§ 30 ZensG 2022 — Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung

Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.