Anlage 2 ZertVerwV — (zu § 6 Absatz 2 Satz 1)Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186)
(Name, Vorname)
geboren amin
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer …
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum)(Unterschrift)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.