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Startseite › Gesetze › WaStrG › § 23
WaStrG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
  2. § 8 Umfang der Unterhaltung
  3. § 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
  4. § 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter
  5. § 11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
  6. Abschnitt 5 · Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
  7. § 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
  8. § 13 Planungen
  9. § 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
  10. § 14a Anhörungsverfahren
  11. § 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
  12. § 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
  13. § 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
  14. § 14e Rechtsbehelfe
  15. § 14f Projektmanager
  16. § 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
  17. § 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
  18. § 17 Veröffentlichung im Internet
  19. § 18 Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  20. § 18a Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz
  21. § 18b Berichterstattung an die Europäische Kommission
  22. § 19 (weggefallen)
  23. § 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
  24. § 21 Ausschluss von Ansprüchen
  25. § 22
  26. § 23
  27. Abschnitt 6 · Ordnungsvorschriften
  28. § 24 Strompolizei
  29. § 25 Verantwortliche Personen
  30. § 26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
  31. § 27 Strompolizeiverordnungen
  32. § 28 Strompolizeiliche Verfügungen
  33. § 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
  34. § 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
  35. § 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
  36. § 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
  37. § 33 Besondere Pflichten im Interesse der Überwachung
  38. Abschnitt 7 · Besondere Aufgaben
  39. § 34 Schifffahrtszeichen
  40. § 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
  41. Abschnitt 8 · Entschädigung
  42. § 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
  43. § 37 Einigung, Festsetzungsbescheid
  44. § 38 Vollstreckung
  45. § 39 Rechtsweg
  46. Abschnitt 9 · Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
  47. § 40 Duldungspflicht
  48. § 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
  49. § 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
  50. § 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
  51. Abschnitt 10 · Durchführung des Gesetzes
Bundeswasserstraßengesetz

§ 23 WaStrG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 22
Inhaltsverzeichnis
WaStrG
Nächste Vorschrift →
§ 24
Strompolizei

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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