Anlage 1 ZahlPrüfbV — (zu § 8 Absatz 3)Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)

Institutsnummer:

Name des Instituts:

Laufende

NummerAuslagerungsunternehmen

Inklusive AdresseAusgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus

(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.