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Startseite › Gesetze › WeinG 1994 › § 8b
WeinG 1994
  1. Inhaltsübersicht
  2. 1. Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck
  4. § 1a Geltungsbestimmung
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Weinanbaugebiet
  7. § 3a Elektronische Kommunikation
  8. § 3b Durchführung des GAP-Strategieplans, Ermächtigungen
  9. 2. Abschnitt · Anbauregeln
  10. § 4 Rebanlagen
  11. § 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
  12. § 6 Wiederbepflanzungen
  13. § 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
  14. § 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
  15. § 7a Genehmigungsfähigkeit
  16. § 7b Festlegung von Prioritätskriterien
  17. § 7c Zuständigkeit und Verfahren
  18. § 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
  19. § 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung
  20. § 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung
  21. § 8 Klassifizierung von Rebsorten
  22. § 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
  23. § 8b (weggefallen)
  24. § 9 Hektarertrag
  25. § 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
  26. § 10 Übermenge
  27. § 11 Destillation
  28. § 12 Ermächtigungen
  29. 3. Abschnitt · Verarbeitung
  30. § 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
  31. § 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
  32. § 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
  33. § 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten
  34. 4. Abschnitt · Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
  35. § 16a Produktspezifikationen
  36. § 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
  37. § 18 (weggefallen)
  38. § 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
  39. § 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
  40. § 21 Ermächtigungen
  41. § 22 Landwein
  42. § 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
  43. 5. Abschnitt · Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
  44. § 22b Schutz geografischer Bezeichnungen
  45. § 22c Finanzielle Beiträge an anerkannte Erzeugervereinigungen; Verordnungsermächtigung
  46. § 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
  47. § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
  48. § 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben
  49. § 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
  50. § 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung
  51. § 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
  52. § 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
  53. 6. Abschnitt · Überwachung
  54. § 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse
  55. § 28 Besondere Verkehrsverbote
  56. § 29 Weinbuchführung
  57. § 30 Begleitpapiere
  58. § 31 Allgemeine Überwachung
  59. § 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
  60. § 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen
  61. § 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei
  62. 7. Abschnitt · Einfuhr
  63. § 35 Einfuhr
  64. § 36 Überwachung bei der Einfuhr
  65. 8. Abschnitt · Absatzförderung
  66. § 37 Deutscher Weinfonds
  67. § 38 Vorstand
  68. § 39 Aufsichtsrat
  69. § 40 Verwaltungsrat
  70. § 41 Satzung
  71. § 42 Aufsicht
  72. § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
  73. § 44 Erhebung der Abgabe
  74. § 45 Wirtschaftsplan
  75. § 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
  76. § 47 Unterrichtung und Abstimmung
  77. 9. Abschnitt · Straf- und Bußgeldvorschriften
  78. § 48 Strafvorschriften
  79. § 49 Strafvorschriften
  80. § 50 Bußgeldvorschriften
  81. § 51 Ermächtigungen
  82. § 52 Einziehung
  83. 10. Abschnitt · Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
  84. § 52a Verbraucherinformation
  85. § 52b Destillation in Krisenfällen
  86. 11. Abschnitt · Schlussbestimmungen
  87. § 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
  88. § 54 Übertragung von Ermächtigungen
  89. § 55 (weggefallen)
  90. § 56 Übergangsregelungen
  91. § 57 Fortbestehen anderer Vorschriften
  92. § 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
  93. § 57b Geändertes Unionsrecht
  94. Anlage 1 (zu § 7d Absatz 1c)Regionen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2159
  95. Anlage 2 (zu § 7d Absatz 1d)Regionen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2146
Weingesetz

§ 8b WeinG 1994 — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 8a
Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
Inhaltsverzeichnis
WeinG 1994
Nächste Vorschrift →
§ 9
Hektarertrag

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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