Anlage 5 ZVFV — (zu § 1 Absatz 3)Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 203, S. 23 – 32)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.