§ 1 ZTV 1986
Zolltarifverordnung im Sinne des § 6 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) ist diese Verordnung einschließlich der Anlage in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.