§ 2 VStDÜV — Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

1.

Erklärungen: Steuererklärungen oder sonstige Erklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise oder sonstige für das Verfahren erforderliche Daten;

2.

zuständiges Hauptzollamt: das jeweils zuständige Hauptzollamt nach den Gesetzen oder Verordnungen nach § 1 Absatz 1.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.