§ 11 WFAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Brandbekämpfung und Menschenrettung,

2.

Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz,

3.

Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.