Verordnung zur Abweichung von der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010
- Ausfertigungsdatum:
- 09.03.2010
- Fundstelle:
- BGBl I 2010, 266
- Stand:
- 20260506175048
Auf Grund des § 12 Absatz 2 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2596) ist die dort genannte Übertragung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 bis zum 15. April 2010 anzuzeigen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.