II. WZG§4EUREKA/EFTABek
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes werden nationale Kennzeichen bekanntgemacht, die
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in Tunesien für die Konformität mit tunesischen Standards eingeführt sind (Anlage 4).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.