§ 13 ZPÜbkHaagG
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.