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VWDG
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Führung und Zweck der Datei
  3. § 2 Anlass der Speicherung
  4. § 3 Inhalt der Datei
  5. § 4 Übermittelnde Stellen
  6. § 5 Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
  7. § 6 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die deutschen Auslandsvertretungen
  8. § 7 Weitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werden
  9. § 8 Voraussetzungen für die Datenübermittlung
  10. § 9 Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
  11. § 10 Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten
  12. § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
  13. § 12 Auskunft an die betroffene Person
  14. § 13 Berichtigung und Löschung
  15. § 14 Einschränkung der Verarbeitung
  16. § 15 Verordnungsermächtigung
  17. § 16 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
  18. § 17 Evaluation
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei

Inhaltsübersicht VWDG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
VWDG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Führung und Zweck der Datei

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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