Anlage 3 WZG§4SBek — Internationale Seeschiffahrts-Organisation

Bezeichnung in arabischer Sprache

(Inhalt: nicht darstellbare Schriftzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1985, 599)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.