§ 5 WoStatG — Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
2.
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
3.
Lage der Wohnung im Gebäude,
4.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.