§ 3 WaStrSchlBetrZV 2009 — Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten
Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.