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Startseite › Gesetze › VRV › § 34
VRV
  1. Abschnitt 1 · Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
  2. § 1 Zuständigkeit
  3. § 2 Aufbau des Vereinsregisters
  4. § 3 Gestaltung und Benutzung des Registerblatts
  5. § 4 Schließung des Registerblatts
  6. § 5 Neufassung des Registerblatts
  7. § 6 Sitzverlegung und Umwandlung von Vereinen
  8. § 7 Registerakten, Handblatt
  9. § 8 Führung des Namensverzeichnisses
  10. Abschnitt 2 · Führung des Vereinsregisters
  11. § 9 Eintragungsverfügung
  12. § 10 Form der Eintragungen
  13. § 11 Änderung und Löschung von Eintragungen
  14. § 12 Berichtigung von Eintragungen
  15. § 13 Bekanntgabe gegenüber den Beteiligten
  16. § 14 (weggefallen)
  17. § 15 Erreichbarkeit des Vereins
  18. § 16 Einsicht in das Vereinsregister
  19. § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse
  20. Abschnitt 3 · Besondere Vorschriften für das maschinell geführte Vereinsregister
  21. Unterabschnitt 1 · Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
  22. § 18 Grundsatz
  23. § 19 Begriff des maschinell geführten Vereinsregisters
  24. § 20 Anforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
  25. § 21 Gestaltung des maschinell geführten Vereinsregisters
  26. Unterabschnitt 2 · Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
  27. § 22 (weggefallen)
  28. § 23 Anlegung des maschinell geführten Registerblattes durch Umschreibung
  29. § 24 (weggefallen)
  30. § 25 Freigabe des maschinell geführten Registerblatts
  31. Unterabschnitt 3 · Maschinelle Führung des Vereinsregisters
  32. § 26 Registerakten, Namensverzeichnis und Handblatt
  33. § 27 Eintragung in das maschinell geführte Vereinsregister
  34. § 28 Elektronische Registersignatur
  35. § 29 Rötungen
  36. § 30 Behandlung der nach Neufassung geschlossenen Registerblätter
  37. Unterabschnitt 4 · Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  38. § 31 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
  39. § 32 Ausdrucke
  40. Unterabschnitt 5 · Automatisierter Abruf von Daten
  41. § 33 Umfang des automatisierten Datenabrufs
  42. § 34
  43. § 35
  44. § 36 Abrufprotokollierung
  45. Unterabschnitt 6 · Schlußbestimmungen
  46. § 37 Datenverarbeitung im Auftrag
  47. § 38 Ersatzregister
  48. § 39 Übergangsregelung
  49. Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)
  50. Anlage 2 (zu § 21 Satz 3)
Vereinsregisterverordnung

§ 34 VRV

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 33
Umfang des automatisierten Datenabrufs
Inhaltsverzeichnis
VRV
Nächste Vorschrift →
§ 35

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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