§ 1 ZuckProdAbgV1983AbwV 2009/2010

Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2596) ist die dort genannte Übertragung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 bis zum 15. April 2010 anzuzeigen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.