Anlage 3 WZG§4IBRD/IDA/IFCBek
Fundstelle: BGBl. I 1980, 2353)
Ergänzung der Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation
(Ergänzung von Abschnitt II Nr. 13 der Anlage zu der Bekanntmachung vom 12. September 1963, BGBl. I S. 781):
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.