Anlage WZG§4UNBek

(Fundstelle: BGBl. I 1963, 781,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

(Inhalt: nicht darstellbare Bezeichnungen der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.