Anlage WZG§4TUNBek — Prüf- und Gewährzeichen der Tunesischen Republik für landwirtschaftliche Produkte
(Inhalt: Nicht darstellbare Muster,
Fundstelle BGBl. I 1984, 1159)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.