Inhaltsübersicht ZuV 2012
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge
Abschnitt 2
Allgemeine Regeln zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen
§ 4Nutzung einheitlicher Stoffwerte
§ 5Bestimmung von Emissionsfaktoren, unteren Heizwerten und Kohlenstoffgehalten
§ 6Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen
§ 7Emissionsberechnung auf der Grundlage einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts
§ 8Messung der Kohlendioxid-Emissionen
Abschnitt 3
Besondere Antragserfordernisse und Regeln der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen
§ 9Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks
§ 10Ermittlung der Produktionsmenge
§ 11Bestimmung des Emissionswertes
§ 12Zuteilung für Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002
§ 13Zuteilung für Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002
§ 14Zuteilung für Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 15Zuteilungen für Neuanlagen
§ 16Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012
§ 17Bestimmung des Effizienzstandards
§ 18Frühzeitige Emissionsminderungen
§ 19Kuppelgas
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
§ 20Anforderungen an die Verifizierung der Zuteilungsanträge
§ 21Ordnungswidrigkeiten
§ 22Inkrafttreten
Anhang 1
Einheitliche Stoffwerte für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte
Anhang 2
Bestimmung des spezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktors für Vollwert-Steinkohle über den unteren Heizwert
Anhang 3
Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks
Anhang 4
Berechnungsvorschriften für Abzug und Hinzurechnungder Kuppelgasemissionen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.