Anlage 2 ZertVerwV — (zu § 6 Absatz 2 Satz 1)Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186)

(Name, Vorname)

geboren amin

wohnhaft in

hat am

vor der Industrie- und Handelskammer …

die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.

(Stempel/Siegel)

(Ort und Datum)(Unterschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.