Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › VRV › § 35
VRV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 16 Einsicht in das Vereinsregister
  2. § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
  3. Abschnitt 3 · Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
  4. Unterabschnitt 1 · Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
  5. § 18 Grundsatz
  6. § 19 Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters
  7. § 20 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
  8. § 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
  9. Unterabschnitt 2 · Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
  10. § 22 (weggefallen)
  11. § 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
  12. § 24 (weggefallen)
  13. § 25 Freigabe des maschinell geführten Registerblatts
  14. Unterabschnitt 3 · Maschinelle Führung des Vereinsregisters
  15. § 26 Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt
  16. § 27 Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
  17. § 28 Elektronische Registersignatur
  18. § 29 Rötungen
  19. § 30 Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
  20. Unterabschnitt 4 · Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  21. § 31 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  22. § 32 Ausdrucke
  23. Unterabschnitt 5 · Automatisierter Abruf von Daten
  24. § 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs
  25. § 34
  26. § 35
  27. § 36 Abrufprotokollierung
  28. Unterabschnitt 6 · Schlußbestimmungen
  29. § 37 Datenverarbeitung im Auftrag
  30. § 38 Ersatzregister
  31. § 39 Übergangsregelung
  32. Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)
  33. Anlage 2 (zu § 21 Satz 3)
Vereinsregisterverordnung

§ 35 VRV

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 34
Inhaltsverzeichnis
VRV
Nächste Vorschrift →
§ 36
Abrufprotokollierung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.