Eingangsformel ZustVV

Auf Grund des § 24a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 5 Abs. 2a Nr. 1 des Gesetzes vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.