Inhaltsübersicht ZVSAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Begriffsbestimmungen

§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§  6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  8Inhalt des Teiles 1

§  9Prüfungsbereiche des Teiles 1

§ 10Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“

§ 11Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“

§ 12Inhalt des Teiles 2

§ 13Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 14Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“

§ 15Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“

§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Weitere Berufsausbildung

§ 19Anrechnung von Ausbildungszeiten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.