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Startseite › Gesetze › WeinG 1994 › § 8b
WeinG 1994
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. 1. Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck
  4. § 1a Geltungsbestimmung
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Weinanbaugebiet
  7. § 3a Elektronische Kommunikation
  8. § 3b Durchführung des GAP-Strategieplans, Ermächtigungen
  9. 2. Abschnitt · Anbauregeln
  10. § 4 Rebanlagen
  11. § 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
  12. § 6 Wiederbepflanzungen
  13. § 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
  14. § 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
  15. § 7a Genehmigungsfähigkeit
  16. § 7b Festlegung von Prioritätskriterien
  17. § 7c Zuständigkeit und Verfahren
  18. § 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
  19. § 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung
  20. § 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung
  21. § 8 Klassifizierung von Rebsorten
  22. § 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
  23. § 8b (weggefallen)
  24. § 9 Hektarertrag
  25. § 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
  26. § 10 Übermenge
  27. § 11 Destillation
  28. § 12 Ermächtigungen
  29. 3. Abschnitt · Verarbeitung
  30. § 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
  31. § 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
  32. § 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
  33. § 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten
  34. 4. Abschnitt · Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
  35. § 16a Produktspezifikationen
  36. § 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
  37. § 18 (weggefallen)
  38. § 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
  39. § 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
  40. § 21 Ermächtigungen
  41. § 22 Landwein
  42. § 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
  43. 5. Abschnitt · Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
  44. § 22b Schutz geografischer Bezeichnungen
  45. § 22c Finanzielle Beiträge an anerkannte Erzeugervereinigungen; Verordnungsermächtigung
  46. § 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
  47. § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
  48. § 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben
Weingesetz

§ 8b WeinG 1994 — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 8a
Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
Inhaltsverzeichnis
WeinG 1994
Nächste Vorschrift →
§ 9
Hektarertrag

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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