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Startseite › Gesetze › WaStrG › § 49
WaStrG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
  2. § 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
  3. § 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
  4. § 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
  5. § 33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
  6. Abschnitt 7 · Besondere Aufgaben
  7. § 34 Schifffahrtszeichen
  8. § 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
  9. Abschnitt 8 · Entschädigung
  10. § 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
  11. § 37 Einigung, Festsetzungsbescheid
  12. § 38 Vollstreckung
  13. § 39 Rechtsweg
  14. Abschnitt 9 · Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
  15. § 40 Duldungspflicht
  16. § 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
  17. § 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
  18. § 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
  19. Abschnitt 10 · Durchführung des Gesetzes
  20. § 44 Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen
  21. § 45 Zuständigkeiten
  22. § 46 Rechtsverordnungen
  23. § 47 (weggefallen)
  24. § 48 Anforderungen der Sicherheit und Ordnung
  25. Abschnitt 11 · Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
  26. § 49
  27. § 50 Ordnungswidrigkeiten
  28. § 51 Ordnungswidrigkeitendatei
  29. (XXXX) §§ 52 bis 55 (weggefallen)
  30. § 56 Überleitungs- und Schlussbestimmungen
  31. § 57
  32. § 58
  33. § 59
  34. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 7 und § 2 Absatz 2)Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes
  35. Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1)Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
  36. Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1 Satz 1)
  37. Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1 Satz 2)
  38. Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1111) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Bundeswasserstraßengesetz

§ 49 WaStrG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 50
Ordnungswidrigkeiten

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