§ 24a WeinG 1994 — Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
Der Name eines Landweingebietes darf auch für einen Qualitätsschaumwein verwendet werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.