Anlage WZG§4BIRPIBek — Bezeichnungen der Vereinigten Internationalen Büros für den Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI)

1. Kennzeichen und Siegel:

(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen und Siegel,

Fundstelle: BGBl. I 1964, 486)

2. Sonstige Bezeichnungen:

Vereinigte Internationale Büros für den Schutz des geistigen Eigentums

Bureaux Internationaux Reunis pour la Protection de la Propriete Intellectuelle

United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property

BIRPI

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.