§ 5 ZHG§8DV

Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:

Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie
40 Stunden

Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
20 Stunden.

Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.