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Startseite › Gesetze › WG › Art 74
WG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Art 56
  2. Art 57
  3. Art 58
  4. 3. · Ehrenzahlung
  5. Art 59
  6. Art 60
  7. Art 61
  8. Art 62
  9. Art 63
  10. Neunter Abschnitt · Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, Wechselabschriften
  11. 1. · Ausfertigungen
  12. Art 64
  13. Art 65
  14. Art 66
  15. 2. · Abschriften
  16. Art 67
  17. Art 68
  18. Zehnter Abschnitt · Änderungen
  19. Art 69
  20. Elfter Abschnitt · Verjährung
  21. Art 70
  22. Art 71
  23. Zwölfter Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  24. Art 72
  25. Art 73
  26. Art 74
  27. Zweiter Teil · Eigener Wechsel
  28. Art 75
  29. Art 76
  30. Art 77
  31. Art 78
  32. Dritter Teil · Ergänzende Vorschriften
  33. Erster Abschnitt · Protest
  34. Art 79
  35. Art 80
  36. Art 81
  37. Art 82
  38. Art 83
  39. Art 84
  40. Art 85
  41. Art 86
  42. Art 87
  43. Art 88
  44. Zweiter Abschnitt · Bereicherung
  45. Art 89
  46. Dritter Abschnitt · Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
  47. Art 90
  48. Vierter Teil · Geltungsbereich der Gesetze
  49. Art 91
  50. Art 92
  51. Art 93
Wechselgesetz

Art 74 WG

Weder gesetzliche noch richterliche Respekttage werden anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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WG
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Art 75

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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