Art 10 VReformG — Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.