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Startseite › Gesetze › WG › Art 98
WG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Art 78
  2. Dritter Teil · Ergänzende Vorschriften
  3. Erster Abschnitt · Protest
  4. Art 79
  5. Art 80
  6. Art 81
  7. Art 82
  8. Art 83
  9. Art 84
  10. Art 85
  11. Art 86
  12. Art 87
  13. Art 88
  14. Zweiter Abschnitt · Bereicherung
  15. Art 89
  16. Dritter Abschnitt · Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
  17. Art 90
  18. Vierter Teil · Geltungsbereich der Gesetze
  19. Art 91
  20. Art 92
  21. Art 93
  22. Art 94
  23. Art 95
  24. Art 96
  25. Art 97
  26. Art 98
Wechselgesetz

Art 98 WG

Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Maßnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
Art 97
Inhaltsverzeichnis
WG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.