Inhaltsübersicht ZuV 2012

 Abschnitt 1

 Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich und Zweck

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Allgemeine Anforderungen an die Zuteilungsanträge

 

 Abschnitt 2

 Allgemeine Regeln zur Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 4Nutzung einheitlicher Stoffwerte

§ 5Bestimmung von Emissionsfaktoren, unteren Heizwerten und Kohlenstoffgehalten

§ 6Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 7Emissionsberechnung auf der Grundlage einer Bilanzierung des Kohlenstoffgehalts

§ 8Messung der Kohlendioxid-Emissionen

 

 Abschnitt 3

 Besondere Antragserfordernisse und Regeln der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen

§ 9Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks

§ 10Ermittlung der Produktionsmenge

§ 11Bestimmung des Emissionswertes

§ 12Zuteilung für Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002

§ 13Zuteilung für Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002

§ 14Zuteilung für Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 15Zuteilungen für Neuanlagen

§ 16Zuteilung nach § 10 Abs. 6 des Zuteilungsgesetzes 2012

§ 17Bestimmung des Effizienzstandards

§ 18Frühzeitige Emissionsminderungen

§ 19Kuppelgas

 

 Abschnitt 4

 Gemeinsame Vorschriften

§ 20Anforderungen an die Verifizierung der Zuteilungsanträge

§ 21Ordnungswidrigkeiten

§ 22Inkrafttreten

 

Anhang 1

Einheitliche Stoffwerte für Emissionsfaktoren, Heizwerte und Kohlenstoffgehalte für Brennstoffe, Rohstoffe und Produkte

 

Anhang 2

Bestimmung des spezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktors für Vollwert-Steinkohle über den unteren Heizwert

 

Anhang 3

Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks

 

Anhang 4

Berechnungsvorschriften für Abzug und Hinzurechnungder Kuppelgasemissionen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.