Zolltarifverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.1986
- Fundstelle:
- BGBl II 1986, 896
- Stand:
- 20260506175712
Auf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBl. I S. 529), der durch Artikel 30 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) neu gefaßt worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, auf Grund des § 77 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 und 5 des Zollgesetzes wird verordnet:
Zolltarifverordnung im Sinne des § 6 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) ist diese Verordnung einschließlich der Anlage in ihrer jeweils geltenden Fassung.
-
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1986 in Kraft.
Der Bundesminister der Finanzen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.