Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › WOSprAuG › Schlußformel
WOSprAuG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Eingangsformel
  3. Erster Teil · Wahl des Sprecherausschusses
  4. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  5. § 1 Wahlvorstand
  6. § 2 Wählerliste
  7. § 3 Wahlausschreiben
  8. § 4 Einspruch gegen die Wählerliste
  9. Zweiter Abschnitt · Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses
  10. Erster Unterabschnitt · Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
  11. § 5 Vorschlagslisten
  12. § 6 Prüfung der Vorschlagslisten
  13. § 7 Ungültige Vorschlagslisten
  14. § 8 Nachfrist für Vorschlagslisten
  15. § 9 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
  16. Zweiter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
  17. § 10 Stimmabgabe
  18. § 11 Wahlvorgang
  19. § 12 Öffentliche Stimmauszählung
  20. § 13 Verteilung der Sitze
  21. § 14 Wahlniederschrift
  22. § 15 Benachrichtigung der Gewählten
  23. § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten
  24. § 17 Aufbewahrung der Wahlakten
  25. Dritter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
  26. § 18 Stimmabgabe
  27. § 19 Stimmauszählung
  28. § 20 Ermittlung der Gewählten
  29. § 21 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
  30. Dritter Abschnitt · Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses
  31. § 22 Verfahren
  32. Vierter Abschnitt · Schriftliche Stimmabgabe
  33. § 23 Voraussetzungen
  34. § 24 Stimmabgabe
  35. § 25 Verfahren bei der Stimmabgabe
  36. Fünfter Abschnitt · Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses
  37. Erster Unterabschnitt · Vorbereitung der Abstimmung
  38. § 26 Art der Abstimmung
  39. Zweiter Unterabschnitt · Abstimmung in einer Versammlung
  40. § 27 Einladung und Abstimmungsausschreiben
  41. § 28 Stimmabgabe
  42. § 29 Abstimmungsvorgang
  43. § 30 Schriftliche Stimmabgabe bei Verhinderung
  44. § 31 Öffentliche Stimmauszählung
  45. § 32 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
  46. Dritter Unterabschnitt · Schriftliche Abstimmung
  47. § 33 Verfahren bei schriftlicher Abstimmung
  48. Zweiter Teil · Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
  49. § 34 Wahl des Unternehmenssprecherausschusses
  50. § 35 Voraussetzungen für die Wahl des Unternehmenswahlvorstands
  51. § 36 Abstimmung über die Wahl eines Unternehmenssprecherausschusses
  52. § 37 Wechsel von Sprecherausschüssen zum Unternehmenssprecherausschuß
  53. § 38 Wechsel vom Unternehmenssprecherausschuß zu Sprecherausschüssen
  54. Dritter Teil · Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
  55. § 39 Teilnahme der Kapitäne an der Wahl
  56. Vierter Teil · Übergangs- und Schlußvorschriften
  57. § 40 Berechnung der Fristen
  58. § 41 (weggefallen)
  59. § 42 Inkrafttreten
  60. Schlußformel
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Schlußformel WOSprAuG

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 42
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
WOSprAuG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.