§ 5 ZHG§8DV
Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie
40 Stunden
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
20 Stunden.
Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.