Anlage 1 ZahlPrüfbV — (zu § 8 Absatz 3)Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)
Institutsnummer:
Name des Instituts:
Laufende
NummerAuslagerungsunternehmen
Inklusive AdresseAusgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.