§ 6 VTMBAProVTFPrV — Prüfungsbereiche

Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:

1.

Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte (§ 9) und

2.

Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte (§ 10).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.