Inhaltsübersicht VTMBAProVTFPrV

Abschnitt 1

Allgemeines

§  1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung

§  2Teile des Fortbildungsabschlusses

§  3Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen

§  4Gliederung der Prüfung

§  5Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen

Abschnitt 2

Prüfungsteil

„Veranstaltungsprozesse“

§  6Prüfungsbereiche

§  7Prüfungsinstrument und Bearbeitungsdauer

§  8Mündliche Ergänzungsprüfung

§  9Prüfungsbereich „Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte“

§ 10Prüfungsbereich „Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte“

Abschnitt 3

Prüfungsteil

„Betriebliches Management“

§ 11Prüfungsbereiche

§ 12Prüfungsinstrumente und Bearbeitungsdauer

§ 13Mündliche Ergänzungsprüfung

§ 14Prüfungsbereich „Betriebsorganisation“

§ 15Prüfungsbereich „Personalorganisation“

§ 16Prüfungsbereich „Personalführung“

Abschnitt 4

Prüfungsteil

„Veranstaltungsprojekt“

§ 17Gegenstand des Prüfungsteils

§ 18Projektantrag

§ 19Bestandteile des Prüfungsteils

§ 20Qualifikationsinhalte

Abschnitt 5

Bewerten der Prüfungsleistungen,

Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung

§ 21Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen

§ 22Bewerten der Prüfungsleistungen

§ 23Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

§ 24Zeugnisse

§ 25Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 6

Schlussvorschriften

§ 26Übergangsvorschriften

§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2Zeugnisinhalte

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.