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Startseite › Gesetze › WOSprAuG › Schlußformel
WOSprAuG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 25 Verfahren bei der Stimmabgabe
  2. Fünfter Abschnitt · Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses
  3. Erster Unterabschnitt · Vorbereitung der Abstimmung
  4. § 26 Art der Abstimmung
  5. Zweiter Unterabschnitt · Abstimmung in einer Versammlung
  6. § 27 Einladung und Abstimmungsausschreiben
  7. § 28 Stimmabgabe
  8. § 29 Abstimmungsvorgang
  9. § 30 Schriftliche Stimmabgabe bei Verhinderung
  10. § 31 Öffentliche Stimmauszählung
  11. § 32 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
  12. Dritter Unterabschnitt · Schriftliche Abstimmung
  13. § 33 Verfahren bei schriftlicher Abstimmung
  14. Zweiter Teil · Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
  15. § 34 Wahl des Unternehmenssprecherausschusses
  16. § 35 Voraussetzungen für die Wahl des Unternehmenswahlvorstands
  17. § 36 Abstimmung über die Wahl eines Unternehmenssprecherausschusses
  18. § 37 Wechsel von Sprecherausschüssen zum Unternehmenssprecherausschuß
  19. § 38 Wechsel vom Unternehmenssprecherausschuß zu Sprecherausschüssen
  20. Dritter Teil · Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
  21. § 39 Teilnahme der Kapitäne an der Wahl
  22. Vierter Teil · Übergangs- und Schlußvorschriften
  23. § 40 Berechnung der Fristen
  24. § 41 (weggefallen)
  25. § 42 Inkrafttreten
  26. Schlußformel
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Schlußformel WOSprAuG

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 42
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
WOSprAuG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.