§ 12 WasserMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver- und Entsorgung-Meisterprüfungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2415), geändert durch Artikel 1 Nr. 19 und Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.