Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › WaStrG › § 57
WaStrG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Abschnitt 7 · Besondere Aufgaben
  2. § 34 Schifffahrtszeichen
  3. § 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
  4. Abschnitt 8 · Entschädigung
  5. § 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
  6. § 37 Einigung, Festsetzungsbescheid
  7. § 38 Vollstreckung
  8. § 39 Rechtsweg
  9. Abschnitt 9 · Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
  10. § 40 Duldungspflicht
  11. § 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
  12. § 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
  13. § 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
  14. Abschnitt 10 · Durchführung des Gesetzes
  15. § 44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
  16. § 45 Zuständigkeiten
  17. § 46 Rechtsverordnungen
  18. § 47 (weggefallen)
  19. § 48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
  20. Abschnitt 11 · Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
  21. § 49
  22. § 50 Ordnungswidrigkeiten
  23. § 51 Ordnungswidrigkeitendatei
  24. (XXXX) §§ 52 bis 55 (weggefallen)
  25. § 56 Überleitungs- und Schlussbestimmungen
  26. § 57
  27. § 58
  28. § 59
  29. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 7 und § 2 Absatz 2)Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
  30. Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1)Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
  31. Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)
  32. Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1 Satz 2)
  33. Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1111) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Bundeswasserstraßengesetz

§ 57 WaStrG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 56
Überleitungs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
WaStrG
Nächste Vorschrift →
§ 58

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.