach Zeitaufwand 2604 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen (Schlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers zum privaten Verzehr verwendet werden soll) 26041 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 26042 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 26043 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 26044 Schafe und Ziegen je Tier 12,02 26045 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 26042 genannt je Tier 13,55 2605 Trichinenuntersuchung, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung steht (z.B. untersuchungspflichtiges Haarwild, Fleischteile), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier/Einheit 12,74 26051 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2605 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 26052 Schulung und Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten zur Trichinenprobenentnahme nach Nr. 26051 25 2606 Überwachung der Kältebehandlung bei trichinenuntersuchungspflichtigem Fleisch nach Zeitaufwand 2607 amtliche Bescheinigung eines Begleitdokuments nach Zeitaufwand 2608 Überwachung und Kennzeichnung von für den Export bestimmtem Fleisch oder Fleischerzeugnissen nach Zeitaufwand 2609 Überwachung eines Fleischverarbeitungsbetriebs nach Zeitaufwand 2610 Zulassung eines Betriebs oder einer sonstigen Einrichtung nach Zeitaufwand 2611 Zuschlag für Amtshandlungen, die auf Verlangen des Besitzers außerhalb normaler Schlachtzeiten in Betrieben nach § 5 des Veterinärkontroll-Kostengesetzes vorgenommen werden. zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 260111 bis 2610 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3534 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) 35341 bis 500 Stück 9 35342 bis 1 000 Stück 16 35343 bis 10 000 Stück 33 35344 bis 20 000 Stück 48 35345 bis 40 000 Stück 70 35346 bis 60 000 Stück 85 35347 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Amtshandlungen nach der AbfKlärV 361 Bestimmung als Untersuchungsstelle (§ 3 Abs. 2, 5 und 6) 1 010 362 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen (§ 3 Abs. 3) 40 363 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen (§ 3 Abs. 5 und 9) 40 364 Genehmigung nach § 5 AbfKlärV für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 365 Teilnahme an einer Ringuntersuchung für die Bestimmung der Untersuchungsstellen nach 1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 675 366 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach 2.7 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 33 37 Ernährungswirtschaft 371 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3711 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 37111 Exportbescheinigung je Partie 80 37112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 37113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 37114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3712 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3713 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3714 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 37141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3715 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 372 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3721 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3722 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 37221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 37222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 37223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 37224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 372241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 372242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 372243 Probenahme je Probe 30 bis 60 372244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 37225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 373 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3731 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3732 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3733 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 374 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3741 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3742 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3743 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 375 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3751 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3752 Zulassung von Klassifizierern 150 3753 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3754 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3755 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 376 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 377 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 378 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3781 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3782 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 38 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 381 Ausnahmegenehmigung 3811 Erosionsvermeidung 38111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3812 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3813 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3814 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 382 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 39 Abtretungen von Beihilfezahlungen 391 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 392 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Energie, Klimaschutz 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Amtshandlungen nach dem EEG 621 Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 66 Abs. 1 Nr. 4a 150 63 Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 631 Anforderung oder Prüfung von Nachweisen nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b Doppelbuchst. bb, Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder einer Anzeige nach § 10 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 632 Befreiung nach § 9 Nr. 2 nach Zeitaufwand
§ 5Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Energie, Klimaschutz 6 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 63 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Vorrang erneuerbarer Energien 62 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) 15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 15172 ohne Investitionskosten 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 18101 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung (§ 15 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18102 Zustimmung zur Übertragung von Pflichten (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3) oder Übertragung von Pflichten (§ 18 Abs. 2) 1 200 18103 Verpflichtung (§ 17 Abs. 4, § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 5) oder Festsetzung des Entgelts für die Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage (§ 28 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 18104 Genehmigung einer Gebührensatzung (§ 17 Abs. 5) nach Zeitaufwand 18105 Anordnung im Einzelfall (§ 21) nach Zeitaufwand 18106 Freistellung von Pflichten zur Nachweisführung sowie von Verpflichtungen nach § 49 oder § 25 Abs. 3 oder Feststellung nach § 25 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18107 Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen (§ 27 Abs. 2) 100 bis 3 000 18108 Übertragung der Abfallbeseitigung (§ 28 Abs. 2) 120 bis 3 600 18109 Duldungsanordnung oder Verpflichtung eines Dritten (§ 28 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18110 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Anrechenbare Kosten nach Nr. 181111 und 181112 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181101 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 2) 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 181102 Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 3) 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 18111 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c, 3e UVPG) nach Zeitaufwand mindestens 180 18112 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Verfahrens nach § 31 Abs. 2 (Planfeststellung) 30 v. H. von Nr. 181111 und 181112 mindestens 180 18113 Prüfung einer Anzeige (§ 31 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18114 Nachträgliche Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 32 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der Deponieverordnung (DepV) soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18311 zutreffen nach Zeitaufwand 18115 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 77 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und § 34 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG auch in Verbindung mit § 22 DepV nach Zeitaufwand 18117 Zulassung eines vorzeitigen Beginns (§ 33) 181171 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181111 181172 im Genehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181112 18118 Anordnung oder Untersagung (§ 35 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18119 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie (§ 36 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 18120 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase (§ 36 Abs. 3 oder 5) nach Zeitaufwand 18121 Überwachungsmaßnahme (§ 40) 181211 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird (§ 40 Abs. 1) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181212 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen (§ 40 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181213 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage (§ 40 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18122 Anordnung zur Nachweis- oder Registerführung oder zur Festlegung von Anforderungen (§ 44 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18123 Erteilung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 1 000 18124 Änderung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 200 18125 Erteilung einer Auflage oder Untersagung einer Tätigkeit (§ 51 Abs. 2) nach Zeitaufwand 18126 Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 54 Abs. 2) 300 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) 1821 Zuweisung durch den Zentralen Träger (§ 11 Abs. 4) 18211 in eine eigene Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage 190 18212 in eine fremde Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage, soweit es sich für den zentralen Träger um regelmäßige Zuweisungen in die jeweilige Anlage handelt 190 18213 in einem sonstigen Fall nach Zeitaufwand 1822 Bestätigung bei einer außerhessischen freiwilligen Rücknahme (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 30 bis 600 1823 Zulassung einer Ausnahme (§ 16 Abs. 6), Anordnung einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2), Festlegung eines Planungsgebiets (§ 17 Abs. 4) oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 6) 180 bis 1 800 1824 Maßnahme der Überwachung (§ 19 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1825 Festsetzung der Aufwendungen gegenüber dem Vorhabensträger (§ 23) nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle (§ 5 Abs. 2) 120 183013 Maßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 2), Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 4) oder Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns (§ 5) 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung eines Systems (§ 6 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung (§ 10 Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6 Satz 2) soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Weitergehende Prüfung der Nachweise (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1) oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise zu den Anforderungen an die Erfassung und Verwertung des Anhangs I zu § 6 (Mengenstromnachweis), soweit die Prüfung über die Vorlage der Bescheinigung eines Sachverständigen hinausgeht 500 bis 10 000 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls (§ 3 Abs. 3 AVV, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG) 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 183051 Erteilung oder Änderung der Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises (§ 5 Abs. 1), auch durch Fristablauf (§ 5 Abs. 5) oder Zulassung besonderer Nachweisführung (§ 14). nach Zeitaufwand 183052 Anordnung zur Nachweisführung (§ 8 Abs. 1 oder 2) oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung (§ 27 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183053 Freistellung eines Abfallentsorgers (§ 7 Abs. 3) 300 bis 12 000 183054 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde 70 1830541 bei Übermittlung der Nachweisdaten in elektronischer Form 50 1830542 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung 30 1830543 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung (§§ 6 und 7 Abs. 4) 40 183055 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern (§ 26 Abs. 1) 200 bis 5 000 183056 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183057 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins (§ 11) 30 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG 183061 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) 1830611 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830612 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183062 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (§ 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG) 1830621 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830622 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183063 Verpflichtung zum Entzug von Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 EfbV oder § 8 Abs. 1 Nr. 2 EgRL) 600 183064 Gestattung (§ 16 EfbV oder § 12 EgRL) 120 183065 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 1 000 183066 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 600 18307 Amtshandlungen nach der Transportgenehmigungsverordnung in Verbindung mit § 49 KrW-/AbfG 183071 Erstmalige Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8) 1 000 183072 Änderung einer Transportgenehmigung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblichen Umstände (§ 8) 150 183073 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 1 000 183074 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 183081 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der behandelten Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 183082 Anordnung zur Änderung der Anzahl der durchzuführenden Kompostuntersuchungen (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 183083 Zulassung der Begrenzung der Anzahl der Kompostuntersuchungen bei Anlagen mit mehr als 24 000 t/a von Bioabfallbehandlern, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 183084 Entscheidung bei Nichteinhaltung der Schwermetallgrenzwerte (§ 4 Abs. 7 oder 8) nach Zeitaufwand 183085 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge (§ 6 Abs. 1 Satz 4) nach Zeitaufwand 183086 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der dafür geforderten zusätzlichen Schadstoffuntersuchungen (§ 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183087 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183088 Befreiung von Behandlungspflichten (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183089 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder Nachweispflichten (§ 11 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183091 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183092 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183101 Zustimmung einfacher Prüfverfahren (§ 6 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183102 Zulassung anderer Methoden (Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6) nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der DepV 1831101 Abnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnitts (§ 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 HAKA) nach Zeitaufwand 1831102 Zulassung von Ausnahmen zur Errichtung von Deponien (§ 3 Abs. 3 oder 4) nach Zeitaufwand 1831103 Zulassung von Ausnahmen zur Ablagerung von Abfällen (§ 6 Abs. 6) nach Zeitaufwand 1831104 Zustimmung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831105 Zulassung von Ausnahmen im Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 3, 5 oder 8) nach Zeitaufwand 1831106 Anordnung zur Festlegung von Kontrolluntersuchung (§ 8 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831107 Entscheidung zur Aufhebung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1831108 Anordnung zur Festlegung von Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1) nach Zeitaufwand 1831109 Zulassung von Ausnahmen (§ 12 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 1831110 Entscheidung über Maßnahmenpläne (§ 12 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831111 Anordnung von Maßnahmen (§ 12 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831112 Anordnung einer Sicherheit (§ 18 Abs. 2 oder 3) nach Zeitaufwand 1831113 Entscheidung zur Sicherheit (§ 18 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831114 Zulassung einer temporären Abdeckung (§ 25 Abs. 3) oder einer Befeuchtung/Belüftung (§ 25 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831115 Entscheidung zum Abdichtungssystem und Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 nach Zeitaufwand 1831116 Zulassung von Ausnahmen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 3, Nr. 2.3.1, Tabelle 2 Fußnote 4 oder Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831117 Zulassung von Ausnahmen bei Kriterien nach (Anhang 3 Tabelle 1 Fußnote 1 oder Fußnote 2, Nr. 2 oder Tabelle 2 Fußnote 2 oder Fußnote 10 nach Zeitaufwand 1831118 Entscheidung nach Anhang 4 Nr. 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1831119 Zulassung von Ausnahmen zur Überwachung nach Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 4, Nr. 3.2 oder Nr. 7 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183121 Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183122 Ausnahme nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV nach Zeitaufwand 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zur abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1842 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1843 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2) 120 bis 1 200 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung (Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands (Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung (Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung (Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung (Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) 30 1858 Anordnungen im Einzelfall (§ 13 AbfVerbrG) nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe 1861 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der Klärschlammverordnung (AbfklärV), BioAbfV und AltholzV 1871 Notifizierung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs. 6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 1872 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 1872 Kompetenzfeststellung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags einer Notifizierung (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs.6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1873 Durchführung eines durch die Notifizierung vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder durch die Notifizierungsbehörde veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1874 Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für eine notifizierte Untersuchungsstelle zur Qualitätssicherung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV je Teilnehmer 600 1875 Teilnahme einer Untersuchungsstelle an einem Ringversuch oder einer Vergleichsuntersuchung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV 60 bis 1 200 1876 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV oder § 9 BioAbfV in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV je Teilnehmer 50 188 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1881 Überwachungsmaßnahme oder Anordnung, soweit diese durch Verstoß gegen § 5 veranlasst sind nach Zeitaufwand 18811 im Falle von Vor-Ort-Prüfungen zusätzlich pauschal für die Zeiten der An- und Abfahrt und der Fahrtkosten je Amtshandlung 50 1882 Festsetzung der Kosten (§ 6 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1883 Anordnung wegen Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 7 oder 8, § 10 Abs. 2 oder § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1884 Anordnung aufgrund fehlender Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 oder Nichtweitergabe von Daten nach § 11 Abs. 3 Satz 6 oder § 12 Abs. 3 Satz 2 oder Nichtweitergabe von Informationen nach § 13 Abs. 6 nach Zeitaufwand 189 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1891 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems (§ 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 48 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2252 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 100 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 50 2311032 6 bis 20 Tiere 100 2311033 21 bis 100 Tiere 250 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 50 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 30 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 30 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 30 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 bis 400 12 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 30 höchstens 200 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 30 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3534 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) 35341 bis 500 Stück 9 35342 bis 1 000 Stück 16 35343 bis 10 000 Stück 33 35344 bis 20 000 Stück 48 35345 bis 40 000 Stück 70 35346 bis 60 000 Stück 85 35347 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Amtshandlungen nach der AbfKlärV 361 Bestimmung als Untersuchungsstelle (§ 3 Abs. 2, 5 und 6) 1 010 362 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen (§ 3 Abs. 3) 40 363 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen (§ 3 Abs. 5 und 9) 40 364 Genehmigung nach § 5 AbfKlärV für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 365 Teilnahme an einer Ringuntersuchung für die Bestimmung der Untersuchungsstellen nach 1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 675 366 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach 2.7 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 33 37 Ernährungswirtschaft 371 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3711 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 37111 Exportbescheinigung je Partie 80 37112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 37113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 37114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3712 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3713 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3714 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 37141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3715 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 372 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3721 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3722 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 37221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 37222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 37223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 37224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 372241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 372242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 372243 Probenahme je Probe 30 bis 60 372244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 37225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 373 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3731 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3732 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3733 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 374 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3741 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3742 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3743 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 375 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3751 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3752 Zulassung von Klassifizierern 150 3753 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3754 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3755 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 376 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 377 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 378 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3781 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3782 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 38 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 381 Ausnahmegenehmigung 3811 Erosionsvermeidung 38111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3812 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3813 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3814 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 382 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 39 Abtretungen von Beihilfezahlungen 391 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 392 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Energie, Klimaschutz 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Amtshandlungen nach dem EEG 621 Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 oder nach § 66 Abs. 1 Nr. 4a 150 63 Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 631 Anforderung oder Prüfung von Nachweisen nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b Doppelbuchst. bb, Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder einer Anzeige nach § 10 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 632 Befreiung nach § 9 Nr. 2 nach Zeitaufwand
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) 15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 15172 ohne Investitionskosten 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 18101 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung (§ 15 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18102 Zustimmung zur Übertragung von Pflichten (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3) oder Übertragung von Pflichten (§ 18 Abs. 2) 1 200 18103 Verpflichtung (§ 17 Abs. 4, § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 5) oder Festsetzung des Entgelts für die Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage (§ 28 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 18104 Genehmigung einer Gebührensatzung (§ 17 Abs. 5) nach Zeitaufwand 18105 Anordnung im Einzelfall (§ 21) nach Zeitaufwand 18106 Freistellung von Pflichten zur Nachweisführung sowie von Verpflichtungen nach § 49 oder § 25 Abs. 3 oder Feststellung nach § 25 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18107 Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen (§ 27 Abs. 2) 100 bis 3 000 18108 Übertragung der Abfallbeseitigung (§ 28 Abs. 2) 120 bis 3 600 18109 Duldungsanordnung oder Verpflichtung eines Dritten (§ 28 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18110 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Anrechenbare Kosten nach Nr. 181111 und 181112 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181101 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 2) 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 181102 Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 3) 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 18111 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c, 3e UVPG) nach Zeitaufwand mindestens 180 18112 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Verfahrens nach § 31 Abs. 2 (Planfeststellung) 30 v. H. von Nr. 181111 und 181112 mindestens 180 18113 Prüfung einer Anzeige (§ 31 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18114 Nachträgliche Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 32 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der Deponieverordnung (DepV) soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18311 zutreffen nach Zeitaufwand 18115 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 77 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und § 34 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG auch in Verbindung mit § 22 DepV nach Zeitaufwand 18117 Zulassung eines vorzeitigen Beginns (§ 33) 181171 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181111 181172 im Genehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181112 18118 Anordnung oder Untersagung (§ 35 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18119 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie (§ 36 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 18120 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase (§ 36 Abs. 3 oder 5) nach Zeitaufwand 18121 Überwachungsmaßnahme (§ 40) 181211 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird (§ 40 Abs. 1) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181212 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen (§ 40 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrW-/AbfG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181213 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage (§ 40 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18122 Anordnung zur Nachweis- oder Registerführung oder zur Festlegung von Anforderungen (§ 44 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18123 Erteilung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 1 000 18124 Änderung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 200 18125 Erteilung einer Auflage oder Untersagung einer Tätigkeit (§ 51 Abs. 2) nach Zeitaufwand 18126 Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 54 Abs. 2) 300 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) 1821 Zuweisung durch den Zentralen Träger (§ 11 Abs. 4) 18211 in eine eigene Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage 190 18212 in eine fremde Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage, soweit es sich für den zentralen Träger um regelmäßige Zuweisungen in die jeweilige Anlage handelt 190 18213 in einem sonstigen Fall nach Zeitaufwand 1822 Bestätigung bei einer außerhessischen freiwilligen Rücknahme (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 30 bis 600 1823 Zulassung einer Ausnahme (§ 16 Abs. 6), Anordnung einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2), Festlegung eines Planungsgebiets (§ 17 Abs. 4) oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 6) 180 bis 1 800 1824 Maßnahme der Überwachung (§ 19 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1825 Festsetzung der Aufwendungen gegenüber dem Vorhabensträger (§ 23) nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle (§ 5 Abs. 2) 120 183013 Maßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 2), Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 4) oder Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns (§ 5) 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung eines Systems (§ 6 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung (§ 10 Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6 Satz 2) soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Weitergehende Prüfung der Nachweise (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1) oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise zu den Anforderungen an die Erfassung und Verwertung des Anhangs I zu § 6 (Mengenstromnachweis), soweit die Prüfung über die Vorlage der Bescheinigung eines Sachverständigen hinausgeht 500 bis 10 000 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls (§ 3 Abs. 3 AVV, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG) 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 183051 Erteilung oder Änderung der Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises (§ 5 Abs. 1), auch durch Fristablauf (§ 5 Abs. 5) oder Zulassung besonderer Nachweisführung (§ 14). nach Zeitaufwand 183052 Anordnung zur Nachweisführung (§ 8 Abs. 1 oder 2) oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung (§ 27 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183053 Freistellung eines Abfallentsorgers (§ 7 Abs. 3) 300 bis 12 000 183054 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde 70 1830541 bei Übermittlung der Nachweisdaten in elektronischer Form 50 1830542 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung 30 1830543 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung (§§ 6 und 7 Abs. 4) 40 183055 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern (§ 26 Abs. 1) 200 bis 5 000 183056 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183057 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins (§ 11) 30 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG 183061 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) 1830611 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830612 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183062 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen (§ 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG) oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (§ 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 52 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG) 1830621 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830622 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183063 Verpflichtung zum Entzug von Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 EfbV oder § 8 Abs. 1 Nr. 2 EgRL) 600 183064 Gestattung (§ 16 EfbV oder § 12 EgRL) 120 183065 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 1 000 183066 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 600 18307 Amtshandlungen nach der Transportgenehmigungsverordnung in Verbindung mit § 49 KrW-/AbfG 183071 Erstmalige Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8) 1 000 183072 Änderung einer Transportgenehmigung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblichen Umstände (§ 8) 150 183073 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 1 000 183074 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 183081 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der behandelten Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 183082 Anordnung zur Änderung der Anzahl der durchzuführenden Kompostuntersuchungen (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 183083 Zulassung der Begrenzung der Anzahl der Kompostuntersuchungen bei Anlagen mit mehr als 24 000 t/a von Bioabfallbehandlern, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 183084 Entscheidung bei Nichteinhaltung der Schwermetallgrenzwerte (§ 4 Abs. 7 oder 8) nach Zeitaufwand 183085 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge (§ 6 Abs. 1 Satz 4) nach Zeitaufwand 183086 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der dafür geforderten zusätzlichen Schadstoffuntersuchungen (§ 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183087 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183088 Befreiung von Behandlungspflichten (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183089 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder Nachweispflichten (§ 11 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183091 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183092 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183101 Zustimmung einfacher Prüfverfahren (§ 6 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183102 Zulassung anderer Methoden (Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6) nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der DepV 1831101 Abnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnitts (§ 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 HAKA) nach Zeitaufwand 1831102 Zulassung von Ausnahmen zur Errichtung von Deponien (§ 3 Abs. 3 oder 4) nach Zeitaufwand 1831103 Zulassung von Ausnahmen zur Ablagerung von Abfällen (§ 6 Abs. 6) nach Zeitaufwand 1831104 Zustimmung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831105 Zulassung von Ausnahmen im Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 3, 5 oder 8) nach Zeitaufwand 1831106 Anordnung zur Festlegung von Kontrolluntersuchung (§ 8 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831107 Entscheidung zur Aufhebung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1831108 Anordnung zur Festlegung von Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1) nach Zeitaufwand 1831109 Zulassung von Ausnahmen (§ 12 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 1831110 Entscheidung über Maßnahmenpläne (§ 12 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831111 Anordnung von Maßnahmen (§ 12 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831112 Anordnung einer Sicherheit (§ 18 Abs. 2 oder 3) nach Zeitaufwand 1831113 Entscheidung zur Sicherheit (§ 18 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831114 Zulassung einer temporären Abdeckung (§ 25 Abs. 3) oder einer Befeuchtung/Belüftung (§ 25 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831115 Entscheidung zum Abdichtungssystem und Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 nach Zeitaufwand 1831116 Zulassung von Ausnahmen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 3, Nr. 2.3.1, Tabelle 2 Fußnote 4 oder Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831117 Zulassung von Ausnahmen bei Kriterien nach (Anhang 3 Tabelle 1 Fußnote 1 oder Fußnote 2, Nr. 2 oder Tabelle 2 Fußnote 2 oder Fußnote 10 nach Zeitaufwand 1831118 Entscheidung nach Anhang 4 Nr. 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1831119 Zulassung von Ausnahmen zur Überwachung nach Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 4, Nr. 3.2 oder Nr. 7 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183121 Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183122 Ausnahme nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV nach Zeitaufwand 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zur abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen (§ 5 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1842 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1843 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2) 120 bis 1 200 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung (Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands (Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung (Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung (Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung (Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) 30 1858 Anordnungen im Einzelfall (§ 13 AbfVerbrG) nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe 1861 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der Klärschlammverordnung (AbfklärV), BioAbfV und AltholzV 1871 Notifizierung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs. 6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 1872 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 1872 Kompetenzfeststellung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags einer Notifizierung (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs.6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1873 Durchführung eines durch die Notifizierung vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder durch die Notifizierungsbehörde veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1874 Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für eine notifizierte Untersuchungsstelle zur Qualitätssicherung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV je Teilnehmer 600 1875 Teilnahme einer Untersuchungsstelle an einem Ringversuch oder einer Vergleichsuntersuchung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV 60 bis 1 200 1876 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV oder § 9 BioAbfV in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV je Teilnehmer 50 188 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1881 Überwachungsmaßnahme oder Anordnung, soweit diese durch Verstoß gegen § 5 veranlasst sind nach Zeitaufwand 18811 im Falle von Vor-Ort-Prüfungen zusätzlich pauschal für die Zeiten der An- und Abfahrt und der Fahrtkosten je Amtshandlung 50 1882 Festsetzung der Kosten (§ 6 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1883 Anordnung wegen Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 7 oder 8, § 10 Abs. 2 oder § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1884 Anordnung aufgrund fehlender Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 oder Nichtweitergabe von Daten nach § 11 Abs. 3 Satz 6 oder § 12 Abs. 3 Satz 2 oder Nichtweitergabe von Informationen nach § 13 Abs. 6 nach Zeitaufwand 189 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1891 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems (§ 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 48 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2252 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 100 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 50 2311032 6 bis 20 Tiere 100 2311033 21 bis 100 Tiere 250 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 50 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 30 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 30 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 30 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 bis 400 12 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 30 höchstens 200 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 30 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3534 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) 35341 bis 500 Stück 9 35342 bis 1 000 Stück 16 35343 bis 10 000 Stück 33 35344 bis 20 000 Stück 48 35345 bis 40 000 Stück 70 35346 bis 60 000 Stück 85 35347 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Amtshandlungen nach der AbfKlärV 361 Bestimmung als Untersuchungsstelle (§ 3 Abs. 2, 5 und 6) 1 010 362 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen (§ 3 Abs. 3) 40 363 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen (§ 3 Abs. 5 und 9) 40 364 Genehmigung nach § 5 AbfKlärV für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 365 Teilnahme an einer Ringuntersuchung für die Bestimmung der Untersuchungsstellen nach 1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 675 366 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach 2.7 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 33 37 Ernährungswirtschaft 371 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3711 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 37111 Exportbescheinigung je Partie 80 37112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 37113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 37114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3712 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3713 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3714 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 37141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3715 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 372 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3721 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3722 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 37221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 37222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 37223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 37224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 372241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 372242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 372243 Probenahme je Probe 30 bis 60 372244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 37225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 373 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3731 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3732 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3733 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 374 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3741 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3742 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3743 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 375 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3751 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3752 Zulassung von Klassifizierern 150 3753 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3754 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3755 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 376 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 377 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 378 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3781 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3782 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 38 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 381 Ausnahmegenehmigung 3811 Erosionsvermeidung 38111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3812 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3813 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3814 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 382 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 39 Abtretungen von Beihilfezahlungen 391 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 392 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
§ 1Für Amtshandlungen (§ 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden Verwaltungskosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) 15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 15172 ohne Investitionskosten 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181101 und 181102 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181121 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 2 Satz 1 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 181122 Plangenehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der HOAI in der aktuellen Fassung, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 30 v. H. von Nr. 181121 und 181122 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 181191 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181121 181192 im Plangenehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181122 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 elektronisch beantragt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV 800 181302 in sonstiger Weise beantragt nach § 9 Abs. 1 AbfAEV 1 000 181303 Änderung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen erheblichen Umstände nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 2, Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 4, Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns nach § 5 oder Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 6 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung der Einrichtung eines flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 5 Satz 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2, soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise über die Erfassung und über die einer Verwertung zugeführten Mengen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 3 Satz 7 nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 183035 Prüfung der Dokumentation nach Anhang I Nr. 4 Satz 8 oder auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 2 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183064 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 16 EfbV oder § 12 EgRL 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 183091 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen in kürzeren Zeitabständen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 40 183092 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 3 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 9 Satz 2 nach Zeitaufwand 183093 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 5 Satz 3 oder Abs. 9 Satz 2 40 183094 Genehmigung nach § 5 für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 183095 Verlangen der Vorlage eines Originallieferscheins nach § 7 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183096 Verzicht auf Anzeigen nach § 7 Abs. 5 nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183103 Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 1, 3 oder 4 nach Zeitaufwand 183104 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 8 Abs. 5 nach Zeitaufwand 183105 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 Satz 1 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Zulassung oder Anerkennung (Notifizierung) von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 183145 Durchführung eines Ringversuches oder Vergleichsuntersuchung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 2 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 2 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 2 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Untersuchungsstelle 60 bis 1 200 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2252 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 100 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 50 2311032 6 bis 20 Tiere 100 2311033 21 bis 100 Tiere 250 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 50 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 30 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 30 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 30 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 bis 400 12 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 30 höchstens 200 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 30 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3534 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) 35341 bis 500 Stück 9 35342 bis 1 000 Stück 16 35343 bis 10 000 Stück 33 35344 bis 20 000 Stück 48 35345 bis 40 000 Stück 70 35346 bis 60 000 Stück 85 35347 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 36221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 36222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 36223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 36224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 362241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 362242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 3662243 Probenahme je Probe 30 bis 60 362244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 36225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 363 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3631 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3632 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3633 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 364 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3641 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3642 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3643 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 365 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3651 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3652 Zulassung von Klassifizierern 150 3653 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3654 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3655 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 366 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 367 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 368 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3681 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3682 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 371 Ausnahmegenehmigung 3711 Erosionsvermeidung 37111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3712 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3713 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3714 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 372 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) nach Zeitaufwand 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) 15171 mit Investitionskosten Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. der Spalte 3 von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 500 15172 ohne Investitionskosten 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153142 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153143 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153144 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154112 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154113 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 60 Abs. 3 WHG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16427 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16428 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16429 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16430 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach § 57 Abs. 4, §§ 63 oder 70 HWG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181101 und 181102 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181121 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 2 Satz 1 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 181122 Plangenehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der HOAI in der aktuellen Fassung, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 30 v. H. von Nr. 181121 und 181122 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 181191 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181121 181192 im Plangenehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181122 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 elektronisch beantragt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV 800 181302 in sonstiger Weise beantragt nach § 9 Abs. 1 AbfAEV 1 000 181303 Änderung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen erheblichen Umstände nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 2, Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 4, Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns nach § 5 oder Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 6 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung der Einrichtung eines flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 5 Satz 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2, soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise über die Erfassung und über die einer Verwertung zugeführten Mengen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 3 Satz 7 nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 183035 Prüfung der Dokumentation nach Anhang I Nr. 4 Satz 8 oder auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 2 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183064 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 16 EfbV oder § 12 EgRL 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 183091 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen in kürzeren Zeitabständen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 40 183092 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 3 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 9 Satz 2 nach Zeitaufwand 183093 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 5 Satz 3 oder Abs. 9 Satz 2 40 183094 Genehmigung nach § 5 für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 183095 Verlangen der Vorlage eines Originallieferscheins nach § 7 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183096 Verzicht auf Anzeigen nach § 7 Abs. 5 nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183103 Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 1, 3 oder 4 nach Zeitaufwand 183104 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 8 Abs. 5 nach Zeitaufwand 183105 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 Satz 1 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Zulassung oder Anerkennung (Notifizierung) von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 183145 Durchführung eines Ringversuches oder Vergleichsuntersuchung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 2 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 2 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 2 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Untersuchungsstelle 60 bis 1 200 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2252 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 36 2311012 16 bis 100 Tiere 80 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 100 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 50 2311032 6 bis 20 Tiere 100 2311033 21 bis 100 Tiere 250 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 36 2311042 über 50 Tiere 72 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 50 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 40 2311082 über 50 Einheiten 100 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 35 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2311093 über 1 000 000 Stück 180 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 4,80 mindestens 30 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen je angefangene 10 Portionen 3 mindestens 30 höchstens 400 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 30 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 bis 400 12 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 30 höchstens 200 231114 Fische, Fischeier, Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 30 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 30 12 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23311 bis 6 t 55 23312 bis 46 t je t 9 23313 über 46 t 420 23314 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2331 bis 23313 je Sendung 35 23315 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 2331 bis 23314 10 23316 Besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 2331 bis 23314 nach Zeitaufwand 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 amtliche Kontrollen nach Art. 7 in Verbindung mit Art. 10 der VO (EG) Nr. 1152/2009 nach Zeitaufwand 23323 Kontrollmaßnahmen nach Art. 4 in Verbindung mit Art. 6 der VO (EG) Nr. 1135/2009 nach Zeitaufwand 23324 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23325 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23326 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23327 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23328 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2431 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2432 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) 2811501 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811502 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811503 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811504 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811505 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811506 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811507 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 Tier-LMHV nach Zeitaufwand 2811508 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811509 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 Tier-LMÜV nach Zeitaufwand 2811510 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation von Untersuchungseinrichtungen (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Bewertung von Untersuchungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen 1 100 282112 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen 1 250 282113 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen 1 400 282114 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 250 282115 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 1 250 28212 Bewertung sonstiger Untersuchungseinrichtungen 282121 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 3 300 282122 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 4 550 282123 Begutachtung von Untersuchungseinrichtungen mit über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand mindestens 5 800 282124 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 500 282125 Begutachtung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 (aufgehoben) 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung von Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18b Abs. 1 Satz 1 PflSchG (Grundantrag) je Antrag 50 34331 zusätzlich zu Nr. 3433 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 50 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 50 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3533 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 16 Abs. 4 je Bescheid 50 bis 250 3534 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 5) 35341 bis 500 Stück 9 35342 bis 1 000 Stück 16 35343 bis 10 000 Stück 33 35344 bis 20 000 Stück 48 35345 bis 40 000 Stück 70 35346 bis 60 000 Stück 85 35347 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 36221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 36222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 36223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 36224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 362241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 362242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 3662243 Probenahme je Probe 30 bis 60 362244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 36225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 363 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3631 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3632 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3633 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 364 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3641 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3642 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3643 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 365 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3651 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3652 Zulassung von Klassifizierern 150 3653 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3654 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3655 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 366 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 367 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 368 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3681 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3682 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 371 Ausnahmegenehmigung 3711 Erosionsvermeidung 37111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3712 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3713 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3714 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 372 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23 und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder Sonderjahresfischereischein 5 431122 Fünfjahres- oder Sonderfünfjahresfischereischein 9 431123 Zehnjahres- oder Sonderzehnjahresfischereischein 18 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51098 erfasst 60 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand 612 Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderung gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007) nach Zeitaufwand 613 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 630 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 890 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 780 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 255 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 505 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 260 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 520 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 5 040 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 190 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 200 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 100 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48) 122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 122112 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) nach Zeitaufwand 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 nach Zeitaufwand 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 MinutenSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen. nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde (§ 5)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141431 Einzelprüfung 1414311 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414312 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414313 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414314 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141432 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414321 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414322 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414323 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414324 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141433 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3) 1 000 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 000 15112 bis 50 000 000 EUR 1,35 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,65 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet.Die Gebühr ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingetragenen Unternehmens ist. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 15172 ohne Investitionskosten 600 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29b BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29b Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15424 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15425 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI oder Leitfadenbetrachtung) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Genehmigung einer Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16417 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16418 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16419 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16420 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16421 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16422 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16423 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16424 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16425 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16426 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16428 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16429 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16430 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16433 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16436 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 und 181122 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181121 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 2 Satz 1 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 181122 Plangenehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der HOAI in der aktuellen Fassung, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 30 v. H. von Nr. 181121 und 181122 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 181191 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181121 181192 im Plangenehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181122 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 elektronisch beantragt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV 800 181302 in sonstiger Weise beantragt nach § 9 Abs. 1 AbfAEV 1 000 181303 Änderung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen erheblichen Umstände nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 2, Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 4, Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns nach § 5 oder Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 6 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung der Einrichtung eines flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 5 Satz 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2, soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise über die Erfassung und über die einer Verwertung zugeführten Mengen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 3 Satz 7 nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 183035 Prüfung der Dokumentation nach Anhang I Nr. 4 Satz 8 oder auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183064 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 16 EfbV oder § 12 EgRL 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 183091 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen in kürzeren Zeitabständen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 40 183092 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 3 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 9 Satz 2 nach Zeitaufwand 183093 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 5 Satz 3 oder Abs. 9 Satz 2 40 183094 Genehmigung nach § 5 für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 183095 Verlangen der Vorlage eines Originallieferscheins nach § 7 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183096 Verzicht auf Anzeigen nach § 7 Abs. 5 nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183103 Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 1, 3 oder 4 nach Zeitaufwand 183104 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 8 Abs. 5 nach Zeitaufwand 183105 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 Satz 1 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Zulassung oder Anerkennung (Notifizierung) von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 183145 Durchführung eines Ringversuches oder Vergleichsuntersuchung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 2 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 2 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 2 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Untersuchungsstelle 60 bis 1 200 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 50 2311012 16 bis 100 Tiere 100 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 80 2311032 6 bis 20 Tiere 150 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 50 2311042 über 50 Tiere 100 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 60 2311082 über 50 Einheiten 120 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 60 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 120 2311093 über 1 000 000 Stück 220 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 6 mindestens 50 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 6 mindestens 50 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 50 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 50 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 50 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland je Sendung 233111 bis 6 t 46,50 233112 bis 46 t je t 7,75 233113 über 46 t 356,50 233114 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313 je Sendung 29,45 23312 bei Einfuhr aus anderen Ländern je Sendung 233121 bis 6 t 60 233122 bis 46 t je t 10 233123 über 46 t 460 233124 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233123 38 23313 besondere Tätigkeit bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014 nach Zeitaufwand 23323 amtliche Kontrollen nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 7 der VO (EG) Nr. 258/2010 nach Zeitaufwand 23324 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23325 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 35 23326 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 45 23327 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 241072 Änderung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 1 oder § 5a in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 105 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24110 Untersagung eines Tierversuchs nach § 8a Abs. 5 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 TierSchG 100 bis 3 000 24111 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24112 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241121 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24113 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24114 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24115 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24116 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24118 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24119 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach Abs. 2 und 3 100 24812 nach Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e nach Zeitaufwand mindestens 200 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 45 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 60 bis 240 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung 200 bis 1 000 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung oder Änderung einer Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 50 bis 1 000 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 200 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29112 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29113 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 292 Amtshandlungen nach dem Heilberufsgesetz 2921 Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt für das öffentliche Veterinärwesen nach § 44 Abs. 2 50 293 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2931 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie zur Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung 32111 Ausbildereignungsprüfung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben-, und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 7 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je Probe 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 20 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 20 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34451 Ausstellen eines SachkundenachweisesDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 30 34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20 34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 30 bis 300 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 je Partie 18 bis 120 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung je Antrag 100 bis 2 000 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2 000 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2 000 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume in der Aquakultur nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2 000 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2 000 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2 000 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2 000 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2 000 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2 000 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2 000 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2 400 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2 400 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 371 Ausnahmegenehmigung 3711 Erosionsvermeidung 37111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3712 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3713 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3714 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 372 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung 391 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 mindestens 200 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 mindestens 400 4212 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans (§ 5 Abs. 5) 200 4213 Anordnung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) 50 bis 200 4214 Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstands bei Baumanpflanzungen (§ 9 Abs. 3 Satz 3) 50 bis 400 4215 Entscheidung über die Benutzung eines fremden Grundstücks und über die Höhe des Schadensersatzes (§ 10 Abs. 2 Satz 1) 100 bis 400 4216 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke der Nutzungsänderung 42161 zum Zwecke einer dauerhaften Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 1) 421611 bis 0,5 ha 200 421612 über 0,5 ha 400 421613 im Fall der Umwandlung von Schutz oder Bannwald 500 42162 zum Zwecke einer vorübergehenden Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 25 v. H. von Nr. 421611 oder 421612 4217 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42171 Genehmigung (§ 14 Abs. 1) je ha 100 42172 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3a in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.2 UVPG) 100 4218 Untersagung der Sperrung eines nicht öffentlichen Wegs, Waldwegs oder Grundstücks (§ 16 Abs. 2 Satz 4) 100 bis 200 4219 Anordnung 42191 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42192 nach § 26 421921 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 300 421922 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 100 bis 10 000 421923 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200 421924 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 1 100 bis 2 000 421925 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 422 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz 4221 Genehmigung zum Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Verbandswald (§ 32 Abs. 2 Satz 1) oder zur Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) 50 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 10 000 EUR 200 51082 bis 21 500 EUR 410 51083 bis 43 000 EUR 635 51084 bis 107 500 EUR 1 080 51085 bis 215 000 EUR 1 460 51086 bis 430 000 EUR 2 220 51087 bis 1 007 500 EUR 4 000 51088 bis 2 150 000 EUR 5 850 51089 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 10 000 EUR 200 51092 bis 25 000 EUR 410 51093 bis 50 000 EUR 635 51094 bis 125 000 EUR 1 080 51095 bis 250 000 EUR 1 460 51096 bis 500 000 EUR 2 220 51097 bis 1 250 000 EUR 4 000 51098 bis 2 500 000 EUR 5 850 51099 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 85 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 30 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 60 bis 2 000 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 315 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 630 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 1 890 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 780 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 255 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 630 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum102fachen der Freigrenze 255 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 505 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 260 121024 bis zum1010fachen der Freigrenze 2 520 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 5 040 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 190 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 315 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 890 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 255 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 630 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 200 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 100 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48) 122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 122112 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) nach Zeitaufwand 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 nach Zeitaufwand 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 MinutenSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen. nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 50 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen.Auslagen werden nicht erhoben, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Verwaltungsakt festgestellt wird. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3) 1 000 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 000 15112 bis 50 000 000 EUR 1,35 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,65 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet.Die Gebühr ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingetragenen Unternehmens ist. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 15172 ohne Investitionskosten 600 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Zustimmung nach § 11 Abs. 3 Satz 3, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153084 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 445 1621102 bis 1 000 m³ 985 1621103 bis 50 000 m³ 2 520 1621104 bis 100 000 m³ 3 150 1621105 bis 250 000 m³ 4 410 1621106 bis 500 000 m³ 6 300 1621107 bis 750 000 m³ 7 560 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 200 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 900 1621110 bis 5 Mio. m³ 30 240 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 730 1621112 bis 20 Mio. m³ 81 900 1621113 über 20 Mio. m³ 123 500 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI oder Leitfadenbetrachtung) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Genehmigung einer Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit § 53 Abs. 5 WHG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 74 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Satz 1 oder § 23 Abs. 3 oder 4 HWG oder § 78 Abs. 3 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder 4 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Satz 1 HWG, in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs.4 Satz 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs.3 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG oder Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 23 Abs. 3 HWG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16417 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16418 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16419 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 63 Abs. 1 WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16420 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16421 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16422 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16423 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16424 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16425 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16426 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16428 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16429 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16430 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16433 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16436 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 190 1652103 bis 5 000 EW 255 1652104 bis 10 000 EW 315 1652105 bis 100 000 EW 380 1652106 über 100 000 EW 445 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 und 181122 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181121 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 2 Satz 1 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 181122 Plangenehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der HOAI in der aktuellen Fassung, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 30 v. H. von Nr. 181121 und 181122 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 181191 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181121 181192 im Plangenehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181122 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV nach Zeitaufwand 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 100 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung der Einrichtung eines flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 5 Satz 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2, soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise über die Erfassung und über die einer Verwertung zugeführten Mengen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 3 Satz 7 nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 183035 Prüfung der Dokumentation nach Anhang I Nr. 4 Satz 8 oder auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 183064 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen nach § 15 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 11 Abs. 1 EgRL in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 16 EfbV oder § 12 EgRL 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 183091 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen in kürzeren Zeitabständen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 40 183092 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 3 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 9 Satz 2 nach Zeitaufwand 183093 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 5 Satz 3 oder Abs. 9 Satz 2 40 183094 Genehmigung nach § 5 für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 85 183095 Verlangen der Vorlage eines Originallieferscheins nach § 7 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183096 Verzicht auf Anzeigen nach § 7 Abs. 5 nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183103 Zulassung von Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 1, 3 oder 4 nach Zeitaufwand 183104 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 8 Abs. 5 nach Zeitaufwand 183105 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 Satz 1 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 300 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Zulassung oder Anerkennung (Notifizierung) von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 183145 Durchführung eines Ringversuches oder Vergleichsuntersuchung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 2 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 2 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 2 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Untersuchungsstelle 60 bis 1 200 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Zulassung nach § 22 VAwS 191231 Zulassung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Zulassung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer sachverständigen Stelle, zu der diese Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 41 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) 125 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 50 2311012 16 bis 100 Tiere 100 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 80 2311032 6 bis 20 Tiere 150 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 50 2311042 über 50 Tiere 100 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 60 2311082 über 50 Einheiten 120 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 60 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 120 2311093 über 1 000 000 Stück 220 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 6 mindestens 50 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 6 mindestens 50 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 50 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 50 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 50 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen je Sendung 233111 bis 6 t 46,50 233112 bis 46 t je t 7,75 233113 über 46 t 356,50 233114 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313 je Sendung 29,45 23312 bei anderen Einfuhren und Durchfuhren je Sendung 233121 bis 6 t 60 233122 bis 46 t je t 10 233123 über 46 t 460 233124 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233123 40 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014 nach Zeitaufwand 23323 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/175 nach Zeitaufwand 23324 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23325 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 40 23326 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 50 23327 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23328 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 885/2014 nach Zeitaufwand 23329 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss 2011/884/EU nach Zeitaufwand 23330 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle je Sendung 60 23342 nur Dokumentenkontrolle 40 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 Erstellen eines GVDE 20 23345 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23344 20 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 241072 Änderung einer Genehmigung nach § 8 Abs. 1 oder § 5a in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 105 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24110 Untersagung eines Tierversuchs nach § 8a Abs. 5 TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Abs. 3 TierSchG 100 bis 3 000 24111 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24112 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241121 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24113 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24114 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24115 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24116 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24118 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24119 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 50 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach Abs. 2 und 3 100 24812 nach Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 45 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 60 bis 240 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Vorläufigen Tabakgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Vorläufigen Tabakgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 41 und 42 des Vorläufigen Tabakgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung 200 bis 1 000 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung oder Änderung einer Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 50 bis 1 000 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281145 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281147 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281148 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 200 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29112 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29113 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 400 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 700 322212 für jedes weitere Fachgebiet 100 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 400 322222 für jedes weitere Fachgebiet 100 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 200 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34451 Ausstellen eines SachkundenachweisesDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 30 34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20 34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 30 bis 300 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 je Partie 18 bis 120 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung je Antrag 100 bis 2 000 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2 000 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2 000 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2 000 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2 000 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2 000 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2 000 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2 000 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2 000 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2 000 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2 400 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2 400 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung 391 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 mindestens 200 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 mindestens 400 4212 Anordnung der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans (§ 5 Abs. 5) 200 4213 Anordnung einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) 50 bis 200 4214 Zulassung einer Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstands bei Baumanpflanzungen (§ 9 Abs. 3 Satz 3) 50 bis 400 4215 Entscheidung über die Benutzung eines fremden Grundstücks und über die Höhe des Schadensersatzes (§ 10 Abs. 2 Satz 1) 100 bis 400 4216 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke der Nutzungsänderung 42161 zum Zwecke einer dauerhaften Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 1) 421611 bis 0,5 ha 300 bis 1 000 421612 über 0,5 ha je ha 600 bis 2 000 42162 zum Zwecke einer vorübergehenden Nutzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 25 v. H. von Nr. 421611 oder 421612 4217 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42171 Genehmigung (§ 14 Abs. 1) je ha 100 42172 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 3a in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.2 UVPG) 100 4218 Untersagung der Sperrung eines nicht öffentlichen Wegs, Waldwegs oder Grundstücks (§ 16 Abs. 2 Satz 4) 100 bis 200 4219 Anordnung 42191 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42192 nach § 26 421921 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 300 421922 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 100 bis 10 000 421923 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200 421924 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 1 100 bis 2 000 421925 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 422 Amtshandlungen nach dem Bundeswaldgesetz 4221 Genehmigung zum Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Verbandswald (§ 32 Abs. 2 Satz 1) oder zur Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) 50 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 3) 32 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 10 000 EUR 200 51082 bis 21 500 EUR 410 51083 bis 43 000 EUR 635 51084 bis 107 500 EUR 1 080 51085 bis 215 000 EUR 1 460 51086 bis 430 000 EUR 2 220 51087 bis 1 007 500 EUR 4 000 51088 bis 2 150 000 EUR 5 850 51089 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 10 000 EUR 200 51092 bis 25 000 EUR 410 51093 bis 50 000 EUR 635 51094 bis 125 000 EUR 1 080 51095 bis 250 000 EUR 1 460 51096 bis 500 000 EUR 2 220 51097 bis 1 250 000 EUR 4 000 51098 bis 2 500 000 EUR 5 850 51099 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 85 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 30 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 60 bis 2 000 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Kreislauf-/Abfallwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 141 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nicht tierischen Erzeugnissen 23 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 142 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Klimaschutz 61 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 61 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Wohnungswesen 62 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 100 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 300 bis 54 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 11212 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1121 bis 11224 angerechnet. nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 1 000 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 2a BBergG oder eines Sonderbetriebsplans nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 1122 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) nach Zeitaufwand 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Änderungsgenehmigung hinsichtlich der Aktivität der genehmigten Nuklide wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 330 121012 bis zum104fachen der Freigrenze 660 121013 bis zum107fachen der Freigrenze 2 000 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 960 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 270 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 660 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 270 121022 bis zum 104fachen der Freigrenze 530 121023 bis zum 107fachen der Freigrenze 1 320 121024 bis zum 1010fachen der Freigrenze 2 640 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 5 280 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 200 121027 bei hochradioaktiven Quellen Durchsatz von mehr als dem Zweifachen der genehmigten Aktivität mindestens eines Nuklides pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 330 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 4 000 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 500 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 660 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 200 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 60 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 80 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 160 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe und deren Überwachung (§§ 47, 48) 122111 Maßnahmen zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe (§ 47 Abs. 2 bis 5) nach Zeitaufwand 122112 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) nach Zeitaufwand 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 nach Zeitaufwand 12230 Überwachungsmaßnahme im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12233 Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens mit einem Zeitbedarf von mehr als 30 MinutenSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, ist die Gebühr bei einer Gebühr nach Nr. 12101 bis 12111 anzurechnen. nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät, oder bei interstitieller Brachytherapie je Genehmigungsinhaber 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Prüfung eines von einem Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich verwendeten oder bereitgehaltenen Gerätes 350 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 1321 Anerkennung einer inländischen Vereinigung nach § 3 Abs. 3 UmwRG 30 bis 3 000 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Erlaubnis (§ 6 Abs. 1) 300 14142 Prüfung der Sachkunde (§ 11)Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. 141421 Einzelprüfung 1414211 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 150 1414212 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414213 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 80 1414214 Zusatzprüfung auf einen anderen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141422 Gruppenprüfung (ab 3 Personen) 1414221 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmende Person 75 1414222 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414223 Zusatzprüfung III je Prüfung und teilnehmende Person 45 1414224 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmende Person 35 141423 Anerkennung einer anderen Prüfung 50 14143 Anerkennung einer Einrichtung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 50 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige:Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten.Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs 2 Satz 1) 142311 mit Investitionskosten bis 500 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 mit Investitionskosten über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 142313 ohne Investitionskosten mit Prüfaufwand 1 200 142314 ohne Investitionskosten mit einem Prüfaufwand, der unter der Hälfte des durchschnittlichen Prüfaufwandes liegt 600 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTGAbweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1 werden Gebühren auch von den in § 8 Abs. 1 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern erhoben. Abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz werden Auslagen auch von den in § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes bezeichneten Rechtsträgern und den als gemeinnützig anerkannten Forschungseinrichtungen erhoben. 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Für die An- und Abreise sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. nach Zeitaufwand 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 500 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 1434 Zulassung eines anderen Inaktivierungsverfahrens (§ 13 Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 3 und § 13 Abs. 5 Satz 3 und 10) 1 000 15 Immissionsschutz Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113, 1512, 1513 bis 15132 und 1517 bis 15172 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§§ 16 oder 16a), Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) oder störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (§ 23b) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 15112 bis 50 000 000 EUR 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 15113 über 50 000 000 EUR 0,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000 höchstens 1 800 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG 15141 Vorprüfung nach den §§ 7 und 9 bis 12 UVPG, soweit kein Verfahren 200 nach Nr. 15142 durchgeführt wird nach Zeitaufwand mindestens 200 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 20 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 600 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 300 bis 5 300 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1, 2 und 2a, § 23a BImSchG)Schließt sich innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung, dass die Änderung einer Genehmigung bedarf, ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 15111 bis 15113 angerechnet. 15171 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 mindestens 1 000 15172 ohne Investitionskosten 1 000 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) nach Zeitaufwand 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52b Abs. 1 oder 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 30 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Prüfung einer Anzeige (§ 20 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153012 Ausnahme (§ 22) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 19) 900 15303 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153031 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15304 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153041 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153042 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153043 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153044 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153045 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153046 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15305 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153051 Ausnahme (§ 6) 600 15306 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) 153061 Bewilligung von Ausnahmen (§ 16 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 153062 Entnahme von Proben (§ 52 Abs. 3 Satz 2 BImSchG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 der 10. BImSchV) nach Zeitaufwand 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zustimmung nach § 11 Abs. 6 Satz 2, bestimmte Teile des Sicherheitsberichts nicht offenlegen zu müssen nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 1. § 30 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2018,2. § 30 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Anlagen finden bis zum 31. Dezember 2022 die Nr. 15309 bis 153095 in der bis zum 14. Juli 2017 geltenden Fassung Anwendung. 153091 Zulassung eines Durchschnittswertes (§ 10 Abs. 3 Satz 2) 1 200 153092 Bestimmung einer Maßnahme (§ 15 Abs. 1, § 18 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht auf die kontinuierliche Messung (§ 21 Abs. 5 Satz 1) 600 153094 Billigung eines Nachweisverfahrens (§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3) nach Zeitaufwand 153095 Prüfung eines Messergebnisses oder Berichts (§ 22 Abs. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 153096 Zulassung einer Ausnahme (§ 26 Abs. 1) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Zulassung anderer Verbrennungsbedingungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 oder § 7 Abs. 6 Satz 1) 600 bis 24 000 153102 Erteilung einer Ausnahme von der Pflicht zur kontinuierlichen Messung (§ 16 Abs. 1 Satz 3) 600 bis 24 000 153103 Verzicht auf kontinuierliche Messungen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 8) 600 bis 24 000 153104 Zulassung einer Einzelmessung (§ 16 Abs. 6) 600 bis 24 000 153105 Zulassung einer Ausnahme (§ 24 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 153106 Genehmigung einer Ausnahme (Anlage 3 Nr. 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.4.2) 600 bis 24 000 153107 Verwendung eines höheren Emissionswerts als Berechnungsgrundlage (Anlage 3 Nr. 3.1.2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 153112 Zulassung einer Ausnahme (§ 6) 30 bis 500 15312 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15313 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15314 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153141 Prüfung einer Anzeige (§ 7 Abs. 2) 50 153142 Zulassung einer Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 15315 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15316 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15317 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153171 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153172 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15318 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153181 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15319 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153191 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153192 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 15320 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) 153201 Zulassung einer Ausnahme (§ 15) 200 bis 800 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 154102 nach § 13 Abs. 3 oder § 18 Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 4, 5, 6 und /oder 9 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 19 Abs. 3 und/oder 4 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 15 Abs. 3 und/oder 4 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 ach § 18 Abs. 1 und/oder 2 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 9 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach § 11 Abs. 1 und/oder 3 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 4 und/oder Anhang 6 Nr. 2 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154112 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154113 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154114 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 154115 Widerruf einer Bekanntgabe einer nach Zeitaufwand nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe eines nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG). Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§§ 48, 49 und 51 HVwVfG in Verbindung mit den §§ 6, 17 und 24 BImSchG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Befreiung, Genehmigung oder Zulassung nach § 38 Abs. 5 Satz 1, § 60 Abs. 3 Satz 1 oder § 78 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), eine Genehmigung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 HWG oder eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung, der für die Vornahme der Gewässerbenutzung erforderlichen Anlagen ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 162051 Prüfung von Jahresberichten oder Eigenkontrollberichten für zugelassene Grundwasserentnahmen nach Zeitaufwand 16206 Erlaubnis zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage mit einer Leistung 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW bis 100 kW je weiteres kW zusätzlich 75 162063 über 100 kW bis 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 40 162064 über 1 000 kW je weiteres kW zusätzlich 25 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Erdwärmegewinnungsanlage oder den Einbau eines Wärmetauschers zum Wärmeentzug für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 370 1620912 bis 1 000 m³ 820 1620913 bis 50 000 m³ 2 100 1620914 bis 500 000 m³ 3 470 1620915 bis 750 000 m³ 6 300 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 670 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 750 1620918 über 2,5 Mio. m³ 25 200 162092 einer sonstigen Fläche 290 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 370 1620932 bis 50 000 m³ 820 1620933 bis 500 000 m³ 2 100 1620934 bis 750 000 m³ 3 470 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 300 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke oder Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser, jeweils für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 470 1621102 bis 1 000 m³ 1 040 1621103 bis 50 000 m³ 2 650 1621104 bis 100 000 m³ 3 310 1621105 bis 250 000 m³ 4 640 1621106 bis 500 000 m³ 6 620 1621107 bis 750 000 m³ 7 940 1621108 bis 1 Mio. m³ 9 660 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 19 850 1621110 bis 5 Mio. m³ 31 760 1621111 bis 10 Mio. m³ 44 970 1621112 bis 20 Mio. m³ 96 000 1621113 über 20 Mio. m³ 129 680 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt nach Zeitaufwand mindestens 500 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 162145 Erlaubnis für eine Grundwasserhaltung zur Trockenhaltung von Baugruben und Ableitung in einen Vorfluter, in einen Kanal oder Wiederversickerung in den Untergrund für eine Monatsmenge 1621451 bis 2 500 m³ 500 1621452 bis 5 000 m³ 1 000 1621453 bis 10 000 m³ 2 000 1621454 bis 25 000 m³ 3 300 1621455 bis 50 000 m³ 4 600 1621456 bis 100 000 m³ 6 000 1621457 über 100 000 m³ 6 500 1621458 bei Grundwasserhaltung über einen Monat für jeden weiteren Monat zusätzlich 5 v. H. der Gebühr nach Nr. 1621451 bis 1621457 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms oder einer EDV-Anlage (beispielsweise SMUSI) zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 500 bis 1 499 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Einleitungen in Abwasseranlagen 162231 Genehmigungspflichtige Einleitung in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung, § 58 Abs. 1 oder § 59 Abs. 1 WHG) 300 bis 12 000 162232 Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 WHG 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 17 Abs. 1 WHG 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 69 Abs. 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 69 Abs. 2 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 WHG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 22 WHG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§9 Abs. 1 oder 2 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 9 Abs. 1 oder 2 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 7 und 9 bis 12 UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 300 bis 5 000 16235 Amtshandlungen nach der Rohrfernleitungsverordnung 162351 Prüfung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen (§ 4a Abs. 1 Nr. 1) bei Investitionskosten 1623511 bis 125 000 EUR 200 1623512 bis 250 000 EUR 400 1623513 bis 500 000 EUR 600 1623514 bis 2,5 Mio. EUR 1 200 1623515 bis 10 Mio. EUR 2 400 1623516 bis 25 Mio. EUR 4 800 1623517 bis 50 Mio. EUR 9 600 1623518 über 50 Mio. EUR 12 000 162352 Beanstandung eines Vorhabens (§ 4a Abs. 2) nach Zeitaufwand 162353 Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Satz 1 oder § 11 Satz 2 nach Zeitaufwand 162354 Verlängerung des Zeitpunkts für die wiederkehrenden Prüfungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 162355 Anerkennung als Prüfstelle (§ 6) nach Zeitaufwand 16236 Prüfung von Rückbaukonzepten Wasserbenutzungsanlagen und Messstellen nach Zeitaufwand 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 68 Abs. 1 oder 2 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauprojekt nach Anlage 12, Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung nach § 65 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.9 UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 164011 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 164012 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 164013 über 25 Mio. EUR 90 000 16402 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG 164021 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640211 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640212 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640213 über 25 Mio. EUR 198 000 164022 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640211 bis 1640213 bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Zeitaufwand 16403 Maßnahmen bei Anlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 WHG 164031 Genehmigung einschließlich technischer Ausrüstung und Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG mit Investitionskosten 1640311 bis 50 000 500 bis 2 000 1640312 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1640313 über 25 Mio. EUR 198 000 164032 zusätzlich zur Gebühr Nr. 1640311 bis 1640313Durchführung eines Erörterungstermins (§ 4 Abs. 1 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG und den §§ 14 bis 19 der 9. BImSchV) je Tag 2 000 16404 Prüfung einer Anzeige nach § 60 Abs. 4 Satz 2 WHGSchließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 164013 bis 164032 angerechnet. nach Zeitaufwand 16405 Mitteilung des Nichtvorliegens einer Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz 4 WHG, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 16404 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 1640311 bis 1640313 mindestens 500 EUR 16406 Untersagung des Betriebs einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 5 WHG) nach Zeitaufwand 16407 Anordnung der Stilllegung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG oder eines Teils dieser Anlage (§ 60 Abs. 6 WHG) nach Zeitaufwand 16408 Anordnung oder Befreiung in einem Wasserschutzgebiet (§ 52 Abs. 1 WHG), vorläufige Anordnung in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet (§ 52 Abs. 2 WHG) oder Anordnung außerhalb eines Wasserschutzgebiets (§ 52 Abs. 3 WHG); entsprechende Entscheidungen betreffend den Heilquellenschutz (§ 53 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 bis 3 WHG) oder Genehmigung von Arbeiten nach § 74 Abs. 1 HWG nach Zeitaufwand mindestens 220 16409 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16410 Befreiung von einem Verbot nach § 49 Abs.3 HWG in den Fällen des § 49 Abs.1 Satz 1 Nr.5 HWG 120 16411 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 51 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16412 Setzen von Staumarken (§ 51 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16413 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 29 HWG nach Zeitaufwand 16414 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 37 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 9 EKVO) 120 bis 1 200 16415 Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 78 Abs. 5 WHG oder Zulassung nach § 78 Abs. 2 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG oder Befreiung nach § 49 Abs. 3 HWG von einem Verbot nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG 164151 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern nach § 22 Abs. 1 HWG oder in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG oder die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG für eine Anlage mit Investitionskosten 1641511 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1641512 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1641513 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1641514 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1641515 über 10 Mio. EUR 36 000 164152 ür eine Maßnahme in Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3, jeweils in Verbindung mit Abs. 5 WHG oder nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG in Überschwemmungsgebieten oder nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 6 HWG an und auf Deichen nach Zeitaufwand 164153 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16416 Amtshandlungen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164161 Eignungsfestellung nach § 16 Abs. 1 WHG, § 42 AwSV 120 bis 12 000 164162 Prüfung der eingereichten Unterlagen im Verfahren nach § 41 Abs. 2 AwSV 120 bis 3 000 16417 Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen in Kapitel 3 der AwSV nach § 16 Abs. 3 AwSV 120 bis 12 000 16418 Befreiung nach § 49 Abs. 4 von den Anforderungen in § 49 Abs. 1 oder 2 AwSV für eine Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder nach § 50 Abs. 2 von den Anforderungen in § 50 Abs. 1 AwSV für Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten 300 bis 3 000 16419 Ändern einer Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) 120 bis 3 000 16420 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16421 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 13 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach § 18 Abs. 2 Satz 1 und § 20 Abs. 2 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 14 HWG nach Zeitaufwand 16422 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 13 WHG und § 63 HWG 180 bis 720 16423 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 25 Abs. 6, § 51 Abs. 2 oder § 60 Abs. 1 oder 2 HWG oder § 4 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 91 Satz 1, § 92 Satz 1 oder § 93 Satz 1 WHG oder Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Anlage nach § 94 Abs. 1 Satz 1 WHG oder zur Duldung oder Selbstvornahme der Änderung nach § 94 Abs. 2 Satz 1 WHG nach Zeitaufwand 16424 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 61 Abs. 2 und 3 HWG) 16425 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 17 Abs. 2 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 20 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16426 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 45 16427 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 62 Abs. 1 WHG 60 16428 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 24 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 45 16429 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 40 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16430 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 48 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16431 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 50 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16432 Anordnung zu Gewässerausbauten oder von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer nach § 34 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16433 Anordnung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG von Maßnahmen nach § 35 Abs. 2 WHG nach Zeitaufwand 16434 Widerrufliche Befreiung nach § 38 Abs. 5 Satz 1 WHG von einem Verbot nach § 38 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16435 Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre nach § 86 Abs. 4 WHG nach Zeitaufwand 16436 Prüfung von Rückbaukonzepten von Wasserbenutzungsanlagen nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 63 und 70 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 70 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 16512 Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung sowie Überwachung der Einhaltung (§§ 8 und 9 IZÜV) nach Zeitaufwand mindestens 500 1652 Abwasseruntersuchung (§ 70 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 100 1652102 bis 1 000 EW 200 1652103 bis 5 000 EW 270 1652104 bis 10 000 EW 330 1652105 bis 100 000 EW 400 1652106 über 100 000 EW 470 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 5 000 Einwohnergleichwerte (EGW) 320 165222 bis 10.000 EWG 480 165223 bis 100.000 EGW 720 165224 über 100.000 EGW 840 165225 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165226 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165227 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165228 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165229 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Lotrechte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jede weitere Lotrechte zusätzlich 6 165354 ADCP-Messung zusätzlich je Messung 48 165355 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§ 43 Abs. 2 und § 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ und einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 57 Abs. 4, den §§ 63 oder 70 HWG oder § 100 WHG oder Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, HWG sowie nach § 16 Abs. 1 oder 2, § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 42 oder §§ 63 und 70 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 1657 Berichterstellung nach Vor-Ort-Besichtigung (§ 9 Abs. 5 IZÜV) nach Zeitaufwand 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung 50 bis 5 000 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 70 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 18101 Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 18102 Amtshandlungen nach § 18 181021 Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 100 181022 Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 30 181023 Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist nach Zeitaufwand 181024 Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 nach Zeitaufwand 18103 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18104 Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18105 Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 100 bis 3 000 18106 Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 18107 Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18108 Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 120 bis 3 600 18110 Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 18111 Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18112 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181121 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. 181121 Planfeststellung oder Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 mit Investitionskosten 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist 1811211 bis 500 000 EUR entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 2 v. H. der Investitionskosten mindestens 2 500 1811212 bis 50 000 000 EUR 1,35 v. H. der Investitionskosten mindestens 12 000 1811213 über 50 000 000 EUR 0,65 v. H. der Investitionskosten mindestens 750 000höchstens 1 800 000 181122 Durchführung eines Erörterungstermins je Tag 2 000 18113 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 20 v. H. von Nr. 1811211 bis 1811213 18114 Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG nach Zeitaufwand 18115 Prüfung einer Anzeige nach § 35 Abs. 4 181151 ohne Investitionskosten 1 000 181152 mit Investitionskosten 50 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18116 Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses oder Plangenehmigung einer Deponie nach § 36 Abs. 4 Satz 2 KrWG in Verbindung mit § 22 Deponieverordnung (DepV) nach Zeitaufwand 18117 Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der DepV soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18312 zutreffen nach Zeitaufwand 18118 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses einer Deponie nach § 77 Verwaltungsverfahrensgesetz nach Zeitaufwand 18119 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 25 v. H. von Nr. 181121 bis 1811213 18120 Anordnung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nach § 39 Abs. 1 Satz 1 oder Untersagung nach § 39 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 18121 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 18122 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 3 oder 5 nach Zeitaufwand 18123 Prüfung einer Emissionserklärung und Anordnung einer kürzeren Frist nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18124 Aufforderung zur Vorlage einer Kostenübersicht unter Fristsetzung nach § 44 Abs. 2 30 18125 Überwachungsmaßnahmen nach § 47 181251 Überwachungsmaßnahmen mit Ausnahme der Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Überwachungsmaßnahme durch einen Verstoß veranlasst wurde einschließlich Sachverhaltsermittlung und erforderlicher Nachkontrolle nach Abs. 1 bis 3Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Fahrtkosten werden nicht erhoben nach Zeitaufwand 181252 Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen nach Abs. 1 bis 3Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass 1. eine Auflage oder Anordnung nach den Vorschriften des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des KrWG oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden je teilnehmende Person anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 181253 Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage nach Abs. 4 nach Zeitaufwand 18126 Registerprüfung einschließlich einer erforderlichen Nachprüfung nach § 49 Abs. 4, soweit ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften festgestellt wird oder die Registerprüfung durch einen Verstoß veranlasst wurde nach Zeitaufwand 18127 Anordnung der Nachweis- oder Registerführung oder Festlegung von Anforderungen nach § 51 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18128 Prüfung einer Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers einschließlich Eingangsbestätigung nach § 53 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV); für die Prüfung einer elektronischen Anzeige nach § 8 Abs. 1 wird keine Gebühr erhoben. 50 18129 Nachträgliche Anordnung nach § 53 Abs. 3 zur Anzeige eines Sammlers, Beförderers, Händlers oder Maklers nach den §§ 7 und 8 AbfAEV nach Zeitaufwand 18130 Erlaubnis für einen Sammler, Beförderer, Händler oder Makler nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, auch durch Fristablauf nach § 54 Abs. 6 Satz 2 181301 Neue Erlaubnis, erstmalig beantragt nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 Satz 1 AbfAEV oder bei Änderung wesentlicher Umstände nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AbfAEV nach Zeitaufwand 181302 Prüfung der Anzeige nach § 10 Abs. 6 Satz 2 AbfAEV nach Zeitaufwand 18131 Entzug des Überwachungszertifikats und der Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens sowie Untersagung der Verwendung der Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Abs. 8 Satz 2 nach Zeitaufwand 18132 Anordnung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 Abs. 2 300 18133 Anordnung im Einzelfall nach § 62 nach Zeitaufwand 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 1821 Zulassung einer Ausnahme nach § 9 Abs. 4 180 bis 1 800 1822 Verlangen des Ersatzes von Aufwendungen nach § 10 nach Zeitaufwand 1823 Anordnung einer Veränderungssperre nach § 11 Abs. 2, Festlegung eines Planungsgebiets nach § 11 Abs. 4 oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 11 Abs. 6 180 bis 1 800 1824 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrWG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 120 18302 Amtshandlungen nach der Abfallbeauftragtenverordnung 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 3, Gestattung der Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter nach § 5, Gestattung der Bestellung eines Abfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 6 oder Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach § 7 100 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung der Einrichtung eines flächendeckenden Systems nach § 6 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 183032 Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach § 10 Abs. 5 Satz 5, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2, soweit die Prüfung durch unvollständige oder unrichtige Angaben veranlasst wird nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise über die Erfassung und über die einer Verwertung zugeführten Mengen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 3 Satz 7 nach Zeitaufwand 183034 Prüfung der Nachweise nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 183035 Prüfung der Dokumentation nach Anhang I Nr. 4 Satz 8 oder auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3 Satz 1 oder 2 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 1830501 Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 220 1830502 Änderung eines bestätigten Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1, auch durch Fristablauf nach § 5 Abs. 5 100 1830503 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung nach den §§ 6 und 7 Abs. 4 40 1830504 Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3 30 bis 12 000 1830505 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren 18305051 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 80 18305052 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 60 1830506 Anordnung zur Nachweisführung nach § 8 Abs. 1 oder 2 oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung nach § 27 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830507 Zulassung zur besonderen Nachweisprüfung nach § 14 nach Zweitaufwand 1830508 Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder dessen Bearbeitung durch eine sonstige Fehlermeldung veranlasst wird, die dem Verantwortungsbereich eines bestimmten Nachweispflichtigen zuzuordnen ist oder Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 40 1830509 Anordnungen im Zusammenhang mit Störungen des Kommunikationssystems nach § 22 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 1830510 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern nach § 26 Abs. 1 200 bis 5 000 1830511 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3, Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 2 KrWG 183061 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 1 000 183062 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV 600 183063 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG 1830631 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag 400 bis 3 000 1830632 Zustimmung zu einer Änderung eines Überwachungsvertrags 140 bis 3 000 1830633 Herstellung des Benehmens zur Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 4 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Satz 3 KrWG nach Zeitaufwand 183064 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach § 16 EfbV in Verbindung mit § 56 Abs. 6 Satz 2 KrWG 1830641 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 3 000 bis 30 000 1830642 Zustimmung zu einer Änderung eines allgemein zugestimmten Überwachungsvertrags oder einer Anerkennung von Entsorgergemeinschaften nach Zeitaufwand 183065 Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 EfbV 120 18307 Amtshandlungen nach der AbfAEV 183071 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 2 sowie § 16 Abs. 2 und 5 1830711 Anerkennung 1 000 1830712 Verlängerung der Anerkennung 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 1830801 Zulassung von Ausnahmen der Anforderungen an die Prozessführung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830802 Zulassung einer anderweitigen hygienisierenden Behandlung nach § 3 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830803 Durchführung einer technischen Abnahme und Ausstellung einer Abnahmebescheinigung nach § 3 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830804 Festlegung der Anforderungen an die Prozessführung und -prüfung nach § 3 Abs. 5 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830805 Zustimmung zur Abgabe zur Verwertung nach § 3 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830806 Zulassung der Ermittlung der Behandlungstemperatur im Abluftstrom nach § 3 Abs. 6 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830807 Zulassung der Messung und Dokumentation der Behandlungstemperatur in regelmäßigen Abständen nach § 3 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830808 Anordnung von Maßnahmen zum Verbleib der unzureichend hygienisierend behandelten Bioabfälle sowie zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 6 Satz 7 nach Zeitaufwand 1830809 Zulassung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830810 Anordnung der Durchführung der Prüfung hygienisierter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 3 Abs. 7 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830811 Anordnung von Maßnahmen zur Behebung der Mängel nach § 3 Abs. 7 Satz 6 nach Zeitaufwand 1830812 Zulassung der Überschreitung einzelner Schwermetallgehalte nach § 4 Abs. 3 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830813 Zulassung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle erst ab einer Menge von mehr als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830814 Anordnung der Durchführung der Untersuchung behandelter Bioabfälle für Mengen von weniger als 2 000 Tonnen nach § 4 Abs. 5 Satz 3, auch in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830815 Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach § 4 Abs. 7 Satz 3 oder Abs. 8 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830816 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830817 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der Durchführung zusätzlicher Schadstoffuntersuchungen nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830818 Zustimmung zur Aufbringung von Bioabfällen oder Gemischen auf forstwirtschaftlich genutzte Böden nach § 6 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830819 Verlängerung des Zeitraums des Verbots einer Beweidung oder einer Futtermittelgewinnung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830820 Untersagung der erneuten Aufbringung nach § 9 Abs. 2 Satz 5 nach Zeitaufwand 1830821 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1830822 Zulassung der Aufbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetallgehalten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830823 Zustimmung zur Abgabe von Bioabfällen an Dritte oder Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen nach § 9a Abs. 1 Satz 1 einschließlich des Verlangens der Vorlage von weiteren Untersuchungsergebnissen nach § 9a Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 1830824 Zulassung von Freistellungen von Behandlungspflichten nach § 10 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1830825 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder dem Lieferscheinverfahren nach § 11 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1830826 Verlangen der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder sonstiger Nachweise nach § 11 Abs. 3a Satz 5 nach Zeitaufwand 1830827 Zustimmung zur elektronischen Vorlage oder Übermittlung der Daten nach § 12a nach Zeitaufwand 1830828 Zulassung einer Konformitätsprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 1830829 nachträgliche Befristung einer Ausnahmezulassung auf längstens zwölf Monate nach § 13b Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 1830901 Beschränkung der Untersuchung auf Schwermetalle oder auf den ph-Wert nach § 4 Abs. 5 18309011 bis 10 Bodenproben 45 18309012 je weitere 10 Bodenproben 10 1830902 Befreiung von Wiederholungsuntersuchungen nach § 4 Abs. 7 oder § 6 Abs. 2 Satz 3 oder Verkürzung oder Verlängerung des zeitlichen Abstands zwischen den Untersuchungen oder Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 2 100 1830903 Anordnung der Untersuchung auf weitere Inhaltsstoffe oder Verkürzung des Abstandes zwischen den Untersuchungen nach § 5 Abs. 5 Satz 1 50 1830904 Festlegung der Anwendung der Vorsorgewerte nach § 7 Abs. 1 nach der überwiegenden Bodenart nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 1830905 Zulassung der Auf- oder Einbringung bei geogen bedingt erhöhten Schwermetall- Hintergrundwerten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 18309051 bis 10 Bodenproben 50 18309052 je weitere 10 Bodenproben 10 1830906 Verpflichtung zur Entnahme einer Rückstellprobe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 50 1830907 Anordnung der Untersuchung der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 3 30 1830908 Anordnung der Herausgabe der Rückstellprobe nach § 9 Abs. 4 30 1830909 Zulassung der Auf- oder Einbringung auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 85 1830910 Zulassung anderer Flächennachweise nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder § 30 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830911 Zulassung einer Anzeige bis spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Auf- oder Einbringung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 18309111 bis 5 Voranzeigen 10 18309112 je weitere 10 Voranzeigen 10 1830912 Verlangen der Vorlage des Originals des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 1 oder § 18 Abs. 7 Satz 1 oder der Kopie des Lieferscheins nach § 17 Abs. 7 Satz 2 oder § 18 Abs. 7 Satz 2 oder der Untersuchungsergebnisse nach § 32 Abs. 5 Satz 2 18309121 bis 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 30 18309122 je weitere 10 Lieferscheine oder Ergebnisberichte 10 1830913 Anforderungen und Erleichterungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung 18309131 Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 18309132 Verlangen der Vorlage des Prüftagebuchs nach § 22 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 18309133 Überprüfung des Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 18309134 erneute befristete Anerkennung als Träger der Qualitätssicherung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 18309135 Genehmigung der Führung des Qualitätszeichens für eine Übergangszeit nach § 25 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 1830914 Verlängerung der Frist oder Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Untersuchungsergebnisse nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 100 1830915 Verlangen der Vorlage der verbindlichen Regelungen über die Weiterverwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c oder der Unterlagen nach § 31 Abs. 2 Satz 3 50 1830916 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung und Übersendung des Lieferscheins nach § 31 Abs. 4 Satz 1 und 2 100 18310 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183101 Prüfung der Erfüllung der Anforderungen an die gemeinsame Erfassung von Abfallfraktionen nach § 3 Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand 183102 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 183103 Verlangen der Vorlage der Dokumentation und des Nachweises nach § 4 Abs. 5 Satz 3 und 5 nach Zeitaufwand 183104 Prüfung der Umstände für die fehlende technische Möglichkeit oder wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 8 Abs. 5 nach Zeitaufwand 183105 [Red. Anm.: Änderung tritt zum 1.1.2019 in Kraft] 183106 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung 183111 Zustimmung zu einfachen Prüfverfahren nach § 6 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 183112 Anordnung der Untersuchung von Parametern nach § 6 Abs. 6 Satz 4 nach Zeitaufwand 183113 Zulassung anderer Methoden nach Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der DepV 1831201 Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831202 Herabsetzung der Anforderungen an die Errichtung einer Deponie nach § 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1831203 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 1 000 1831204 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs nach § 4 Nr. 2 600 1831205 Abnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts oder einer wesentlichen Änderung nach § 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 HAKrWG nach Zeitaufwand 1831206 Zustimmung zur Ablagerung trotz Überschreitung einzelner Zuordnungswerte nach § 6 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831207 Zustimmung oder Änderung einer Zustimmung zur Ablagerung von Abfällen mit einem höheren Brennwert nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 200 bis 3 000 1831208 Zustimmung zum Verzicht auf Abfalluntersuchungen nach § 8 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831209 Zustimmung zur Reduzierung der Häufigkeit der Beprobungen oder Untersuchungen nach § 8 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5 Satz 7 nach Zeitaufwand 1831210 Zulassung von Abweichungen nach § 8 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1831211 Zulassung abweichender Reglungen nach § 8 Abs. 9 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831212 Festlegung einer höheren Anzahl von Kontrolluntersuchungen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831213 Aufhebung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831214 Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831215 Änderungen der festgelegten oder Verzicht auf die Festlegung von Auslöseschwellen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831216 Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 3 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831217 Zustimmung zu Maßnahmenplänen nach § 12 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831218 Anordnung der Ermittlung eventueller Emissionen nach § 12 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831219 Festsetzung von Art und Umfang der Sicherheit nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1831220 Änderung oder Freigabe einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1831221 Überprüfung einer Sicherheit nach § 18 Abs. 3 ohne Änderung und Freigabe nach Zeitaufwand 1831222 Bestimmung von Sachverständigen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 24 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831223 Zulassung einer temporären Abdeckung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831224 Zulassung einer Befeuchtung oder Belüftung des Abfallkörpers oder einer Kombination der Verfahren nach § 25 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831225 Prüfung von Nachweisen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 1, 10 und 13 und Zustimmung zum Qualitätsmanagementplan nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 22 nach Zeitaufwand 1831226 Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 11 nach Zeitaufwand 1831227 Zustimmung nach Anhang 1 Nr. 2.2. Tabelle 1 Fußnote 3, Zulassung von Abweichungen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.1 Satz 2 und Nr. 2.3.2, Fußnote 4 oder Herabsetzung der Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3 bei Abdichtungssystemen nach Zeitaufwand 1831228 Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Nr. 2.3.1.2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1831229 Zulassung von Ausnahmen bei Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 1 Tabelle 1 Fußnote 1 oder 2, Nr. 2 Satz 2, 10 oder 11 oder Tabelle 2 Fußnote 3 nach Zeitaufwand 1831230 Zustimmung zur Verwendung gleichwertiger Verfahren nach Anhang 4 Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831231 Zustimmung zum Verzicht der Mengenerfassung des Oberflächenwassers nach Anhang 5 Nr. 3.1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 1831232 Zustimmung zu abweichenden Festlegungen von Umfang und Häufigkeit durchzuführender Kontrollen und Messungen nach Anhang 5 Nr. 3.2 Satz 3 nach Zeitaufwand 1831233 Zustimmung zum Verzicht auf die Fassung geringer Restemissionen an Deponiegas nach Anhang 5 Nr. 7 Satz 4 nach Zeitaufwand 18313 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183131 Erlaubnis zur Überlassung von Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 183132 Zulassung von Abweichungen nach Nr. 5 Satz 2 des Anhangs nach Zeitaufwand 18314 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach AbfKlärV, BioAbfV und AltholzV 183141 Notifizierung einer Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 3 AbfKlärV, § 3 Abs. 8 Satz 1, § 4 Abs. 9 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 6 BioAbfV oder § 6 Abs. 6 Satz 1 AltholzV im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 183142 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 183142 Kompetenzfeststellung als Grundlage für eine Notifizierung einer Untersuchungsstelle in den in Nr. 183141 genannten Fällen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183143 Durchführung eines durch die Notifizierungsbehörde nach Nr.183141 vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle nach § 23 Abs. 2 HAKrWG, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 183144 Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung zur Qualitätssicherung nach Anhang 1 Nr. 4 Satz 1 AbfKlärV, Anhang 3 Nr. 3 Satz 1 BioAbfV oder Anhang IV Nr. 3 Satz 1 AltholzV in Verbindung mit § 23 Abs. 2 HAKrWG je Teilnehmer 600 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1842 Reduzierung von Anforderungen nach § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 1843 Anordnung einer abschnittsweisen Auswertung und Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung nach Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands nach Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung nach Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung nach Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung nach Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1023/2006 30 1858 Anordnungen im Einzelfall nach § 13 AbfVerbrG nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 1861 Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1871 Festsetzung der Kosten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 188 Amtshandlungen nach dem Batteriegesetz 1881 Genehmigung eines herstellereigenen Rücknahmesystems nach § 7 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte 191061 Grundkosten einschließlich Hq 100 je Bezugspunkt 200 191062 jeder weitere Bemessungswert (Hq 1 - Hq 50; MNq, Mq) zusätzlich je 25 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116203 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162031 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162032 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162033 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162034 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116204 Pumpversuch je Sonde 185 19116205 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116206 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116207 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116208 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116209 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116210 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116211 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116212 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116213 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116214 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 (aufgehoben) 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 191221 Stellungnahmen, Berichte und Gutachten zur Einhaltung der Zertifikatsanforderungen von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen nach Zeitaufwand 1912211 Überprüfung der analytischen Qualitätssicherung (Küvettentest) je Probe und Parameter 30 19123 Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV 191231 Anerkennung nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 680 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 10 Abs. 2 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand mindestens 680 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 11 Abs. 2 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 680 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 480 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191301 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 33 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 14 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Grundwassermessung je Bohrloch 10,50 1923202 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923203 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923204 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923205 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923206 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923207 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923208 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923209 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923210 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232101 Materialverschleiß mindestens 40 1923211 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232111 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 25 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen 196401 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 2 950 196402 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 3 250 196403 Planung, Durchführung und Auswertung von Geruchsringversuchen an der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer und Ringversuch 1 750 196404 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen ohne Nutzung der Emissionssimulationsanlage je Teilnehmer nach Zeitaufwand mindestens 250 196405 Zurverfügungstellung der Emissionssimulationsanlage einschließlich Dosierung und Auswertung für modellhafte Untersuchungen nach Zeitaufwand mindestens 1 000 196406 Zusendung einer Probe Referenzmaterial anorganisch 250 196407 Zusendung einer Probe Referenzmaterial organisch 350 196408 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 196409 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekanntgegeben Stellen nach Zeitaufwand 196410 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen von nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freigabe oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 640 197922 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 640 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 192 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 96 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 2 088 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 088 19794 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19795 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197951 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 325 197952 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 650 197953 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 905 197954 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 295 197955 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 810 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle zur Verwertung 197961 weniger als 1 l 105 197962 1 l bis 2 l 210 197963 mehr als 2 l bis 5 l 305 197964 mehr als 5 l bis 20 l 500 197965 mehr als 20 l bis 40 l 755 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLNUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Beratung, die nicht in ein Verwaltungsverfahren mündet, und die mehr als einen unwesentlichen Zeit- und/oder Sachaufwand erfordert nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Blutproben und Gewebeproben, Durchführung von Impfungen und TuberkulinisierungenDie Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben.Werden die Probenentnahmen, Impfungen oder Tuberkulinisierungen im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt, sind sie gebührenfrei. In diesen Fällen werden auch keine Auslagen erhoben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und bei Tätigkeiten nach § 39 Abs. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sowie sonstige, über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Normale Kontrolltätigkeiten nach Art. 28 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und vergleichbare regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB und nach § 29 des Tabakerzeugnisgesetzes sind, soweit nicht in anderen Vorschriften die Erhebung von Gebühren vorgesehen ist, gebührenfrei. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 2811510, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 217 Betriebszertifizierungen oder -zulassungen für den Export (§ 9 Lebensmittelhygiene-Verordnung); Gutachten für die Betriebszulassung durch Behörden des Drittlandes nach den Anforderungen des Drittlandes für den Export auf Antrag eines Betriebes (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002); Ausstellung von Handelsbescheinigungen auf Antrag eines Herstellers oder Händlers zur Vorlage in Drittländern (Art. 12 der VO (EG) Nr. 178/2002) nach Zeitaufwand 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV), soweit nicht in Nr. 23 gesondert geregelt 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 25 Abs. 1 und 3 TierGesG), Anordnung von Maßregeln (§§ 5 oder 8 TierGesG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 25 Abs. 2 TierGesG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 11 Abs. 6 TierGesG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von immunologischen Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika (§ 12 TierGesG) nach Zeitaufwand 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2241 Erlaubnis (§ 2) nach Zeitaufwand 2242 Prüfung einer Anzeige nach §§ 5, 6 nach Zeitaufwand 225 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2251 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2252 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 2253 Erklärung eines Gebietes zum Schutzgebiet (§ 10 Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 226 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2261 Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen nach Art. 34 Abs. 1 je Heimtier 60 23 Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftliches Verbringen von lebenden Tieren, tierischen und nichttierischen Erzeugnissen 231 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 2311 Genehmigungen, die mindestens fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 231101 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2311011 bis 15 Tiere 50 2311012 16 bis 100 Tiere 100 2311013 über 100 Tiere 220 231102 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 50 mindestens 150 höchstens 400 231103 Affen 2311031 bis 5 Tiere 80 2311032 6 bis 20 Tiere 150 2311033 21 bis 100 Tiere 300 2311034 über 100 Tiere 400 231104 Hasen, Kaninchen 2311041 bis 50 Tiere 50 2311042 über 50 Tiere 100 231105 Haus- und Wildgeflügel 2311051 bis 100 Tiere 50 2311052 über 100 Tiere 100 231106 Eintagsküken 2311061 bis 10 000 Tiere 120 2311062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2311063 über 100 000 Tiere 400 231107 Psittaciden, Vögel und deren Bruteier 2311071 bis 30 Tiere/Bruteier 80 2311072 31 bis 500 Tiere/Bruteier 200 2311073 über 500 Tiere/Bruteier 400 231108 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2311081 bis 50 Einheiten 60 2311082 über 50 Einheiten 120 231109 Bruteier von Geflügel außer Bruteier von Laufvögeln 2311091 bis 200 000 Stück 60 2311092 200 001 bis 1 000 000 Stück 120 2311093 über 1 000 000 Stück 220 231110 Bruteier von Laufvögeln je angefangene 10 Stück 6 mindestens 50 höchstens 400 231111 Sperma, Embryonen von Huftieren je angefangene 10 Portionen 6 mindestens 50 231112 Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Erzeugnisse oder Warenmuster tierischer Herkunft, sonstiges Probenmaterial tierischer Herkunft 2311121 Einzelsendung 50 bis 400 2311122 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 bis 400 2 231113 Tierischer Dünger je angefangene 1 000 kg 0,5 mindestens 50 höchstens 250 231114 Fische, Fischeier, Fischembryonen,Weichtiere, Dekapoden 2311141 Einzelsendung 50 2311142 mehrere Sendungen innerhalb des genehmigten Ein-, Aus- oder Durchfuhrzeitraums je Antrag zuzüglich je genehmigten Monat 50 20 231115 Übrige Tiere nach Zeitaufwand 231116 Sonstige Genehmigungen nach Zeitaufwand 2312 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr oder die nachträglich (ab dem Eintreffen der Sendung) beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 231101 bis 231116 232 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 13a Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 3, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2 oder § 36a Abs. 4 BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2321 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach Zeitaufwand 2322 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen 18 233 Amtliche Kontrollen bei lebenden Tieren und bei Erzeugnissen beim Innergemeinschaftlichen Verbringen, bei der Einfuhr und der Durchfuhr nach Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht 2331 Erzeugnisse tierischen Ursprungs 23311 bei Einfuhr aus Neuseeland nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1084 für Erzeugnisse, die dem Abkommen zwischen der EU und Neuseeland über veterinärhygienische Maßnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unterliegen je Sendung 233111 bis 6 t 46,50 233112 bis 46 t je t 7,75 233113 über 46 t 356,50 233114 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233111 bis 23313 je Sendung 29,45 23312 bei anderen Einfuhren und Durchfuhren je Sendung 233121 bis 6 t 60 233122 bis 46 t je t 10 233123 über 46 t 460 233124 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 233121 bis 233123 40 23313 entstandener Mehraufwand bei der Abfertigung einer Sendung nach Nr. 233111 bis 233124 nach Zeitaufwand 23314 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 233111 bis 233114 und Nr. 233121 bis 233124 20 23315 Erstellen eines Gemeinsamen Veterinärdokumentes für die Einfuhr (GVDE) bei Nr. 233111 bis 233124 20 2332 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft 23321 verstärkte amtliche Kontrollen nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der VO (EG) Nr. 669/2009 nach Zeitaufwand 23322 Amtliche Kontrollen nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 884/2014 nach Zeitaufwand 23323 Amtliche Kontrollen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/175 nach Zeitaufwand 23324 verstärkte Kontrollen aufgrund von Rechtsverordnungen nach § 56 LFGB oder nach unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht nach Zeitaufwand 23325 nur Dokumentenkontrolle bei Nr. 2332 je Sendung 40 23326 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle bei Nr. 2332 bis 23325 je Sendung 50 23327 Maßnahmen nach Art. 18 bis 21 in Verbindung mit Art. 22 der VO (EG) Nr. 882/2004 für Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft einschließlich Futtermittel nicht tierischer Herkunft nach Zeitaufwand 23328 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 885/2014 nach Zeitaufwand 23329 amtliche Kontrollen nach dem Durchführungsbeschluss 2011/884/EU nach Zeitaufwand 23330 amtliche Kontrollen nach der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 nach Zeitaufwand 2333 Über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehende Überwachung der Gebäude, Einrichtungen und Betriebsmittel, die für Abfertigungen bei Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder innergemeinschaftlichem Verbringen am Flughafen Frankfurt a. M. genutzt werden nach Zeitaufwand 2334 lebende Tiere 23341 amtliche Kontrolle je Sendung 60 23342 nur Dokumentenkontrolle 40 23343 tierschutzrechtlicher Mehraufwand nach Zeitaufwand 23344 Erstellen eines GVDE 20 23345 Tätigkeiten in Zusammenhang mit der TRACES-Meldepflicht zusätzlich zu Nr. 23341 bis 23344 20 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Genehmigung der Tötung von Tieren nach § 4 Abs. 3 Satz 3 50 bis 500 24103 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241031 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 bis 1 000 241032 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241033 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24104 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 5 145 24105 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1a 100 bis 500 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 oder 5a 241071 Erteilung 400 bis 3 000 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 100 bis 3 000 24109 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 24110 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241101 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24111 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 nach Zeitaufwand 24112 Anordnung nach § 11b Abs. 2 nach Zeitaufwand 24113 Besichtigung eines Betriebs oder einer Einrichtung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 bis 5 nach Zeitaufwand 24114 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 24115 Anordnung nach §16a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Abs. 1 Nr. 3 nach Zeitaufwand 24116 Untersagung eines Versuchsvorhabens nach § 16a Abs. 2 nach Zeitaufwand 24117 Anordnung nach § 16a Abs. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2421 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2422 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2423 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2424 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2425 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 243 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren 24301 Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 5 Abs. 3 Satz 4 100 bis 500 24302 Prüfung einer Anzeige nach § 5 Abs. 1 Satz 1 100 24303 Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2 Satz 2 100 24304 Prüfung von vorgelegten Aufzeichnungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 4 oder § 29 Abs. 2 Satz 4 nach Zeitaufwand 24305 Prüfung eines Nachweises nach § 9 Abs. 2 und des Verzeichnisses nach § 9 Abs. 3 nach Zeitaufwand 24306 Durchführung des Fachgespräches nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand 24307 Prüfung einer Anzeige nach § 13 Abs. 2 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 24308 Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 100 bis 1 000 24309 Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Tieren nach § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 50 bis 500 24310 Prüfung einer Anzeige nach § 34 Abs. 2 Satz 2 50 bis 100 24311 Prüfung von Änderungsanzeigen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 37 Abs. 2 Satz 1 10 bis 1 000 24312 rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben nach § 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24313 Prüfung einer Anzeige nach § 39 Abs. 3 100 bis 1 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2441 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24411 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2442 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2443 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2451 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2452 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 17 Abs. 3 Satz 1) nach Zeitaufwand 2453 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern (§ 17 Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 2454 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Tränkevorrichtungen (§ 18 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 2455 Zulassung von Abweichungen von den Anforderungen an Fütterungseinrichtungen (§ 18 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 2456 Anordnung zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße (§ 20 Abs. 5 Satz 1 bis 3) nach Zeitaufwand 2457 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) einschließlich Durchführung einer Sachkundeprüfung (§ 35a Abs. 3) nach Zeitaufwand 2458 Erteilung einer Sachkundebescheinigung zur Haltung von Kaninchen (§ 35a Abs. 2) ohne Durchführung einer Sachkundeprüfung 25 246 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2461 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2462 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2463 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2471 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2472 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 250 2473 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2474 Staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 100 2475 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2476 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2477 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2478 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 2479 Befreiung von Prüfungsteilen (§ 22 Abs. 2) oder Zulassung der Wiederholungsprüfung bei einer anderen zuständigen Behörde (§ 22 Abs. 3) 23 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2481 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 24811 nach § 2 Abs. 2 und 3 100 24812 nach § 2 Abs. 4 nach Zeitaufwand höchstens 500 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2511 Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 und 2, sowie Registrierung von Unternehmern, Anlagen oder Betrieben nach Art. 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 25111 Entscheidung über die Zulassung von Anlagen und Betrieben nach Art. 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2513 Amtliche Kontrollen nach Art. 45 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2514 Maßnahmen nach Art. 46 nach Zeitaufwand 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 3) 4 000 bis 20 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 4) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 2) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und von Entgeltlisten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand mindestens 2 000 2532 Genehmigung (§ 2 Abs. 2) 200 bis 1 000 254 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2541 Registrierung von Betrieben (§ 7) nach Zeitaufwand 2542 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) nach Zeitaufwand 2543 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2544 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 255 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 2551 Gestattung alternativer Verarbeitungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen nach Art. 10 Nr. 3 nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) 854/2004, der Verordnung (EG) 999/2001, der Verordnung (EG) 2075/2005, dem LFGB, der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), der Tierischen Lebensmittel- Überwachungsverordnung - (Tier-LMÜV) und der BSE-Untersuchungsverordnung (BSE UntersV), soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist. Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 264 bis 2647, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/2004. Insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel I. 261 Gebühren im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung 2611 Schweine 26111 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 25 kg je Tier 0,5 26112 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 25 kg je Tier 1 2612 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 26121 ausgewachsene Rinder je Tier 5 26122 Jungrinder je Tier 2 2613 Equiden je Tier 3 2614 Schafe und Ziegen 26141 Tiere mit einem Schlachtgewicht von weniger als 12 kg je Tier 0,15 26142 Tiere mit einem Schlachtgewicht von mindestens 12 kg je Tier 0,25 2615 Haus- und Perlhühner je Tier 0,005 2616 Enten und Gänse je Tier 0,01 2617 Truthühner je Tier 0,025 2618 Zuchtkaninchen je Tier 0,005 262 Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegebetrieben 2621 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne Fleisch 2 2622 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne Fleisch 1,5 2623 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 26231 kleines Federwild und Haarwild je Tonne Fleisch 1,5 26232 Laufvögel je Tonne Fleisch 3 26233 Wildschweine und Wildwiederkäuer je Tonne Fleisch 2 263 Gebühren im Zusammenhang mit Wildbearbeitungsbetrieben, einschließlich der Gesundheitsüberwachung von Gehegewild 2631 kleines Federvieh je Tier 0,005 2632 kleines Haarwild je Tier 0,01 2633 Laufvögel je Tier 0,5 2634 Landsäugetiere 26341 Wildschweine je Tier 1,5 26342 Wildwiederkäuer je Tier 0,5 264 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen und erlegtem Wild, das im eigenen Haushalt verwendet werden soll, und bei erlegtem Wild, das zur Abgabe an Endverbraucher oder nahegelegene Einzelhandelsgeschäfte bestimmt ist 2641 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 2642 Rinder, Jungrinder, Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 2643 Equiden, einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 2644 Schafe, Ziegen und Farmwild je Tier 12,02 2645 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 2642 genannt je Tier 13,55 2646 Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen von erlegtem Haarwild (Wildschweine und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 12,74 2647 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2646 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 27101 Prüfung einer Anzeige nach § 20 Satz 1 nach Zeitaufwand 27102 Ausstellung eines Nachweises über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen nach § 22 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27103 Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 Satz 1 150 bis 2 500 27104 Prüfung einer Anzeige nach § 52a Abs. 8 Satz 1 nach Zeitaufwand 27105 Prüfung von Anzeigen zur berufs- oder gewerbsmäßigen Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten nach § 58a Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27106 Prüfung von Änderungsanzeigen zur Tierhaltung nach § 58a Abs. 4 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 27107 Prüfung von Anzeigen zur Meldung durch Dritte nach § 58a Abs. 4 Satz 3 im schriftlichen Verfahren 25 27108 Prüfung von Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung nach § 58b Abs. 1 Satz 1 im schriftlichen Verfahren 25 bis 250 27110 Prüfung eines Nachweises nach § 58c Abs. 1 Satz 1 25 27111 Auskunft über die erhobenen, gespeicherten oder sonst verarbeiteten Daten nach § 58c Abs. 5 Satz 2 25 27112 Anordnung zur Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln nach § 58d Abs. 3 Satz 2 nach Zeitaufwand 27113 Anordnung zum Ruhen der Tierhaltung nach § 58d Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 27114 Prüfung einer Mitteilung nach § 63a Abs. 3 Satz 1 18 27115 Durchführung der Überwachung nach § 64 bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 27116 Ausstellung eines Zertifikats nach § 64 Abs. 3f Satz 1, zusätzlich zu Nr. 27115 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 27115 mindestens 150 27117 Prüfung einer Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 1 Satz 1 75 27118 Bearbeitung einer Änderungsanzeige einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 Abs. 3 Satz 1 45 27119 Erteilung einer Erlaubnis zu Einfuhr nach § 72 Abs. 1 Satz 1 100 bis 500 27120 Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 100 bis 500 27121 Ausstellung eines Zertifikats zur Ausfuhr nach § 73a Abs. 2 Satz 1 27122 ohne Anhang 65 27123 mit Anhang 75 27124 Prüfung einer Mitteilung nach § 74a Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 27125 Prüfung eines Maßnahmenplanes nach § 58d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 nach Zeitaufwand 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, dem Tabakerzeugnisgesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie aufgrund dieser Verordnungen und Gesetze erlassenen Durchführungsvorschriften 28101 Maßnahmen nach dem LFGB und dem Tabakerzeugnisgesetz 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB und §§ 29 und 31 des Tabakerzeugnisgesetzes) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 281013 Zulassung eines Betriebes nach § 17 Abs. 3 der Futtermittelverordnung nach Zeitaufwand 281014 Registrierung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a des Tabakerzeugnisgesetzes 40 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) nach Zeitaufwand 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 300 bis 600 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz sowie der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 281071 Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 sowie Verlängerung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Milch- und Margarinegesetz 95 281072 Überwachung (§ 5) nach Zeitaufwand 281073 Genehmigung der Abweichung von Temperaturanforderungen an die Rohmilch im Zusammenhang mit der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Nr. II Buchst. B Nr. 4 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 853/2004 30 bis 1 200 281074 Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281075 Genehmigung oder Anweisung die Rohmilch betreffend zur Behandlung oder Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 436/2009 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 3 der Tabakerzeugnisverordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 nach Zeitaufwand 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/ Registrierung von Drittlandsvertretern nach der Futtermittelverordnung) nach Zeitaufwand 281143 Zulassung von Betrieben nach den Ausnahmeregelungen des allgemeinen Verfütterungsverbots von bestimmten Stoffen nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/ 2001 nach Zeitaufwand 281144 Registrierung nach Art. 7 in Verbindung mit Anhang IV, Nr. II Buchst. C. a) der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nach Zeitaufwand 281145 Erteilung einer Kennnummer nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c 2. Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nach Zeitaufwand 281146 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 28115 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung 281151 Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung oder Tötung einzelner Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, nach § 12 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 281152 Genehmigung für die Abgabe tiefgefrorener Vorzugsmilch nach § 17 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 281153 Genehmigung von Ausnahmen zur Abgabe von Rohmilch an einen bestimmten Personenkreis nach § 17 Abs. 4 Satz 3 nach Zeitaufwand 281154 Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 281155 Anordnung des Ruhens der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand 281156 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung zur Abgabe von Rohmilch unter der Verkehrsbezeichnung „Vorzugsmilch“ nach § 18 Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand 281157 Genehmigung der Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen nach § 19 nach Zeitaufwand 281158 Genehmigung von abweichenden Temperaturanforderungen bei der Herstellung bestimmter Milcherzeugnisse nach Anlage 5 Kapitel V Nr. 1.2.2 nach Zeitaufwand 28116 Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung 281161 Aufhebung der Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 1 nach Zeitaufwand 281162 Anordnung der erneuten Aussetzung der Milchanlieferung nach § 9 Abs. 2 nach Zeitaufwand 281163 Genehmigung der Ausnahme für kleine Schlachthöfe und Betriebe, die Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, von der Probenahmehäufigkeit zur bakteriologischen Untersuchung nach Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel 3, Nr. 3.2 der VO (EG) 2073/2005 abzuweichen nach Zeitaufwand 282 Anerkennung von Prüflaboratorien nach § 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung und § 5 der Gegenprobenverordnung 2821 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbationen nach § 4 Abs. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit § 16 der Bundes- Tierärzteordnung 200 29105 Approbationen nach § 4 Abs. 3 der Bundes-Tierärzteordnung 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 150 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 150 29109 Bescheinigung nach Art. 38 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Nr. 5.4.2 des Anhangs V.4 sowie Nr. 2 des Anhangs der Richtlinie 2005/36/ EG 35 29110 Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs nach § 11 Abs. 1 und 1a der Bundes-Tierärzteordnung 150 29111 Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 11 Abs. 2 und 3 der Bundes-Tierärzteordnung 50 29112 Bescheinigung für grenzübergreifende Tätigkeit nach § 11a Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung 35 29113 Meldebestätigung für Dienstleistungserbringer nach § 11a Abs. 2a Satz 1 der Bundes-Tierärzteordnung 100 29114 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen Verwaltung in Hessen 80 29115 Bescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker 70 292 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebens- und Futtermittelüberwachung 2921 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) 100 bis 600 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 31116 Bearbeitung eines Abgabeantrages nach § 3 Abs. 2 je Vermehrungsvorhaben 10 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 15 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) 312341 Entnahme einer Probe je Betrieb je Probe 50 312342 Entnahme mehrerer Proben je Betrieb je Probe 25 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 3211 Zulassung zur Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung 32111 Prüfung nach der Ausbilder-Eig nungsverordnung 120 32112 Meisterprüfung 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 600 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung unter Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 500 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 150 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 53 Abs. 1 BBiG) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 12,50 mindestens 25 3216 Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach dem BQFG 32161 Feststellung der Gleichwertigkeit nach § 4 Abs. 1 je Entscheidung 250 32162 Zusatzaufwand im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen nach § 12 Abs. 3 und 4 nach Zeitaufwand bis zu 600 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 1 200 322212 für jedes weitere Fachgebiet 300 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 600 322222 für jedes weitere Fachgebiet 300 32223 Verlängerung 300 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 100 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 100 323 Anerkennung im Ausland erworbener landwirtschaftlicher Berufsqualifikationen 3231 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen nach dem BQFG 100 bis 600 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,85 34142 jeder weitere Virus 0,15 34143 Untersuchung von Kartoffelknollen auf Quarantänebakteriosen je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von Bodenproben zur Herstellung einer Mischprobe je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 aauf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie andere zystenbildende Nematoden nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden je ha 20 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 20 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 20 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 20 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 341527 Untersuchung mittels molekularbiologischer Methode bei positivem Befund je Probe 30 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr in Anlehnung an Art. 13d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 10 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 10 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 20 342113 für die Pflanzenbeschau von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 22 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,84 höchstens 200 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113022 je weitere 100 Stück 0,53 höchstens 200 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 22 342113032 je weitere 10 kg 0,19 höchstens 200 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113042 je weitere 10 kg 0,22 höchstens 200 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 22 342113052 je weitere 100 Stück 0,22 höchstens 200 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 22 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,17 höchstens 200 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113072 je weitere 100 kg 2,10 höchstens 200 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 22 342113082 je weitere 100 Stück 2,10 höchstens 200 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 22 342113092 je weitere 10 kg 2,10 höchstens 200 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 22 342113102 je weitere 1 t 0,84 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 64 342113112 je weitere 25 t 64 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 22 342113122 je weiteren m3 0,22 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 22 342113132 je weitere 1 t 1 höchstens 20 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 22 342113142 je weitere 1 t 0,80 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 22 34212 Bearbeitung eines phytosanitären Transportdokuments nach § 8b Abs. 1 Nr. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Dokument 25 34213 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34214 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34215 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34216 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34217 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34218 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis, Intra-EC-Dokument oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Erst- oder Ersatzausfertigung je Stück 20 34232 Duplikaterstellung je Stück 2 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 34234 Phytosanitäre Exportabfertigung von Containersendungen als Voraussetzung für die Erstellung von Vorzeugnissen zur innergemeinschaftlichen Verwendung (Intra-EC Phytosanitary Communication Document) oder Pflanzengesundheitszeugnissen nach § 6 Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung je Sendung 25 bis 250 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Registrierung der Betriebe, die mit IPPC-Holz nach ISPM Nr. 15 handeln oder es in Verkehr bringen, nach § 13p Abs. 1 je Betrieb 40 bis 75 342462 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342463 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342464 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342465 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342466 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342467 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 90 3432 Genehmigung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 1 oder § 14a Abs. 1 der Pflanzenbeschauverordnung 6 bis 150 3433 Genehmigung einer Ausnahme nach § 17 Abs. 6 Satz 1 PflSchG je Antrag 50 3434 Genehmigung nach § 22 Abs. 2 PflSchG je Antrag 50 34341 zusätzlich zu Nr. 3434 je beantragtes Anwendungsgebiet je Betrieb 15 3435 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkunde im Pflanzenschutz 3441 Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 oder 2 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34411 erstmalige Prüfung je Person 80 34412 Wiederholungsprüfung je Person 50 3443 Durchführung eines Lehrgangs zur Vorbereitung der Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Person 100 bis 250 3444 Anerkennung eines Befähigungsnachweises nach § 6 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 3445 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach § 9 Abs. 2 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34451 Ausstellen eines SachkundenachweisesDie Ausstellung von Sachkundenachweisen, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden, ist gebührenfrei. 30 34452 nochmaliges Ausstellen eines Sachkundenachweises 20 34453 Ausstellen eines Sachkundenachweises nach Prüfung einer nicht in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung genannten Aus-, Fort- oder Weiterbildung je Person 40 3446 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 PflSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 80 bis 500 3447 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung nach § 8 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 34471 Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fortbildungsveranstaltung nach § 8 15 34472 nochmaliges Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung für eine Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung 20 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 und 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgeräteprüfung nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung 3461 Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder Kontrollperson nach § 4 Abs. 2 oder 3 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz je Betrieb oder Person 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 60 3463 Überprüfung der Kontrolleinrichtungen der Kontrollwerkstätten nach Maßgabe der Anlage 1 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Pflanzenschutzgesetz 250 347 Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nach § 18 Abs. 2 Satz 1 PflSchG je Antrag 150 348 Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG) 3481 Ausgabe der Warndienst-Informationen Ackerbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3482 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3483 Ausgabe der Warndienst-Informationen Obstbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3484 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3485 Ausgabe der Warndienst-Informationen Gemüsebau per Post je Abonnement und Jahr 25 3486 Ausgabe der Warndienst-Informationen ökologischer Gemüsebau per Fax oder E-Mail je Abonnement und Jahr 20 3487 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 3488 Ausgabe der Warndienstinformationen Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 3489 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Fax Jahr oder Email je Abonnement und Jahr 20 34810 Ausgabe der Warndienstinformationen ökologischer Weinbau per Post je Abonnement und Jahr 25 349 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3491 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34911 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34912 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 17 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,60 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,70 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung 32 3522 (aufgehoben) 353 Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 16 Abs. 2) 30 3532 Anordnung einer Maßnahme zur Entfernung nach § 16 Abs. 4 Satz 3 250 3533 Anordnung einer Maßnahme gegen die Ausbreitung der Reblaus nach § 16 Abs. 5 Satz 1 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 5 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 30 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 65 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 65 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 20 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 35935 Kellerwirtschaftliche Informationen 359351 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Fax oder Email je Abonnement und Jahr 20 359352 Ausgabe der kellerwirtschaftlichen Informationen per Post je Abonnement und Jahr 25 36 Ernährungswirtschaft 361 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3611 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 36111 Exportbescheinigung je Partie 80 36112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 36113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 36114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3612 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 200 3613 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 150 3614 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 36141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3615 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG nach Zeitaufwand 3616 Registrierung von Bruteierbetrieben, Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben sowie Erteilung einer Kennnummer nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 nach Zeitaufwand 362 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3621 Beleihung einer privaten Kontrollstelle nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz je Antrag 280 bis 670 3622 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 36221 Ausstellen einer Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 30 bis 300 36222 Untersagung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung und/oder Verlangen des Entfernens der Hinweise auf den ökologischen Landbau nach Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 je Partie 18 bis 120 3623 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 362301 Genehmigung der Erhöhung der Prozentsätze für den Zukauf nichtökologischer Tiere nach Art. 9 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362302 Genehmigung nach Art. 18 Abs. 1 3623021 zur Enthornung von Kälbern je Tier 10, mindestens 100 beim ersten Antrag eines Betriebes in einem Kalenderjahr 3623022 eines anderen Eingriffs an Tieren (außer Enthornung je Antrag 100 bis 2 000 362303 Genehmigung der parallelen Tierproduktion in Aquakultur nach Art. 25c Abs. 1 oder 2 je Antrag 100 bis 2 000 362304 Festlegung von Ruhezeiten bei Haltungseinrichtungen nach Art. 25s Abs. 3 Buchst. a je Antrag 100 bis 2 000 362305 Genehmigung der Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe bei dem Färben der Schale gekochter Eier nach Art. 27 Abs. 4 je Antrag 100 bis 2 000 362306 Anerkennung von früheren Zeiträumen als Umstellungszeiträume nach Art. 36 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362307 Anerkennung von zurückliegenden Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraums in der Aquakultur nach Art. 38a Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362308 Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Art. 39 je Antrag 100 bis 2 000 362309 Genehmigung des Umstellungsplans und von Kontrollmaßnahmen bei Parallelproduktion von Pflanzen in Betrieben mit Dauerkulturen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. a Ziffer v je Antrag 100 bis 2 000 362310 Zustimmung zur Bestimmung von Flächen für die Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 1 Buchst. b je Antrag 100 bis 2 000 362311 Genehmigung der Parallelhaltung von Tieren in Betrieben der Agrarforschung oder für Ausbildungsmaßnahmen nach Art. 40 Abs. 2 je Antrag 100 bis 2 000 362312 Genehmigung nach Art. 42 3623121 Buchst. a zur Einstellung nichtökologischer Küken je Tier 0,10 mindestens 100 3623122 Buchst. b zur Einstellung nichtökologischer Junglegehennen je Antrag 100 bis 2 000 362313 Genehmigung nach Art. 45 3623131 Abs. 1 Buchst. b der Verwendung von nichtökologischem Saatgut oder vegetativem Vermehrungsmaterial je Antrag 100 bis 2 000 3623132 Abs. 8 der Verwendung bestimmter konventioneller Arten und Sorten bei nichtökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln je Antrag 100 bis 2 000 362314 Genehmigung von Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Art. 47 je Antrag 100 bis 2 000 362315 Überprüfung der Erklärung zur Betriebsbeschreibung und Maßnahmenaufstellung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 3 je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 362316 Inspektionsbesuch nach Art. 65 Abs. 1 3623161 jährlicher Inspektionsbesuch einschließlich Kontrollbericht je Arbeitstag 60 bis 2 400 3623162 weiterer Inspektionsbesuch in den Fällen der Nr. 362316 je Arbeitstag 60 bis 2 400 362317 Probenahme nach Art. 65 Abs. 2 je Probe 30 bis 60 363 Kontrolle der geografischen Herkunftszeichen 3631 Kontrolle der Spezifikation nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 nach Zeitaufwand 3632 Kontrolltätigkeit nach Art. 28 Satz 1 und 3 der Verordnung (EG)Nr. 882/2004 in Verbindung mit Art. 36 der Verordnung (EU)Nr. 1151/2012, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgeht (Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen aus Anlass von Auflagen oder Beanstandungen) nach Zeitaufwand 364 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3641 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,5 Rind) 5 mindestens 100 3642 Zulassung von Klassifizierern 150 3643 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 150 3644 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht nach Zeitaufwand 3645 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 75 365 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 366 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 367 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3671 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3672 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 37 Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG) und Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) 371 Genehmigung der Ausnahme von Verpflichtungen nach § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 AgrarZahlVerpflG nach Zeitaufwand 372 Genehmigung nach § 6 Abs. 5 nach AgrarZahlVerpflV für Ausnahmen von den Anforderungen des § 6 Abs. 2 bis 4 im Fall des Einsatzes von Stallmist zur Gefügestabilisierung nach Zeitaufwand 38 Abtretungen von Beihilfezahlungen 381 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 382 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 39 Amtshandlungen nach der Düngeverordnung (DüV) 391 Anordnung zur Reduzierung der aufgebrachten Phosphatmenge nach § 3 Abs. 6 Satz 2 65 392 Genehmigung von Zuschlägen über 40 kg N/ha aufgrund eines höheren Ertragsniveaus im Zusammenhang mit der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs nach Anlage 4 Tabelle 3 Nr. 2 Satz 2 je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit 65 393 Genehmigung der Aufbringung von bestimmten Düngemitteln mit anderen Verfahren als nach § 6 Abs. 3 Satz 3 bis 5 65 394 Genehmigung von Ausnahmen von der Beschränkung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 3941 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3942 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 100 395 Genehmigung der Verschiebung der zeitlichen Begrenzung der Aufbringung nach § 6 Abs. 10 Satz 1 und 2 3951 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 65 3952 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 396 Genehmigung von Ausnahmen von den Verbotszeiträumen bei Aufbringung bestimmter Düngemittel nach § 6 Abs. 10 Satz 3 65 397 Anordnung der Teilnahme an einer Düngeberatung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 33 398 Genehmigung von Ausnahmen von den in einer Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 Satz 4 vorgesehenen erhöhten Anforderungen für an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmende Betriebe 65 399 Genehmigung einer Ausnahme von der Beschränkung nach Anhang III Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Richtlinie 91/676/EWG für das Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Abs. 5 Satz 1 3991 bis zu 10 Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten 100 3992 je weitere 10 Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten 10 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Berufsjäger, für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung für den gehobenen oder höheren Forstdienst abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 3 000 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks (§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 3) oder Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Gestattung des Anlockens von Wild mit synthetisch hergestellten Stoffen (§ 23 Abs. 6 Satz 2) 30 bis 100 41322 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 9) 50 41323 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 50 bis 500 41324 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41325 Aufhebung einer Schonzeit zu wissenschaftlichen Lehr- oder Forschungszwecken oder Zulassung einer Ausnahme (§ 26b Abs. 8) nach Zeitaufwand 41326 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41327 Anordnung zur Beseitigung von Futtermitteln oder Gegenständen (§ 30 Abs. 2 Satz 3) 45 bis 600 41328 Untersagung einer Kirrung (§ 30 Abs. 8 Satz 5) 45 bis 300 41329 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 Satz 1) 45 41330 Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher im Jagdschein (§ 31 Abs. 2 Satz 2) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Erklärung zu einem befriedeten Bezirk von Grundflächen (§ 6a Abs. 1 Satz 1) nach Zeitaufwand 4142 Anordnung einer beschränkten Jagdausübung (§ 6a Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 4143 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4144 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4145 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4146 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 30 4147 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4148 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4149 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Forstwesen 421 Amtshandlungen nach dem Hessischen Waldgesetz 4211 Genehmigung von Holznutzungen 42111 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Holzvorratsabsenkung (§ 7 Abs. 2 Satz 2) je ha 100 bis 400 42112 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Holzvorratsabsenkung im Schutzwald oder Bannwald (§ 13 Abs. 4) je ha 200 bis 500 4212 Aufhebung von Schutz- oder Bannwalderklärungen nach § 13 Abs. 5 500 bis 1 000 4213 Entscheidung über die Nutzung eines fremden Grundstücks oder über die Höhe des Schadenersatzes nach § 10 Abs. 2 Satz 1 200 bis 1 000 4214 Genehmigung der Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung nach § 12 Abs. 2 42141 bis 0,5 ha 300 bis 1 000 42142 über 0,5 ha 600 bis 2 000 4215 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 25 v. H. von Nr. 42141 oder 42142 4216 Neuanlage von Wald Hinweis: Anlage von Weihnachtsbaumkulturen siehe 5104 42161 Genehmigung nach § 14 Abs. 1 je ha 100 42162 Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 4217 Untersagung einer Sperrung durch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach § 16 Abs. 2 Satz 4 100 bis 400 4218 Anordnung 42181 der Vorlage oder Aufstellung eines Betriebsplans nach § 5 Abs. 5 200 42182 einer Maßnahme zur Abwehr von Gefahren, die dem Wald durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, durch Naturereignisse oder Feuer drohen nach § 8 Abs. 2 100 bis 2 000 42183 einer besonderen Maßnahme zur Waldbewirtschaftung nach § 9 Abs. 3 Satz 3 100 bis 400 42184 nach § 26 421841 zur Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 17.1 und 17.2 UVPG 300 421842 einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz-, Klimaschutz- oder Erholungswirkungen nach § 3 200 bis 1 000 421843 zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 4 200 bis 10 000 421844 zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung durch fachkundiges Personal nach § 6 Abs. 2 200 bis 400 421845 zur Wiederbewaldung von Kahlflächen, Blößen und verlichteten Grundflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 421846 zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 100 bis 2 000 422 Amtshandlungen nach dem Holzhandels- Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) 4221 Anordnung oder Maßnahme zur Feststellung von Verstößen, zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhinderung künftiger Verstöße nach § 2 Abs. 1 und 3 nach Zeitaufwand 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 4 Satz 2) 35 43104 Nachprüfung eines Fischereipachtvertrages nach einer Beanstandung (§ 12 Abs. 4 Satz 2) 60 bis 90 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Erteilung eines Fischereischeins (§ 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) oder Sonderfischereischein (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 1) 431121 Jahresfischerei- oder -sonderfischereischein 10 431122 Fünfjahres- oder -sonderfischereischein 18 431123 Zehnjahres- oder -sonderfischereischein 36 43113 Erteilung eines Jugendfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 29 Nr. 2) 431131 Jahresjugendfischereischein 4 431132 Fünfjahresjugendfischereischein 6 43114 Erteilung eines Ausländerfischereischeins (§ 28 Satz 1 Nr. 3) 5 43115 Ausnahmegenehmigung für Fischereivorrichtungen nach § 38 Abs. 1 und 3 40 43116 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 40 43117 Ausnahmegenehmigung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran nach Zeitaufwand 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 40 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 40 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 40 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 40 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 40 bis 300 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 40 433 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe 4331 Fischerprüfung 40 434 Amtshandlungen nach dem Fischetikettierungsgesetz 4341 Durchführung einer Nachkontrolle nach § 5 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 15 4423 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 25 44231 mit Aufsuchen eines Betriebs 70 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 22 BNatSchG), Anzeige, Stellungnahme oder Herstellung des Benehmens, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§§ 30, 34, 45, 61 oder 67 BNatSchG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 6 BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer acker-, obst- oder weinbaulichen Nutzung soweit mit Umbruch verbunden je 100 m² 1 mindestens 200 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder Kurzumtriebsplantagen je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 100 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51082 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51083 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51084 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51085 über 10 Mio. EUR 36 000 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 51092 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 51093 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 51094 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 51095 über 10 Mio. EUR 36 000 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 BNatSchG), aufgrund einer Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (§ 22 Abs. 1 BNatSchG), Anzeige, Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 45 Abs. 6 oder 7, § 61 Abs. 3 oder § 67 Abs. 1 oder 2 BNatSchG), soweit nicht von Nr. 5101 bis 51099 erfasst 120 bis 4 600 5111 Verlängerung der Geltungsdauer oder geringfügige Änderung von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51099 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51112 Bescheide zu Nr. 5110 60 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51099 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51099 51122 bei Nr. 5110 60 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Neuvorhaben (§ 7 UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 20 Abs. 2 HAGBNatSchG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Untersagung einer Nutzung, Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder einer Ersatzzahlung (§ 17 Abs. 8, § 3 Abs. 2 BNatSchG oder § 15 Abs. 3 HAGBNatSchG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Andere Überwachungsmaßnahmen oder Anordnungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Aufsicht nach Zeitaufwand 53 Amtshandlungen des allgemeinen Artenschutzes 531 Genehmigung gewerbsmäßiger Handlungen nach § 39 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG oder Genehmigungen nach § 40 Abs. 4 BNatSchG 100 bis 3 500 532 Anordnung zur Beseitigung (§ 40 Abs. 6 BNatSchG) nach Zeitaufwand 54 Zoos und Tiergehege 541 Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 542 Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis des Zoos (§ 42 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG) nach Zeitaufwand 543 Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG nach Zeitaufwand 544 Amtshandlung nach § 42 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG nach Zeitaufwand 545 Prüfung einer Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG oder Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BNatSchG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG 30 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 60 bis 2 000 552 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, einer Rechtsverordnung nach § 57 BNatSchG oder dem HAGNatSchG. Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Fall der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 60 bis 2 000 553 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5531 bis 500 EUR 35 5532 bis 1 000 EUR 65 5533 bis 1 500 EUR 93 5534 bis 2 500 EUR 135 5535 bis 3 750 EUR 185 5536 bis 5 000 EUR 230 5537 bis 7 500 EUR 295 5538 bis 10 000 EUR 340 5539 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 60 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 60 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 5611 bis 500 EUR 35 5612 bis 1 000 EUR 65 5613 bis 1 500 EUR 93 5614 bis 2 500 EUR 135 5615 bis 3 750 EUR 185 5616 bis 5 000 EUR 230 5617 bis 7 500 EUR 295 5618 bis 10 000 EUR 340 5619 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand 6 Klimaschutz, Wohnungswesen 61 Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 611 Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2 nach Zeitaufwand 612 Änderung der Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 nach Zeitaufwand 62 Wohnungswesen 621 Entscheidung über nach der Bewilligung von Förderungsmitteln gestellte Anträge, die nicht die Auszahlung oder den Leistungseinzug betreffen, insbesondere Genehmigungen nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung 1970 und der Zweiten Berechnungsverordnung 10 bis 130 622 Entscheidungen, Bestätigungen und Auskünfte nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) 6221 Erteilen des Wohnberechtigungsscheins (§ 5 HWoBindG, § 17 Abs. 1 HWoFG) kostenfrei 6222 Erteilen einer Auskunft (§ 8 Abs. 4 Satz 2 HWoBindG, § 15 Abs. 2 Satz 3 HWoFG) kostenfrei 6223 Erteilen einer Bestätigung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HWoBindG oder § 19 Abs. 4 HWoFG) 30 6224 Auskunft über die vollständige Rückzahlung von Fördermitteln 62241 für Zwecke des § 18 Abs. 1 HWoBindG oder des § 19 Abs. 4 HWoFG durch die Gemeinde kostenfrei 62242 für sonstige Zwecke 10 bis 30 6225 Entscheidungen über Anträge auf Freistellungen für 62251 Wohnungen bestimmter Art und in bestimmten Gebieten (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 2 HWoFG) 1 000 62252 eine einzelne Wohnung (§ 7 Abs. 1 HWoBindG, § 20 Abs. 1 HWoFG) je Wohnung 100 6226 Vereinbarung zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§ 7 Abs. 2 HWoBindG, § 22 Abs. 1 und 3 HWoFG) je Wohnung 100 bis 250 6227 Jede andere Entscheidung nach dem HWoBindG oder HWoFG 15 bis 30
Anlage zu § 1Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft 18 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 194 Altlasten 17 Bergbauangelegenheiten 11 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 32 Bodenschutz 17 Chemikaliengesetz 14 Ernährungswirtschaft 37 Fachtechnisches Recht 1 Fischerei 43 Forsten 4 Forstvermehrungsgut 44 Futtermittelüberwachung 28 Geologie 192 Gentechnik 14 Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtmessungen 198 Gewässergüte 191 Hydrologie und Hydrogeologie 191 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 26 Immissionsschutz, Amtshandlungen der Vollzugsbehörden 15 Immissionsschutz, gebietsbezogene Untersuchungen 193 Immissionsschutz, anlagenbezogene Untersuchungen 196 Jagd 41 Kernanlagenüberwachung 195 Kerntechnische Messungen 197 Klärschlammverordnung 36 Landwirtschaft 3 Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft 322 Lebensmittelüberwachung 28 Luftreinhalteplanung 193 Marktordnung für Vieh und Fleisch 375 Naturschutz 5 Pflanzenschutzdienst 34 Qualitätsnormen, Handelsklassen 371 Rennwett- und Lotteriegesetz 334 Saatgutverkehr 31 Sachverständigenwesen in der Land- und Forstwirtschaft 322 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 282 Strahlenschutz 12 Tierärztinnen und Tierärzte 29 Tierärztliche Grenzkontrollen 23 Tierarzneimittelwesen 27 Tierische Nebenprodukte 25 Tierseuchenbekämpfung 22 Tierschutz 24 Tierzucht 33 Umweltschadensrecht 13 Umwelttechnische Tätigkeiten 19 Versuchstiere 244 Veterinärwesen 2 Wasserwirtschaft 16 Weinbau 35 Weinkontrolle 28110 Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Fachtechnisches Recht 11 Bergbauangelegenheiten Amtshandlungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG), dem Markscheidergesetz und den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen 111 Bergbauberechtigungen 11101 Auskunft in Berechtsamsangelegenheiten oder Inanspruchnahme von Bediensteten bei der Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch, in die Berechtsamskarte, in die Berechtsamsakte oder in die sonstigen Unterlagen, in das Grubenbild, in die Ergebnisse der Messungen (§ 63 Abs. 4, §§ 76 und 125 BBergG) oder bei der Anfertigung von Auszügen nach Zeitaufwand 11102 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Erlaubnis (§§ 7, 16 Abs. 4 Satz 2 oder § 19 BBergG) 120 bis 7 200 11103 Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung einer Bewilligung (§§ 8, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 19 BBergG) 120 bis 18 000 11104 Verleihung, Verlängerung oder Aufhebung von Bergwerkseigentum (§§ 9, 16 Abs. 5 Satz 3 oder § 20 BBergG) 300 bis 21 000 11105 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 BBergG) nach Zeitaufwand 11106 Widerruf einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18 BBergG) nach Zeitaufwand 11107 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz oder Satz 2 BBergG) 120 bis 600 11108 Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1 BBergG), Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrags hierüber (§ 23 Abs. 1 BergG) oder Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3 BBergG) 120 bis 900 11109 Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§ 25 in Verbindung mit §§ 26, 28 oder 29 BBergG) 180 bis 3 000 11110 Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 35 in Verbindung mit § 36 Satz 1 Nr. 3 BBergG) 1 200 11111 Zulegung (§ 35 oder § 36 Satz 1 Nr. 4 BBergG) 600 bis 6 000 11112 Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3 BBergG) 120 bis 1 200 11113 Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40 BBergG) 300 bis 3 000 11114 Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen (§ 42 Abs. 1 und/oder § 43 BBergG), Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43 oder § 45 Abs. 2 BBergG), Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1 BBergG) oder Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4 BBergG) 60 bis 1 200 11115 Bestätigung oder Verlängerung der Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (§ 149, § 152 Abs. 2 Satz 2 oder § 153 Satz 3 BBergG) 120 bis 3 000 11116 Feststellung des Inhalts eines aufrechterhaltenen Rechts oder Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11117 Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2 BBergG) 120 bis 600 11118 Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162 BBergG) 240 bis 2 400 11119 Faksimile von alten Karten im Zusammenhang mit Berechtsamsangelegenheiten als Auslage 180 112 Bergwerksbetrieb 1121 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 51 BBergG) 180 bis 18 000 11211 Naturschutzrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung eines Betriebsplans, zusätzlich zu Nr. 1121 nach Zeitaufwand 1122 Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§§ 52 Abs. 2a und 57a BBergG) 6 000 bis 120 000 11221 Verlangen zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 Abs. 2a BBergG nach Zeitaufwand 11222 Vorprüfung des Einzelfalls nach § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), soweit kein Verlangen nach Nr. 11221 erfolgt nach Zeitaufwand 11223 Vorbereitung und Durchführung der Erörterung nach § 52 Abs. 2a Satz 2 BBergG, sofern im Zeitpunkt der Vorbereitung und der Durchführung der Erörterung kein Antrag für ein Verfahren nach Nr. 11222 vorliegt nach Zeitaufwand 11224 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57b Abs. 1 BBergG) 1 500 bis 30 000 1123 Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 BBergG) nach Zeitaufwand 1124 Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1 BBergG) 60 bis 480 1125 Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs für mehr als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BBergG) 300 1126 Entscheidung aufgrund einer Bergverordnung nach §§ 65 bis 67 und § 176 Abs. 3 BBergG (insbesondere Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung, Ausnahme) 120 bis 6 000 1127 Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger nach einer Bergverordnung (§ 65 oder § 176 Abs. 3 BBergG) 60 bis 600 1128 Nachbesichtigung vor Ort, soweit sie wegen einer Beanstandung veranlasst ist nach Zeitaufwand 1129 Anordnung von Maßnahmen nach §§ 71 bis 74 BBergG nach Zeitaufwand 113 Grundabtretung 1131 Entscheidung über den Antrag (§ 77 in Verbindung mit § 78 BBergG) 300 bis 9 000 1132 Festsetzung einer Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2 BBergG) 180 bis 3 000 1133 Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3 BBergG), Anordnung zur Leistung einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 BBergG) oder Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustands (§ 90 Abs. 5 BBergG) 60 bis 600 1134 Vorabentscheidung (§ 91 BBergG) oder vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97 BBergG) 120 bis 3 000 1135 Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3 BBergG), Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1 BBergG), Fristverlängerung oder Aufhebung der Grundabtretung (§ 95 Abs. 2 oder § 96 BBergG), Feststellung des Zustands des Grundstücks (§ 99 Satz 1 BBergG) oder Fristverlängerung, Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung (§ 101 Abs. 1 oder 2 BBergG) 60 bis 600 1136 Festsetzung der Entschädigung oder Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2 BBergG) 180 bis 1 800 114 Festsetzung der Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks bei Baubeschränkungen (§ 109 Abs. 4 BBergG) 180 bis 1 800 115 Markscheiderische Angelegenheiten 1151 Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 1 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1152 Anerkennung als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Markscheider-Bergverordnung, MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1153 Widerruf der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin nach Zeitaufwand 1154 Widerruf als andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 BBergG (§ 13 Abs. 3 MarkschBergV) nach Zeitaufwand 1155 Aufhebung der Anerkennung als Markscheider/ Markscheiderin (§ 5 des Markscheidergesetzes) nach Zeitaufwand 1156 Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds (§ 12 Abs. 1 MarkschBergV) 300 1157 Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) oder Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2 BBergG) 60 bis 300 1158 Prüfung der Ausführung der markscheiderischen Arbeit oder des Markscheiders, Prüfung der Messung nach § 125 BBergG oder Prüfung der Felds- und Förderabgabe gebührenfrei 11581 Nachprüfung, auch soweit sie mit einer Prüfung nach Nr. 1158 verbunden ist nach Zeitaufwand 12 Strahlenschutz Amtshandlungen nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 121 Entscheidungen Zur Freigrenze siehe Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Becquerel (Bq) und nicht spezifische Aktivität). Zu Nr. 121011 bis 121013 und 121021 bis 121025: Bei mehreren radioaktiven Stoffen mit unterschiedlichen Freigrenzen ist das Vielfache der Freigrenze zur Ermittlung der Gebühr als Summe der Verhältniszahlen aus der genehmigten Einzelaktivität des jeweiligen radioaktiven Stoffs und dessen Freigrenze nach der Anlage III Tab. 1 Spalte 2 zu ermitteln. Bei einer Ergänzung oder Erweiterung einer Genehmigung hinsichtlich der Aktivität wird für die zusätzliche Aktivität der Gebührensatz entsprechend ermittelt und halbiert. 12101 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit offenen sonstigen radioaktiven Stoffen, auch bei gleichzeitig genehmigtem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen gesondert zu erheben 121011 bis zum 102fachen der Freigrenze 300 121012 bis zum 104fachen der Freigrenze 600 121013 bis zum 107fachen der Freigrenze 1 800 121014 über dem 107fachen der Freigrenze 3 600 121015 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 240 121016 Durchsatz von mehr als dem zwölffachen der genehmigten Aktivität im Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121011 bis 121014 600 12102 Entscheidung nach § 7 zum Umgang mit umschlossenen sonstigen radioaktiven Stoffen 121021 bis zum 102fachen der Freigrenze 240 121022 bis zum104fachen der Freigrenze 480 121023 bis zum107fachen der Freigrenze 1 200 121024 bis zum 1010fachen der Freigrenze 2 400 121025 über dem 1010fachen der Freigrenze 4 800 121026 ortsveränderlicher Umgang, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025 180 121027 Durchsatz von mehr als dem zweifachen der genehmigten Aktivität pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Nr. 121021 bis 121025, wenn es sich um eine hochradioaktive Strahlenquelle handelt 300 12103 Entscheidung des zuständigen Ministeriums nach § 7 zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 12104 Entscheidung zur Errichtung einer in § 11 Abs. 1 bezeichneten Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen nach Zeitaufwand 12105 Entscheidung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen (§ 11 Abs. 2) 121051 die einer Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12104 nach Zeitaufwand 121052 die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf, zusätzlich zu Nr. 12106 je Anlage 1 800 12106 Entscheidung zum Probebetrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Errichtungsgenehmigung bedarf (§ 14 Abs. 5), zusätzlich zu Nr. 121052 je Anlage 240 12107 Entscheidung zur Beschäftigung in einer fremden Anlage oder Einrichtung (§ 15) 600 12108 Entscheidung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16) nach Zeitaufwand 12109 Freigabe (§ 29) nach Zeitaufwand 12110 Entscheidung zum Zusatz von radioaktiven Stoffen zu Produkten und zur Aktivierung von Produkten (§ 106 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12111 Änderungsgenehmigung (§§ 7, 11, 15 oder 16) einschließlich Fristverlängerung, ohne Erhöhung der Aktivität nach Zeitaufwand 122 Sonstige Amtshandlungen Die Gebühr für eine sonstige Amtshandlung ist auch dann zu erheben, wenn die Amtshandlung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. 12201 Ausstellung der Bescheinigung zur Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung (§ 17 Abs. 3) 60 12202 Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde (§ 30 Abs. 1) und des Erwerbs der Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) 122021 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung und der Kursteilnahme je Person 50 122022 Bescheinigung der Fachkunde nach Prüfung der Ausbildung, der Kursteilnahme und der praktischen Erfahrung je Person 100 122023 Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse (§ 30 Abs. 4 Satz 2) je Person 50 12203 Anerkennung eines Kurses im Strahlenschutz (§ 30 Abs. 3) 350 bis 600 12204 Ausnahme von der Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- oder Absicherungspflicht für Sperr- und Kontrollbereiche (§ 36 Abs. 2) 60 bis 420 12205 Zulassung eines temporären Kontroll- oder Sperrbereichs (§ 36 Abs. 3) 120 12206 Erlaubnis des Zutritts zu einem Strahlenschutzbereich (§ 37 Abs. 1) 240 12207 Zulassung einer Ausnahme von der Ermittlung der Körperdosis bei einer Person, die sich im Kontrollbereich aufhält (§ 40 Abs. 1 Satz 3) 240 12208 Strahlenpass (§ 40 Abs. 2) 122081 Registrierung oder Verlängerung eines Passes 35 122082 Registrierung als Ersatz eines verlorenen oder unleserlichen Passes 120 122083 Folgepassregistrierung 50 12209 Festlegung einer Ersatzdosis (§ 41 Abs. 1) je Person 60 bis 180 12210 Gestattung eines längeren Zeitraums für die Einreichung von Personendosimetern (§ 41 Abs. 4) 240 12211 Festlegung der zulässigen Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser (§ 47) 122111 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 4) 120 bis 2 400 122112 Nachweis der zulässigen Ableitung (§ 47 Abs. 2) nach Zeitaufwand 122113 Befreiung von der Mitteilungspflicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2) 50 12212 Zulassung einer Jahresdosis von 50 Millisievert (§ 55 Abs. 1) je Person 120 12213 Festlegung eines Grenzwerts für eine oder einen Auszubildenden oder eine oder einen Studierenden zwischen 16 und 18 Jahren (§ 55 Abs. 3) 120 12214 Zulassung einer höheren Berufslebensdosis (§ 56) je Person 120 bis 1 200 12215 Ausnahme vom Weiterbeschäftigungsverbot bei einer Überschreitung eines Dosisgrenzwerts (§ 57) nach Zeitaufwand 12216 Zulassung einer besonderen Strahlenexposition (§ 58 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12217 Entscheidung über eine ärztliche Bescheinigung (§ 62) 180 12218 Bestimmung einer oder eines Sachverständigen für die Überprüfung und Wartung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie für Geräte für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 1) 600 bis 1 200 12219 Fristverlängerung für die Überprüfung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungsvorrichtungen sowie eines Geräts für die Gammaradiographie (§ 66 Abs. 3) 180 12220 Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht (§ 70 Abs. 5) 90 12221 Zustimmung zum Buchführungssystem (§ 73 Abs. 2) 90 12222 Zulassung der Ablieferung anderer radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (§ 76 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12223 Anderweitige Beseitigung oder Abgabe radioaktiver Abfälle (§ 77) 600 12224 Festlegung der Messmethode für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe am Arbeitsplatz (§ 95 Abs. 10) nach Zeitaufwand 12225 Festlegung eines Verfahrens zur Einhaltung der Überwachungsgrenzen für überwachungsbedürftige Rückstände (§ 97 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12226 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung (§ 98 Abs. 1) nach Zeitaufwand 12227 Befreiung von der Pflicht der Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken (§ 101 Abs. 3) nach Zeitaufwand 12228 Anordnung einer Maßnahme nach § 113 nach Zeitaufwand 12229 Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften nach § 114 60 bis 420 12230 Vor-Ort-Prüfung im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht (§ 19 des Atomgesetzes) Die Auslagen für Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. Werden bei der Vor-Ort- Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, reduziert sich die Gebühr auf 50 v. H. nach Zeitaufwand mindestens 100 12231 Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens 122311 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 122312 angerechnet. nach Zeitaufwand 122312 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines atomrechtlichen Verfahrens nach § 2a des Atomgesetzes in Verbindung mit der StrlSchV und dem UVPG nach Zeitaufwand 12232 Aufsicht über den nach § 7 genehmigten Umgang mit radioaktiven Stoffen durch das zuständige Ministerium, soweit dieser nicht im betrieblichen und örtlichen Zusammenhang mit Anlagen nach § 11 Abs. 1 steht nach Zeitaufwand 123 Tätigkeit der Ärztlichen Stelle 1231 Prüfungen zur Qualitätssicherung (§ 83) 12311 Strahlentherapie je Gerät 1 500 bis 7 000 12312 Nuklearmedizinische Therapie je Genehmigungsinhaber 450 bis 1 500 12313 Nuklearmedizinische Diagnostik je Gerät 450 bis 2 000 13 Umweltschadensrecht 131 Amtshandlungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) 1311 Anordnung von Maßnahmen (§ 7 Abs. 2 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 1312 Überwachung der Erfüllung der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 1 USchadG), mit Ausnahme der Fälle nach Art. 8 Abs. 3 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/35/EG. nach Zeitaufwand 14 Chemie, Gentechnik 141 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Verordnungen 1411 Durchführung der Inspektion über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) nach § 19d Abs. 3 ChemG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und Erteilen einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG nach Zeitaufwand 1412 Maßnahme der Überwachung nach § 21 Abs. 4 ChemG (gegebenenfalls einschließlich einer Anordnung im Einzelfall nach § 23 ChemG) Die Gebühr ist bei der stoffbezogenen Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des ChemG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Auslagen für die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 1413 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 14131 Anerkennung eines Betriebs zur Reinigung von Transformatoren (Anhang IV Nr. 14 Abs. 3 Satz 3) 300 bis 3 000 1414 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung 14141 Genehmigung (§ 1 Abs. 3) 300 bis 6 000 14142 Erlaubnis (§ 2 Abs. 1) 300 14143 Prüfung der Sachkunde oder Anerkennung einer anderen Prüfung (§ 5) 30 bis 300 141431 Einzelprüfung beim Regierungspräsidium Grundprüfung je Prüfung 150 Zusatzprüfung I je Prüfung 80 Zusatzprüfung II je Prüfung 80 141432 Gruppenprüfungen vor Ort Grundprüfung je Prüfung und teilnehmender Person 75 Zusatzprüfung I je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung II je Prüfung und teilnehmender Person 45 Zusatzprüfung auf einen Stoff je Prüfung und teilnehmender Person 35 1415 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 14151 Zertifizierung von Betrieben (§ 6 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14152 Anerkennung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung, eines Unternehmens oder eines Betriebes (§ 5 Abs. 3) nach Zeitaufwand 1416 Amtshandlungen nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung 14161 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erlangung der Sachkunde (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) nach Zeitaufwand 142 Amtshandlungen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) Die Gebühr nach Nr. 1421 bis 142212 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. 1421 Genehmigungsverfahren: Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist für jede eine Gebühr zu erheben. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Gutachterkosten, Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, Veröffentlichungskosten und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen Aufwendungen mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. 14211 Genehmigung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2), Teilgenehmigung (§ 8 Abs. 3) oder Genehmigung einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2) mit Investitionskosten 142111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 142112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 142113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 14212 Genehmigung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 3) 1 200 14213 Erörterungstermin (§ 18) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) sind mit der Gebühr abgegolten. je Tag 1 500 1422 Anmeldeverfahren: Die Auslagen des Anmeldeverfahrens sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anmeldung errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14221 Anmeldung zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142211 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142212 über 500 000 EUR 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 1423 Prüfung einer Anzeige: Die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige entstehen, sind mit Ausnahme von Gutachterkosten und Kosten der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Anzeige errichtet werden dürfen, ohne Umsatzsteuer. 14231 Anzeige zu Errichtung und Betrieb einer gentechnischen Anlage (§ 8 Abs. 2 Satz 1), zu einer wesentlichen Änderung (§ 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1) oder zu einer weiteren gentechnischen Arbeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1) mit Investitionskosten 142311 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben 1,5 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 200 142312 über 500 000 1,0 v. H. der Investitionskosten mindestens 9 000 höchstens 720 000 14232 vorläufige Untersagung der Durchführung oder Fortführung einer gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 5a Satz 2) nach Zeitaufwand 1424 Untersagung einer angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeit (§ 12 Abs. 7) nach Zeitaufwand 1425 nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung oder Auflage (§ 19 Satz 3) nach Zeitaufwand 1426 sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG 14261 Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit (§ 20) nach Zeitaufwand 14262 Überwachung nach GenTG 142621 Maßnahme der Überwachung (§ 25) (Innen- und Außendienst) Die Gebühr ist bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist, nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des GenTG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. 142622 Pauschale für die Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG) 30 14263 Anordnung im Einzelfall (§ 26 Abs. 1) nach Zeitaufwand 14264 Untersagung des Anlagenbetriebs (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 14265 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung (§ 26 Abs. 3) nach Zeitaufwand 14266 Fristverlängerung (§ 27 Abs. 3) 300 143 Amtshandlungen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung 1431 Anerkennung einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung (§ 15 Abs. 3) 300 bis 3 000 1432 Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 2) 1 800 14321 Zustimmung zur Änderung einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach Zeitaufwand 1433 Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die biologische Sicherheit (§ 16 Abs. 2) 600 15 Immissionsschutz und Emissionshandel Amtshandlungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem Benzinbleigesetz (BzBlG) 151 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Die Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 ermäßigt sich um 20 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Ergehen mehrere Entscheidungen über Teilgenehmigungen, ist jede gesondert abzurechnen. Die Auslagen für das Genehmigungsverfahren sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten und mit Ausnahme der Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstehen, mit der Gebühr abgegolten. Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die von der Entscheidung umfasst werden, ohne Umsatzsteuer. Bei einem Steinbruch sind die Investitionskosten mit 0,5 EUR pro m3 des abzubauenden Gesteins anzusetzen. 1511 Erstgenehmigung (§ 4), Teilgenehmigung (§ 8), Änderungsgenehmigung (§ 16) oder Genehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 19) mit Investitionskosten 15111 bis 500 000 EUR Entstehen keine Investitionskosten, wird die Mindestgebühr erhoben. 1,8 v. H. der Investitionskosten mindestens 1 800 15112 bis 50 000 000 EUR 1,2 v. H. der Investitionskosten mindestens 10 800 15113 über 50 000 000 EUR 0,6 v. H. der Investitionskosten mindestens 720 000 höchstens 1 500 000 1512 Zulassung einer vorzeitigen Errichtung (§ 8a Abs. 1) oder eines vorzeitigen Betriebs (§ 8a Abs. 3) 25 v. H. von Nr. 15111 bis 15113 1513 Vorbescheid (§ 9) 15131 Entscheidung (§ 9 Abs. 1) 25 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 600 15132 Fristverlängerung (§ 9 Abs. 2) 5 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 180 1514 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens 15141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG), soweit kein Verfahren nach Nr. 15142 durchgeführt wird. Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand mindestens 180 15142 Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 1 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)) 30 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 1515 Durchführung des Erörterungstermins (§ 10 Abs. 6) je Tag 2 000 15151 Auslagen für die Durchführung des Erörterungstermins, einschließlich der Aufwendungen für Stenographen und Verwaltungshelfer, sofern diese auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Kostenschuldners im Genehmigungsverfahren eingesetzt werden. nach § 9 HVwKostG 1516 Fristverlängerung (§ 18 Abs. 3) 1 200 bis 5 000 1517 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 1 und 2) Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr zu 70 v. H. bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. 50 v. H. von Nr. 1511 bis 15113 mindestens 500 1518 Prüfung einer Anzeige (§ 15 Abs. 3 BImSchG) nach Zeitaufwand 1519 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 1511 bis 15113 angerechnet. nach Zeitaufwand 152 Andere Amtshandlungen nach BImSchG Der Zeitaufwand berechnet sich bei Nr. 15201 bis 15213 mit Ausnahme der Nr. 15212 ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) bis zum Erlass des Verwaltungsakts unter der Voraussetzung, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. 15201 nachträgliche Anordnung (§ 17) nach Zeitaufwand 15202 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15203 Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 20 Abs. 2) 1 200 15204 Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei Unzuverlässigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15205 Erlaubnis zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage durch eine andere Person (§ 20 Abs. 3 Satz 2) 600 15206 Anordnung im Einzelfall (§ 24) nach Zeitaufwand 15207 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 25 Abs. 1 oder 1a) 1 200 15208 Untersagung des Betriebs einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ( § 25 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15209 Anordnung von Messungen (§ 26 Abs. 1, § 28 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 und 2) 390 15210 Zulassung von Ermittlungen durch den Immissionsschutzbeauftragten (§ 28 Satz 2) 1 800 15211 Anordnung einer sicherheitstechnischen Prüfung (§ 29 a) nach Zeitaufwand 15212 Überwachung nach BImSchG 152121 Überwachungsmaßnahme (§ 52 Abs. 1) (Innen- und Außendienst) Bei der Überwachung einer Anlage, die Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierten Unternehmens ist, ist die Gebühr nur dann zu erheben, wenn die Ermittlungen ergeben, dass nach Zeitaufwand 1. eine Auflage oder Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung nicht erfüllt worden ist oder 2. eine Anordnung nach einer Vorschrift des BImSchG oder einer auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnung geboten ist. Für die An- und Abreisezeit sind insgesamt höchstens zwei Stunden anzusetzen. Die Fahrtkosten sind mit der Gebühr abgegolten. 15213 Anordnung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutzbeauftragten (§ 53 Abs. 2 oder § 55 Abs. 2 Satz 2) oder Störfallbeauftragten (§ 58a Abs. 2 oder § 58c Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2) 360 15214 Anordnung zur Erteilung einer Auskunft, zur Vorlage von Unterlagen, zur Hinzuziehung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten, zur Entnahme von Stichproben oder zum Zutritt zu Grundstücken (§ 52 Abs. 2 Satz 1, 3 oder 4, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 oder 2 oder Abs. 6 Satz 1) oder Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige (§ 52a Abs. 1 oder Abs. 2, § 55 Abs. 1 oder § 58c Abs. 1) nach Zeitaufwand 15215 Messung mit Schallpegelmesseinrichtung, zusätzlich zu Nr. 152121 je Viertelstunde 27 153 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG Bei einem belastenden Verwaltungsakt wird der Zeitaufwand ab Beginn des Anhörungsverfahrens nach § 28 HVwVfG bis zum Erlass des Verwaltungsakts gerechnet, vorausgesetzt, dass ein solcher ergeht. Bei der Bemessung des Zeitaufwands wird der im Rahmen der Überwachung nach § 52 Abs. 1 BImSchG entstandene Ermittlungsaufwand nicht erfasst. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt bemisst sich der Zeitaufwand von der Bearbeitung des Antrags bis zum Erlass des Verwaltungsakts. 15301 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 153011 Ausnahme (§ 20) 120 bis 600 15302 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 153021 Ausnahme (§ 17) 900 15303 Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- und Brennstoffe (3. BImSchV) 153031 Ausnahme (§ 4 Abs. 1) je Tonne 1,20 mindestens 3 000 höchstens 30 000 15304 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 153041 Verlängerung (§ 2 Abs. 3 Satz 1) 1 200 15305 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 153051 Anordnung zur Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter (§ 2) 360 153052 Gestattung der Bestellung einer oder eines für den Konzernbereich zuständigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 4) nach Zeitaufwand 153053 Gestattung der Bestellung einer oder eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 5) nach Zeitaufwand 153054 Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten (§ 6) 600 153055 Anerkennung einer Ausbildung oder Qualifikation und von Kenntnissen als Voraussetzung der Fachkunde (§ 8 Abs. 1) nach Zeitaufwand 153056 Anerkennung einer Ausbildung in einem anderen Fachgebiet (§ 8 Abs. 2) nach Zeitaufwand 15306 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 153061 Ausnahme (§ 6) 600 15307 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 153071 Zulassung von Teilangaben oder abweichenden Regelungen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 oder § 3 Abs. 3 Satz 3) 240 153072 Fristverlängerung (§ 4 Abs. 2 Satz 2) 240 153073 Ausnahme (§ 6) 600 15308 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 153081 Auferlegung der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsberichts, von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, zur Information über Sicherheitsmaßnahmen und sonstiger Pflichten (§ 1 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153082 Zulassung der Beschränkung von vorgeschriebenen Informationen (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 153083 Feststellung der Möglichkeit eines Domino-Effekts (§ 15) nach Zeitaufwand 15309 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) 153091 Zulassung (§ 8 Abs. 3) 1 200 153092 Bestimmung (§ 10, § 13, § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 10) nach Zeitaufwand 153093 Verzicht (§ 15 Abs. 9) 600 153094 Verfahrensbilligung für Nachweise (§ 15 Abs. 11) nach Zeitaufwand 153095 Ausnahmen (§ 21) 300 bis 12 000 15310 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). 153101 Ausnahme (§ 4 Abs. 3 oder 7, § 5a Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2) 600 bis 24 000 15311 Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 153111 Festsetzung (§ 5 Abs. 2) 240 15312 Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz (19. BImSchV) 153121 Ausnahme (§ 3 Abs. 2) 480 bis 6 000 15313 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) 153131 Ausnahme (§ 11) 200 bis 800 15314 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 153141 Ausnahme (§ 7) 200 bis 800 15315 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 153151 Ausnahme (§ 8 Abs. 1 oder 2) 60 bis 6 000 153152 Anordnung (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 153153 Ausnahme (§ 10 Abs. 3) 60 bis 3 000 153154 Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen (§ 7 der 26. BImSchV) 50 15316 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 153161 Ausnahme (§ 12) 600 bis 6 000 15317 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 153171 Ausnahme (§ 16) 600 bis 6 000 15318 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 153181 Annahme des Reduzierungsplans (§ 5 Abs. 7) nach Zeitaufwand 153182 Ausnahme (§ 11) 600 bis 6 000 15319 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 153191 Ausnahme (§ 7 Abs. 2) 50 bis 3 000 15320 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 153201 Entscheidung über eine Ausnahme (§ 1 Abs. 2) je Fahrzeug 10 bis 100 153202 Ausgabe einer Plakette (§ 4) 5 154 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, dem TEHG, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und BzBlG 1541 Bekanntgabe - Notifizierung einer sachverständigen Stelle 154101 nach § 26 Abs. 1 auch in Verbindung mit § 28 BImSchG nach Zeitaufwand 154102 nach § 17a Abs. 2 der 1. BImSchV nach Zeitaufwand 154103 nach § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV nach Zeitaufwand 154104 nach § 14 Abs. 2 und/oder 3 der 13. BImSchV nach Zeitaufwand 154105 nach § 10 Abs. 2 und/oder 3 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154106 nach § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV nach Zeitaufwand 154107 nach § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV nach Zeitaufwand 154108 nach § 8 Abs. 3 und/oder 4 der 30. BImSchV nach Zeitaufwand 154109 nach § 5 Abs. 4 der 31. BImSchV nach Zeitaufwand 154110 nach Nr. 5.3.3 der TA Luft nach Zeitaufwand 154111 nach § 5 Abs. 3 TEHG Für Stellen nach § 5 Abs. 3 Satz 3 TEHG ist die Bekanntgabe gebührenfrei. nach Zeitaufwand 154112 nach Art. 15 der Richtlinie 2000/14/EG (Benennung einer zugelassenen Stelle) nach Zeitaufwand 154113 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 154114 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 26 BImSchG nach Zeitaufwand 1542 Bekanntgabe von Sachverständigen, Lehrgängen und sonstige Amtshandlungen 15421 Bekanntgabe als Sachverständiger (§ 29a Abs. 1 BImSchG) nach Zeitaufwand 15422 Überwachung der Tätigkeiten der nach § 29a BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen nach Zeitaufwand 15423 Widerruf einer Bekanntgabe nach § 29a BImSchG nach Zeitaufwand 15424 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV nach Zeitaufwand 15425 Entnahme von Proben (§ 5 Abs. 3 BzBlG) Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 72 15426 Nachtragsbescheid (§ 51 HVwVfG in Verbindung mit § 6 BImSchG) nach Zeitaufwand 15427 Genehmigung von Abweichungen oder Erleichterungen von Monitoringkonzepten gegenüber den Monitoring-Leitlinien 2007 (§ 5 Abs. 1 Satz 1 TEHG) in Verbindung mit den Monitoring-Leitlinien 2007 (Entscheidung 2007/589/EG der Kommission vom 18.07.2007) nach Zeitaufwand 15428 Prüfung der Emissionsberichte (§ 5 Abs. 4 TEHG) nach Zeitaufwand 155 Amtshandlungen nach den Regelungen zum europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister 1551 Überprüfung von Betreiberdaten/Fristeinhaltung 15511 Qualitätssicherung (bei unvollständigen Betreiberdaten) nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 nach Zeitaufwand 15512 Fristverlängerung (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006) 240 16 Wasserrecht/Wasserwirtschaft 161 Auslagen und Gebühren Die Auslagen nach § 9 HVwKostG sind mit Ausnahme von Sachverständigen- und Bekanntmachungskosten mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt nicht bei Gebühren nach Zeitaufwand. Sofern bei Nr. 164011, 164012 oder 164091 einem externen Sachverständigen die Prüfungsaufgabe an Stelle der Prüfbehörde übertragen wird, sind dessen Kosten als Auslage zu erheben. Die Gebühr reduziert sich dann entsprechend dem Anteil dieser Sachverständigenleistung an der Amtshandlung der Prüftätigkeit. Bei Zugrundelegung von Investitionskosten als Bemessungsgrundlage sind die Kosten für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten nicht zu berücksichtigen. Wird eine Erlaubnis oder eine gehobene Erlaubnis nach Nr. 16203, 16204, 16205, 16211, 16213, 16215, 16218 oder 16219 befristet, ist die Gebühr um 2 v. H. je Jahr der kürzeren Befristung als 30 Jahre zu vermindern. Schließt eine Erlaubnis oder Bewilligung nach § 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) eine Zulassung nach den §§ 14 oder 45 HWG ein, wird die Summe der jeweiligen Einzelgebühren um 25 v. H. reduziert. In jedem Fall ist aber mindestens die höchste der für die einzelnen Gebührentatbestände festgelegten Gebühren zu erheben. Soweit eine zugelassene Wassermenge in eine erlaubte und eine bewilligte Wassermenge aufgeteilt wird, darf die gesamte Gebühr den Betrag nicht überschreiten, welcher zu erheben wäre, wenn die Gesamtwassermenge nach dem Status der Bewilligung zugelassen worden wäre. Die Planfeststellung und Plangenehmigung umfassen alle Gebühren für die durch die Konzentrationswirkung ersetzten behördlichen Entscheidungen mit Ausnahme der wasserrechtlichen Zulassungen für die im Zusammenhang mit den Maßnahmen vorgesehenen Gewässerbenutzungen. 162 Erlaubnisse, gehobene Erlaubnisse, Bewilligungen, Prüfungen, Bestätigungen 16201 Enthält ein Gebührentatbestand nur die Erlaubnis, wird aber eine gehobene Erlaubnis oder eine Bewilligung erteilt, so sind 200 v. H. der Gebühr der entsprechenden Erlaubnis zu erheben. 162011 Wird im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis für eine Abwassereinleitung eine Prüfung der Abwasserbehandlungsanlage oder der zugehörigen Abwasseranlage erforderlich, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25 v. H. 16202 Erlaubnis für die Errichtung und/oder den Betrieb 162021 eines Feuchtbiotops 200 162022 einer nicht gewerblich genutzten Teichanlage 1620221 für die Grund- oder Oberflächenwasserentnahme je Entnahmestelle 150 mindestens 300 1620222 für die Wassereinleitung je Einleitestelle 200 mindestens 400 162023 bei einer gewerblich genutzten Teichanlage 200 v. H. von Nr. 1620221 und 1620222 16203 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme und Wiedereinleitung zur Betriebswasserversorgung für Kühlzwecke für eine Jahresmenge 1620301 bis 300 000 m³ 3 600 1620302 bis 500 000 m³ 5 400 1620303 bis 1 Mio. m³ 10 500 1620304 bis 2,5 Mio. m³ 27 000 1620305 bis 5 Mio. m³ 39 000 1620306 bis 10 Mio. m³ 60 000 1620307 bis 25 Mio. m³ 92 000 1620308 bis 50 Mio. m³ 130 000 1620309 bis 100 Mio. m³ 210 000 1620310 bis 250 Mio. m³ 300 000 1620311 bis 500 Mio. m³ 395 000 1620312 bis 1 Mrd. m³ 525 000 1620313 über 1 Mrd. m³ 650 000 1620314 bei Zulassung nur der Entnahme oder nur der Einleitung von Kühlwasser 50 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620313 16204 Erlaubnis für die Oberflächenwasserentnahme für Brauchwasserzwecke, ggf. einschließlich Kühlwasser (ohne Wiedereinleitung), für eine Jahresmenge 1620401 bis 10 000 m3 350 1620402 bis 100 000 m3 780 1620403 bis 250 000 m3 2 000 1620404 bis 500 000 m3 4 800 1620405 bis 1 Mio. m3 9 000 1620406 bis 2,5 Mio. m3 15 000 1620407 bis 5 Mio. m3 21 500 1620408 bis 10 Mio. m3 32 500 1620409 bis 25 Mio. m3 54 000 1620410 bis 50 Mio. m3 84 000 1620411 bis 100 Mio. m3 120 000 1620412 bis 200 Mio. m3 150 000 1620413 über 200 Mio. m3 180 000 16205 Erlaubnis nach Nr. 16203 oder 16204 für die Entnahme aus Grundwasser 150 v. H. von Nr. 1620301 bis 1620314 oder 1620401 bis 1620413 16206 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zur Wassernutzung für eine Wasserkraftanlage 162061 bis 30 kW 1 800 162062 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 75 höchstens 15 000 16207 Erlaubnis für die Gewässerbenutzung für den Betrieb einer Wärmepumpe für eine Anlage 162071 bis 30 kW 350 162072 über 30 kW je weitere kW zusätzlich 20 höchstens 3 000 162073 Hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Ladesamtes für Umwelt und Geologie nach Nr. 191141 und 191142 16208 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer zur Bewässerung 162081 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine zu bewässernde Fläche 1620811 bis 30 ha je ha 23 mindestens 240 1620812 bis 100 ha 1 050 1620813 bis 500 ha 2 100 1620814 bis 1 000 ha 3 500 1620815 über 1 000 ha je weitere 500 ha zusätzlich 480 162082 einer sonstigen Fläche (z.B. Sport- oder Grünanlage) 180 16209 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser zur Bewässerung 162091 einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, einer Baumschule oder für den Erwerbsgartenbau, für eine Entnahmemenge 1620911 bis 500 m³ 350 1620912 bis 1 000 m³ 780 1620913 bis 50 000 m³ 2 000 1620914 bis 500 000 m³ 3 300 1620915 bis 750 000 m³ 6 000 1620916 bis 1 Mio. m³ 7 300 1620917 bis 2,5 Mio. m³ 15 000 1620918 über 2,5 Mio. m³ 24 000 162092 einer sonstigen Fläche 270 162093 eines Golfplatzes je Entnahmemenge 1620931 bis 1 000 m³ 350 1620932 bis 50 000 m³ 780 1620933 bis 500 000 m³ 2 000 1620934 bis 750 000 m³ 3 300 1620935 bis 1 Mio. m³ 6 000 16210 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Notversorgungszwecke 350 16211 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Grundwasser für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621101 bis 500 m³ 420 1621102 bis 1 000 m³ 936 1621103 bis 50 000 m³ 2 400 1621104 bis 100 000 m³ 3 000 1621105 bis 250 000 m³ 4 200 1621106 bis 500 000 m³ 6 000 1621107 bis 750 000 m³ 7 200 1621108 bis 1 Mio. m³ 8 760 1621109 bis 2,5 Mio. m³ 18 000 1621110 bis 5 Mio. m³ 28 800 1621111 bis 10 Mio. m³ 42 600 1621112 bis 20 Mio. m³ 78 000 1621113 über 20 Mio. m³ 117 600 16212 Erlaubnis, gehobene Erlaubnis oder Bewilligung für die Mineralwasserentnahme 500 v. H. von Nr. 1621101 bis 1621113 16213 Erlaubnis für die Wasserentnahme aus Oberflächengewässer für Trinkwasserzwecke, für eine Jahresmenge 1621301 bis 500 m³ 420 1621302 bis 1 000 m³ 936 1621303 bis 50 000 m³ 1 920 1621304 bis 500 000 m³ 3 120 1621305 bis 750 000 m³ 5 400 1621306 bis 1 Mio. m³ 7 200 1621307 bis 2,5 Mio. m³ 13 200 1621308 bis 5 Mio. m³ 21 600 1621309 bis 10 Mio. m³ 36 000 1621310 bis 20 Mio. m³ 54 000 1621311 über 20 Mio. m³ 72 000 16214 Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung, Ableitung und Einleitung des geförderten Wassers in ein Gewässer (Gewässerbenutzung) oder in eine Abwasseranlage (Indirekteinleitung) 162141 zum Trockenhalten von Siedlungseinrichtungen in Gebieten, in denen das Grundwasser aufgrund der geologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen meteorologischen Verhältnisse starken Schwankungen unterliegt 1 980 162142 für andere Anlagen bei Benutzung bis zur Dauer von einem Jahr und einer Wassermenge 1621421 bis 150 m³ je Tag 360 1621422 bis 300 m³ je Tag 720 1621423 bis 1 500 m3 je Tag 2 880 1621424 bis 3 000 m3 je Tag 4 320 1621425 über 3 000 m3 je Tag 5 040 162143 für andere Anlagen bei Benutzung über einem Jahr je weiteres angefangene Jahr zusätzlich 10 v. H. von Nr. 1621421 bis 1621425 162144 Beratung vor Antragstellung Schließt sich unmittelbar ein Erlaubnisverfahren an, wird die Gebühr bei den Gebühren nach Nr. 162141 bis 1621425 angerechnet. 100 bis 300 16215 Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Grundwasseranreicherung oder zur Einleitung des Wassers in den Untergrund (Infiltration) 162151 für die Entnahme 4 320 bis 84 000 162152 für die Einleitung (Infiltration) 2 880 bis 57 600 16216 Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus einem Trennsystem in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund nach Zeitaufwand 16217 Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus einer Regenentlastungsanlage Die Gebühr schließt den EDV-Aufwand bei Schmutzfrachtsimulationsmodell (SMUSI)-Nachweis nicht ein. nach Zeitaufwand 162171 bei Anwendung eines Rechnerprogramms/einer EDV-Anlage, zusätzlich je Rechnerarbeitsminute 0,38 16218 Erlaubnis für die Einleitung aus einer kommunalen Kläranlagen oder einer Kleinkläranlage Die Gebühr bezieht sich auf Einwohnerwerte (EW), für die die Anlage bemessen ist (1 EW entspricht 60 g BSB5 je Tag oder 150 l Wasser je Tag). 162181 bis 50 EW Die Gebühr schließt die Einleitung von Niederschlagswasser hinter der Kleinkläranlage ein. 750 162182 bis 1 000 EW 1 500 162183 bis 5 000 EW 2 400 162184 bis 10 000 EW 3 600 162185 bis 100 000 EW 6 000 162186 über 100 000 EW 10 500 16219 Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem Anwendungsbereich der Anhänge 2 bis 57 der Abwasserverordnung (AbwV) für eine Anlage mit überwiegend organisch belastetem Abwasser 162191 bis 1 000 EW 300 bis 3 000 162192 bis 5 000 EW 4 800 162193 bis 10 000 EW 7 200 162194 bis 100 000 EW 12 000 162195 bis 500 000 EW 21 000 162196 bis 1 Mio. EW 42 000 162197 über 1 Mio. EW 72 000 162198 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 300 bis 21 000 16220 Erlaubnis für die Einleitung aus einer Teilortskanalisationen bis zum Anschluss an die Kläranlage, für eine Anlage 162201 bis 50 angeschlossene EW 750 162202 bis 500 angeschlossene EW 1 300 162203 bis 2 000 angeschlossene EW 2 000 162204 über 2 000 angeschlossene EW 2 400 16221 Erlaubnis für das Einleiten oder Versickern von gereinigtem Abwasser in den Untergrund (ohne Niederschlagswasser), für eine Jahreswassermenge 162211 bis 3 000 m³ 720 162212 über 3 000 m³ 1 200 bis 12 000 16222 Erlaubnis für die Einleitung von oberflächennahem Grundwasser (z. B. Drainagen) in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund 162221 bis zu 5 Einleitestellen 280 162222 über 5 Einleitestellen je weitere Einleitestelle zusätzlich 12 16223 Erlaubnispflichtige Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleiter) 300 bis 12 000 16224 Erlaubnis für das Aufstauen, Absenken, Ableiten oder Umleiten von Oberflächengewässer 300 bis 3 000 16225 Erlaubnis für die Entnahme von Feststoffen aus Oberflächengewässer 600 bis 6 000 16226 Erlaubnis für die Zulassung von Versuchsbohrungen zur Grundwassererschließung einschließlich der Grundwasserentnahme zum Zwecke von Pumpversuchen und zur Ableitung des geförderten Wassers 500 bis 3 000 16227 Zulassung vorzeitigen Beginns 162271 einer Benutzung nach § 9a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 20 v. H. von Nr. 16201 bis 16226 oder von Nr. 16228, oder von Nr. 16232 mindestens 300 162272 einer Ausbaumaßnahme durch Abbau von Lagerstätten (§ 31 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 oder 1633 mindestens 480 162273 einer sonstigen Ausbaumaßnahme (§ 31 WHG) 0,1 v. H. der Investitionskosten mindestens 180 162274 bei Genehmigung einer Anlage nach § 45 HWG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 164012 bis 1640123 16228 Erlaubnis für das Einbringen fester Stoffe in ein Gewässer (einschließlich Gestattung des Befahrens von Gewässern mit Motorfahrzeugen im Einzelfall) nach Zeitaufwand 16229 Ausgleich von Rechten und Befugnissen (§ 68 HWG) 200 bis 3 000 16230 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Zulassung einer Kies- oder Sandgrube oder einer sonstigen Lagerstätte, wenn eine planmäßige Verfüllung vorgesehen ist (§ 3 WHG) 40 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16231 Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser oder Oberflächengewässer bei der Verfüllung einer in früherer Zeit ausgebeuteten Kiesgrube oder einer sonstigen Lagerstätte (§ 3 WHG) 20 v. H. von Nr. 16311 bis 16316 16232 Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung, die nicht von Nr. 162 bis 16231 erfasst wird nach Zeitaufwand 16233 Umweltverträglichkeitsprüfung 162331 Die Auslagen sind mit Ausnahme von Sachverständigenkosten mit der Gebühr abgegolten. 162332 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 162333 angerechnet. nach Zeitaufwand mindestens 180 162333 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens nach dem HWG in Verbindung mit WHG, UVPG für Maßnahmen mit Investitionskosten 1623331 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand mindestens 350 1623332 über 50 000 EUR Zuschlag von 20 v. H. auf die Gebühr des wasserrechtlichen Verfahrens, dem die Maßnahme zugeordnet ist 16234 Bestätigung der Wasserbehörde über die Erreichung des guten ökologischen Zustands oder der wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustands einer Wasserkraftanlage nach § 23 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG) 300 bis 5 000 163 Entscheidungen über den Ausbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (§ 10 HWG und § 31 WHG) 1631 durch Planfeststellung bei einer Kies- oder Sandgrube oder bei einer sonstigen Lagerstätte Die Berechnungsmenge umfasst das gesamte Abbauvolumen des auszubeutenden oder ausgebeuteten Materials einschließlich Abraum und Deckschichten. Für eine Maßnahme mit einem Abbauvolumen 16311 bis 50 000 m³ 1 350 16312 bis 100 000 m3 1 350 zuzüglich je m3 0,015 16313 bis 500 000 m3 3 000 zuzüglich je m3 0,012 16314 bis 1 Mio. m3 11 500 zuzüglich je m3 0,010 16315 bis 2 Mio. m3 21 000 zuzüglich je m3 0,006 16316 über 2 Mio. m3 33 000 zuzüglich je m3 0,005 1632 durch Planfeststellung in einem sonstigen Fall, für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16321 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16322 bis 25 Mio. EUR 24 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 16323 über 25 Mio. EUR 265 000 1633 durch Plangenehmigung für eine Maßnahme mit Investitionskosten 16331 bis 26 000 EUR nach Zeitaufwand 16332 bis 25 Mio. EUR und darüber 60 v. H. von Nr. 16322 oder 16323 164 Zulassungen und Befreiungen, Ausnahmegenehmigungen, Feststellungen, Anordnungen 16401 Zulassung (Genehmigung) für 164011 eine Rohrleitungsanlage nach § 20 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19.3 bis 19.7 UVPG, gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Erteilung der Erlaubnis nach § 19f WHG, für Maßnahmen mit Investitionskosten 1640111 bis 50 000 EUR nach Zeitaufwand 1640112 bis 25 Mio. EUR 7,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640113 über 25 Mio. EUR 90 000 164012 eine Anlage nach § 45 Abs. 1 HWG, § 20 UVPG, einschließlich technischer Ausrüstung oder Befreiung von einem Verbot nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 3 HWG, mit Investitionskosten 1640121 bis 50 000 EUR 500 bis 2 000 1640122 bis 25 Mio. EUR 16,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 HOAI, der das Bauprojekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 1640123 über 25 Mio. EUR 198 000 1640124 Fortsetzung anhängiger Genehmigungsverfahren nach Nr. 1640121 bis 1640123 16402 Ausnahmegenehmigung in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet, Anordnung außerhalb eines Wasser- oder Heilquellenschutzgebiets (§ 33 oder § 34 HWG) oder Genehmigung einer Arbeit in Heilquellenschutzgebieten (§ 88 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 220 16403 Zulassung einer Abweichung vom Regelumfang oder -turnus der Rohwasseruntersuchungen nach § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 4 der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) 30 bis 1 200 16404 Befreiung von einem Verbot nach § 18 Abs. 3 HWG in den Fällen des § 18 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 HWG 120 16405 Genehmigung der Außerbetriebsetzung einer Stauanlage (§ 23 Abs. 4 HWG) je 1 Mio. m3 Stauraum 6 mindestens 120 16406 Setzen von Staumarken (§ 23 Abs. 1 HWG) nach Zeitaufwand 16407 Erweiterung oder Beschränkung einer erlaubnisfreien Benutzung nach § 38 HWG nach Zeitaufwand 16408 Entscheidung über das Entfallen der Pflicht zur Übernahme des Abwassers (§ 43 Abs. 4 Nr. 7 HWG) oder Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen der Abwassereigenkontrollverordnung (§ 8 EKVO) 120 bis 1 200 16409 Genehmigung nach § 14 HWG oder Befreiung von einem Verbot nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 HWG 164091 für die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage in Gewässern im Uferbereich sowie im Überschwemmungsgebiet (§ 14 Abs. 3 HWG); die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage sowie die Verlegung von Leitungen an und auf Deichen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 HWG), für eine Anlage mit Investitionskosten 1640911 bis 25 000 EUR 120 bis 1 800 1640912 bis 1 Mio. EUR 1 801 bis 6 000 1640913 bis 5 Mio. EUR 6 001 bis 18 000 1640914 bis 10 Mio. EUR 18 001 bis 30 000 1640915 über 10 Mio. EUR 36 000 164092 für eine Maßnahme im Gewässer, im Uferbereich oder in einem Überschwemmungsgebiet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 HWG); für eine Maßnahme an und auf Deichen (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 HWG) nach Zeitaufwand 164093 Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten und im Uferbereich (§ 14 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16410 Amtshandlungen bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach der Anlagenverordnung (VAwS) in Verbindung mit dem WHG und dem HWG 164101 Bauartzulassung (§ 19h WHG, § 16 VAwS) 600 bis 12 000 164102 Eignungsfeststellung (§ 19h WHG, § 16 VAwS) 120 bis 12 000 16411 Zulassung von Abläufen (§ 3 Nr. 5 VAwS) oder einer Anlage ohne Betriebsanweisung (§ 3 Nr. 6 VAwS), Festlegung der Wassergefährdungsklasse (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 VAwS) oder Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen an Anlagen (§ 7 Abs. 2 und 3 VAwS) 120 bis 3 000 16412 Zulassung einer Anlage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet (§ 10 Abs. 1 VAwS) oder Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 4 und 5 VAwS) oder Zustimmung zu einer abweichenden Maßnahme bei einer unterirdischen Rohrleitung (§ 12 VAwS) 300 bis 3 000 16413 Nachtrag oder Neufassung einer Bauartzulassung oder einer Eignungsfeststellung (§ 19h WHG und § 16 VAwS) 120 bis 3 000 16414 Anordnung der Wasserbehörde zur Einbindung eines Sachverständigen zur Katasterüberarbeitung (§ 11 Abs. 5 VAwS), Ausnahmen von den Anforderungen (§ 10 Abs. 2 und 3 VAwS) in einem Schutzgebiet (§ 10 Abs. 5 VAwS), Zulassung eines Anschlusses an Entwässerungsleitungen (Anhang 1 Nr. 6 Abs. 3 VAwS), Zulassung einer abweichenden Kühl- oder Heizeinrichtung (Anhang 1 Nr. 8 VAwS) nach Zeitaufwand 16415 Befreiung von der Prüfpflicht (§ 23 Abs. 2 VAwS) 120 bis 12 000 16416 Nachträgliche Anordnung einer Maßnahme nach § 5 WHG ausgenommen nach einem entschädigungspflichtigen Widerruf nach §§ 12 Abs. 1 und 15 Abs. 4 Satz 1 WHG oder Anordnung einer Maßnahme nach § 74 HWG nach Zeitaufwand 16417 Mindestabflussfestsetzung bei einer Wasserkraftanlage nach § 5 WHG und § 53 HWG 180 bis 720 16418 Anordnung einer Duldungspflicht nach § 9 Abs. 6, § 23 Abs. 2, § 28 HWG und von Zwangsrechten nach §§ 63 bis 65 HWG nach Zeitaufwand 16419 Festsetzungsbescheid über eine Entschädigung (§ 69 Abs. 2 und 3 HWG) nach Zeitaufwand 16420 Bestimmung von Inhalt und Umfang eines alten Rechts nach § 87 Abs. 3 HWG (ausgenommen Mindestabflussfestsetzung bei Wasserkraftanlagen) sowie dem Widerruf eines alten Rechts nach § 15 Abs. 4 Satz 2 WHG nach Zeitaufwand 16421 EDV-gesteuerte Anordnung der Prüfung einer Anlage nach § 19g WHG 30 16422 EDV-gesteuerte Anordnung der Beseitigung von Mängeln einer Anlage nach § 19g WHG 45 16423 Anordnung einer Unterhaltungsmaßnahme für oberirdische Gewässer (§ 8 Abs. 3 HWG) nach Zeitaufwand 16424 Anordnung zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 16 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16425 Anordnung zur Deichwiederherstellung (§ 17 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 16426 Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen an Deichen (§ 19 Abs. 2 HWG) nach Zeitaufwand 165 Überwachung und Untersuchungen 1651 Überwachungsmaßnahme (§§ 53 und 61 HWG) 16511 Örtliche Prüfung nach § 61 HWG sowie damit verbundene Auswertung und Bewertung (ohne Probenahme und Abwasseruntersuchungen) von Abwasserbehandlungsanlagen 165111 bis 50 EW 120 165112 bis 1 000 EW 180 165113 bis 5 000 EW 240 165114 bis 10 000 EW 300 165115 bis 100 000 EW 600 165116 bis 500 000 EW 950 165117 bis 1 Mio. EW 1 200 165118 über 1 Mio. EW 1 440 165119 mit überwiegend anorganisch belastetem Abwasser 200 bis 600 1652 Abwasseruntersuchung (§ 61 Abs. 2 HWG) Probenahme und Feldmessung von Abwasser mit Probenahme an einer Messstelle, einschließlich Berichterstellung Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für Laboruntersuchungen mit der Gebühr abgegolten. 16521 Einleitung aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, für eine Anlage 1652101 bis 50 EW 95 1652102 bis 1 000 EW 180 1652103 bis 5 000 EW 240 1652104 bis 10 000 EW 300 1652105 bis 100 000 EW 360 1652106 über 100 000 EW 420 1652107 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich zu Nr. 1652101 bis 1652106 je Messstelle 45 1652108 jede weitere Berichterstellung zu Nr. 1652101 bis 1652107 nach Zeitaufwand 1652109 Probenahme und Feldmessung mit geringem Aufwand einschließlich Berichterstellung je Messstelle 190 1652110 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16522 Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen 165221 bis 10.000 Einwohnergleichwerte (EGW) 480 165222 bis 100.000 EGW 720 165223 über 100.000 EGW 840 165224 Probenahme, Feldmessung mit Berichterstellung bei einer Kühlwassereinleitung, einschließlich einer Probe an der Messstelle 540 165225 jede weitere Probenahme zusätzlich zu Nr. 165221 bis 165223 oder 16224 je Messstelle 70 165226 jede zusätzliche Berichterstellung zu Nr. 165221 bis 165225 nach Zeitaufwand 165227 Probenahme und Feldmessung mit geringen Aufwand, einschließlich Berichterstattung je Messstelle 190 165228 jede weitere Probenahme (Abwasser oder Gewässer) zusätzlich je Messstelle 45 16523 Küvettenschnelltest (Abwasseruntersuchung nach HWG) je Probe und Parameter 30 1653 Probenahme und Feldmessung zur Überwachung der Salzwasserversenkung (Brunnen oder Quelle) 16531 Sachaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung je Tag 70 16532 Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtung nach Zeitaufwand 16533 Berichterstellung nach Zeitaufwand 16534 Gewässerkundliche Tabellen (Jahreslisten, Monatslisten, Häufigkeits- oder Dauerzahlen) je Kopie 0,24 16535 Abflussmessung 165351 Grundkosten je Messung 84 165352 bis 3 Messpunkte zusätzlich je Lotrechte 12 165353 jeder weitere Messpunkt zusätzlich 6 165354 Auswertung 23 16536 Umweltanalytik, allgemeine und apparative Bestimmungen 165361 Härte eines Wassers nach DIN 38 409-H6 (Säuren-/Basenkapazität) oder Calcium, maßanalytisch nach DIN 38 406-E3-2 oder Chlorid, potentiometrisch nach DIN 38 405- D1-2 je Probe 54 165362 Sulfat, gravimetrisch nach DIN 38 405-D5-2 aus ungefärbter Probe 42 165363 Bromid, Chlorid, Nitrat, Nitrit, Othophosphat, Sulfat mit Ionenchromatograph nach DIN 38 405-D19, Stickstoff gesamt mit Ionenchromatograph nach DIN 38 409-H27 je Probe und Parameter 36 165364 Aluminium, Barium, Calcium, Eisen, Magnesium, Mangan, Natrium, Zink, Kalium, Phosphor nach DIN EN ISO 1185 je Probe und Element 48 1654 Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme 16541 Überprüfung einer Talsperre (§§ 22 und 61 HWG) 165411 Becken mit einem Stauraum bis 1 Mio. m³ oder einem Stauziel bis 15 m 2 840 165412 Becken mit einem Stauraum von über 1 Mio. m³ oder einem Stauziel von über 15 m 5 680 1655 Andere Überwachungsmaßnahme oder Anordnung im Rahmen der Wasseraufsicht nach §§ 48 Abs. 5, §§ 53, 61 HWG oder Anordnung nach § 74 HWG nach Zeitaufwand 1656 Wasserrechtliche Bauaufsicht, Bauüberwachung und Bauabnahme (§ 52 oder §§ 53 und 61 HWG) nach Zeitaufwand mindestens 180 166 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1661 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 16201 bis 1656 enthalten nach Zeitaufwand 1662 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 167 Umwelttechnische Tätigkeiten und Prüfungen 1671 Umwelttechnische Untersuchungen, zusätzlich zu Nr. 16201 bis 1662 nach Nr. 19101 bis 1933 und 196 bis 1987 1672 Stellungnahme, Gutachten oder Berichterstellung zu Verfahren der Abwasserbehandlung und zu verfahrenstechnischen Fragestellungen, zu Genehmigungsanträgen für Abwasserbehandlungsanlagen aus verfahrenstechnischer Sicht, zu Schmutzfrachtberechnungen, zu Ergebnissen der Eigenkontrolle, zur Festlegung von Einleitungsbedingungen, zu Anträgen nach BImSchG, zu Vermeidungsmaßnahmen (Menge, Schädlichkeit von Abwasser), zu Belastungen mit organischen Einzelkomponenten und zu deren Bewertung zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben aufgrund Proben Dritter, zu Fragen wassergefährdender Stoffe oder zur Belastung stehender und fließender Gewässer nach Zeitaufwand 1673 Fachliche Beratung, Untersuchung, Bewertung der Funktion von Abwasserbehandlungsmaßnahmen, der Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe im Rahmen von Betriebsbegehungen, Beurteilung von Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich Verfahrenstechnik und Reinigungsleistung (Stand der Technik, allgemein anerkannte Regeln der Technik), Bewertung der Auswirkungen von Abwassereinleitungen auf den Vorfluter, Aufstellung von Eigenmessprogrammen nach der EKVO und nach dem HWG oder physikalische, chemische oder biologische Sonderuntersuchungen im Rahmen von limnologischen Gutachten, betrieblichen Gewässerschutzinspektionen (BGI) bei Betrieben, die nicht gewässerschutzkonform sind Abwasseruntersuchungen nach § 61 Abs. 2 HWG sind nach Nr. 1652101 bis 165223 zu berechnen nach Zeitaufwand 17 Bodenschutz und Altlasten 171 Auslagen und Gebühren nach Nr. 161 172 Maßnahmen zum Bodenschutz sowie zur Erkundung, Sicherung oder Sanierung von Altlasten 17201 Anordnung zur Entsiegelung (§ 5 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)) nach Zeitaufwand 17202 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen durch die in § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodSchG genannten Personen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17203 Anordnung oder Zustimmung zur Durchführung von Untersuchungen zur Entscheidung über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und den §§ 10 und 11 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG)) nach Zeitaufwand 17204 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Untersuchungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 9 Abs. 2 oder § 13 Abs. 1 BBodSchG und nach §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17205 Anordnung der notwendigen Maßnahmen oder Zustimmung zur Erfüllung der Pflichten aus §§ 4 und 7 BBodSchG und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 BBodSchG erlassenen Rechtsverordnungen gegenüber den Verpflichteten (§ 10 Abs. 1 BBodSchG und § 2 Abs. 2 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17206 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Sanierungsvereinbarung (§ 54 Satz 2 HVwVfG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17207 Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans (§ 13 Abs. 1 BBodSchG und §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17208 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans, Zustimmung zu einer Sanierung oder sonstigen Veränderung (§ 13 Abs. 6 BBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17209 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen oder Zustimmung hierzu; sonstige Anordnungen oder Zustimmungen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Dritten Teil des BBodSchG (§ 15 Abs. 2 und 3 und § 16 BBodSchG, auch in Verbindung mit §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17210 Festsetzung eines Ausgleichbetrags (§ 25 Abs. 1 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17211 Duldungsverfügung (§ 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 1 oder § 16 Abs. 1 BBodSchG, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 und 2 HAltBodSchG sowie §§ 10 und 11 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17212 Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG) oder der Sanierungspflichtigkeit (§ 11 Abs. 6 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 17213 Feststellung über das Erreichen des Sanierungsziels nach Abschluss von Maßnahmen oder Teilmaßnahmen (§ 11 Abs. 5 HAltBodSchG entsprechend, § 5 Abs. 1 und 3 BBodSchG) nach Zeitaufwand 17214 Beratung, Begutachtung und Bewertung von Untersuchungsergebnissen oder Maßnahmen auf Anforderung nach Zeitaufwand 17215 Behördliche Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Zeitaufwand 17216 Datenauskünfte aus dem Altflächen-Informationssystem Hessen (ALTIS) und der Analysendatei Altlasten und Grundwasserschadensfälle (ANAG) nach Nr. 19271 bis 19273 173 Änderung oder Verlängerung von Entscheidungen 1731 Änderung oder Verlängerung einer Entscheidung, soweit nicht in Nr. 17201 bis 17209 enthalten nach Zeitaufwand 1732 Verlängerung der im Genehmigungsbescheid genannten Frist für den Beginn der Errichtung oder des Baus einer Maßnahme 300 174 Geologische und umwelttechnische Untersuchungen zusätzlich zu Nr. 17201 bis 1732 nach Nr. 19101 bis 1933 und 1961 bis 1987 18 Kreislauf-/Abfallwirtschaft 181 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) 18101 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung (§ 15 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18102 Zustimmung zur Übertragung von Pflichten (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3) oder Übertragung von Pflichten (§ 18 Abs. 2) 1 200 18103 Verpflichtung (§ 17 Abs. 4, § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 5) oder Festsetzung des Entgelts für die Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage (§ 28 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 18104 Genehmigung einer Gebührensatzung (§ 17 Abs. 5) nach Zeitaufwand 18105 Anordnung im Einzelfall (§ 21) nach Zeitaufwand 18106 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c, 3e UVPG) nach Zeitaufwand mindestens 180 18107 Freistellung von Pflichten zur Nachweisführung sowie von Verpflichtungen nach § 49 oder § 25 Abs. 3 oder Feststellung nach § 25 Abs. 6 nach Zeitaufwand 18108 Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen (§ 27 Abs. 2) 100 bis 3 000 18109 Übertragung der Abfallbeseitigung (§ 28 Abs. 2) 120 bis 3 600 18110 Duldungsanordnung oder Verpflichtung eines Dritten (§ 28 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18111 Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie Anrechenbare Kosten nach Nr. 181111 und 181112 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100 000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. 181111 Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 2) 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 181112 Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs (§ 31 Abs. 3) 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 43 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), der das Bauobjekt nach Anlage 3, Nr. 3.4 HOAI zugeordnet ist 18112 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Verfahrens nach § 31 Abs. 2 (Planfeststellung) 30 v. H. von Nr. 181111 und 181112 mindestens 180 18113 Prüfung einer Anzeige (§ 31 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18114 Nachträgliche Auflagen über Anforderungen an eine Deponie oder ihren Betrieb nach Planfeststellungsbeschluss oder Genehmigung nach § 32 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit der Deponieverordnung (DepV) soweit nicht die Gebührentatbestände der Nr. 18311 zutreffen nach Zeitaufwand 18115 Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 77 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und § 34 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18116 Überprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 KrW-/AbfG auch in Verbindung mit § 22 DepV nach Zeitaufwand 18117 Zulassung eines vorzeitigen Beginns (§ 33) 181171 im Planfeststellungsverfahren 30 v. H. von Nr. 181111 181172 im Genehmigungsverfahren 15 v .H. von Nr. 181112 18118 Anordnung oder Untersagung (§ 35 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18119 Anordnung bei Stilllegung einer Deponie (§ 36 Abs. 2 Satz 1) nach Zeitaufwand 18120 Feststellung des Abschlusses der Stilllegung oder der Nachsorgephase (§ 36 Abs. 3 oder 5) nach Zeitaufwand 18121 Überwachungsmaßnahme, soweit diese durch Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften veranlasst ist (§ 40 Abs. 1) oder Prüfung oder Anordnung zur Prüfung des Zustands und Betriebs einer Anlage (§ 40 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18122 Anordnung zur Nachweis- oder Registerführung oder zur Festlegung von Anforderungen (§ 44 Abs. 1) nach Zeitaufwand 18123 Erteilung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 1 000 18124 Änderung der Genehmigung eines Vermittlungsgeschäfts (§ 50 Abs. 1) 200 18125 Prüfung einer Anzeige (§ 51 Abs. 1) 50 18126 Erteilung einer Auflage oder Untersagung einer Tätigkeit (§ 51 Abs. 2) nach Zeitaufwand 18127 Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag (§ 52 Abs. 1 Satz 2) 300 bis 3 000 18128 Allgemeine Zustimmung zu Überwachungsverträgen (§ 52 Abs. 1 Satz 2) oder Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (§ 52 Abs. 3) 3 000 bis 30 000 18129 Anordnung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 54 Abs. 2) 300 182 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) 1821 Zuweisung durch den Zentralen Träger (§ 11 Abs. 4) 18211 in eine eigene Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage 190 18212 in eine fremde Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlage, soweit es sich für den zentralen Träger um regelmäßige Zuweisungen in die jeweilige Anlage handelt 190 18213 in einem sonstigen Fall nach Zeitaufwand 1822 Bestätigung bei einer außerhessischen freiwilligen Rücknahme (§ 12 Abs. 2 Nr. 2) 30 bis 600 1823 Zulassung einer Ausnahme (§ 16 Abs. 6), Anordnung einer Veränderungssperre (§ 17 Abs. 2), Festlegung eines Planungsgebiets (§ 17 Abs. 4) oder Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 17 Abs. 6) 180 bis 1 800 1824 Maßnahme der Überwachung (§ 19 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1825 Festsetzung der Aufwendungen gegenüber dem Vorhabensträger (§ 23) nach Zeitaufwand 183 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG 18301 Amtshandlungen nach der Altölverordnung 183011 Zulassung von Ausnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 2) nach Zeitaufwand 183012 Anordnung zur Durchführung der Untersuchung durch eine bestimmte Untersuchungsstelle (§ 5 Abs. 2) 120 183013 Maßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (§ 5 Abs. 4) nach Zeitaufwand 18302 Amtshandlungen nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 183021 Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall (§ 2), Gestattung der Bestellung von nicht betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 4) oder Gestattung der Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall für den Bereich eines Konzerns (§ 5) 300 bis 3 000 18303 Amtshandlungen nach der Verpackungsverordnung 183031 Feststellung eines Systems (§ 6 Abs. 5 Satz 1) nach Zeitaufwand 183032 Weitergehende Prüfung der Nachweise (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 1) oder Untersagung der Aufnahme von Verpackungen in ein duales System (Anhang I Nr. 3 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 183033 Prüfung der Nachweise zu den Anforderungen an die Erfassung und Verwertung des Anhangs I zu § 6 (Mengenstromnachweis), soweit die Prüfung über die Vorlage der Bescheinigung eines Sachverständigen hinausgeht 500 bis 10 000 18304 Amtshandlungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 183041 Abweichende Einstufung eines Abfalls (§ 3 Abs. 3 AVV, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 4 KrW-/AbfG) 180 bis 3 000 18305 Amtshandlungen nach der Nachweisverordnung 183051 Erteilung oder Änderung der Bestätigung eines Entsorgungs- oder Sammelentsorgungsnachweises (§ 5 Abs. 1), auch durch Fristablauf (§ 5 Abs. 5) oder Zulassung besonderer Nachweisführung (§ 14). nach Zeitaufwand 183052 Anordnung zur Nachweisführung (§ 8 Abs. 1 oder 2) oder Bestimmung einer besonderen Nachweisführung (§ 27 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183053 Freistellung eines Abfallentsorgers (§ 7 Abs. 3) 300 bis 12 000 183054 Prüfung einer Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren nach § 7 Abs. 4 oder § 9 Abs. 3 durch die für den Erzeuger oder Sammler zuständige Behörde 70 1830541 bei Übermittlung der Nachweisdaten in elektronischer Form 50 1830542 bei nachträglicher Änderung einer Nachweiserklärung 30 1830543 Aufforderung zur Vorlage eines Entsorgungsnachweises/einer Nachweiserklärung (§§ 6 und 7 Abs. 4) 40 183055 Freistellung von der Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern (§ 26 Abs. 1) 200 bis 5 000 183056 Anordnung zur Registrierung weiterer Angaben über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle (§ 26 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183057 Bearbeitung eines unvollständig oder unrichtig ausgefüllten Begleitscheins (§ 11) 30 18306 Amtshandlungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) in Verbindung mit § 52 Abs. 3 KrW-/AbfG 183061 Verpflichtung zum Entzug von Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 EfbV oder § 8 Abs. 1 Nr. 2 EgRL) 600 183062 Gestattung (§ 16 EfbV oder § 12 EgRL) 120 183063 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 1 000 183064 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV) 600 18307 Amtshandlungen nach der Transportgenehmigungsverordnung in Verbindung mit § 49 KrW-/AbfG 183071 Erstmalige Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8) 1 000 183072 Änderung einer Transportgenehmigung nach einer wesentlichen Änderung der für die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblichen Umstände (§ 8) 150 183073 Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 1 000 183074 Verlängerung einer Anerkennung eines Fachkundelehrgangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) 600 18308 Amtshandlungen nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) 183081 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der behandelten Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 183082 Anordnung zur Änderung der Anzahl der durchzuführenden Kompostuntersuchungen (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 183083 Zulassung der Begrenzung der Anzahl der Kompostuntersuchungen bei Anlagen mit mehr als 24 000 t/a von Bioabfallbehandlern, die kein Entsorgungsfachbetrieb sind (§ 4 Abs. 6) nach Zeitaufwand 183084 Entscheidung bei Nichteinhaltung der Schwermetallgrenzwerte (§ 4 Abs. 7 oder 8) nach Zeitaufwand 183085 Zulassung einer höheren Aufbringungsmenge (§ 6 Abs. 1 Satz 4) nach Zeitaufwand 183086 Zustimmung für das Aufbringen von Bioabfällen oder Gemischen, die andere als in Anhang 1 genannte Bioabfälle enthalten einschließlich der Anordnung der dafür geforderten zusätzlichen Schadstoffuntersuchungen (§ 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183087 Zulassung von Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für Bodenuntersuchungen bei Abfallstoffen mit niedrigen Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183088 Befreiung von Behandlungspflichten (§ 10 Abs. 2) nach Zeitaufwand 183089 Befreiung von der Vorlage von Untersuchungsergebnissen oder Nachweispflichten (§ 11 Abs. 3) nach Zeitaufwand 18309 Amtshandlungen nach der Gewerbeabfallverordnung 183091 Zulassung von Ausnahmen (§ 3 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183092 Bekanntgabe einer Stelle zur Fremdkontrolle (§ 9 Abs. 6) nach Zeitaufwand 18310 Amtshandlungen nach der Altholzverordnung (AltholzV) 183101 Zustimmung einfacher Prüfverfahren (§ 6 Abs. 3) nach Zeitaufwand 183102 Zulassung anderer Methoden (Anhang IV Nr. 1.5 zu § 6) nach Zeitaufwand 18311 Amtshandlungen nach der DepV 1831101 Abnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnitts (§ 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 HAKA) nach Zeitaufwand 1831102 Zulassung von Ausnahmen zur Errichtung von Deponien (§ 3 Abs. 3 oder 4) nach Zeitaufwand 1831103 Zulassung von Ausnahmen zur Ablagerung von Abfällen (§ 6 Abs. 6) nach Zeitaufwand 1831104 Zulassung von Ausnahmen im Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 3, 5 oder 8) nach Zeitaufwand 1831105 Anordnung zur Festlegung von Kontrolluntersuchung (§ 8 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831106 Entscheidung zur Aufhebung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1831107 Anordnung zur Festlegung von Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1) nach Zeitaufwand 1831108 Zulassung von Ausnahmen (§ 12 Abs. 1 und 3) nach Zeitaufwand 1831109 Entscheidung über Maßnahmenpläne (§ 12 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831110 Anordnung von Maßnahmen (§ 12 Abs. 5) nach Zeitaufwand 1831111 Anordnung einer Sicherheit (§ 18 Abs. 2 oder 3) nach Zeitaufwand 1831112 Entscheidung zur Sicherheit (§ 18 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831113 Zulassung einer temporären Abdeckung (§ 25 Abs. 3) oder einer Befeuchtung/Belüftung (§ 25 Abs. 4) nach Zeitaufwand 1831114 Entscheidung zum Abdichtungssystem und Zulassung von Ausnahmen nach Anhang 1 Nr. 2.1 nach Zeitaufwand 1831115 Zulassung von Ausnahmen bei Abdichtungssystemen nach Anhang 1 Tabelle 1 Fußnote 3, Nr. 2.3.1, Tabelle 2 Fußnote 4 oder Nr. 3 nach Zeitaufwand 1831116 Zulassung von Ausnahmen bei Kriterien nach (Anhang 3 Tabelle 1 Fußnote 1 oder Fußnote 2, Nr. 2 oder Tabelle 2 Fußnote 2 oder Fußnote 10 nach Zeitaufwand 1831117 Entscheidung nach Anhang 4 Nr. 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1831118 Zulassung von Ausnahmen zur Überwachung nach Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 4, Nr. 3.2 oder Nr. 7 nach Zeitaufwand 18312 Amtshandlungen nach der Altfahrzeug-Verordnung 183121 Erlaubnis (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand 183122 Ausnahme nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV nach Zeitaufwand 184 Amtshandlungen nach der Deponieeigenkontroll-Verordnung 1841 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1842 Anordnung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2) nach Zeitaufwand 1843 Zulassung von Ausnahmen (§ 2 Abs. 3 oder § 6 Abs. 1) 120 bis 1 200 185 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 1851 Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen oder Zustimmung (Art. 9 Abs. 1, gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 10, 13 bis 15, 17 Abs. 2, Art. 35, 37, 40 bis 42, 44 bis 46 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1852 Erhebung eines Einwands (Art. 7 Abs. 3, Art. 11, 12, 14 Abs. 4, Art. 15, 35, 37, 38, 42, 44 und 63 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1853 Widerruf einer Zustimmung (Art. 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1854 Vorabzustimmung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1855 Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1856 Maßnahmen aufgrund einer gescheiterten oder illegalen Abfallverbringung (Art. 22 bis 25 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) nach Zeitaufwand 1857 Bearbeitung eines unvollständig, unrichtig oder unleserlich ausgefüllten oder erst nach Anforderung vorgelegten Begleitdokuments nach Anhang IB oder nach der Bescheinigung (Art. 15 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) 30 1858 Anordnungen im Einzelfall (§ 13 AbfVerbrG) nach Zeitaufwand 186 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe 1861 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b nach Zeitaufwand 187 Amtshandlungen im Rahmen der Notifizierung von Untersuchungsstellen nach der Klärschlammverordnung (AbfklärV), BioAbfV und AltholzV 1871 Notifizierung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs. 6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen (ohne die unter Nr. 1872 genannten Tätigkeiten) nach Zeitaufwand 1872 Kompetenzfeststellung einer Untersuchungsstelle im Rahmen eines Erst-, Änderungs- oder Verlängerungsantrags einer Notifizierung (§ 3 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 3 Abs. 6 AbfKlärV, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2 BioAbfV, § 6 Abs.6 AltholzV) unter Berücksichtigung bestehender Notifizierungen, Kompetenzfeststellungen oder Akkreditierungen, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung, Fachgespräche und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1873 Durchführung eines durch die Notifizierung nach vorgeschriebenen Überwachungsaudits oder Zeitaufwand durch die Notifizierungsbehörde veranlassten Zwischenaudits oder Fachgesprächs in einer Untersuchungsstelle, einschließlich der fachtechnischen Stellungnahme, Laborbegehung und Durchführung von Prüfungen nach Zeitaufwand 1874 Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für eine notifizierte Untersuchungsstelle zur Qualitätssicherung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV je Teilnehmer 600 1875 Teilnahme einer Untersuchungsstelle an einem Ringversuch oder einer Vergleichsuntersuchung nach Nr. 4 des Anhangs 1 der AbfKlärV, Nr. 4 des Anhangs 3 der BioAbfV, Nr. 3 des Anhangs IV der AltholzV 60 bis 1 200 1876 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV oder § 9 BioAbfV in Verbindung mit Nr. 2.1 des Anhangs 1 der AbfKlärV je Teilnehmer 50 188 Amtshandlungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz 1881 Überwachungsmaßnahme oder Anordnung, soweit diese durch Verstoß gegen § 5 veranlasst sind nach Zeitaufwand 18811 im Falle von Vor-Ort-Prüfungen zusätzlich pauschal für die Zeiten der An- und Abfahrt und der Fahrtkosten je Amtshandlung 50 1882 Festsetzung der Kosten (§ 6 Abs. 1 Satz 3) nach Zeitaufwand 1883 Anordnung wegen Nichteinhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 7 oder 8, § 10 Abs. 2 oder § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand 1884 Anordnung aufgrund fehlender Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 oder Nichtweitergabe von Daten nach § 11 Abs. 3 Satz 6 oder § 12 Abs. 3 Satz 2 oder Nichtweitergabe von Informationen nach § 13 Abs. 6 nach Zeitaufwand 19 Umwelttechnische Tätigkeiten 191 Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässergüte 19101 Grundlegende Recherche zu hydrologischen Daten (Jahreslisten, Jahrbuchseiten) je Anfrage 48 191011 weitergehende Recherche je angefordertes Jahr je Messstelle 3,60 19102 Hydrologische Hauptwerte je Messstelle 30 19103 Synthetisch erzeugte langjährige Niederschlagszeitreihe (NiedSim) Reihe je Ort 200 19104 Flächengeometrien der amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete je Gewässer 100 191041 Versandkosten 5 19105 Grundlegende Recherche zu Gewässerprofildaten je Anfrage 73 191051 zuzüglich je Querprofil 5,50 19106 Ermittlung hydrologischer Bemessungswerte je ¼ Stunde 22 19107 Gangliniengrafik der Grundwasserstände oder Quellschüttungen (gesamte Zeitreihe in einer Grafik oder Grafik in 10 Jahresschritten) je Grafik 25 191071 zuzüglich 1 Datensatz Messwerte je 10 Jahre je Datensatz 18 191072 Versandkosten 5 19108 Plotten einer Grundwasserkarte je Plot 47 19109 Prüfung von Pegelentwürfen nach Zeitaufwand 19110 Gutachten mit Angabe für Abflüsse an nicht durch Pegel erfassten Gewässerstellen nach Zeitaufwand 19111 Gutachten mit Angabe gewässerkundlicher Hauptwerte für einen Gewässerlauf nach Zeitaufwand 19112 Blaualgenuntersuchung in Badeseen nach Zeitaufwand 19113 Gutachten, Berichterstattung, Beratung oder Auskunft zur Hydrologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie, Gewässergüte oder zu Wasserschutzgebieten, Wasserrechten, Grundwasserschadensfällen, Mineral-, Thermal- und Heilwässern nach Zeitaufwand 19114 Stellungnahme zu Erdwärmesondenvorhaben 191141 bis 30 kW je Antrag 200 191142 über 30 kW nach Zeitaufwand 19115 Überwachung der Salzwasserversenkung nach Zeitaufwand 19116 Hydrogeologische Felduntersuchung 191161 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 1911611 Personalaufwand nach Zeitaufwand 1911612 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 191162 Felduntersuchungen 19116201 Abgrenzung eines Wasserschutzgebiets 190 19116202 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 3 Messstellen und 3 Messwiederholungen 190 19116203 Abflussmessungen an Vorflutern im Wasserschutzgebiet (An- und Abstrom) je 5 Messstellen und 5 Messwiederholungen 310 19116204 Entnahme von Wasserproben einschließlich der Bestimmung der Wassertemperatur auf 0,1 C°, der elektrischen Leitfähigkeit des Wassers und des Redoxpotentials im Messgerät 191162041 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 34 191162042 bis 50 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 65 191162043 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 30 Minuten je Probe 44 191162044 bis 100 m Tiefe, Abpumpen bis maximal 60 Minuten je Probe 75 19116205 Pumpversuch je Sonde 185 19116206 Pumpversuch (hydrogeologisches Dreieck-Messfeld) je 3 Sonden 500 19116207 Bestimmung der Gesamthärte nach Analysenaufwand 19116208 Bestimmung des Chloridgehalts, des Sauerstoffgehalts oder der freien Kohlensäure nach Analysenaufwand 19116209 Auswertung und Dokumentation der Feldparameter je Messfahrt 45 19116210 Messung des Grundwasserstands bis 20 m Messtiefe je Messung 3 19116211 Messung des Grundwasserstands über 20 m Messtiefe je Messung 4 19116212 Messung der Sohltiefe eines Brunnens je Messung 16 19116213 Nivellement einer Messstrecke je 100 m 21 19116214 Bestimmung der Gesteinsdurchlässigkeit durch (Rohr-) Versickerungsversuch oder durch Wiederanstiegsmessung des Grundwasserstands nach Abpumpen nach Zeitaufwand 19116215 Färbeversuch, je nach Gelände, Anzahl der Probenahmen und beobachteten Austrittsstellen nach Zeitaufwand 19117 Erstellen von Kartenplots aus Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, die bereits in der WSG-Datenbank erfasst sind je Plot 30 191171 Porto und Verpackung mindestens 10 191172 Erstellung einer Stammdatentabelle je Tabelle 6 19118 Digitalisierte Daten von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten je Teilgebiet 30 19119 Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung zu Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten nach Zeitaufwand 19120 Einleiterkontrolle im Industriepark Höchst 191201 Probenahme von Abwasser oder gereinigtem Abwasser an einer Untersuchungsstelle (einschließlich Feldmessungen) Die Reisekosten sind mit der Gebühr abgegolten. je Probenahmefahrt 670 1912011 jede weitere Probenahme je weitere Untersuchungsstelle 90 191202 Berichterstattung im Rahmen der Einleiterkontrolle 1912021 Einleitung je Einleitungsstelle 300 1912022 Kühl- und Regenwassereinleitung je Einleitungsstelle 100 1912023 Vorbehandlungsanlage je Einleitungsstelle 80 bis 200 1912024 Betriebsbegehung entsprechend des jeweiligen Einleitungsbescheids je Anlage 400 19121 Mitwirkung bei der Schadensabwehr im Rahmen akuter Gewässerverunreinigung nach Zeitaufwand 19122 Stellungnahmen und Berichte zu abwassertechnischen Fragestellungen und zum Gewässerschutz nach Zeitaufwand 19123 Anerkennung nach § 22 VAwS 191231 Anerkennung einer oder eines Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191232 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 191233 Rücknahme einer Anerkennung nach Zeitaufwand 191234 Maßnahme zur Überwachung einer oder eines Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle, zu der diese/r Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19124 Zulassung der Prüftätigkeit im Einzelfall (Ausnahmegenehmigung) nach Zeitaufwand 19125 Amtshandlungen nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung 191251 Anerkennung einer sachverständigen Stelle nach Zeitaufwand 191252 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 1 100 bis 1 700 191253 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 680 191254 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191255 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191256 Maßnahme zur Überwachung der sachverständigen Stelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19126 Staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle -EKVO Laboratorium- (§ 46 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 9 EKVO). Die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die externe fachliche Stellungnahme und Begehung mit der Gebühr abgegolten. 191261 Anerkennung für ein Laboratorium je Antrag 600 191262 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung je Antrag 480 191263 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 480 191264 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191265 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191266 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 191267 Teilnahme an einem Ringversuch und einer Vergleichsuntersuchung für eine staatlich anerkannte Untersuchungsstelle nach Zeitaufwand 19127 staatliche Anerkennung einer Untersuchungsstelle - EKVO Überwachungsstelle- (§ 46 Abs. 2 Nr. 6 HWG, § 9 EKVO) einschließlich Begehung und Fachgespräche 191271 Anerkennung für eine Überwachungsstelle nach Zeitaufwand 191272 Neufassung oder Verlängerung der Anerkennung nach Zeitaufwand 191273 Ergänzung der Anerkennung je Antrag 680 191274 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand 480 191275 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191276 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19128 Staatliche Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen nach § 10 EKVO, die Auslagen sind mit Ausnahme der Kosten für die fachliche Stellungnahme der staatlichen Prüfstelle mit der Gebühr abgegolten 191281 Anerkennung einer Prüfstelle für Durchflussmessungen je Antrag 780 191282 Neufassung, Ergänzung, Verlängerung, sowie die Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags mit Prüfaufwand je Antrag 660 191283 Rücknahme der Anerkennung oder Ablehnung des Antrags ohne Prüfaufwand 240 191284 Maßnahme zur Überwachung der Untersuchungsstelle, zu der diese Stelle Anlass gegeben hat nach Zeitaufwand 19129 Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für eine EKVO-Untersuchungsstelle/Prüfstelle nach Zeitaufwand 19130 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für hydrogeologische Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung; einschließlich zwei Exemplare des Lageplans je ¼ Stunde 16,70 191311 jedes weitere Exemplar des Lageplans 20 192 Geologie, Boden und Altlasten 1921 Geologische Untersuchungen, Gutachten, Stellungnahmen und Auskunft 19211 Erstellen und Plotten von Karten auf besondere Anfrage oder als Anlage für Gutachten, Stellungnahmen und Berichterstattung je ¼ Stunde 16,70 192111 Versandkosten mindestens 10 19212 Geologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19213 Präparieren von Dünnschliffen je ¼ Stunde 17 19214 Recherche aus dem Geoarchiv je ¼ Stunde 17 1922 Geophysikalische Untersuchungen, Gutachten, Beratung und Auskunft 19221 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle 192211 Personalkosten nach Zeitaufwand 192212 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19222 Geophysikalische Untersuchungen 192221 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung je ¼ Stunde 31 192222 Geoelektrische Sondierung, Kartierung, oder seismische Sondierung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 43,50 192223 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) je ¼ Stunde 12,80 192224 Messung (Gammaaktivität, Temperatur, Leitfähigkeit) in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192225 Geomagnetische Messung je ¼ Stunde 31 192226 Bohrlochneigungsmessung je ¼ Stunde 13 192227 Bohrlochneigungsmessung in schwierigem Gelände je ¼ Stunde 31 192228 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19223 An- und Abfahrt zur Untersuchungsstelle für sonstige geophysikalische Messungen je nach Schwierigkeitsgrad im Gelände 192231 Personalkosten nach Zeitaufwand 192232 Fahrtkosten je An- und Abfahrt 40 19224 Sonstige geophysikalische Untersuchungen 192241 Geophysikalische Messungen je ¼ Stunde 12,80 bis 43,50 192242 Auswertung und Interpretation der geophysikalischen Untersuchungen nach Zeitaufwand 19225 Gutachten, Beratung oder Auskunft über die nach DIN 4149 eingestufte Erdbebenüberwachung je ¼ Stunde 20 19226 Geophysikalische Gutachten, Beratung und Auskunft nach Zeitaufwand 19227 Geophysikalische Gutachten oder Stellungnahme bei genehmigungsrechtlichen Verfahren nach Zeitaufwand 1923 Ingenieurgeologische Felduntersuchung 19231 An- und Abfahrt zu Felduntersuchungen 192311 Personalkosten nach Zeitaufwand 192312 Fahrtkosten für das Messfahrzeug mit Bohreinrichtung je An- und Abfahrt 60 192313 Fahrtkosten für weiteres Messfahrzeug je An- und Abfahrt 40 19232 Felduntersuchungen 1923201 Einmessen der Bohrpunkte nach Lage je Bohrpunkt 17 1923202 Einmessen der Bohrpunkte nach Höhe (Nivellieren) je Bohrpunkt 22,50 1923203 Flachbohrung in Lockergestein (bis 80 mm Ø) je Meter 77 1923204 Grundwassermessung je Bohrloch 8,50 1923205 Entnahme einer Wasserprobe aus Flachbohrloch je Bohrloch 38 1923206 bauchemische Untersuchung der Wasserprobe in voller Höhe 1923207 Entnahme einer ungestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 85 1923208 Entnahme einer gestörten Bohrprobe je Probe und Bohrung 40 1923209 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (50 mm Durchmesser) je Meter 47 1923210 Kleinbohrung mit Rammkernsonde (35 mm Durchmesser) je Meter 31 1923211 Kleinbohrung mit der Nutsonde je Meter 40 1923212 Sondierung mit der leichten Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 20 1923213 Sondierung mit der mittelschweren oder schweren Rammsonde nach DIN 4094 je Meter 39 1923214 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Asphalt bis maximal 0,4 m Tiefe je Bohrloch 116 19232141 Materialverschleiß mindestens 40 1923215 Kernbohrungen mit Diamantbohrkrone in Beton bis maximal 0,4 m Tiefe je ¼ Stunde und Bohrung 60 19232151 Materialverschleiß mindestens 40 19233 Anlegen von Schürfen nach Zeitaufwand 1924 Ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19241 Begutachtung und Beratung im Rahmen der Sicherheit im Tagebau und der Standsicherheit von Rückstandshalden nach Zeitaufwand 19242 geotechnische/geowissenschaftliche Aufnahme, Auswertung und Begutachtung nach Zeitaufwand 19243 Aufnahme von Schürfen nach DIN 4044 und 4023 nach Zeitaufwand 19244 Bestimmung und Beurteilung einer gestörten Probe nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19245 Bestimmung und Beurteilung einer ungestörten Probe (Sonderprobe) nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 19246 Bestimmung und Beurteilung von Bohrkernen nach DIN 4022 und 4023 nach Zeitaufwand 1925 Bauwertbezogene ingenieurgeologische Gutachten, Berichterstattung, Beratung und Auskunft 19251 Hoch- und Tiefbau (als Bauwert gelten die Rohbaukosten, bei Tiefbauvorhaben die Herstellungskosten zum Zeitpunkt der Begutachtung ohne Umsatzsteuer) 192511 Baugrundbeurteilung und spezielle Gründungsberatung mit Angabe zulässiger Bodenpressungen und rechnerischer Setzungsabschätzung, gegebenenfalls Bemessung der Pfahlgründung, spezielle Angaben zum Baugrubenverbau und zur Wasserhaltung Ist der Wert eines Bauwerkes nicht bekannt, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Für ein Bauprojekt werden, auch wenn die Beurteilung in mehreren getrennten Gutachten erfolgt, zusammen nicht mehr als 100 v. H. dieser Gebührensätze berechnet. Wird ein Nachtrag zum Gutachten verlangt, der Änderungen der Lage des Bauwerkes oder der Konstruktion behandelt, so wird die Mehrleistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Wird durch Umplanungen des gesamten Bauobjektes eine Neubearbeitung des Gutachtens erforderlich, so wird die Gebühr für dieses Gutachten wieder nach den vorstehenden Pauschalgebühren berechnet. Werden nach Erstattung des Gutachtens mehr als drei Baugrubenabnahmen oder Besprechungen erforderlich, wird für den Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet 1925111 Honorarzone I: Gründungen mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit (Scherfestigkeit) und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511101 50 000 EUR 820 192511102 75 000 EUR 1 000 192511103 100 000 EUR 1 150 192511104 150 000 EUR 1 400 192511105 200 000 EUR 1 600 192511106 250 000 EUR 1 780 192511107 300 000 EUR 1 950 192511108 350 000 EUR 2 100 192511109 400 000 EUR 2 240 192511110 450 000 EUR 2 380 192511111 500 000 EUR 2 500 192511112 750 000 EUR 3 050 192511113 1 000 000 EUR 3 530 192511114 1 500 000 EUR 4 300 192511115 2 000 000 EUR 4 950 192511116 2 500 000 EUR 5 500 192511117 3 000 000 EUR 6 000 192511118 3 500 000 EUR 6 550 192511119 4 000 000 EUR 6 950 192511120 4 500 000 EUR 7 360 192511121 5 000 000 EUR 7 750 192511122 7 500 000 EUR 9 480 192511123 10 000 000 EUR 10 910 192511124 15 000 000 EUR 13 350 192511125 20 000 000 EUR 15 400 192511126 25 000 000 EUR oder darüber 17 200 1925112 Honorarzone II: Gründungen mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511201 50 000 EUR 1 200 192511202 75 000 EUR 1 450 192511203 100 000 EUR 1 660 192511204 150 000 EUR 2 000 192511205 200 000 EUR 2 300 192511206 250 000 EUR 2 540 192511207 300 000 EUR 2 780 192511208 350 000 EUR 2 980 192511209 400 000 EUR 3 180 192511210 450 000 EUR 3 360 192511211 500 000 EUR 3 520 192511212 750 000 EUR 4 250 192511213 1 000 000 EUR 4 860 192511214 1 500 000 EUR 5 870 192511215 2 000 000 EUR 6 740 192511216 2 500 000 EUR 7 400 192511217 3 000 000 EUR 8 050 192511218 3 500 000 EUR 8 650 192511219 4 000 000 EUR 9 200 192511220 4 500 000 EUR 9 750 192511221 5 000 000 EUR 10 100 192511222 7 500 000 EUR 12 200 192511223 10 000 000 EUR 14 000 192511224 15 000 000 EUR 17 000 192511225 20 000 000 EUR 19 400 192511226 25 000 000 EUR oder darüber 21 500 1925113 Honorarzone III: Gründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei annähernd regelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit einheitlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 3. gering setzungsempfindliche Bauwerke mit einheitlicher Gründungsart bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511301 50 000 EUR 1 580 192511302 75 000 EUR 1 880 192511303 100 000 EUR 2 150 192511304 150 000 EUR 2 580 192511305 200 000 EUR 2 950 192511306 250 000 EUR 3 250 192511307 300 000 EUR 3 550 192511308 350 000 EUR 3 800 192511309 400 000 EUR 4 050 192511310 450 000 EUR 4 270 192511311 500 000 EUR 4 480 192511312 750 000 EUR 5 400 192511313 1 000 000 EUR 6 180 192511314 1 500 000 EUR 7 420 192511315 2 000 000 EUR 8 480 192511316 2 500 000 EUR 9 400 192511317 3 000 000 EUR 10 200 192511318 3 500 000 EUR 10 950 192511319 4 000 000 EUR 11 650 192511320 4 500 000 EUR 12 300 192511321 5 000 000 EUR 12 900 192511322 7 500 000 EUR 15 550 192511323 10 000 000 EUR 17 750 192511324 15 000 000 EUR 21 400 192511325 20 000 000 EUR 24 400 192511326 25 000 000 EUR oder darüber 27 000 1925114 Honorarzone IV: Gründungen mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere 1. stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche, 2. setzungsempfindliche Bauwerke sowie gering setzungsempfindliche Bauwerke mit bereichsweise unterschiedlicher Gründungsart oder bereichsweise stark unterschiedlichen Lasten bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511401 50 000 EUR 1 960 192511402 75 000 EUR 2 340 192511403 100 000 EUR 2 660 192511404 150 000 EUR 3 200 192511405 200 000 EUR 3 640 192511406 250 000 EUR 4 020 192511407 300 000 EUR 4 360 192511408 350 000 EUR 4 680 192511409 400 000 EUR 4 980 192511410 450 000 EUR 5 220 192511411 500 000 EUR 5 480 192511412 750 000 EUR 6 580 192511413 1 000 000 EUR 7 500 192511414 1 500 000 EUR 9 000 192511415 2 000 000 EUR 10 250 192511416 2 500 000 EUR 11 320 192511417 3 000 000 EUR 12 300 192511418 3 500 000 EUR 13 200 192511419 4 000 000 EUR 14 000 192511420 4 500 000 EUR 14 740 192511421 5 000 000 EUR 15 500 192511422 7 500 000 EUR 18 600 192511423 10 000 000 EUR 21 100 192511424 15 000 000 EUR 25 300 192511425 20 000 000 EUR 28 700 192511426 25 000 000 EUR oder darüber 31 600 1925115 Honorarzone V: Gründungen mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere stark setzungsempfindliche Bauwerke bei unregelmäßigem Schichtenaufbau des Untergrunds mit stark unterschiedlicher Tragfähigkeit und Setzungsfähigkeit innerhalb der Baufläche mit einem Bauwert bis 192511501 50 000 EUR 2 350 192511502 75 000 EUR 2 780 192511503 100 000 EUR 3 160 192511504 150 000 EUR 3 790 192511505 200 000 EUR 4 320 192511506 250 000 EUR 4 770 192511507 300 000 EUR 5 180 192511508 350 000 EUR 5 550 192511509 400 000 EUR 5 880 192511510 450 000 EUR 6 200 192511511 500 000 EUR 6 500 192511512 750 000 EUR 7 790 192511513 1 000 000 EUR 8 850 192511514 1 500 000 EUR 10 600 192511515 2 000 000 EUR 12 050 192511516 2 500 000 EUR 13 310 192511517 3 000 000 EUR 14 440 192511518 3 500 000 EUR 15 460 192511519 4 000 000 EUR 16 400 192511520 4 500 000 EUR 17 290 192511521 5 000 000 EUR 18 100 192511522 7 500 000 EUR 21 600 192511523 10 000 000 EUR 24 500 192511524 15 000 000 EUR 29 300 192511525 20 000 000 EUR 33 200 192511526 25 000 000 EUR oder darüber 36 500 192512 Allgemeine Baugrundbeurteilung 25 v. H der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192513 Baugrundvorgutachten 50 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 192514 Baugrundbeurteilung mit Auswertung und Darstellung der Baugrunderkundung, Feld- und Laborversuche, Abschätzung der maßgeblichen Wasserstände und Festlegen der Bodenkennwerte sowie generelle Gründungsberatung 75 v. H. der Gebühren nach 19251101 bis 19251126 1926 Tätigkeiten nach dem BBodSchG, HAltBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 19261 Gutachterliche Tätigkeiten, Beratung und Auskünfte je ¼ Stunde 20 19262 Gutachterliche Tätigkeiten bei akuten Schadensfällen nach Zeitaufwand 19263 Friedhofsgutachten nach Friedhofs- und Bestattungsgesetz nach Zeitaufwand 19264 Anerkennung, Verlängerung, Änderung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192641 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19265 Rücknahme der Anerkennung sowie Ablehnung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen (§ 18 BBodSchG) nach Zeitaufwand 192651 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 19266 Maßnahme zur Überwachung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, zu der diese Anlass gegeben haben nach Zeitaufwand 192661 Auslagen-, Aufwandspauschale für Versandkosten und Ferngespräche mindestens 20 1927 Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Altflächen 19271 Erstellen von Kartenplots aus der Altflächendatenbank (ALTIS) je Plot 52 192711 Porto und Verpackung mindestens 10 19272 Gutachten, Stellungnahme und Beratung (§ 17 HAltBodSchG) nach Zeitaufwand 19273 Recherche je Altfläche in der Altflächendatei je ¼ Stunde 20 höchstens 600 1928 Untersuchungen und Tätigkeiten im Rahmen der Rohstoffsicherung 19281 Mineralogisch-petrographische Untersuchung je ¼ Stunde 19 19282 Recherche im Informationssystem zur Rohstoffsicherungsberatung je ¼ Stunde 19 19283 Gutachten, Berichterstattung, umfangreiche Beratung und Auskünfte zur Rohstoffsicherung mit oder ohne Besprechung nach Zeitaufwand 19284 Untersuchung der Steinbruchwände auf Asbest-Mineralisation nach Zeitaufwand 192841 Auswertung der Befunde und gutachterliche Stellungnahme nach Zeitaufwand 192842 Mikroskopie von Dünnschliffen nach Zeitaufwand 192843 Arbeitsschutzmaßnahmen für eigenes Personal bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 192844 Dekontamination des eigenen Personals bei Untersuchung auf Asbest-Mineralisation nach Zeit- und Sachaufwand 193 Gebietsbezogener Immissionsschutz, Luftreinhalteplanung 1931 Immissionsschutzrechtliche Einstufung von Stoffen nach BlmSchG, nach der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nach Zeitaufwand 1932 Wirkungsuntersuchung nach Zeitaufwand 1933 Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft, Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Stellungnahme zur Regional- und Bauleitplanung aus der Sicht der Luftreinhaltung, Gutachten zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Gutachten zur Immissionsvorbelastung, Datenweitergabe aus dem Emissions- und Immissionskataster an Dritte, Datenweitergabe auf Datenträger, Datenweitergabe mit Auswertungen auf Datenträger, Berichterstellung oder Stellungnahme zu Fragestellungen aus dem Emissions-, Immissions- oder Wirkungskataster nach Zeitaufwand 194 Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 1941 Stellungnahme zu Biomüll- und Kompostierungsanlagen, Sonderabfalldeponien, Verbrennungsanlagen für Hausmüll und Sonderabfall, Abfallbehandlungsanlagen für Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Autowracklagerplätzen, Sortieranlagen, Zwischenlagern und Ähnlichem nach Zeitaufwand 1942 Bericht, Stellungnahme oder Gutachten für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften wegen Abfallentsorgungskonzepten oder -plänen sowie der Deponie-Standortsuche, bei Abfallentsorgungsplanung und Bauleitplanung, bei Anfragen zu Altlasten und Altablagerung, im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen und im Zuge von Ermittlungsverfahren/Strafverfahren wegen des Verdachts der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung, bei Einstufung von Abfällen und Angabe des Entsorgungswegs, bei Anfragen zu Einlagerungsbedingungen von Abfällen in die Untertagedeponie, zu Sanierungsmaßnahmen bei PCB-belasteten Bauteilen, zu Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und -verfahren von Abfällen und Reststoffen sowie bei Anfragen zu Abfallaufkommen nach Zeitaufwand 195 Kernanlagen-Überwachung, Emissions-, Immissions- oder Strahlenschutzmessung 1951 Kernanlagen-Kontrollmessung Biblis 19511 Probenahme und Messung 195111 Fortluftanlage Blöcke A und B je Quartal 2 125 195112 Wochen- oder Behältermischprobe der radioaktiven Abwässer je Probe 2 850 195113 nukleares Zwischenkühlsystem Block B 10, 20, 30, 40 oder Dampferzeugerabschlämmsystem 01 bis 04 und nukleares Zwischenkühlsystem 09 Block A je Quartal 2 300 195114 Maschinenhausabwasser oder Nebenkühlwasser Blöcke A und B je Quartal 2 600 19512 Berichterstellung je Quartal 2 500 1952 Umgebungsüberwachungsprogramme an Kernkraftwerken und anderen Anlagen je Jahr 6 000 bis 600 000 1953 Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (zum Beispiel Freimessung vor Ort) einschließlich regulärer Probenahme nach Nr. 19711 bis 19798 1954 Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen 19541 Probenahme je Auftrag 325 195411 zusätzlich je Stunde 205 19542 Berichterstellung nach Zeitaufwand 1955 Sachverständigentätigkeit, Stellungnahme, Gutachten im Zusammenhang mit der Überwachung kerntechnischer Anlagen nach § 20 des Atomgesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen zu Fragen der Emissions- und Immissionsüberwachung, zur innerbetrieblichen Überwachung, soweit Strahlenschutzfragen betroffen sind, zum baulichen, organisatorischen und apparativen Strahlenschutz, bei Genehmigungsverfahren, bei Stilllegungsverfahren, bei besonderen Vorkommnissen (Störfall oder Unfall), zu Fragen der Kernstrahlungsmesstechnik oder zu Fragen der Nuklearchemie nach Zeitaufwand 196 Anlagenbezogener Immissionsschutz, Emission-Luft 1961 Vorbereitung der Durchführung von Probe- und Messwertaufnahmen sowie Vorbereitung der Analysenverfahren und Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde 100 19611 An- und Abfahrt des Emissionsmesswagens je km 4 19612 Einsatz des Emissionsmesswagens mit Ausstattung automatischer Emissionseinrichtungen je 24 Stunden 1 700 19613 Messgeräteauf- und -abbau je Stunde 300 196131 Erfassung aller Betriebsparameter je Arbeitstag 160 196132 Ermittlung der emissionstechnischen Randbedingungen je Ermittlung 470 19614 PCDD/F, PCB, PAH Probenahme einschließlich Sorptionsmittel je Probe 1 070 196141 Probenahme partikelförmiger Stoffe, Flüssigsorption, Feststoffsorption, einschließlich Sorptionsmittel auch mit Gassammelgefäßen je Probe 110 19615 Probenkonditionierung je Probe 25 1962 Analytische Bearbeitung von Emissionsproben 196201 Probenaufbereitung durch Elution, Extraktion und so weiter nach Zeitaufwand 196202 Erstellung von Test-/Kalibriergemischen für alle analytischen Verfahren nach Zeitaufwand 1962021 Sorbentinen und Chemikalien für alle analytischen Verfahren mindestens 100 196203 GC-Analyse je ¼ Stunde 25 196204 Gravimetrische Bestimmung je Probe 10 1962041 Trocknen je Probe 10 1962042 Veraschen je Probe 10 1962043 Equilibrieren je Probe 3 196205 GC/MS-Bestimmung je ¼ Stunde 30 196206 HPLC-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196207 ICP-Analyse je ¼ Stunde 25 196208 IC-Analyse je ¼ Stunde 25 196209 Coulometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196210 AAS-Bestimmung je ¼ Stunde 25 1962101 Aufschluß der Proben je ¼ Stunde 25 196211 UV/Vis-Bestimmung je ¼ Stunde 25 196212 Potentiometrische Bestimmung je ¼ Stunde 20 196213 Überprüfung von Prüfgasgemischen unter Einsatz der statischen Injektion oder Standard-Referenzverfahren (SRM) mit Erstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 je Prüfung 200 1963 Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zur Ermittlung des Stands der Technik zu Problemen der Luftreinhaltung, zu Fragen der Luftreinhaltung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der nach §§ 26 und 28 BImSchG bekanntzugebenden Stellen nach Zeitaufwand 1964 Qualitative Überwachung der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen 19641 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit partikelförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 650 19642 Planung, Durchführung und Auswertung von Ringversuchen mit gasförmigen Stoffen je Teilnehmer und Ringversuch 2 900 19643 Abstimmung von Emissionsmesskonzepten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19644 Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Stellen nach Zeitaufwand 19645 Vor-Ort-Überprüfung bei Emissions- und Immissionsermittlungen (Audits nach DIN EN ISO/IEC 17025) von nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stellen nach Zeitaufwand 197 Kerntechnische Messung im Bereich Strahlenschutz, Beseitigung radioaktiver Abfälle 1971 Strahlenschutzprüfung an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 19711 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 1 250 19712 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 650 1972 Strahlenschutzprüfung an Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen und an fernbedienten Applikationseinrichtungen in der Medizin 19721 Erstmalige Prüfung je Anlage und angefangener Prüftag 575 19722 Wiederholungsprüfung je Anlage und angefangener Prüftag 375 1973 Strahlenschutzprüfung beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen in Laboratorien und sonstigen Arbeits- oder Verwendungsbereichen 19731 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Prüfung der Strahlenschutzsituation hinsichtlich baulicher, apparativer und organisatorischer Anforderungen, die Messung äußerer Strahlenfelder, die Messung fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen, die Probenahme zur Ermittlung luft getragener radioaktiver Stoffe und die Prüfung der Dichtheit der Umhüllung bei umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Kontaminationskontrollen an Strahlern je Auftrag, Aufgabenbereich und angefangener Prüftag 225 19732 Strahlenschutzprüfung (Mehrkomponentenmessung) in Laborräumen einschließlich Messung äußerer Strahlenfelder und fest haftender Oberflächenkontaminationen sowie Beprobungen zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontaminationen und luft getragener radioaktiver Stoffe nach Nr. 19731 und zusätzlich je 50 m² Laborfläche 330 19733 Messung äußerer Strahlenfelder nach Nr. 19731 und zusätzlich je angefangene 25 Messpunkte 60 19734 Ermittlung der Oberflächenkontamination durch Direktmessungen oder Probenahme zur Ermittlung nicht fest haftender Oberflächenkontamination nach Nr. 19731 und zusätzlich je Verfahren und angefangene 25 Mess- oder Probenahmestellen 90 19735 Luftprobenahme im Raum oder im Freien nach Nr. 19731 und zusätzlich je Probe 70 19736 Entnahme von Wasser-, Boden-, Baustoff-, Material oder Bewuchsproben je Probe 60 19737 Prüfung der Dichtheit umschlossener radioaktiver Stoffe oder Kontaminationskontrollen an Strahlern, gegebenenfalls einschließlich orientierende Vorortmessung der Proben nach Nr. 19731 und zusätzlich je radioaktiver Stoff 20 197371 Aufschlag für ungünstige Probenahmesituation je radioaktiver Stoff 25 1974 Vorortmessung von Proben und In-Situ-Messung 19741 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorortmessung von Proben mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder mit NaJ-Detektorsystemen je Auftrag, Messverfahren und angefangener Prüftag 225 19742 Vorortmessung von Proben zur Bestimmung der Gesamt-Alpha und/oder Gesamt-Beta-Aktivität mit tragbaren Oberflächenkontaminationsmonitoren und/oder nuklidspezifische Aktivitätsbestimmung von Gamma-Strahlern mit NaJ-Detektorsystemen nach Nr. 19741 und zusätzlich je Probe 7 19743 Nuklid- und Aktivitätsbestimmung mit Reinst-Germanium-Detektor ausserhalb des HLUG-Labors 197431 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten je Auftrag und angefangener Prüftag 275 197432 Messung vor Ort nach Nr. 197431 und zusätzlich je Einzelmessung 125 1975 Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 19751 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Vorbereitung eines Messprogramms je Auftrag und Messkampagne 1 500 19752 Kosten der Bereitstellung, Einrichtung und Kalibrierung von Messgeräten für die Probenahmevorbereitung an einem Abluft- oder Abgaskamin nach Nr. 19751 und zusätzlich je Probenahmetag und Abluft- oder Abgaskamin 250 19753 Probenahme zur Ermittlung der Emission radioaktiver Stoffe nach Nr. 19751 und 19752 und zusätzlich je Probe 190 19754 Vorortauswertung von Proben nach Nr. 19741 bis 197432 1976 Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen je Tag und Person 1 250 1977 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG 19771 Gesamtanalyse und Probenaufbereitung 197711 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material einschließlich mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von nieder-energetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 160 197712 Herstellen einer Messprobe aus festem, flüssigen oder pastösem Material ohne mechanischer und/oder thermischer Probenaufbereitung für die Messung von niederenergetischen Beta-Strahlern, Gesamt-Alpha- und/oder Gesamt-Beta-Aktivität und/oder Gamma-Strahlern je Probe 25 197713 Sr-90/Sr-85-Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 4 150 197714 Sr-90/Sr-85-Analyse von Klärschlamm, Boden, Lebens- und Futtermitteln einschließlich Messung je angefangene 2 Proben 6 900 197715 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 3 900 197716 Alpha-spektrometrische Analyse von wässrigen Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 6 725 197717 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U je angefangene 2 Proben 6 725 197718 Alpha-spektrometrische Analyse von Klärschlamm, Boden, Sediment-Proben einschließlich Messung Nuklide: Pu, U, Th, Am/Cm je angefangene 2 Proben 9 050 197719 Sonstige Probenaufbereitung nach Zeitaufwand 19772 Messungen 197721 Messung von Einzelproben Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je Einzelprobe und Messkomponente 80 197722 Messung von Probenserien Gesamt-Alpha-Messung, Gesamt-Beta-Messung, Einzelnuklidbestimmung eines Gammastrahlers je angefangene 10 Proben und Messkomponente 150 197723 Messung niederenergetischer Betastrahler und anderer Radionuklide mit Flüssig-Szintillations-Spektrometer je Probe 25 197724 Gammaspektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor oder Alpha-spektrometrische Messung je Probe 250 19773 Beseitigung und Rückstellung von Proben 197731 Beseitigung von Proben als radioaktiver Abfall nach Nr. 197961 bis 197965 197732 Rückstellung von Probenmaterial je angefangener Liter Material und Aufbewahrungsjahr 50 19774 Berichterstattung über Aktivitäts- und Radionuklidbestimmung an überstellten Proben nach Zeitaufwand 1978 Gutachten oder Stellungnahme in Angelegenheiten des Strahlenschutzes, in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zum baulichen, organisatorischen oder apparativen Strahlenschutz mit radioaktiven Stoffen im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich, zu Anlagen oder Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, zu Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen, zu radioökologischen Fragestellungen, zur Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe, zur Verwertung radioaktiver Reststoffe oder zur Beseitigung und Behandlung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 1979 Beseitigung radioaktiver Abfälle (§ 9a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 21a Abs. 1 des Atomgesetzes) 19791 Benutzung eines Transportfahrzeuges 197911 Kleintransporter bis 1,8 t je km 1,10 197912 Lastkraftwagen ab 3,5 t je km 2,20 19792 Entsorgung von radioaktiven Abfällen, die der Freistellung oder der Beseitigung in genehmigten Anlagen (Alphastrahler ausgeschlossen) zugeführt werden können 197921 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 200 l-Behälter 1 180 197922 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ausschließlich feste Abfälle) je 120 l-Behälter 580 197923 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behälter 470 197924 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 120 l-Behälter 280 197925 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 60 l-Behälter 140 197926 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 30 l-Behälter 75 19793 Entsorgung von festen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen 197931 mit Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 1 780 197932 ohne Zwischenlagerung der Rohabfälle in der Landessammelstelle je 200 l-Behältereinheit 700 19794 Entsorgung von festen, faul- und gärfähigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 300 l-Kühltruhe 800 197941 Bereitstellung einer Kühltruhe zusätzlich je Kühltruhe 130 19795 Entsorgung von flüssigen radioaktiven Abfällen, die der Endlagerung zugeführt werden müssen, ohne Zwischenlagerung in der Landessammelstelle je 50 l-Kleingebinde 625 19796 Entsorgung von Kleinstmengen radioaktiver Abfälle mit Zwischenlagerung in der Landessammelstelle mit einem Abfallvolumen von 197961 weniger als 1 l je 1 l-Gebinde 275 197962 1 l bis zu 2 l je 2 l-Gebinde 550 197963 mehr als 2 l bis zu 5 l je 5 l-Gebinde 770 197964 mehr als 5 l bis zu 20 l je Abgabeeinheit 1 100 197965 mehr als 20 l bis zu 40 l je Abgabeeinheit 1 540 19797 Bearbeitung einer Anfrage auf Entsorgung radioaktiver Abfälle nach Zeitaufwand 19798 Radioaktivitätsbestimmung im Labor des HLUG und Bewertung der Messergebnisse nach Nr. 197711 bis 197732 198 Geräusch-, Erschütterungs- oder Lichtimmissionsmessung oder Messung elektromagnetischer Felder 1981 Geräuschmessung oder -berechnung 19811 Messung mit geringem Aufwand je Messstelle 490 19812 Messung mit höherem Aufwand je Messstelle 870 19813 Schallausbreitungsberechnung mit DV-Anlagen je Tag 260 19814 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1982 Erschütterungsmessung je Messstelle 1 450 19821 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1983 Lichtimmissionsmessung je Messstelle 750 19831 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1984 Messung elektromagnetischer Felder je Messstelle 490 19841 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1985 Messung im Dauereinsatz 19851 Auf- und Abbau von Geräten nach Zeitaufwand 19852 Geräuschmessung je Messstation und Tag 90 19853 Erschütterungsmessung je Messstation und Tag 110 19854 Auswertung und Berichterstellung nach Zeitaufwand 1986 Erstellen oder Weitergabe von Informationsdaten 19861 Informationsdaten bis DIN A 3 je Karte 7 19862 Informationsdaten bis DIN A 0 je Karte 20 1987 Gutachten, Stellungnahme oder Beratung nach Zeitaufwand 2 Veterinärwesen, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung 21 Allgemeines 211 Umfängliche Beratung, die nicht in ein Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehr erforderlich machen nach Zeitaufwand 212 Entnahme von Kot- oder Tupferproben, Milchproben, Tuberkulinproben, Blutproben, Durchführung von Impfungen und so weiter, wenn sie nicht im Rahmen einer amtlichen Untersuchung durchgeführt werden und Sondervereinbarungen nicht bestehen Die Kosten des Impfstoffs sind als Auslagen zusätzlich zu erheben. je Probe oder Impfung 1,80 bis 6 213 Über die normale Kontrolltätigkeit der zuständigen Behörde hinausgehende Betriebskontrollen, Probeentnahmen, Besichtigungen oder sonstige Überprüfungen, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich werden. Eine Überprüfung im Sinne von Satz 1 liegt auch dann vor, wenn sich die nach mittlerer Risikobeurteilung von Betrieben ermittelte jährlich durchschnittliche Kontrollfrequenz aufgrund festgestellter Mängel erhöht. nach Zeitaufwand 214 Für Amtshandlungen nach Nr. 211 bis 213, 22111 bis 2554 sowie 2711 bis 281149, die auf Antrag außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten durchgeführt werden, ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu den Gebühren zu erheben. Als regelmäßige Dienstzeit gilt für die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen Montag bis Freitag 6.30 bis 22.30 Uhr, für die übrigen Dienststellen der Veterinärverwaltung Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr. mindestens 12 215 Anordnung nach arzneimittel-, futtermittel-, lebensmittel-, fleisch- und geflügelfleischhygiene-, tierseuchen-, tierschutz- oder weinrechtlichen Vorschriften, gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Zeitaufwand 216 Änderung, Erweiterung, Verlängerung oder Anordnung des Ruhens einer Genehmigung, Zulassung, Registrierung oder Erlaubnis höchstens 75 v. H. der Gebühr, die für die zugrunde liegende Amtshandlung zum Zeitpunkt der Änderung, Erweiterung oder Verlängerung vorgesehen ist 22 Tierseuchenbekämpfung 221 Amtshandlungen nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen einschließlich der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) 2211 Untersuchung von Tieren, tierischen Teilen und Erzeugnissen sowie Waren mit oder ohne Gesundheitsbescheinigung oder -zeugnis 22111 Einzeltier nach Zeitaufwand 22112 Tierbestände, Tiersendungen aller Tierarten nach Zeitaufwand 22113 Tierische Teile, Waren, tierische Erzeugnisse nach Zeitaufwand 2212 Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit, Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung 10 bis 150 22121 Mehrausfertigung einer Bescheinigung (Nr. 2212) 1 2213 Kennzeichnung von Tieren je Tier 2,20 2214 Beaufsichtigung, Kontrolle, Überprüfung von Einrichtungen, Betrieben, Personen, Fahrzeugen, Anlagen und Veranstaltungen (§ 16 Abs. 1 und 3 TierSG), Anordnung von Maßregeln (§§ 17 oder 18 TierSG) nach Zeitaufwand 22141 Befreiung der Beaufsichtigung von Jahr- und Wochenmärkten (§ 16 Abs. 2 TierSG) 30 bis 180 2215 Zulassung von Ausnahmen (§ 17c Abs. 4 TierSG) 100 bis 180 22151 Untersagung der Abgabe von Mitteln (§ 17c Abs. 5 TierSG) nach Zeitaufwand 2216 Erlaubnis zur Herstellung von Sera, Impfstoffen oder Antigenen (§ 17d TierSG) 125 2217 Erlaubnis zur Zucht oder zum Handel von Psittaciden (§ 17g TierSG) nach Zeitaufwand höchstens 600 2218 Genehmigung oder Zulassung, Ausnahme von Verboten oder Beschränkungen nach dem TierSG oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen 30 bis 750 222 Amtshandlungen nach der Tierimpfstoff-Verordnung 2221 Zulassung einer Ausnahme (§ 15 Abs. 1) 60 bis 250 2222 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis (§ 18 Abs. 1) 60 bis 250 2223 Prüfung des Betriebs (§ 19 Abs. 1) nach Zeitaufwand 2224 Prüfung einer Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 1) oder einer wiederholten Anzeige (§ 44 Abs. 6 Satz 2) nach Zeitaufwand 2225 Erteilung einer Einfuhrerlaubnis (§ 38) nach Zeitaufwand 2226 Bescheinigung (§ 39 Abs. 2) über die Einhaltung der anerkannten Regeln nach § 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2227 Prüfung der Voraussetzungen nach § 39 Abs. 3 für das Absehen von der Vorlage einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 1 oder der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 2 nach Zeitaufwand 223 Verordnung zum Schutz gegen die „Aujeszkysche Krankheit“ 2231 Zulassung von Ausnahmen des Impfverbots (§ 3 Abs. 2) 35 224 Amtshandlungen nach der Psittakose-Verordnung 2241 Zulassung von Fußringen (§ 2 Abs. 2) 60 bis 180 225 Amtshandlungen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung 2251 Erlaubnis (§ 2) 100 bis 300 226 Amtshandlungen nach der Fischseuchen-Verordnung 2261 Genehmigung (§ 4) 150 bis 300 2262 Registrierung (§ 6) nach Zeitaufwand höchstens 50 227 Genehmigungen, Zulassungen, Registrierungen, Zeugnisse und Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung und nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, soweit sie die Ein-, Aus- und Durchfuhr oder das innergemeinschaftliche Verbringen von tierischen Nebenprodukten betreffen 2271 Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 2273 bis 227317 2272 Nachträgliche Genehmigung zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 2273 bis 227317 2273 Genehmigungen, die mehr als fünf Werktage vor der Einfuhr beantragt werden 227301 Hunde, Hauskatzen, Frettchen, Füchse, Nerze 2273011 bis 15 Tiere 24 2273012 16 bis 100 Tiere 60 2273013 über 100 Tiere 180 227302 Klauentiere, Kameliden, Strauße je Tier 3,50 mindestens 40 höchstens 360 227303 Affen 2273031 bis 5 Tiere 40 2273032 6 bis 20 Tiere 90 2273033 21 bis 100 Tiere 210 2273034 über 100 Tiere 380 227304 Hasen, Kaninchen 2273041 bis 50 Tiere 24 2273042 über 50 Tiere 55 227305 Haus- und Wildgeflügel 2273051 bis 100 Tiere 24 2273052 über 100 Tiere 55 227306 Eintagsküken 2273061 bis 10 000 Tiere 120 2273062 10 001 bis 100 000 Tiere 240 2273063 über 100 000 Tiere 360 227307 Psittaciden, Vögel 2273071 bis 30 Tiere 24 2273072 31 bis 500 Tiere 135 2273073 über 500 Tiere 265 227308 Bienen (Volk, Schwarm oder Königin gelten als eine Einheit) 2273081 bis 50 Einheiten 35 2273082 über 50 Einheiten 95 227309 Bruteier von Geflügel außer Straußeneier 2273091 bis 200 000 Stück 35 2273092 200 001 bis 1 000 000 Stück 95 2273093 über 1 000 000 Stück 180 227310 Fleisch von Haus- und Wildtieren Ist im Antrag nicht das Gewicht des Fleischs, sondern die Anzahl der Tiere angegeben, so werden in der Gebührenberechnung die folgenden Durchschnittswerte zugrunde gelegt: Rind = 150 kg Kalb = 30 kg Schaf = 15 kg Schwein = 75 kg Geflügel = 1 kg 2273101 Einzelsendungen je 100 kg 2,20 mindestens 18 2273102 Genehmigungen von bestimmter Dauer je Monat 10 mindestens 18 227311 Futtermittel tierischer Herkunft, tierischer Dünger, Raufutter, Stroh je 1 000 kg 0,3 mindestens 18 höchstens 150 227312 Sperma, Embryonen je 10 Portionen 3 mindestens 18 höchstens 360 227313 Blut und Bluterzeugnisse, sonstige Blutbestandteile, Impfstoffe, Tierseuchenerreger, Milch und Milcherzeugnisse 2273131 Einzelsendungen je Sendung 18 2273132 Genehmigungen von bestimmter Dauer je Monat 12 mindestens 18 227314 Straußeneier je 10 Stück 4,80 mindestens 18 227315 Fische, Fischeier, Weichtiere 2273151 Einzelsendung 18 2273152 Genehmigungen von bestimmter Dauer je Monat 10 mindestens 18 227316 Übrige Tiere oder sonstige Erzeugnisse tierischer Herkunft 18 bis 360 227317 Sonstige Genehmigungen von bestimmter Dauer je Monat 10 mindestens 18 228 Zulassung von Betrieben und Einrichtungen (§ 12, § 13, § 13a, § 14a, § 15, § 31 oder § 36a der BmTierSSchV) nach Zeitaufwand 2281 Regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach der BmTierSSchV nach Zeitaufwand 2282 Registrierung von Betrieben und Einrichtungen nach der BmTierSSchV 18 23 Tierärztliche Grenzkontrollen 231 Grenzkontrollen für lebende Tiere und Erzeugnisse, für die eine Untersuchung vorgeschrieben ist, einschließlich Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle und gegebenenfalls Warenuntersuchung oder physische Untersuchung sowie Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen nach der BmTierSSchV, der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV), der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV), den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 2311 Lebende Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs je Sendung 23111 bis 6 t 55 23112 bis 46 t je t 9 23113 über 46 t 420 2312 Dokumentenkontrolle für Nr. 2311 je Sendung 35 2313 Erzeugnisse nicht tierischer Herkunft in Fällen des § 7 Abs. 4 LMEV je Sendung 20 2314 nur Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle für Nr. 2313 je Sendung 11 2315 Zuschlag für jede weitere Kontrollmaßnahme, die über ein Tier pro Sendung nach Nr. 2311 bis 2312 hinausgeht nach Zeitaufwand 2316 Beratungstätigkeit auf den Gebieten des Tierschutz- und Tierseuchenrechts, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Abfertigung steht und einen nicht nur unwesentlichen Zeitaufwand erfordert. nach Zeitaufwand 24 Tierschutz 241 Amtshandlungen nach dem Tierschutzgesetz 24101 Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 1a) 241011 nach Vorlage des Zeugnisses über die absolvierte Sachkundeprüfung 32 241012 ohne absolvierte Sachkundeprüfung 85 24102 Ausnahmegenehmigung für das Schächten (§ 4a Abs. 2 Nr. 2) 241021 Ausnahmegenehmigung für berufliches Schächten für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 2 Jahre ) 200 241022 Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Tag für das erste Tier 10 241023 jedes weitere Tier 5 höchstens 50 24103 Ausnahmegenehmigung zur Betäubung eines Tieres nach § 5 Abs. 1 Satz 3 145 24104 Prüfung einer Anzeige nach § 6 Abs. 1 Satz 6 85 24105 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 6 Abs. 1 Satz 8 28 24106 Befristete Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Satz 3 175 24107 Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 und 5a 360 24108 Prüfung einer Anzeige nach § 8 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 105 24109 Prüfung einer Anzeige nach § 8a Abs. 1 135 24110 Verlängerung der Anzeigefrist nach § 8a Abs. 1 Satz 3 28 24111 Untersagung von Tierversuchen nach § 8a Abs. 5 240 24112 Prüfung einer Anzeige nach § 8b Abs. 1 50 24113 Zulassung von Ausnahmen nach § 8b Abs. 2 Satz 3 oder § 9 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 210 24114 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 210 241141 Behördliche Abnahme einer Prüfung zum Nachweis der Fachkenntnisse zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 24114 120 24115 Prüfung einer Anzeige nach § 10 Abs. 2 Satz 1 oder § 10a Satz 2 90 24116 Verkürzung der Anzeigefrist nach § 10a Satz 3 60 24117 Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 900 24118 Untersagung nach § 11 Abs. 3, 4 oder 6 nach Zeitaufwand 241181 Prüfung einer Anzeige nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand höchstens 900 24119 Einfuhrgenehmigung nach § 11a Abs. 4 241191 Einzelgenehmigung 60 241192 Sammelgenehmigung (Gebühr für mehrere Sendungen von Tieren gleicher Art und Herkunft) 180 24120 Anordnung nach § 11b Abs. 3 nach Zeitaufwand 24121 Verpflichtung zur Benennung eines Verantwortlichen nach § 16 Abs. 4a Satz 2 nach Zeitaufwand 241122 Anordnung nach § 16a Nr. 1, 2 oder 4, Untersagung oder Gestattung nach § 16a Nr. 3 nach Zeitaufwand 242 Amtshandlungen nach der TierSchTrV 24211 Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 30 bis 250 24212 Zulassung von Ausnahmen nach § 33a Abs. 2 nach Zeitaufwand mindestens 30 höchstens 250 24213 Prüfung des Transportplanes und Untersagung eines Tiertransportes nach § 34 Abs. 2 nach Zeitaufwand 243 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Schlachtverordnung 2431 Erteilung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 3) 75 2432 Erteilung einer Sachkundebescheinigung ohne Absolvieren einer Sachkundeprüfung (§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7) 37,50 2433 Entziehung einer Sachkundebescheinigung (§ 4 Abs. 8) nach Zeitaufwand 2434 Einwilligung zu einem Betäubungs- und/oder Tötungsverfahren (§ 13 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 3 Teil I) nach Zeitaufwand 2435 Zulassung weiterer Betäubungs- und Tötungsverfahren (§ 14 Abs. 2) 300 bis 3 000 244 Amtshandlungen nach der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung 2441 Gestattung einer anderen Kennzeichnung nach § 2 Satz 6 60 bis 700 2442 Anordnung und Beaufsichtigung nach § 2 nach Zeitaufwand 245 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2451 Zulassung von Kontrollstellen nach Art. 3 Abs. 1 oder Art. 4 Abs. 2 nach Zeitaufwand 24511 Aussetzung, Entzug oder Wiedererteilung der Zulassung nach Art. 3 Abs. 4 nach Zeitaufwand 2452 Überwachungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten. nach Zeitaufwand 2453 Bestätigung des Fahrtenbuches nach Art. 6 nach Zeitaufwand 246 Amtshandlungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2461 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 15) nach Zeitaufwand 2462 Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung für Haltungseinrichtungen für Legehennen (§ 33 Abs. 4 Satz 3) nach Zeitaufwand 247 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 2471 Erteilung einer Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 Abs. 1 oder nach Art. 11 Abs. 1 nach Zeitaufwand 2472 Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 oder eines Zulassungsnachweises für Straßentransportmittel nach Art. 18 nach Zeitaufwand 2473 Feststellung einschließlich Bestätigung der Transportfähigkeit nach Art. 15 Abs. 2. Bei gleichzeitigen Amtshandlungen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften sind diese mit der Gebühr abgegolten nach Zeitaufwand 248 Amtshandlungen nach der Hufbeschlagverordnung 2481 Ausnahmegenehmigung (§ 5 Abs. 4 oder § 17 Abs. 2) 23 2482 Durchführung der Hufbeschlagprüfung (§§ 10 und 11) 100 2483 Erteilung eines Prüfungszeugnisses 18 2484 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 1) 60 2485 Staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschule (§ 3) nach Zeitaufwand 2486 Anerkennung eines Lehrgangs (§ 6 Abs. 4) 100 2487 Durchführung der Hufbeschlaglehrschmiedprüfung (§ 18) 500 2488 Anerkennung als geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin oder geprüfter Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 249 Amtshandlungen nach der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung 2491 Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied (§ 2) 100 25 Nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte 251 Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 2511 Zulassung von Betrieben nach Art. 10 bis 15, 17 und 18 150 bis 5 000 2512 Zulassung einer Ausnahme nach Art. 24 Abs. 1, Buchst. c nach Zeitaufwand mindestens 200 252 Amtshandlungen nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2521 Übertragung der Beseitigungspflicht (§ 3 Abs. 2) 2 000 bis 10 000 2522 Anordnung (§ 3 Abs. 3) 500 bis 2 000 2523 Zulassung von Ausnahmen (§ 4) 100 bis 500 253 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz 2531 Genehmigung von Satzungen und Vergütungen (§ 4 Abs. 4) nach Zeitaufwand mindestens 2 000 254 Amtshandlungen nach der Einzugsbereichsverordnung 2541 Genehmigung (§ 2) 200 bis 1 000 255 Amtshandlungen nach der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung 2551 Registrierung von Betrieben (§ 7) 75 2552 Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) 150 bis 5 000 2553 Registrierung von Betrieben (§§ 13 und 17) nach Zeitaufwand 2554 Genehmigung von Ausnahmen (§ 27 Abs. 1) nach Zeitaufwand 26 Hygiene im Zusammenhang mit der Überwachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen Amtshandlungen nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der BSE-Untersuchungsverordnung, soweit die Gewinnung von frischem Fleisch betroffen ist Für die Gebühren, ausgenommen die Nr. 2604 bis 26052, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) 882/ 2004, insbesondere die Vorgaben des Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang IV, Abschnitt A und Anhang VI, sowie Abs. 3 bis 6 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B, Kapitel III. 2601 Schlachttier- und Fleischuntersuchung in zugelassenen Schlachtbetrieben Sind Gebühren nach den nachstehenden Degressionsstufen zu erheben, ist mindestens die Gebührensumme zu erheben, die sich bei der vollen Ausschöpfung der nächst höheren Degressionsstufe ergibt. Dabei finden bei der Bemessung der Anzahl der täglichen Schlachtungen insgesamt nur die in den nachstehenden Gebührennummern genannten Tierarten Berücksichtigung. Werden Tiere verschiedener Tierarten geschlachtet, so bestimmt sich die Gebühr nach der Gebührenstufe für die einzelne Tierart, die sich aus der Gesamtzahl der täglichen Schlachtungen ergibt 26011 in Betrieben, in denen im Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahrs mehr als 20 Großvieheinheiten pro Woche geschlachtet worden sind (Großbetriebe); 20 Großvieheinheiten entsprechen jeweils1. 20 Pferden oder anderen Einhufern 2. 20 Rindern mit einem Lebendgewicht über 300 kg 3. 40 Rindern mit einem Lebendgewicht bis 300 kg 4. 100 Schweinen mit einem Lebendgewicht über 100 kg 5. 133 Schweinen mit einem Lebendgewicht bis 100 kg6. 200 Schafen und Ziegen mit einem Lebendgewicht über 15 kg oder 7. 400 Schaf- oder Ziegenlämmern oder Ferkeln mit einem Lebendgewicht von jeweils bis 15 kg 260111 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601111 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 3,37 2601112 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 2,69 2601113 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 2,35 2601114 120 bis 499 tägliche Schlachtungen je Tier 2,23 2601115 500 bis 999 tägliche Schlachtungen je Tier 2,03 2601116 1 000 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,86 260112 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601121 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 7,40 2601122 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 5,60 2601123 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5 2601124 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 5 260113 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601131 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 10,70 2601132 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 8,27 2601133 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 7,07 2601134 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,66 260114 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260112 genannt 2601141 bis 30 tägliche Schlachtungen je Tier 2,11 2601142 31 bis 59 tägliche Schlachtungen je Tier 1,55 2601143 60 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 1,27 2601144 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 1,17 26012 in sonstigen Betrieben 260121 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung 2601211 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 7,49 2601212 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 6,21 2601213 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 5,18 2601214 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 4,16 260122 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons 2601221 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 12,99 2601222 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 10,56 2601223 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 8,74 2601224 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 6,92 260123 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung 2601231 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 19,78 2601232 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 16,09 2601233 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 13,25 2601234 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 10,42 260124 Schafe, Ziegen, Laufvögel und Wildwiederkäuer, soweit nicht in Nr. 260122 genannt 2601241 bis 35 tägliche Schlachtungen je Tier 4,76 2601242 36 bis 64 tägliche Schlachtungen je Tier 3,90 2601243 65 bis 119 tägliche Schlachtungen je Tier 3,25 2601244 120 und mehr tägliche Schlachtungen je Tier 2,60 260125 Kaninchen, Hasen und vergleichbares Feder- und Haarwild je Tier 0,03 260126 Haus-, Perlhühner und Enten 2601261 bis zu 6 250 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,028 2601262 6 251 bis 8 625 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,023 2601263 8 626 bis 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,018 2601264 mehr als 9 400 Tiere durchschnittlicher Stundenleistung je Schlachttag je Tier 0,016 260127 Truthühner und Gänse je Tier 0,025 260128 Schlachtgeflügeluntersuchung im Ursprungsbetrieb 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2601261 bis 260127 26013 Gebühren für die BSE-Untersuchung von geschlachteten Rindern 260131 Probenentnahme 2601311 erstes Tier je Schlachttag 6,49 2601312 zweites bis sechstes Tier je Schlachttag je Tier 4,87 2601313 Probenentnahme bei mehr als sechs täglichen Rinderschlachtungen, bereits ab dem ersten Tier je volle Stunde 21,27 je weitere angefangene Viertelstunde 5,32 260132 Laboruntersuchung mit oder ohne Probentransport 2 bis 20 2602 Hygienekontrollen in Zerlegebetrieben 26021 Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Equiden-/Einhuferfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je t 2 26022 Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je t 1,5 26023 Zuchtwildfleisch und Wildfleisch 260231 kleines Federwild und Haarwild je t 1,5 260232 Laufvögel (Strauß, Emu, Nandu) je t 2 260233 Eber und Wiederkäuer je t 2 26024 Abweichende Gebührenerhebung für Amtshandlungen nach Nr. 26021 bis 260233 bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 27 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 nach Zeitaufwand 2603 Überwachung von Lagerbetrieben für Fleisch und Geflügelfleisch nach Zeitaufwand 2604 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Hausschlachtungen (Schlachtungen außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers zum privaten Verzehr verwendet werden soll) 26041 Schweine und Wildschweine, einschließlich Trichinenuntersuchung, sowie Haarwild, außer Wildschweine und Einhufer, Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung, ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier 17,90 26042 Rinder und Jungrinder, einschließlich Wasserbüffel und Bisons je Tier 19,94 26043 Einhufer einschließlich Trichinenuntersuchung je Tier 30,17 26044 Schafe und Ziegen je Tier 12,02 26045 Wildwiederkäuer und Laufvögel soweit nicht in Nr. 26042 genannt je Tier 13,55 2605 Trichinenuntersuchung, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung steht (z.B. untersuchungspflichtiges Haarwild, Fleischteile), ausgenommen Wildschweine mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg je Tier/Einheit 12,74 26051 Trichinenuntersuchung nach Nr. 2605 bei Probenentnahme durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte je Tier 2,87 26052 Schulung und Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten zur Trichinenprobenentnahme nach Nr. 26051 25 2606 Überwachung der Kältebehandlung bei trichinenuntersuchungspflichtigem Fleisch nach Zeitaufwand 2607 amtliche Bescheinigung eines Begleitdokuments nach Zeitaufwand 2608 Überwachung und Kennzeichnung von für den Export bestimmtem Fleisch oder Fleischerzeugnissen nach Zeitaufwand 2609 Überwachung eines Fleischverarbeitungsbetriebs nach Zeitaufwand 2610 Zulassung eines Betriebs oder einer sonstigen Einrichtung nach Zeitaufwand 2611 Zuschlag für Amtshandlungen, die auf Verlangen des Besitzers außerhalb normaler Schlachtzeiten in Betrieben nach § 5 des Veterinärkontroll-Kostengesetzes vorgenommen werden. zusätzlich 25 v. H. der Gebühren nach Nr. 260111 bis 2610 27 Tierarzneimittelwesen 271 Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz 2711 Erlaubnis zur Herstellung von Tierarzneimitteln (§ 13) 300 bis 10 000 2712 Prüfung der Anzeige nach § 20 oder § 52a Abs. 8 AMG oder Prüfung der Mitteilung nach § 63a Abs. 3 oder § 74a Abs. 3 AMG nach Zeitaufwand 2713 Bescheinigung über die Berechtigung eines Herstellers, ein Arzneimittel herzustellen (§ 22 Abs. 4 Satz 1) 18 2714 Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke (§ 67) 45 2715 Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr nach § 72 oder Bescheinigung für die Einfuhr von Tierarzneimitteln nach § 72a 60 bis 240 2716 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 60 27161 Ausstellung einer Ausfuhrbescheinigung mit Anhang (§ 73a Abs. 2) je Arzneimittel 75 2717 Erlaubnis nach § 52a AMG zum Großhandel mit Arzneimitteln 150 bis 2 500 2718 Durchführung der Überwachung nach § 64 AMG bei Tierarzneimittelherstellern oder -großhändlern einschließlich Vor- und Nachbereitung nach Zeitaufwand 2719 Ausstellung eines Zertifikats über die gute Herstellungspraxis nach 64 Abs. 3 Satz 4 AMG 20 v. H. der Gebühr nach Nr. 2718 mindestens 150 28 Lebens- und Futtermittel, Lebens- und Futtermittelüberwachung, Weinkontrolle, Tabakprodukte 281 Amtshandlungen nach dem LFGB, dem Milch- und Margarinegesetz, dem Weingesetz, der Milcherzeugnisverordnung sowie der aufgrund dieser Gesetze und Verordnungen erlassenen Vorschriften 28101 Allgemeine Überwachungsmaßnahmen und Entnahmen von Planproben sind bezogen auf die Nr. 281011 bis Nr. 281149 kostenfrei. Die Amtshandlung ist kostenpflichtig, wenn ein begründeter Verdacht oder eine begründete Beschwerde vorliegt, wonach gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen wurde, oder wenn es sich um die Nachkontrolle einer Beanstandung handelt. 281011 Überwachung und Probeentnahme (§§ 39 bis 43 LFGB) nach Zeitaufwand 281012 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach lebens- oder futtermittelrechtlichen Vorschriften nach Zeitaufwand 28102 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 4 sowie nach § 69 LFGB) 30 bis 1 200 28103 Anerkennung als Gegenproben-Sachverständiger für Proben (§ 1 der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV) in Verbindung mit § 43 LFGB) 240 bis 450 28104 Genehmigung zur Herstellung von Nitritpökelsalz (§ 5 Abs. 5 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung) 120 bis 600 28105 Genehmigung (§ 11 der Diätverordnung) nach Zeitaufwand 28106 Amtshandlungen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 281061 Amtliche Anerkennung (§ 3 Abs. 1 und 3) 360 281062 Erteilung einer Nutzungsgenehmigung (§ 5 Abs. 2 Satz 1) 210 281063 Überwachung (§ 5 Abs. 2 Satz 2) nach Zeitaufwand 28107 Amtshandlungen nach dem Milch- und Margarinegesetz 281071 Erlaubnis zum Betrieb eines Unternehmens zur Abgabe von Milch (§ 4), Stellvertretererlaubnis (§ 5) oder widerrufliche Zulassung zur Weiterführung eines Unternehmens (§ 6) 60 281072 Zulassung von Ausnahmen (§ 8 Abs. 1) 95 281073 Überwachung (§ 10) nach Zeitaufwand 28108 Sachkundeprüfung (§ 4a der Milch-Sachkunde-Verordnung einschließlich Bescheinigung) je Person 50 28109 Überprüfung von Sendungen (§ 18 Abs. 1) oder Gestattung der Zurückverbringung (§ 19 Abs. 3 der Eier- und Eiprodukte-Verordnung) nach Zeitaufwand 28110 Weine und weinähnliche Getränke 281101 Amtshandlungen nach der Wein-Überwachungsverordnung 2811011 Ausnahmegenehmigung (§ 2 Abs. 1) 1 v. H. des Warenwerts mindestens 240 2811012 Nachträgliche Auflagen, Befristung (§ 2 Abs. 2) nach Zeitaufwand 2811013 Versuchserlaubnis (§ 3 Abs. 1) einschließlich Laboruntersuchung 60 bis 1 800 2811014 Genehmigung von Buchführungsverfahren (§§ 12 oder 13) nach Zeitaufwand 2811015 Nachträgliche Auflagen (§ 12) nach Zeitaufwand 2811016 Amtliche Erstuntersuchung von Getränken nach § 36 Abs. 2 (Gutachten und Laboruntersuchung) 240 bis 1 200 281102 Ausstellung eines Begleitpapiers nach Verordnung (EG) Nr. 884/2001 6 28111 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Lebensmitteln außer Fleisch und Geflügelfleisch 281111 Milch je 1 000 l Rohmilch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb oder in der erstberührenden Sammelstelle 0,02 281112 Fisch je verarbeitete t Rohfisch im erstberührenden Verarbeitungsbetrieb 0,10 281113 Eier je angefangene 1 000 Stück in der erstberührenden Packstelle 0,01 281114 Honig je angefangene t in der erstberührenden Abfüllstelle 0,10 28112 Registrierung oder Zulassung von Lebensmittelbetrieben mit Ausnahme von Schlachthöfen, Fleischzerlegungs- und -verarbeitungsbetrieben nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, Untersuchungs- und Kontrollgebühren nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A und B Kapitel IV und V der Verordnung genannten Tätigkeiten, Kontrollen und Abhilfemaßnahmen nach Zeitaufwand 281121 Entscheidung über die Zulassung von Betrieben nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281122 Abhilfemaßnahmen im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 nach Zeitaufwand 281123 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung (Anhang IV Abschnitt B Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) für die ersten 30 t je t 1 danach je t 0,5 281124 Mindestgebühren oder Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur (Anhang IV Abschnitt B Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) 2811241 erste Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 2811242 erster Verkauf auf dem Fischmarkt für die ersten 50 t im Monat je t 0,5 danach je t 0,25 2811243 erster Verkauf im Falle fehlender oder unzureichender Sortierung nach Frischegrad und/oder Größe nach den Verordnungen (EWG) Nr. 103/76 und (EWG) Nr. 104/76 für die ersten 50 t im Monat je t 1 danach je t 0,5 28113 Zulassung von Prüflaboratorien und Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung nach Zeitaufwand 28114 Amtshandlungen nach den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Futtermittelsrechts 281141 Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281142 Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Einfuhr aus Drittländern, entspricht Zulassung/Registrierung von Drittlandsvertretern nach FMV) je vertretener Firma 150 bis 250 281143 Änderung einer Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 50 bis 1 000 281144 Export-Bescheinigung 75 bis 100 281145 Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 600 281146 Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Herstellung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 30 bis 80 281147 Zulassung zur Herstellung von Futtermitteln für Wiederkäuer nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 80 bis 700 281148 Gestattung nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln, die Fischmehl, Blutmehl, Blutprodukte, Di- oder Tricalciumphosphate enthalten 80 bis 200 281149 Änderung einer Zulassung/Registrierung/Gestattung nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 50 bis 500 282 Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) 2821 Bewertung der Qualifikation und Akkreditierung von Instituten (Gesamtheit der einzelnen Prüflaboratorien), nach DIN EN ISO/IEC 17025 und der sonstigen Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der nach Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie anderer Laboratorien mit Untersuchungsbereichen, die nicht der amtlichen Überwachung nach dieser Verordnung, aber dem LFGB, dem Weingesetz oder anderen, die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung tangierenden Rechtsbereichen unterliegen 28211 Akkreditierungen von Instituten in öffentlicher Trägerschaft in den Bundesländern, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der SAL zusammenarbeiten 282111 Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens 1 400 282112 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen 300 282113 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen 450 282114 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen 600 282115 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 150 282116 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand 28212 Akkreditierungen sonstiger Institute 282121 Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens 2 800 282122 Akkreditierung von bis zu 20 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 2 500 282123 Akkreditierung von bis zu 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 3 750 282124 Akkreditierung von über 30 Untersuchungsbereichen nach Zeitaufwand je Akkreditierung mindestens 5 000 282125 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche ohne Audit je Untersuchungsbereich 300 282126 Nachakkreditierung eines oder mehrerer Untersuchungsbereiche mit Audit nach Zeitaufwand mindestens 2 500 28213 Anerkennung von Prüflaboratorien (§ 1 der PrüflabV) 282131 Anerkennung einer vorhandenen Akkreditierung nach Zeitaufwand je Anerkennung mindestens 250 29 Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten 291 Amtshandlungen nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) 29101 Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen auf das Studium der Tiermedizin (§ 65 TAppV) 35 29102 Ausnahmegenehmigung für Studenten in Studien- und Prüfungssachen 18 29103 Bescheinigung für nichtdeutsche Staatsangehörige über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung 35 29104 Approbation für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG und für sonstige EG- und EWR-Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 und 2 Bundes-Tierärzteordnung sowie Angehörige von Staaten, die Partnerschafts- oder Assoziierungsabkommen mit der EG geschlossen haben 150 29105 Approbation für sonstige Staatsangehörige (§ 4 Abs. 3 Bundes-Tierärzteordnung) 350 29106 Rücknahme oder Widerruf der Approbation, Anordnung des Ruhens der Approbation (§ 8 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29107 Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation, Wiedererteilung (§ 8 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung) 120 29108 Ausstellung einer Ersatz-Approbationsurkunde 120 29109 Bescheinigung nach Art. 2 der EG-Richtlinie 78/1026/EWG 35 29110 Erlaubnis zur unselbstständigen Ausübung des tierärztlichen Berufs (§ 11 Bundes-Tierärzteordnung) nach Zeitaufwand höchstens 150 29111 Befähigungszeugnis für den tierärztlichen Staatsdienst (§ 14 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen) 80 29112 Ausstellung eines Ausweises (§ 43 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen) 70 3 Landwirtschaft 31 Saatgutverkehr 311 Amtshandlungen nach der Saatgutverordnung 3111 Anerkennung von im Inland vermehrtem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfbescheids, jedoch ohne Prüfung des Feldbestands, Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 3 Abs. 1 und 2, §§ 7, 9 und 14) 31111 unabhängig von der Pflanzenart je Vermehrungsvorhaben 40 31112 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 5 mindestens 20 31113 Nachbesichtigung der von privaten Feldbesichtigern besichtigten Vermehrungsflächen je 0,25 ha 3,50 31114 Rücknahme der Anmeldung von der Feldbesichtigung je Vermehrungsvorhaben 10 31115 Bearbeitung verspätet eingegangener Arbeitsunterlagen je Vermehrungsvorhaben 50 3112 Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 4 Abs. 6 und § 14) je Partie 9,50 3113 Erneute Prüfung von Saatgut aus anerkanntem Saatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§ 15) je Partie 9,50 3114 Zulassung von Handelssaatgut einschließlich Erteilung des Prüfungsbescheids, jedoch ohne Probenahme, Kennzeichnung, Verschließung und Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 24 und 25) je Partie 9,50 3115 Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung (§§ 11, 15, 29, 30, 31, 34 und 36) oder weitere Probenahme (§ 12 Abs. 2) 31151 Probenahme oder weitere Probenahme je Partie 6,50 mindestens 15 31152 Überwachung der Abpackung, Kennzeichnung und Verschließung je Partie 6 mindestens 15 3116 Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts (§§ 12 und 24 Abs. 3) bei 31161 Getreide, grobkörnigen Leguminosen, technisch behandeltem Saatgut (pilliert, inkrustiert) je Probe 35 31162 Gräsern je Probe 43 31163 kleinkörnigen Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Kohlarten, vergleichbaren anderen kleinkörnigen Samen je Probe 38 3117 Zusätzliche Untersuchungen zur Prüfung der Beschaffenheit des Saatguts 31171 Feuchtigkeitsbestimmung je Probe 10 31172 Feststellung der Tausendkornmasse (§ 12 Abs. 1) je Probe 8 31173 Prüfung der Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bezüglich des Freiseins von Flughafer (§ 12 Abs. 1) je Probe 25 31174 Bestimmung des Erucasäureanteils an der Gesamtfettsäure je Probe 51 31175 Getreide, Kalttest je Probe 30 31176 Getreide, Keimfähigkeit - Einlegen in Erde je Probe 144 31177 Getreide, Laborbeizung je Probe 15 31178 andere Beschaffenheitsprüfung je Probe 10 bis 200 3118 Sonstige Amtshandlungen 31181 Nachbesichtigung (§ 8 Abs. 1) je Feldbestand 40 31182 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31183 Wiederverschließung (§ 37) zusätzlich zu Nr. 3115 bis 31152 je Partie 6 31184 Erteilung einer Mischungs- oder Kennnummer (§ 40 Abs. 6) je Partie 5 31185 Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Abs. 5) 35 31186 Ausstellen eines Zertifikats aufgrund des OECD-Systems (§§ 44 bis 48) einschließlich Nachprüfung (§ 16) je Partie 25 31187 Nachbesichtigung bei fehlendem Schild (§ 5 Abs. 4) je Vermehrungsvorhaben 40 312 Amtshandlungen nach der Pflanzkartoffelverordnung 3121 Anerkennung von im Inland vermehrten Pflanzkartoffeln (§§ 4, 5 und 9) je Vermehrungsvorhaben 80 31211 Prüfung des Feldbestands je 0,25 ha 12,50 mindestens 40 3122 Probenahme für die Untersuchung auf Virus- und bakterielle Knollenkrankheiten je Partie 10 3123 Prüfen und Ausstellen eines Prüfbescheids 31231 Viruskrankheiten je Probe 45 31232 bakterielle Knollenkrankheiten je Probe 120 31233 jedes weitere Bakterium je Probe 30 31234 weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (§ 15) je Partie 10 3124 Weitere Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe 50 mindestens 95 31241 Weitere Probenahme zur Untersuchung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten. je Probe 15 3125 Kennzeichnung und Verschließung (§§ 24, 25 und 28) je Partie 7 mindestens 15 3126 Sonstige Amtshandlungen 31261 Nachbesichtigung (§ 10) je Feldbestand 40 31262 Wiederholungsbesichtigung (§ 12) je Feldbestand 90 31263 Wiederverschließung (§ 29) zusätzlich zu Nr. 3125 je Partie 6 313 Amtshandlungen nach der Rebenpflanzgutverordnung 3131 Anerkennung von vermehrtem Pflanzgut einschließlich Prüfung des Rebenbestands, Prüfung der Beschaffenheit des Pflanzguts und Erteilung des Prüfungsbescheids (§ 4 Abs. 1 bis 3, §§ 7, 11 bis 13) bei 31311 Ruten, Edelreisern, veredlungsfähigen blinden Unterlagsreben und Blindholz je 100 m² der Bestandsfläche jeder besichtigten Sorte je angemeldete Sorte 1,20 mindestens 9 31312 Wurzelreben und Pfropfreben in Rebschulen je 1 000 Stück der besichtigten Bestände je Betrieb 7 mindestens 19 31313 Topf- und Kartonagereben je 1 000 Stück der besichtigten Behältnisse je Betrieb 3,50 mindestens 19 31314 Weitere Prüfung der Beschaffenheit des versandgerecht aufbereiteten Pflanzguts (§ 11 Abs. 1) je Partie 80 3132 Sonstige Amtshandlungen 31321 Nachbesichtigung (§ 8) je Rebenbestand 80 31322 Wiederholungsbesichtigung (§ 10) je Rebenbestand 80 314 Erdbeerpflanzgut 3141 Prüfung von Mutterpflanzenbeständen einer Sorte und Pflanzgutstufe 31411 bis 5 000 m² Vermehrungsfläche je 100 m² je Sorte und Pflanzgutstufe 2,50 mindestens 20 314111 je Betrieb mindestens 105 31412 über 5 000 m² Vermehrungsfläche je weitere 100 m² 1,40 3142 Vom Antragsteller zu vertretende Nachbesichtigung nach Zeitaufwand 32 Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Hauswirtschaft 321 Ausbildungswesen nach dem Berufsbildungsgesetz 3211 Zulassung zur Meisterprüfung sowie Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)-Prüfung als Voraussetzung zur Meisterprüfung 32111 BAP-Prüfung 120 32112 Meisterprüfung einschließlich BAP 321121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 350 321122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321121 anteilig 32113 Meisterprüfung ohne BAP-Prüfung 321131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 300 321132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 321131 anteilig 3212 Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 40 Abs. 2) 32121 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 90 32122 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32121 anteilig 3213 Zulassung zur Fortbildungsprüfung (§ 46 Abs. 1) 32131 Erstprüfung oder Wiederholung der Gesamtprüfung 120 32132 Wiederholung nichtbestandener Prüfungsteile nach Nr. 32131 anteilig 3214 Allgemeine Lehrgänge, sofern in den entsprechenden Richtlinien keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, sowie Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung mit einer Dauer von 32141 weniger als einer Woche je Tag 30 bis 60 32142 einer Woche bis zu vier Wochen je Woche 140 bis 300 32143 mehr als vier Wochen, je weitere Woche zusätzlich In Abschnitten durchgeführte Lehrgänge innerhalb von zwölf Monaten gelten als ein Lehrgang. 50 v. H. von Nr. 32142 3215 Erstellung einer beglaubigten Ab- oder Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Prüfungsurkunde oder einer Prüfungsbescheinigung je Seite DIN A 4 9 mindestens 18 322 Betriebswirtschaft und Sachverständigenwesen 3221 Prüfung und Bearbeitung eines Antrags nach § 57 des Energiesteuergesetzes 6 3222 Öffentliche Bestellung eines land-, fischerei- oder forstwirtschaftlichen Sachverständigen nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei 32221 Bestellung 322211 Erstbestellung für ein Fachgebiet 400 322212 für jedes weitere Fachgebiet 50 32222 Fachgebietserweiterung 322221 für ein Fachgebiet 250 322222 für jedes weitere Fachgebiet 50 32223 Verlängerung 200 32224 Ausstellen eines Ersatzausweises 120 32225 Übernahme der Bestellung eines anderen Bundeslandes bis zum Ablauf der bestehenden Bestellzeit 50 33 Tierzucht 331 Amtshandlungen nach dem Tierzuchtgesetz 3311 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 1) 1 200 3312 Anerkennung einer Zuchtorganisation (§ 3 Abs. 2) 950 3313 Erweiterung des räumlichen Tätigkeitsbereichs einer anerkannten Züchtervereinigung (§ 4 Abs. 4) 100 3314 Erlaubnis zum Betrieb einer Besamungsstation (§ 17) 1 000 bis 2 500 3315 Erlaubnis zum Betrieb einer Embryoentnahmeeinrichtung (§ 17) 750 bis 1 500 3316 Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 18 Abs. 1) 175 bis 300 3317 Zulassung von Ausnahmen (§ 18 Abs. 2) 125 bis 1 000 332 Bescheinigungen für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren nach dem Zolltarif 3321 Einzelantrag 17 3322 Sammelantrag je Tier 8 333 Prüfung von Probenahmegeräten in Milch-Sammeltankwagen 3331 1 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) 175 3332 ab 2 Tankwagen (je Prüfung, Ort und Tag) je Tankwagen 110 334 Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 3341 Genehmigung eines Totalisators mit einem Umsatz 33411 bis 1 Mio. EUR 240 33412 über 1 Mio. EUR 720 3342 Erlaubnis zur Errichtung einer Wettannahmestelle oder Inbetriebnahme einer Örtlichkeit je Wettannahmestelle 60 bis 600 3343 Erlaubnis für einen Buchmacher oder eine Buchmacherin 420 bis 3 000 3344 Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen oder eine Buchmachergehilfin 210 bis 1 200 335 Zulassung einer Belegstelle (§ 2 der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen) je Antrag 350 34 Pflanzenschutzdienst 341 Untersuchungen 3411 Spezielle Untersuchung auf Krankheits- und Schädlingsbefall bei Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Erzeugnissen, Werkstoffen und anderem 3 bis 125 3412 Untersuchung auf Virusbefall von Obstgehölzen 34121 Testung entsprechend den Richtlinien des Julius Kühn-Instituts für die Anzucht von virusgetesteten Obstgehölzen 341211 Steinobst je Pflanze 55 341212 Kernobst je Pflanze 80 341213 Prunus-Saatgut und anderes Saatgut je Samen 1,80 mindestens 32 34122 Beerenobst je Klon 55 3413 Serologische und Immunofluoreszenstests von Pflanzen auf Viren und Bakterien 34131 Elisa-Test je Pflanze und Krankheitserreger 25 34132 Immunofluoreszenstest je Pflanze und Krankheitserreger 25 34133 jeder weitere Erreger je Pflanze und Krankheitserreger 5 3414 Kartoffeltestung 34141 serologische Virustestung je Virus und Knolle 0,50 34142 jeder weitere Virus 0,12 34143 Immunofluoreszenstest auf Bakterien je Bakterium und Probe (200 Knollen) 120 34144 jedes weitere Bakterium 30 3415 Entnahme und Untersuchung von Boden- und Pflanzenproben auf Nematoden 34151 Entnahme von 8 Bodenproben je ha 45 34152 Untersuchung einer Probe im Labor 341521 auf Kartoffel-, Rüben- und Hafernematoden sowie auf andere zystenbildende Nematoden (im Gartenbau) 10 341522 auf Blattälchen 11 341523 auf Stock- oder Stängelälchen (mit Artbestimmung) sowie Wurzelgallenälchen 12 341524 auf freilebende Wurzelnematoden (Gesamtanalyse mit Gattungsangabe) 16 341525 Auszählung auf virusübertragende Nematoden von Vermehrungsflächen im Weinbau 15 341526 Auszählung des lebenden und toten Inhalts der Zysten einer Probe 15 3416 Untersuchung auf dem Gebiet des Holzschutzes (zoologische Schadorganismen) 35 bis 160 342 Phytosanitäre Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzengesundheit, Pflanzenbeschau, Anforderungen an Anbaumaterial Amtshandlungen nach der Richtlinie 2000/29/EG, der Richtlinie 2001/32/EG der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung 3421 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen beim Import 34211 Standardgebühr nach Art. 13 Buchst. d Abs. 2 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG 342111 für Dokumentenkontrollen je Sendung 7 342112 für Nämlichkeitskontrollen 3421121 bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe je Sendung 7 3421122 bei darüber hinausgehender Größe je Sendung 14 342113 für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 34211301 Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen 342113011 bis zu 10 000 Stück je Sendung 17,50 342113012 je weitere 1 000 Stück 0,70 höchstens 140 34211302 Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) 342113021 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113022 je weitere 100 Stück 0,44 höchstens 140 34211303 Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) 342113031 bis zu 200 kg je Sendung 17,50 342113032 je weitere 10 kg 0,16 höchstens 140 34211304 Samen, Gewebekulturen 342113041 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113042 je weitere 10 kg 0,175 höchstens 140 34211305 anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind 342113051 bis zu 5 000 Stück je Sendung 17,50 342113052 je weitere 100 Stück 0,18 höchstens 140 34211306 Schnittblumen 342113061 bis zu 20 000 Stück je Sendung 17,50 342113062 je weitere 1 000 Stück 0,14 höchstens 140 34211307 Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) 342113071 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113072 je weitere 100 kg 1,75 höchstens 140 34211308 gefällten Weihnachtsbäumen 342113081 bis zu 1 000 Stück je Sendung 17,50 342113082 je weitere 100 Stück 1,75 höchstens 140 34211309 Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) 342113091 bis zu 100 kg je Sendung 17,50 342113092 je weitere 10 kg 1,75 höchstens 140 34211310 Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) 342113101 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113102 je weitere 1 t 0,70 34211311 Kartoffelknollen 342113111 je 25 t je Partie 52,50 342113112 je weitere 25 t 52,50 34211312 Holz (ausgenommen Rinde) 342113121 bis zu 100 m3 Volumen je Sendung 17,50 342113122 je weiteren m3 0,175 34211313 Erde und Nährsubstraten, Rinde 342113131 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113132 je weitere 1 t 0,70 höchstens 140 34211314 Getreidekörnern 342113141 bis zu 25 t je Sendung 17,50 342113142 je weitere 1 t 0,70 höchstens 700 34211315 anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 17,50 34212 Zusätzliche Kosten (Zeit- und Materialaufwand) nach Art. 13 Buchst. d Abs. 5 der Richtlinie Nr. 2000/29/EG (zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Spezialuntersuchungen, Wartezeiten) 20 bis 1 200 34213 Gebühr für die phytosanitäre Abfertigung von Kleinsendungen (bis 10 kg) (z.B. Einzelpflanzen, Saatgutkleinpackungen) je Sendung 6 bis 200 34214 Untersuchung der gesamten Sendung bei festgestelltem Befall mit Schadorganismen nach Zeitaufwand 34215 Phytosanitäre Importabfertigung oder Freigabe von Containersendungen bei den Pflanzenschutzdienststellen anderer Bundesländer oder bei Zollämtern (unabhängig von sonstigen Gebühren für Untersuchungen) je Sendung 25 bis 250 34216 Importabfertigung mit Überwachung der Vernichtung oder mit Umpacken von Verpackungen aus Holz, welche bei der Einfuhr nicht dem ISPM-Standard 15 entsprechen je Sendung 100 34217 Amtshandlungen, die am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden zusätzlich 40 v. H. nach 342111 bis 34216 3422 Kontrollen und Untersuchungen von Befallsgegenständen bei Durchfuhr und Export nach Nr. 34211, 34212 und 34213 3423 Pflanzengesundheitszeugnis, Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, Sirexzeugnis oder Phytosanitäres Transportdokument 34231 Ausstellung je Stück 5 bis 30 34232 Duplikaterstellung je Stück 1,20 bis 2,50 34233 Verplombung einschließlich Material je Stück 2 3424 Registrierung von Betrieben und Ausstellung von Pflanzenpässen 34241 Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung oder § 3 der Anbaumaterialverordnung je Betrieb 10 bis 50 34242 Genehmigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen 342421 nach § 13d der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 342422 nach § 13k der Pflanzenbeschauverordnung je Betrieb 30 bis 50 34243 Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines Pflanzenpasses je Betrieb 12 bis 60 34244 Ausstellung eines Pflanzenpasses je Stück 9 34245 Kontrolle von registrierten Betrieben nach § 8 der Anbaumaterialverordnung nach Zeitaufwand 34246 Registrierung, Kennzeichnung und Behandlung von Holz nach §§ 13p bis 13r der Pflanzenbeschauverordnung 342461 Untersuchung der Voraussetzungen (IPPC-Standard) nach § 13p Abs. 4 je Betrieb 100 bis 250 342462 Registrierung, Aufnahme in das Register unter Erteilung einer Registriernummer und Überprüfung der Anforderungen nach §§ 13q und 13r je Betrieb 40 bis 75 342463 Anerkennung eines Prüfunternehmens nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 1.2 und 1.3 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15 je Betrieb 50 bis 200 342464 technische Prüfung (Hauptprüfung) einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 350 bis 600 342465 jährliche technische Prüfung mit Kalibrierung der Messfühler einer IPPC-konformen Behandlungsanlage nach §§ 13p und 13q in Verbindung mit Punkt 5.3.2 der JKI-Leitlinie zur Anwendung eines IPPC-Standards ISPM 15 je Trockenkammer 100 bis 250 342466 Überprüfung von behandelten Holzverpackungen hinsichtlich der korrekt durchgeführten Behandlung nach der Leitlinie zum IPPC Standard je untersuchter Bohrmehlprobe 75 bis 125 3425 Weitere phytosanitäre Kontrollen und Untersuchungen 34251 des Aufwuchses für in Drittländer exportierende Betriebe nach Zeitaufwand 34252 von Baumschulen auf Virusbefall nach Zeitaufwand 34253 in registrierten Betrieben 342531 vorgeschriebene Mindestkontrolle nach der EG-Richtlinie oder der Pflanzenbeschauverordnung (Pflanzenbestände, Warenbücher) nach Zeitaufwand 342532 bei Lieferung in Schutzgebiete nach Zeitaufwand 34254 am Bestimmungsort nach Zeitaufwand 34255 von Verpackungsholz bei Containersendungen je Sendung 50 bis 200 343 Pflanzenschutzrecht 3431 Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) 23 bis 900 3432 Genehmigung nach §§ 14 oder 14a der Pflanzenbeschauverordnung (Zulassung von Ausnahmen) 6 bis 150 3433 Genehmigung nach § 18 b PflSchG 34331 Einzelantrag 343311 ein Anwendungsgebiet 50 343312 jedes weitere Anwendungsgebiet zusätzlich 10 34332 Sammelantrag 50 343321 ein Anwendungsgebiet zusätzlich je Betrieb 15 343322 jedes weitere Anwendungsgebiet zusätzlich je Betrieb 10 3434 Genehmigung einer Ausnahme nach § 11 der Anbaumaterialverordnung je Antrag 10 bis 50 344 Sachkundenachweis nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung 3441 Sachkundeprüfung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln (§ 2) einschließlich Zeugniserstellung 35 3442 Sachkundeprüfung für die Abgeber von Pflanzenschutzmitteln (§ 3) einschließlich Zeugniserstellung 40 3443 Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde nach § 1 Abs. 1 oder § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 50 3444 Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Anwendung oder die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Erlangung der Sachkunde für die gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln je Person 50 bis 200 3445 nochmalige Ausfertigung eines Sachkundenachweises nach Nr. 3441 bis 3443 25 345 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln 3451 Prüfung (Kontrolle, Behandlung, Vergleichsmittel) nach § 34 Abs. 2 Nr. 5 PflSchG 34511 Fungizid je Versuchsglied 720 bis 2 950 34512 Insektizid (einschließlich Virusvektoren) je Versuchsglied 585 bis 4 250 34513 Herbizid je Versuchsglied 855 bis 2 150 34514 Akarizid je Versuchsglied 1 305 bis 2 400 34515 Rodentizid je Versuchsglied 1 755 bis 4 000 34516 Wachstumsregler je Versuchsglied 135 bis 2 500 34517 Repellent je Versuchsglied 900 bis 5 600 34518 Sonstige Präparate je Versuchsglied 270 bis 7 750 34519 Sonstige Prüfungen 345191 Ertragsfeststellung in Verbindung mit Prüfung der biologischen Wirkung je Ernte 135 bis 1 000 345192 Triebkraftprüfung 405 bis 450 345193 Künstliche Infektion 360 bis 400 345194 Zuschlag für Gewächshaus oder unter Glas 315 bis 400 345195 Verträglichkeitsprüfung 495 bis 1 450 345196 Resistenzprüfung 3451961 Kartoffelkrebs 4 bis 280 3451962 Kartoffelnematoden 4 bis 440 3451963 Rübennematoden 4 bis 80 3451964 Brennflecken bei Bohnen 80 bis 320 3451965 Getreidezystenälchen 160 bis 240 345197 GLP-gerechte Prüfung ohne Rückstandsanalytik zusätzlich zur biologischen Prüfung 1 000 345198 Anlage spezieller Versuche zur Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchung nach Zeitaufwand 345199 Prüfung mit mehreren Vergleichsmitteln zusätzlich je weiterem Vergleichsmittel 33 v. H. nach Nr. 34511 bis 345198 3452 im Rahmen der Lückenindikationen (Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken) gebührenfrei 3453 Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen nach § 1c der Pflanzenschutzmittelverordnung 34531 Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen (Antragsbearbeitung, Inspektion vor Ort) nach Zeitaufwand 34532 Anerkennungsbescheinigung 300 346 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 7 der Pflanzenschutzmittelverordnung 3461 Anerkennung von Betrieben zur Pflanzenschutzgerätekontrolle nach § 6 der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes je Betrieb 100 3462 Vorbereitungslehrgang für Kontrollpersonal nach der Kontrollordnung Pflanzenschutzgeräte je Person 35 3463 Überprüfung einer Kontrollstelle 120 347 Spezielle Bildungsangebote für Fragen des Pflanzenschutzes, Fachvorträge 3471 Vortrag oder andere Dienstleistung (zum Beispiel Moderation, Schulung und anderes) 34711 bis zu 2 Stunden je Vortrag oder Dienstleistung 295 34712 über 2 Stunden je Stunde 175 35 Weinbau 351 Anerkennung von Weinen, Schaumweinen, Branntweinen aus Wein, Likörweinen und Perlweinen nach dem Weingesetz 3511 Anerkennung als Qualitätswein, Likörwein und Perlwein (§ 19) oder Zuerkennung eines Prädikats (§ 20) oder Fassweinanstellung 35111 bis 1 000 l 15 35112 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35113 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35114 Anerkennung jeder weiteren Teilabfüllung 30 35115 in Eilfällen zusätzlich 48 35116 Identitätsprüfung je Anstellung 15 35117 Änderung eines Anerkennungsbescheids 12 3512 Anerkennung als Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet, Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe (§ 19 Abs. 1 und 2) 35121 bis 1 000 l 24 35122 bis 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 2,40 35123 über 40 000 l zusätzlich je weitere 1 000 l 1,50 35124 Jedes Nachfolgecuvée Qualitätsschaumwein in bestimmtem Anbaugebiet oder Sekt in bestimmtem Anbaugebiet oder Qualitätsschaumwein mit Rebsortenangabe oder Sekt mit Rebsortenangabe 25 v. H. von Nr. 3512 bis 35123 mindestens 12 3513 Anerkennung als Qualitätsbranntwein aus Wein (§ 4 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung) 35131 bis 5 000 l 105 35132 über 5 000 l 190 3514 Wiedererteilung der Prüfnummer 50 v. H. von Nr. 3511 bis 35132 mindestens 30 3515 Registrierung der gemeldeten „Selection“-Parzelle und Vergabe der Kennzeichen für ein Flurstück oder einen Schlag 10 35151 jedes weitere Flurstück zusätzlich 5 352 Anbauversuche mit neuen Rebsorten 3521 Zulassung, Genehmigung, Kontrollen nach §§ 8 und 42 der Weinverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Weinüberwachungsverordnung 32 3522 Erteilung des Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 der Wein-Überwachungsverordnung 48 353 Amtshandlungen nach der Verordnung zur Durchführung der Reblausbekämpfung 3531 Genehmigung zur Herstellung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 4) 30 3532 Genehmigung der Anlage von Vermehrungsflächen für Unterlagenreben (§ 8 Abs. 3 Nr. 1) 30 3533 Amtliche Entseuchung von Pfropf- und Wurzelreben (§ 8 Abs. 3 Nr. 4) 35331 bis 500 Stück 9 35332 bis 1 000 Stück 16 35333 bis 10 000 Stück 33 35334 bis 20 000 Stück 48 35335 bis 40 000 Stück 70 35336 bis 60 000 Stück 85 35337 über 60 000 Stück zusätzlich je weitere 20 000 Stück 12 3534 Drieschenerklärung und Rodungsverfügung nach § 1 Nr. 4 und 5 je Bescheid 50 bis 250 3535 Anordnung der Ersatzvornahme im Rahmen der Rodung nach § 5 je Bescheid 50 bis 250 354 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Anpflanzungsrechten 3541 Genehmigung oder Bescheinigung zur Neuanpflanzung von Reben nach § 7 des Weingesetzes 50 3542 Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten nach § 4 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weingesetz 30 3543 Entscheidung über einen Antrag zu Merkmalen aus der Weinbaukartei nach Verordnung (EG) Nr. 2392/1986 und Verordnung (EG) Nr. 649/1987 oder Zweitbescheid bei einer Betriebsgröße 35431 bis 5 ha 10 35432 über 5 ha bis 15 ha 20 35433 über 15 ha 30 35434 Erzeugerzusammenschlüsse 50 35435 Kartenerstellung mit Sachinformation nach Zeitaufwand 3544 Änderung der weinrechtlichen Abgrenzung nach Zeitaufwand 3545 Änderung der Weinbergsrolle nach Zeitaufwand 355 Landeswein- und - sektprämiierung 3551 Wein je Anstellung 27 3552 Sekt, Qualitätslikörwein, Qualitätsbranntwein je Anstellung 59 3553 Identitätsprüfung bei Nachmeldung von Sekt je Nachmeldung 59 3554 Sonderprüfung je angestelltem Wein oder Sekt 19 356 Most- und Weinuntersuchungen 3561 Mostuntersuchung mit Verbesserungsvorschlägen 6,50 3562 Weinuntersuchungen 35621 Analyse zur Festlegung der amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.-Analyse) 24 35622 Säurebestimmungen 356221 Bestimmung der Gesamtsäure 6 356222 Bestimmung der flüchtigen Säure 11 356223 Weinsäurebestimmung 11 356224 Bestimmung der freien schwefeligen Säure 2 356225 Bestimmung der gesamten schwefeligen Säure 4 356226 Gesamtsäure in Verbindung mit anderen Untersuchungen 4 356227 L-Ascorbinsäure und freie und gesamte schwefelige Säure 21 35623 Alkohol-, Extrakt- und Zuckerbestimmungen 356231 Alkoholbestimmung 11 356232 Extraktbestimmung 7 356233 Zuckerbestimmung 12 356234 Alkohol- und Zuckerbestimmung 17 356235 Alkohol- und Extraktbestimmung zusammen mit Zucker 17,50 35624 Eiweißuntersuchungen 356241 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß bei Kombination mit Blauschönung 6 356242 Untersuchung auf wärmelabiles Eiweiß einzeln 6,50 35625 Sonstige Untersuchungen und Versuche 356251 Bestimmungen des spezifischen Gewichtes (Mor-Westphal'sche Waage) 4 356252 Bestimmung des spezifischen Gewichts (Pyknometer) 6,50 356253 Mikroskopische Untersuchung 3562531 ohne Zentrifugation 4 3562532 mit Zentrifugation 6 356254 Bestimmung von Mostgewicht und Säure im angegorenen Most 14 356255 Untersuchung auf Alkohol, Zucker, Gesamtsäure, das freie und gesamte Schwefeldioxid 23,50 356256 Untersuchung wie Nr. 356255 und Extrakt 28 356257 Blauschönung (grundsätzlich mit Ferrozyankalium) 3562571 bis 1 200 l 7 3562572 bis 2 400 l 11 3562573 bis 5 000 l 12,50 3562574 bis 10 000 l 17,50 3562575 über 10 000 l 21 357 Exportbescheinigung für Wein, Sekt, Branntwein, die zum Import in Drittländer bestimmt sind 3571 Grundgebühr je Antrag 10 3572 zusätzlich je bescheinigter Wein, Sekt oder Branntwein 5 358 Spezielle Bildungsangebote für weinbautreibende Betriebe 3581 Seminare, Management-Lehrgänge, Nebenerwerbswinzer-Schulung und andere Bildungsangebote 35811 ganztägige Veranstaltungen je teilnehmende Person und Tag 20 bis 60 35812 stundenweise Veranstaltungen je teilnehmende Person und Stunde 6 359 Einzelbetriebliche Weinbauberatung 3591 Betriebswirtschaft 35911 Ausfüllen des Datenblatts für die Auswertung von Buchführungsabschlüssen 30 35912 Auswertung des Buchführungs-Jahresabschlusses nach betriebswirtschaftlichen Kriterien 60 35913 Schwachstellenanalyse (Detaillierte Analyse der Produktionstechnik und der Festkosten im Buchführungsabschluss) 120 35914 Betriebsüberschlag 90 35915 Programmplanung 180 35916 Betriebsverbesserungsplan 300 35917 Umstellungsplanung ökologischer Weinbau und Kostenkalkulation 300 35918 verfahrenstechnische Betriebsplanung und Kostenkalkulation 90 3592 Weinbau (Traubenproduktion) 35921 Bodenkundliche Spezialberatung 120 35922 Produktionstechnische Spezialberatung 60 35923 Düngeplanung nach Bodenuntersuchungsergebnissen (zum Beispiel nach Meliorationen) 359231 Erstaufnahme und Planung 90 359232 Folgeplanung 60 359233 zusätzlich zu Nr. 359231 und 359232 je Schlag 1,80 35924 Beregnungsplan 60 35925 Maschinentechnische Spezialberatung 60 3593 Weinbau (Kellerwirtschaft) 35931 Kellerwirtschaftliche Spezialberatung 90 35932 Behandlungsvorschläge nach Analyse 60 35933 Maschinentechnische Spezialberatung 60 35934 Spezialberatung zur kellerwirtschaftlichen Aufzeichnungspflicht 60 359341 zusätzlich je Schlag 3 36 Amtshandlungen nach der AbfKlärV 361 Bestimmung als Untersuchungsstelle (§ 3 Abs. 2, 5 und 6) 1 010 3611 Änderung oder Verlängerung der Bestimmung mit Prüfungsaufwand 255 3612 Änderung oder Verlängerung der Bestimmung ohne Prüfungsaufwand 40 362 Anordnung der Wiederholung von Bodenuntersuchungen (§ 3 Abs. 3) 40 363 Verkürzung oder Verlängerung der Abstände zwischen den Klärschlammuntersuchungen (§ 3 Abs. 5 und 9) 40 364 Genehmigung nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für die Aufbringung von Klärschlamm auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, Nationalparks, geschützten Landschaftsbestandteilen oder Flächen nach § 20c BNatSchG 85 365 Teilnahme an einer Ringuntersuchung für die Bestimmung der Untersuchungsstellen nach 1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 675 366 Teilnahme an einem Lehrgang zur Probenahme nach 2.7 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung nach Zeitaufwand mindestens 33 37 Ernährungswirtschaft 371 Überwachung der EU-Qualitätsnormen und nationalen Handelsklassen 3711 nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen 37111 Exportbescheinigung je Partie 80 37112 Bescheinigung über die industrielle Zweckbestimmung je Partie 65 37113 Sonstige Kontrollbescheinigung je Partie 80 37114 Kontrollbescheinigung oder Nachkontrolle je Partie 50 3712 Erteilung einer Kennnummer für die Zulassung von Eierpackstellen nach Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 75 bis 150 3713 Erteilung einer Erzeugerkennnummer nach § 4 des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG) 30 bis 60 3714 Erteilung der Zulassung eines Schlachthofs nach der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 je Antrag 100 bis 250 37141 Erteilung der Zulassung als Erzeuger für Geflügelfleisch aus besonderen Haltungsformen je Antrag 75 bis 150 3715 Nachkontrolle nach den Verordnungen (EG) Nr. 543/2008, (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG je Kontrolle 50 bis 150 372 Ökologischer Landbau Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen, Öko-Landbaugesetz, Öko-Kennzeichengesetz 3721 Beleihung einer privaten Kontrollstelle je Antrag 280 bis 670 3722 Amtshandlungen im Kontrollverfahren 37221 Betriebsbeschreibung einschließlich Erstinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je angefangenem Arbeitstag und Betrieb 120 bis 2 400 37222 Jährliche Betriebsinspektion mit Berichterstellung und Maßnahmenfestsetzung je Arbeitstag 60 bis 2 400 37223 Betriebsinspektion (Nachkontrolle) je Arbeitstag 60 bis 2 400 37224 Besondere Prüfungen und Bescheidungen 372241 Zustimmung oder Erteilung der Genehmigung zum Einsatz von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, das nicht nach den Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurde oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Bereich der tierischen Erzeugung je Antrag 18 bis 120 372242 Entfernung der Hinweise auf den ökologischen Landbau oder Untersagung der Vermarktung oder vorläufige Untersagung der Vermarktung je Partie 18 bis 120 372243 Probenahme je Probe 30 bis 60 372244 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 30 bis 180 37225 Ausstellung einer Bescheinigung (Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit Art. 68 und Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) je Bescheinigung 30 bis 300 373 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 510/2006 3731 ohne bestehende Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 230 bis 750 3732 bei vorhandener Akkreditierung nach der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 115 bis 350 3733 Kontrolle nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 je Kontrolle 150 bis 450 374 Akkreditierung als private Kontrollstelle nach Verordnung (EG) Nr. 509/2006 3741 ohne bestehende Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 230 bis 750 3742 bei vorhandener Akkreditierung nach den Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 115 bis 350 3743 Kontrolle nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 je Kontrolle 150 bis 450 375 Marktordnung für Vieh und Fleisch 3751 Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung nach dem Fleischgesetz und dem Handelsklassengesetz je Schlachteinheit (1 Schwein, 1 Schaf, 1 Kalb, 0,33 Rind) 2 mindestens 40 3752 Zulassung von Klassifizierern 125 3753 Fortbildungslehrgänge je Tag und Teilnehmer 75 3754 Durchführung einer Nachkontrolle nach dem Handelsklassenrecht je Kontrolle 100 bis 150 3755 Durchführung einer Nachkontrolle in der Rindfleischetikettierung je Kontrolle 50 bis 150 376 Mahnung wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Meldungen nach dem Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren und dem Ernährungssicherstellungsgesetz oder nach der 1. Fleischgesetz Duchführungsverordnung 20 bis 60 377 Verleihung einer Marke nach der Butterverordnung 200 378 Milchquotenverordnung ( § 11 Abs. 3 Satz 2 ) 3781 Entgegennahme und Erfassung von Anträgen zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 41 3782 Entscheidung zur Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen je Antrag 31 38 Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 381 Ausnahmegenehmigung 3811 Erosionsvermeidung 38111 nach § 2 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 5 nach Zeitaufwand 3812 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur (§ 3 Abs. 7) nach Zeitaufwand 3813 Instandhaltung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden (§ 4 Abs. 5) nach Zeitaufwand 3814 Landschaftselemente (§ 5 Abs. 2) nach Zeitaufwand 382 Anerkennung einer Beratungsstelle (§ 3 Abs. 5) nach Zeitaufwand 39 Abtretungen von Beihilfezahlungen 391 bei Auszahlungsbeträgen unter 1 000 EUR je Auszahlung 50 392 bei Auszahlungsbeträgen ab 1 000 EUR je Auszahlung 100 4 Forsten 41 Jagd 411 Amtshandlungen nach der Jägerprüfungsordnung 4111 Anerkennung des Ausbildungsrahmenplans (§ 4) 140 bis 300 4112 Jägerprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 180 4113 Wiederholung der Schießprüfung (§ 6 Abs. 1 Satz 1) 65 412 Jagdscheine 4121 Jahresjagdschein 40 4122 Dreijahresjagdschein 95 4123 für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdiensts, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgeschriebenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen nach § 40 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie für Jagdaufseher (§ 31 Abs. 2 und 3 HJagdG) ermäßigen sich die Gebühren nach Nr. 4121 und 4122 auf 50 v. H. 4124 Tagesjagdschein oder Falkner-Tagesjagdschein 15 4125 Jugendjagdschein 18 4126 Falkner-Jahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4121 verbunden 18 4127 Falkner-Dreijahresjagdschein, soweit nicht mit Nr. 4122 verbunden 45 4128 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 18 413 Amtshandlungen nach dem HJagdG 41301 Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung (§ 3 Abs. 1 und 2) 15 41302 Abrundung eines Jagdbezirks (§ 4 Abs. 1) 145 bis 300 41303 Zwangspachtvertrag (§ 4 Abs. 2) 90 41304 Befriedung eines Grundstücks(§ 5 Abs. 2) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 40 bis 120 41305 Gestatten der Jagdausübung in befriedeten Bezirken (§ 5 Abs. 4) Die Erklärung von Amts wegen ist gebührenfrei. 60 41306 Erklärung zum Eigenjagdbezirk oder beschränkte Zulassung der Jagdausübung in eingefriedeten Bezirken (§ 6 Abs. 4) 150 bis 250 41307 Angliederung von Eigenjagdbezirken an gemeinschaftliche Jagdbezirke bei Verzicht des Inhabers des Jagdrechts (§ 6 Abs. 3) 35 41308 Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks durch Flächenzusammenlegung(§ 7 Abs. 2) 60 bis 150 41309 Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§ 7 Abs. 3) 60 bis 600 41310 Beanstandung eines Jagdpachtvertrags (§ 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes) 60 bis 90 41311 Genehmigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis (§ 12 Abs. 2) und Anordnung zur Nichtigkeit oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrags, Einziehung oder Versagung des Jagdscheins sowie Abrundung von Jagdbezirken (§ 13) 60 bis 150 41312 Anordnung über die Jagdnutzung nach dem Tod des Pächters (§ 14 Abs. 2 Satz 3) 40 bis 150 41313 Einziehung des Jagdscheins (§ 15 Abs. 1) 170 bis 450 41314 Ablegen einer mündlichen Zusatzprüfung im Rahmen der Anerkennung von Jägerprüfungen und Jagdscheinen von Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes) 65 41315 Anordnung zum Jagdscheinnachweis der Jagdausübungsberechtigten (§ 17 Abs. 1 Satz 2) 65 41316 Anordnung der Jagdbehörde wegen Wegfall der Jagdpachtfähigkeit (§ 17 Abs. 2) 130 bis 330 41317 Festlegung eines Jägernotwegs (§ 20 Abs. 1) oder Festsetzung einer Entschädigung (§ 20 Abs. 4) 65 41318 Entscheidung über Jagdausübung in Forstkulturgattern während der Schonzeit (§ 21) 65 41319 Festsetzung der Entschädigung für errichtete Jagdeinrichtungen (§ 22 Abs. 1 Satz 2) 65 41320 Ausnahmegenehmigung über die Verwendung von Fanggeräten, das Aufsuchen des Wilds an Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten und über den Besitz und Verkauf von Wild der in Anlage 1 der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) genannten Arten (§ 23 Abs. 3 und 5 HJagdG in Verbindung mit §§ 19 und 19a Bundesjagdgesetz sowie § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 2 und 4 BWildSchV) 30 bis 100 41321 Genehmigung über das Aussetzen von Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 23 Abs. 8) 50 41322 Erklärung zur Wildruhezone (§ 24 Abs. 1) 35 bis 90 41323 Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung des Abschussplans (§ 26 Abs. 4) 60 bis 140 41324 Verpflichtung zur Haltung von Jagdhunden (§ 28 Abs. 2) 45 41325 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Lockfütterung zur Jagdausübung (§ 30 Abs. 2) 45 bis 300 41326 Entscheidung über die Bestätigung eines Jagdaufsehers/einer Jagdaufseherin (§ 31 Abs. 3) 45 41327 Bestätigung über das berechtigte Tragen von Jagdschutzabzeichen der Jagdausübungsberechtigten sowie des Dienstabzeichens der bestätigten Jagdaufseher/Jagdaufseherinnen einschließlich Abzeichen oder Ersatz für in Verlust geratene Abzeichen oder Ausweise (§ 31 Abs. 5) 18 414 Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz 4141 Anordnung über das Ruhen der Jagd (§ 10 Abs. 2) 60 4142 Ausnahmeregelung über die Jagdpachtfähigkeit (§ 11 Abs. 5) 60 4143 Jagdausübung vor Ablauf von drei Wochen (§ 12 Abs. 4) 35 4144 Jagdausübung aus dem Kraftfahrzeug durch Schwerbehinderte (§ 19 Abs. 1 Nr. 11) 15 4145 Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen der Habichte für Beizzwecke (§ 22 Abs. 4) 150 bis 350 4146 Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wildschäden durch Schalenwild (§ 27 Abs. 1) 45 4147 Ersatzvornahme (§ 27 Abs. 2) 120 bis 1 200 42 Amtshandlungen nach forstgesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Forstgesetzes, der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde, des Bundeswaldgesetzes 4201 Genehmigung von Holznutzungen 42011 Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen zum Abholzungsverbot oder zur Holzvorratsabsenkung (§ 11 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 100 mindestens 200 42012 Genehmigung zum Kahlhieb oder zur Absenkung des Holzvorrats im Schutzwald oder im Bannwald (§ 22 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42013 Genehmigung zum überplanmäßigen Holzeinschlag (Sonderfällung) im Gemeindewald (§ 31 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42014 Genehmigung für Übernutzung (Mehreinschlag über 100 Prozent des jährlichen Hiebssatzes) im Privatwald (§ 41 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 4202 Genehmigung zur Rodung und Waldumwandlung (§ 12 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42021 bis 0,5 ha 200 42022 über 0,5 ha je ha 400 42023 Verlängerung der Frist der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 12 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes ) 25 v. H. von Nr. 42021 bis 42022 42024 Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von Schutz- oder Bannwald in eine andere Nutzungsart (§ 22 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 500 42025 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Rodung und Waldumwandlung (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 4203 Neuanlage von Wald (§ 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 42031 Feststellung der UVP-Pflicht bei Antragsverfahren zur Neuanlage von Wald oder zur Aufforstung von Waldwiesen (§§ 3a oder 3c UVPG) 100 42032 Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verstößen gegen § 13 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes (§ 56 des Hessischen Forstgesetzes) je ha 250 4204 Genehmigung der Teilung eines Waldgrundstücks (§ 15 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4205 Anordnung einer Maßnahme zur Waldbewirtschaftung in Gemengelage (§ 16 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4206 Zulassung einer Ausnahme bei Baumpflanzungen an der Eigentumsgrenze zu Nachbargrundstücken (§ 16 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) 25 bis 100 4207 Entscheidung zur Benutzung fremder Grundstücke und über die Höhe des Schadenersatzes (§ 17 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 4208 Entscheidung über die Entschädigung und den Ersatzanspruch der Waldbesitzer bei Nachteilen in der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung (§ 26 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 4209 Genehmigung eines Betriebsplans 42091 Genehmigung oder Anerkennung eines Betriebsplans oder -gutachtens (Staatswald, Körperschafts- und Gemeinschaftswald) (§ 19 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42092 Anordnung zur Aufstellung eines Betriebsplans oder Gestattung eines höchstzulässigen Einschlags (Privatwaldungen) (§ 19 Abs. 3 und 4 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42093 Anordnung durch die obere Forstbehörde zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gemeindewald) (§ 30 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4210 Betreten des Walds 42101 Anordnung zur Kennzeichnung eines Reitpferds (§ 8 Abs. 2 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 Abs. 5 des Hessischen Forstgesetzes) 50 bis 200 42102 Genehmigung der Sperrung von Waldflächen oder Waldwegen durch den Waldbesitzer (§§ 3, 5 Abs. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde in Verbindung mit § 24 des Hessischen Forstgesetzes). Die Sperrung von Waldflächen und Waldwegen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Waldbesucher ist gebührenfrei (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und Fahren im Walde). 50 bis 200 4211 Entscheidung über das Ausscheiden eines Gemeindeforstbetriebs aus der staatlichen Beförsterung oder über dessen Wiederaufnahme in die Beförsterung (§ 32 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4212 Gemeinschaftswald und forstbetriebliche Vereinigungen 42121 Genehmigung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Gemeinschaftswald (§ 39 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes) 50 42122 Amtliche Bestätigung von Forstschutzbediensteten (§ 42 des Hessischen Forstgesetzes) 25 42123 Feststellung zur Anerkennung oder zum Entzug der Anerkennung als Forstbetriebsvereinigung (§ 43 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes) kostenfrei 42124 Feststellung zur Anerkennung oder zum Widerruf der Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (Forstbetriebsgemeinschaft nach §§ 18 bis 20 des Bundeswaldgesetzes, Forstbetriebsverband nach §§ 23und 36 des Bundeswaldgesetzes, Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 des Bundeswaldgesetzes) kostenfrei 42125 Genehmigung zur Belastung, Veräußerung oder zum Ausscheiden eines Grundstücks aus einem Forstbetriebsverband (§§ 32, 34 des Bundeswaldgesetzes) 50 4213 Anordnungen durch die Forstbehörden 42131 Anordnung zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Walds (§ 55 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 10 000 42132 Anordnung einer erforderlichen forstwirtschaftlichen Maßnahme zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen (§ 6 Abs. 1 bis 3 und 5 des Hessischen Forstgesetzes) 300 42133 Anordnung zur Aufforstung oder Ergänzung von Kahlschlagflächen, verlichteten Waldbeständen, Blößen und Räum (§ 10 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42134 Anordnungen zur Aufforstung verbotswidrig abgeholzter Waldflächen (§ 11 Abs. 3 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42135 Anordnung einer Maßnahme zum Schutz des Walds (§ 14 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 100 bis 2 000 42136 Anordnung einer Maßnahme zum Bau oder zur Unterhaltung von Holzabfuhrwegen (§ 18 Abs. 1 und 2 des Hessischen Forstgesetzes) 200 42137 Anordnung zur Gewährleistung der forstlichen Bewirtschaftung mit forstlichen Fachkräften in Privatwaldungen (§ 20 Abs. 1 des Hessischen Forstgesetzes) 200 4214 Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheids, soweit der Zuwendungsempfänger die Gründe hierfür zu vertreten hat (§ 57 des Hessischen Forstgesetzes) 75 bis 200 43 Fischerei 431 Amtshandlungen nach dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) 43101 Entscheidung über selbstständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (§ 5 Abs. 2) 155 43102 Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) 130 43103 Zulassung eines Erlaubnisvertrags (§ 11 Abs. 3) 35 43104 Prüfung eines angezeigten Fischereipachtvertrags (§ 12 Abs. 4) 18 431041 Nachprüfung nach Beanstandung 32 43105 Vorläufige Regelung der Ausübung der Fischerei (§ 12 Abs. 6) 32 43106 Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis (§ 13 Abs. 2) 32 43107 Einschränkung des Uferbetretungs- und Zugangsrechts (§ 15 Abs. 2) 32 43108 Regelung des Betretungsrechts durch die Fischereibehörde (§ 15 Abs. 3) 90 43109 Zusammenschluss oder Abrundung von Fischereibezirken (§ 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 1) 65 bis 150 43110 Genehmigung der Satzung einer Fischereigenossenschaft (§ 21 Abs. 3) 65 43111 Anzeige eines Hegeplans (§ 24 Abs. 4) kostenfrei 431111 Beanstandung eines angezeigten Hegeplans 60 bis 150 43112 Ausnahmegenehmigung für Aalfang und ständige Fischereivorrichtungen (§ 38 Abs. 4 und 5) 32 43113 Ausnahmegenehmigung zum Fischfang an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken (§ 42 Abs. 4) 32 43114 Ausnahmegenehmigung (§ 43 Abs. 8 BNatSchG) in Bezug auf den Kormoran (§ 44a) 150 432 Amtshandlungen nach der Hessischen Fischereiverordnung (HFO) 4321 Ausnahmegenehmigung von § 1 und § 2 Abs. 1 (§ 2 Abs. 2) 32 bis 300 4322 Genehmigung zum Fischfang auf Fischarten nach § 2 Abs. 2 durch Verwendung von Fanggeräten mit geringeren Maschenweiten (§ 3 Abs. 2) 32 4323 Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts oder betäubender Mittel zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken (§ 5) 32 4324 Ausnahmegenehmigung zum Elektrofischfang (§ 7 Abs. 1) 32 4325 Ausnahmegenehmigung für das Aussetzen oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln oder Krebse (§ 8 Abs. 1 ) 35 4326 Auflagen, Beschränkungen oder Verbote (§ 13 Abs. 3 ) 32 44 Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle Die Auslagen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HVwKostG sind mit der Gebühr nach Nr. 441 bis 4424 und Nr. 445 abgegolten. 441 Zulassung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Quellengesichert“, „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 4 Abs. 2 und 4 FoVG) Die Zulassung von Amts wegen nach § 4 Abs. 4 FoVG ist gebührenfrei. je Zulassungseinheit 50 442 Ausstellung eines Stammzertifikats 4421 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorie „Quellengesichert“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 30 4422 Ausstellung eines Stammzertifikats für die Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ (§ 8 Abs. 2 FoVG) 25 4423 für jedes weitere Stammzertifikat aus laufender Ernte aus der gleichen Zulassungseinheit Die Ausstellung von Stammzertifikaten für Mischungen aus der gleichen Zulassungseinheit für Ernten im gleichen Jahr nach § 9 Abs. 2 FoVG ist mit Ausstellung der Einzelstammzertifikate abgegolten. 10 4424 Ausstellung eines Stammzertifikats für Mischungen auf Antrag (§ 9 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen eines Betriebs 15 44241 mit Aufsuchen eines Betriebs 50 443 Betriebsanmeldungen, Untersagungen 4431 Betriebsanmeldung (§ 17 Abs. 1 FoVG) 100 4432 Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 500 4433 Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Betriebs (§ 17 Abs. 4 FoVG) 125 444 Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der genehmigten Zeiten (§ 7 Abs. 4 FoVG) 30 445 Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2 FoVG) ohne Aufsuchen des Betriebs 10 4451 mit Aufsuchen des Betriebs 50 5 Naturschutz Amtshandlungen nach den Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 865/2006, dem BNatSchG, der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) Der Warenwert ist der Marktpreis oder der Verkaufspreis der jeweiligen Verarbeitungs- oder Handelsstufe, wobei es auf den tatsächlichen Wert des Einzelexemplars nicht ankommt (§ 453 BGB). Unerheblich ist auch, ob ein Handelsverbot besteht. 51 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 HENatG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 28 HENatG), Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 62 BNatSchG, §§ 31, 34 oder 42 HENatG), Anzeige von Projekten nach § 34 Abs. 1a BNatSchG 5101 Abgrabung, Abbau oder Gewinnung gewerblicher Art von Kies, Sand, Ton, Mergel, Lehm, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen oder gewerbliche Aufschüttung oder Verfüllung 51011 bis 1 000 m³ 250 51012 bis 2 000 m³ 400 51013 bis 5 000 m³ 600 51014 bis 10 000 m³ 800 51015 bis 20 000 m³ 1 050 51016 bis 50 000 m³ 1 500 51017 über 50 000 m³ je weitere 30 000 m³ zusätzlich 270 5102 Nichtgewerbliche Abgrabung, Aufschüttung oder Verfüllung 51021 bis 250 m³ 125 51022 bis 500 m³ 200 51023 über 500 m³ 250 5103 Aufnahme einer ackerbaulichen Nutzung (Umbruch) je 100 m² 0,90 mindestens 90 5104 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur je 100 m² 1,80 mindestens 180 5105 Anlage von Gärten, soweit nicht in einem Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen sind 51051 bis 100 m² 90 51052 über 100 m² je weitere 100 m² zusätzlich 17 5106 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie Errichten von Festmacheeinrichtungen für Wasserfahrzeuge oder andere schwimmende Anlagen, Verkehrsanlagen, Flug-, Drachen- oder Modellflugplätze einschließlich Nebenanlagen, Ballonstartplätze; Probebohrung oder Schürfung Der Neu- oder Ausbau von land- oder forstlichen Wirtschaftswegen ist kostenfrei. Berechnung der Gebühr nach einer genutzten Fläche von 51061 bis 1 000 m² 430 51062 bis 2 000 m² 700 51063 bis 5 000 m² 1 150 51064 bis 10 000 m² 1 600 51065 bis 20 000 m² 2 450 51066 bis 50 000 m² 4 400 51067 bis 100 000 m² 6 430 51068 über 100 000 m² je weitere 50 000 m² zusätzlich 1 050 5107 Herstellung, Ausbau oder Beseitigung von Gewässern sowie Anlage von Fischteichen bei Flächeninanspruchnahme je m² Wasserfläche (Einheit), bei Veränderungen der Ufer je 0,5 m Uferlänge (Einheit) 51071 bis 500 Einheiten 280 51072 bis 1 000 Einheiten 440 51073 bis 2 500 Einheiten 700 51074 bis 5 000 Einheiten 1 150 51075 bis 10 000 Einheiten 1 600 51076 bis 20 000 Einheiten 2 450 51077 bis 50 000 Einheiten 4 400 51078 bis 100 000 Einheiten 6 430 51079 über 100 000 Einheiten je weitere 50 000 Einheiten zusätzlich 1 050 5108 Energieversorgungsanlagen, Freileitungen, Anlagen der Telekommunikation, Schienen, Seilbahnen, Ver- oder Entsorgungsanlagen, soweit nicht Gebäude; Anlagen der Außenwerbung, soweit nicht Gebäude; sonstige baulichen Anlagen, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Hessischen Bauordnung bei Investitionskosten 51081 bis 21 500 EUR 410 51082 bis 43 000 EUR 635 51083 bis 107 500 EUR 1 080 51084 bis 215 000 EUR 1 460 51085 bis 430 000 EUR 2 220 51086 bis 1 007 500 EUR 4 000 51087 bis 2 150 000 EUR 5 850 51088 über 2 150 000 EUR je weitere 430 000 EUR zusätzlich 380 5109 Herstellung, Erweiterung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden bei Rohbaukosten 51091 bis 25 000 EUR 410 51092 bis 50 000 EUR 635 51093 bis 125 000 EUR 1 080 51094 bis 250 000 EUR 1 460 51095 bis 500 000 EUR 2 220 51096 bis 1 250 000 EUR 4 000 51097 bis 2 500 000 EUR 5 850 51098 über 2 500 000 EUR je weitere 500 000 EUR zusätzlich 380 5110 Zulassung von Plänen oder Projekten als Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 17 HENatG), aufgrund einer Schutzverordnung (§ 28 HENatG), Ausnahme oder Befreiung von sonstigen Schutzvorschriften (§ 62 BNatSchG, §§ 31, 34 oder 42 HENatG), soweit nicht Nr. 5101 bis 51098 zutreffen. 35 bis 3 300 5111 Verlängerung der Geltungsdauer von begünstigenden Bescheiden nach Nr. 5101 bis 5110 soweit nicht Neubescheid 51111 Bescheide zu Nr. 5101 bis 51098 25 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51112 Bescheide zu Nr. 5110 35 bis 780 5112 a) Umfängliche Beratung, die nicht in einem Zulassungsverfahren mündet, aber Ortstermine oder umfangreichen Schriftverkehrs bedarf b) Bagatellfälle von Zulassungsverfahren, bei denen die Bemessungsgrundlage des Eingangssatzes um mindestens 50 v. H. unterschritten wird und ein deutlich unterdurchschnittlicher Bearbeitungsaufwand besteht, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a BNatSchG, soweit eine Anordnung der Behörde erfolgt 51121 bei Nr. 5101 bis 51098 nach Zeitaufwand, höchstens 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51098 51122 bei Nr. 5110 35 bis 1 200 5113 Allgemeine Beratung von Flächennutzern, insbesondere im Bereich eines Natura 2000-Gebiets, bei der Ausgestaltung von naturschutzkonformen Landnutzungsformen, soweit nicht Nr. 5112, einschließlich gegebenenfalls Entgegennahme einer Anzeige nach § 34 Abs. 1a Satz 1 BNatSchG kostenfrei 5114 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Verfahrens 51141 Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3c UVPG) Die Auslagen für die Prüfung sind mit Ausnahme von Sachverständigen-, Gutachter- und Veröffentlichungskosten mit der Gebühr abgegolten. Schließt sich unmittelbar die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 51142 angerechnet. nach Zeitaufwand 51142 Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Entscheidungen nach Nr. 101 bis 51122 nach Zeitaufwand 5115 Amtshandlungen nach der Kompensationsverordnung (KV) 51151 Einbuchung und/oder Bewertung nach § 3 Abs. 1 bis 3 der KV, einschließlich der Ausbuchung bei Inanspruchnahme der Maßnahme im Zuge der Genehmigung eines Eingriffs oder anlässlich des Inkrafttretens eines Bebauungsplans 511511 bis zu je zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen kostenfrei 511512 mehr als zwei Maßnahmen oder Teilmaßnahmen nach Zeitaufwand 51152 Anerkennung einer Agentur (§ 5 KV) nach Zeitaufwand 51153 Umbuchung und/oder Neubewertung von Maßnahmen im Sinne des § 3 zu Gunsten einer Agentur (§ 5 KV) 50 v. H. der Gebühr nach Nr. 511512 5116 Zustimmung zum Betreten fremder Grundstücke durch Dritte (§ 41 Abs. 3 HENatG) nach Zeitaufwand 52 Amtshandlungen wegen a) ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft b) Störungen und Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets 521 Anordnung zur Wiederherstellung des alten Zustands, zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen oder zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (§ 19 Abs. 1, § 33 Abs. 5 oder § 50 Abs. 6 HENatG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 522 Untersagung einer Nutzung (§ 19 Abs. 1 oder § 33 Abs. 5 HENatG) einschließlich der Kosten einer Anordnung der Duldung einer Naturschutzmaßnahme gegenüber Dritten 200 v. H. von Nr. 5101 bis 5110 53 Genehmigung oder Zulassung einer Ausnahme (§ 36 Abs. 3, § 37 Abs. 1 HENatG) 70 bis 3 500 54 Umsetzung der Zoo-Richtlinie 541 Erlaubnis zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder zum Betrieb eines Zoos (§ 40 Abs. 1 HENatG) nach Zeitaufwand 542 Regelmäßige Inspektion zur Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Betriebserlaubnis (§ 40 Abs. 3 HENatG) nach Zeitaufwand 543 Schließung des Zoos oder eines Teils davon aufgrund fehlender Betriebserlaubnis oder wegen Verletzung von Betreiberpflichten oder Nebenbestimmungen zu der Betriebserlaubnis (§ 40 Abs. 4 HENatG) nach Zeitaufwand 544 Maßnahmen nach § 40 Abs. 5 HENatG nach Zeitaufwand 55 Ausnahme von den Schutzvorschriften für wildlebende Tier- und Pflanzenarten 551 Zulassung einer Ausnahme nach § 43 Abs. 8 Satz 1 BNatSchG 14 bis 1 950 5511 Ausnahme für Untersuchungen zur Erstellung von Roten Listen oder die Ermittlung notwendiger Artenhilfsmaßnahmen und für deren Durchführung kostenfrei 5512 Zulassung einer Ausnahme nach § 42 Abs. 8 Satz 1 BNatschG im Sinne der Nr. 5101 bis 51122, soweit nicht Verwaltungskosten nach den Nr. 5101 bis 51122 erhoben werden 50 v. H. von Nr. 5101 bis 51123 5513 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei weniger als 10 betroffenen Arten Zuschlag von 10 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5514 In den Fällen der Nr. 5101 bis 51122 bei 10 oder mehr betroffenen Arten Zuschlag von 25 v. H. zu Nr. 5101 bis 51122 5515 soweit nicht Nr. 5511 bis 5514 zutreffend sind 14 bis 1 950 552 Befreiung nach § 62 BNatSchG von den Verboten des § 42 Abs. 1 BNatschG Für Rettungsumsiedlungen wie bei Ameisenvölkern, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen oder im Falle der Tötung, sofern ein erhebliches Gefährdungspotential besteht, ist die Befreiung kostenfrei. 30 bis 1 950 553 Befreiung nach § 62 BNatSchG von den Verboten des § 42 Abs. 2 BNatschG bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 55301 bis 100 EUR 21 55302 bis 500 EUR 35 55303 bis 1 000 EUR 65 55304 bis 1 500 EUR 93 55305 bis 2 500 EUR 135 55306 bis 3 750 EUR 185 55307 bis 5 000 EUR 230 55308 bis 7 500 EUR 295 55309 bis 10 000 EUR 340 55310 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 554 Zulassung von Ausnahmen von der Buchführungspflicht nach § 6 Abs. 1 BArtSchV 30 bis 1 900 555 Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BArtSchV 30 bis 1 900 56 Amtshandlung nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 561 Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei einem Warenwert (zugrunde zu legen ist der Gesamtwert eines Geschäftsvorgangs) 56101 bis 100 EUR 21 56102 bis 500 EUR 35 56103 bis 1 000 EUR 65 56104 bis 1 500 EUR 93 56105 bis 2 500 EUR 135 56106 bis 3 750 EUR 185 56107 bis 5 000 EUR 230 56108 bis 7 500 EUR 295 56109 bis 10 000 EUR 340 56110 über 10 000 EUR je weitere 5 000 EUR zusätzlich 90 562 Erteilung einer Bescheinigung nach Art.10 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Einzelteile desselben Ausgangsmaterials eines Bestands, der bereits durch eine Bescheinigung nach Nr. 56101 bis 56110 erfasst wurde nach Zeitaufwand höchstens bis zu dem in Anlehnung an den Warenwert berechneten Betrag nach Nr. 56101 bis 56110 563 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006, soweit nicht Nr. 562 zutrifft 5631 bei einem Antrag mit bis zu drei Bescheinigungen 21 5632 bei einem Antrag mit mehr als drei Bescheinigungen je Bescheinigung 6 564 Ausgabe von Etiketten nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 je Etikett 65 bis 2 100 565 Erteilung von Bescheinigungen nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nach Zeitaufwand
Aufgrund des 1. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 253),2. § 2 Satz 1 des Veterinärkontroll-Kostengesetzes vom 3. November 1998 (GVBl. I S. 414) wird verordnet:
§ 1Für Amtshandlungen (§ 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden Verwaltungskosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.
§ 2(1) Soweit in Spalte 2 des Verwaltungskostenverzeichnisses Geldwerte als Bezugsgröße ausgewiesen sind, bleibt die gesetzliche Umsatzsteuer außer Betracht. (2) Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.
§ 3Die im Verwaltungskostenverzeichnis genannten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
§ 4Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 16. Dezember 2003 (GVBl. I S. 362), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2008 (GVBl. I S. 656), wird aufgehoben.
§ 5Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.